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   OVG Sachsen, 10.06.2009 - 3 BS 179/07   

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OVG Sachsen, 10.06.2009 - 3 BS 179/07 (https://dejure.org/2009,1853)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.06.2009 - 3 BS 179/07 (https://dejure.org/2009,1853)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - 3 BS 179/07 (https://dejure.org/2009,1853)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    GlüStV § 1 ff; SächsGlüStVAG § 3 ff; GG Art 12 Abs. 1; EG Art 43, Art 49

  • aufrecht.de

    Sachsen bestätigt staatliches Sportwettmonopol

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß des im Freistaat Sachsen grundsätzlich geltenden staatlichen Monopols für die Veranstaltung von Sportwetten gegen Art. 12 GG sowie gegen die Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit gem. Art. 43 EG-Vertrag (EG) und Art. 49 EG; Beurteilung der Rechtmäßigkeit ...

  • Judicialis

    GlüStV §§ 1 ff.; ; SächsGlüStVAG §§ 3 ff.; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; EG Art. 43; ; EG Art. 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sportwetten; Staatliches Veranstaltungsmonopol

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Das staatliche Sportwettenmonopol im Freistaat Sachsen ist rechtmäßig.

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Glückspielmonopol in Sachsen

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Staatliches Sportwettenmonopol im Freistaat Sachsen rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Staatliches Sportwettenmonopol im Freistaat Sachsen ist rechtmäßig - Sportwetten dürfen zur Eindämmung von Spielsucht nur durch das Land selbst vergeben werden

Besprechungen u.ä.

  • isa-casinos.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sächsisches Oberverwaltungsgericht hält an Rechtsprechung zu DDR-Erlaubnissen fest (RA Dr. Ronald Reichert)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2010, 123
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2009 - 3 BS 179/07
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der streitigen Ordnungsverfügung ist im Hinblick auf ihren Charakter als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.3.2009 - 1 BvR 2410/08; NdsOVG, Beschl. v. 16.2.2009 - 11 ME 367/08 - m. w. N., jeweils zitiert nach JURIS).

    aa) Ausreichend für den Zweck des vorläufigen Rechtsschutzes, den Antragsteller vor unzumutbaren Nachteilen zu schützen, die ihm möglicherweise daraus entstehen, dass die Untersagungsverfügung schon vor rechtskräftiger Bestätigung ihrer Rechtmäßigkeit vollzogen wird, ist eine Prüfungsintensität, vergleichbar derjenigen im jüngsten Sportwetten-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.3.2009 (1 BvR 2410/08 - zitiert nach JURIS).

    Sie sind grundsätzlich geeignet, die verfassungsrechtlich geforderten Restriktionen im Bereich des Vertriebs und des Bewerbens staatlicher Sportwetten herbeizuführen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.3.2009, a. a. O. zu den genannten Regeln des GlüStV und weiteren Regelungen des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes - NGlüSpG, die teils ergänzenden, teils - insbesondere die Ziele des Staatsvertrags - wiederholenden Charakter haben).

    Soweit fraglich ist, ob die in § 21 Abs. 1 GlüStV geregelte Zulassung von Sportwetten in Form von Kombinationswetten oder Einzelwetten auf den Ausgang von Sportereignissen unter gleichzeitiger Delegation der näheren Festlegung von Art und Zuschnitt in ausreichendem Umfang inhaltliche Kriterien gesetzlich normiert (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerfG, Urt. v. 28.3.2006, a. a. O.), kann im Hinblick auf die o. g. Regelungen der Vertriebs- und Werbemodalitäten ein insoweit bestehendes etwaiges Regelungsdefizit jedenfalls im Eilverfahren als unerheblich angesehen werden (BVerfG, Beschl. v. 20.3.2009, a. a. O.).

    Daran ist auch nach In-Kraft-Treten des Glückspielstaatsvertrags festzuhalten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.3.2009, a. a. O.).

    (2) Ein den Bereich der Sportwetten unmittelbar betreffendes tatsächliches Ausgestaltungsdefizit, bei dem es sich angesichts der nunmehr vorhandenen gesetzlichen Gewährleistungen um ein grundlegendes Defizit handeln müsste (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.3.2009, a. a. O.), ist bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nur möglichen summarischen Prüfung nicht anzunehmen.

    Da dieses Verbot, das in Verbindung mit dem Verbot unerlaubter Veranstaltung von Sportwetten - von der hier nicht gegebenen Ausnahme einer fortgeltenden DDR-Genehmigung abgesehen - das staatliche Sportwettenmonopol in Sachsen errichtet, als mit Art. 12 Abs. 1 GG sowie mit Art. 45 und 46 EG vereinbar angesehen werden kann (vgl. oben 1), sind die ihm zugrunde liegenden Erwägungen der Abwehr und Beherrschung der mit Sportwetten einhergehenden Suchtgefahren zugleich geeignet, das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung der Untersagungsverfügung zu begründen, mittels derer das Verbot unerlaubter Sportwettenvermittlung durchgesetzt wird (vgl. insoweit für die alte Rechtslage bereits BVerfG, Beschl. v. 4.7.2006 - 1 BvR 138/05 - zitiert nach JURIS; für die neue Rechtslage: BVerfG, Beschl. v. 20.3.2009, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.558

    Staatliches Sportwettenmonopol in Bayern rechtmäßig

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2009 - 3 BS 179/07
    für den Abschluss von Wettverträgen erteilt haben, kann - sofern ein gemeinschaftskonformes staatliches Monopol- oder Konzessionssystem errichtet ist (vgl. dazu unten b)bb) - mangels Harmonisierung der Glücksspielregulierung auf Gemeinschaftsebene keine die Tätigkeit des Antragstellers legalisierende Wirkung entfalten (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 12.12.2007, a. a. O.; BayVGH, Urt. v. 18.12.2008 - 10 BV 07.558 - Rn. 31, zitiert nach JURIS; Stellungnahme der EU-Kommission v. 10.12.2007, Rn. 58 f.).

    Stehen diese Begrenzungen des Vertriebsnetzes in Einklang mit den Zielen der wirksamen Suchtbekämpfung in § 10 Abs. 3 i. V. m. § 1 GlüStV (vgl. dazu VGH BW, Beschl. v. 11.2.2009, a. a. O., und BayVGH, Urt. v. 18.12.2008, a. a. O.), so gilt Gleiches erst recht für § 7 SächsGlüStVAG.

    Sofern die Werbung in einzelnen Fällen, wie z. B. bei der den Leitern der Annahmestellen von der Sächsischen Lotto-GmbH bzw. den zwischengeschalteten Hauptstellen vorgegebenen und seitens des Antragsgegners offenbar bislang geduldeten Strategie, jeden Kunden auf das Lotto-Superding-Paket mit bestimmten Argumenten direkt anzusprechen, gegen § 5 Abs. 1 oder 2 GlüStV verstößt, so kann mit solchen Einzelfällen die Verfassungswidrigkeit des Glückspielstaatsvertrages insgesamt jedenfalls solange nicht begründet werden, als damit noch kein grundlegendes normativ-strukturelles Umsetzungsdefizit dargelegt wird (vgl. näher BayVGH, Urt. v. 18.12.2008, a. a. O.).

    Wenn der Europäische Gerichtshof zudem anerkennt, dass die sittlichen, religiösen und kulturellen Besonderheiten eines Landes bei der Festlegung der staatlichen Ziele in Bezug auf das Glücksspielwesen eine Rolle spielen (EuGH, Urt. v. 6.3.2007 - Placanica - a. a. O.), dann folgt daraus ebenfalls, dass ein Staat einzelne traditionell anders geregelte Glücksspielsektoren von dem durch eine Monopolisierung zu erreichenden höheren Schutz ausnehmen kann, ohne deshalb gegen ein Gebot der Gesamtkohärenz zu verstoßen (vgl. zur Gemeinschaftskonformität ferner ausführlich: BayVGH, Urt. v. 18.12.2008, a. a. O.; OVG NW, Beschl. v. 22.2.2008, ZfWG 2008, 122 m. w. N.; a. A. mit Blick auf ein Gebot der Gesamtkohärenz: NdsOVG, Beschl. v. 8.7.2008, ZfWG 2008, 255; OVG Saarland, Beschl. v. 30.4.2007 - 3 W 30/06 - zitiert nach JURIS; Stellungnahme der EU-Kommission vom 19.5.2008, Rn. 34, 37).

    Das zur Vermeidung einer gesundheitlichen Gefährdung der Verbraucher und zum Schutz der Sozialordnung begründete staatliche Monopol für Sportwetten ist danach gemeinschaftsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 6.10.2008, ZfWG 2008, 446; BayVGH, Urt. v. 18.12.2008, a. a. O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - 1 S 206.08

    Vereinbarkeit des GlüStVtr BE 2007 und des GlüStVtrAG BE 2007 mit dem Grundgesetz

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2009 - 3 BS 179/07
    Weitere traditionell andersartige Regelungen, wie das Rennwett- und Lotteriegesetz vom 8.4.1922 (RGBl. I S. 335), sowie die speziellen Ausnahmefälle einer im Gebiet der ehemaligen DDR fortgeltenden Genehmigung zur Eröffnung eines Wettbüros (vgl. dazu SächsOVG, Beschl. v. 12.12.2007 - 3 BS 286/06) und der für die Sondersituation in Rheinland-Pfalz (vgl. dazu OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 18.8.2008, ZfWG 2008, 276 sowie OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.9.2008, ZfWG 2008, 381) geschaffenen Regelung in § 25 Abs. 3 GlüStV stehen der Annahme, dass die verfassungsrechtlich gebotene Konsistenz grundsätzlich gewahrt ist, ebenfalls nicht entgegen (vgl. näher: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.2.2009 - 1 S 206/08 - zitiert nach JURIS; NdsOVG, Beschl. v. 16.2.2009, a. a. O.).

    Ein Notifizierungsbedarf hinsichtlich des Sächsischen Ausführungsgesetzes ist mangels substantiell abweichender Regelungen nicht anzunehmen (vgl. ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.2.2009, a.a.O.; HessVGH, Beschl. v. 13.8.2008, ZfWG 2008, 272; Streinz/Herrmann/ Kruis, Die Notifizierungspflicht des Glücksspielstaatsvertrages und der Ausführungsgesetze der Länder gem. der Richtlinie Nr. 98/34/EG (Informationsrichtlinie), ZfWG 2007, 402).

    Ergänzend und in Einklang mit dem ihm zustehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum hat der Gesetzgeber zudem in § 27 GlüStV eine begleitende Evaluierung unter Mitwirkung des Fachbeirats vorgesehen (vgl. im Ergebnis ebenso: BayVGH, Urt. v. 18.10.2008, a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.2.2009, a. a. O.; HessVGH, Beschl. v. 13.8.2008, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 13.08.2008 - 7 B 29/08

    Einstweiliger Rechtsschutz - Hessisches Glücksspielgesetz verstößt nicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2009 - 3 BS 179/07
    Ein Notifizierungsbedarf hinsichtlich des Sächsischen Ausführungsgesetzes ist mangels substantiell abweichender Regelungen nicht anzunehmen (vgl. ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.2.2009, a.a.O.; HessVGH, Beschl. v. 13.8.2008, ZfWG 2008, 272; Streinz/Herrmann/ Kruis, Die Notifizierungspflicht des Glücksspielstaatsvertrages und der Ausführungsgesetze der Länder gem. der Richtlinie Nr. 98/34/EG (Informationsrichtlinie), ZfWG 2007, 402).

    Ergänzend und in Einklang mit dem ihm zustehenden Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum hat der Gesetzgeber zudem in § 27 GlüStV eine begleitende Evaluierung unter Mitwirkung des Fachbeirats vorgesehen (vgl. im Ergebnis ebenso: BayVGH, Urt. v. 18.10.2008, a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.2.2009, a. a. O.; HessVGH, Beschl. v. 13.8.2008, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 286/06

    Beschwerden gegen Verbot von Sportwetten teilweise erfolgreich

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2009 - 3 BS 179/07
    für den Abschluss von Wettverträgen erteilt haben, kann - sofern ein gemeinschaftskonformes staatliches Monopol- oder Konzessionssystem errichtet ist (vgl. dazu unten b)bb) - mangels Harmonisierung der Glücksspielregulierung auf Gemeinschaftsebene keine die Tätigkeit des Antragstellers legalisierende Wirkung entfalten (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 12.12.2007, a. a. O.; BayVGH, Urt. v. 18.12.2008 - 10 BV 07.558 - Rn. 31, zitiert nach JURIS; Stellungnahme der EU-Kommission v. 10.12.2007, Rn. 58 f.).

    Weitere traditionell andersartige Regelungen, wie das Rennwett- und Lotteriegesetz vom 8.4.1922 (RGBl. I S. 335), sowie die speziellen Ausnahmefälle einer im Gebiet der ehemaligen DDR fortgeltenden Genehmigung zur Eröffnung eines Wettbüros (vgl. dazu SächsOVG, Beschl. v. 12.12.2007 - 3 BS 286/06) und der für die Sondersituation in Rheinland-Pfalz (vgl. dazu OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 18.8.2008, ZfWG 2008, 276 sowie OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.9.2008, ZfWG 2008, 381) geschaffenen Regelung in § 25 Abs. 3 GlüStV stehen der Annahme, dass die verfassungsrechtlich gebotene Konsistenz grundsätzlich gewahrt ist, ebenfalls nicht entgegen (vgl. näher: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.2.2009 - 1 S 206/08 - zitiert nach JURIS; NdsOVG, Beschl. v. 16.2.2009, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2009 - 11 ME 367/08

    Zulässigkeit der Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2009 - 3 BS 179/07
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der streitigen Ordnungsverfügung ist im Hinblick auf ihren Charakter als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.3.2009 - 1 BvR 2410/08; NdsOVG, Beschl. v. 16.2.2009 - 11 ME 367/08 - m. w. N., jeweils zitiert nach JURIS).

    Weitere traditionell andersartige Regelungen, wie das Rennwett- und Lotteriegesetz vom 8.4.1922 (RGBl. I S. 335), sowie die speziellen Ausnahmefälle einer im Gebiet der ehemaligen DDR fortgeltenden Genehmigung zur Eröffnung eines Wettbüros (vgl. dazu SächsOVG, Beschl. v. 12.12.2007 - 3 BS 286/06) und der für die Sondersituation in Rheinland-Pfalz (vgl. dazu OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 18.8.2008, ZfWG 2008, 276 sowie OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.9.2008, ZfWG 2008, 381) geschaffenen Regelung in § 25 Abs. 3 GlüStV stehen der Annahme, dass die verfassungsrechtlich gebotene Konsistenz grundsätzlich gewahrt ist, ebenfalls nicht entgegen (vgl. näher: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.2.2009 - 1 S 206/08 - zitiert nach JURIS; NdsOVG, Beschl. v. 16.2.2009, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2009 - 6 S 3328/08

    Staatliche Sportwetten; Verstoß gegen Verfassung- und Europarecht

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2009 - 3 BS 179/07
    So ist in Baden-Württemberg in der Endstufe eine Rückführung auf 3.300 Annahmestellen vorgesehen, was bei einer Einwohneranzahl von ca. 10, 75 Millionen einem Verhältnis von rund 1 : 3.257 entspricht (vgl. VGH BW, Beschl. v. 11.2.2009 - 6 S 3328/08).

    Stehen diese Begrenzungen des Vertriebsnetzes in Einklang mit den Zielen der wirksamen Suchtbekämpfung in § 10 Abs. 3 i. V. m. § 1 GlüStV (vgl. dazu VGH BW, Beschl. v. 11.2.2009, a. a. O., und BayVGH, Urt. v. 18.12.2008, a. a. O.), so gilt Gleiches erst recht für § 7 SächsGlüStVAG.

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2008 - 11 ME 476/07

    Zulässigkeit des Vertriebs von "Lotto 6 aus 49" (einschließlich der dazu

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2009 - 3 BS 179/07
    Gleiches gilt für die zwischen den Beteiligten strittige (vgl. zuletzt den Schriftsatz des Antragstellers vom 10.6.2009) Frage, ob die vom Antragsgegner befürwortete Aufstellung von SB-Terminals in den Annahmestellen mit dem Ziel der effektiven Bekämpfung der Spielsucht in Einklang steht oder ggf. untersagt werden muss (vgl. auch NdsOVG, Beschl. v. 12.9.2008 - 11 ME 476/07, ZfWG 2008, 395 zur Unzulässigkeit des Vertriebs von Lotterieprodukten über Kunden-Service-Terminals von Sparkassen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 13 B 1215/07

    Werbung für Glücksspiele im Internet

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2009 - 3 BS 179/07
    Wenn der Europäische Gerichtshof zudem anerkennt, dass die sittlichen, religiösen und kulturellen Besonderheiten eines Landes bei der Festlegung der staatlichen Ziele in Bezug auf das Glücksspielwesen eine Rolle spielen (EuGH, Urt. v. 6.3.2007 - Placanica - a. a. O.), dann folgt daraus ebenfalls, dass ein Staat einzelne traditionell anders geregelte Glücksspielsektoren von dem durch eine Monopolisierung zu erreichenden höheren Schutz ausnehmen kann, ohne deshalb gegen ein Gebot der Gesamtkohärenz zu verstoßen (vgl. zur Gemeinschaftskonformität ferner ausführlich: BayVGH, Urt. v. 18.12.2008, a. a. O.; OVG NW, Beschl. v. 22.2.2008, ZfWG 2008, 122 m. w. N.; a. A. mit Blick auf ein Gebot der Gesamtkohärenz: NdsOVG, Beschl. v. 8.7.2008, ZfWG 2008, 255; OVG Saarland, Beschl. v. 30.4.2007 - 3 W 30/06 - zitiert nach JURIS; Stellungnahme der EU-Kommission vom 19.5.2008, Rn. 34, 37).
  • OVG Saarland, 30.04.2007 - 3 W 30/06

    Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten an nach DDR-Recht konzessionierten

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2009 - 3 BS 179/07
    Wenn der Europäische Gerichtshof zudem anerkennt, dass die sittlichen, religiösen und kulturellen Besonderheiten eines Landes bei der Festlegung der staatlichen Ziele in Bezug auf das Glücksspielwesen eine Rolle spielen (EuGH, Urt. v. 6.3.2007 - Placanica - a. a. O.), dann folgt daraus ebenfalls, dass ein Staat einzelne traditionell anders geregelte Glücksspielsektoren von dem durch eine Monopolisierung zu erreichenden höheren Schutz ausnehmen kann, ohne deshalb gegen ein Gebot der Gesamtkohärenz zu verstoßen (vgl. zur Gemeinschaftskonformität ferner ausführlich: BayVGH, Urt. v. 18.12.2008, a. a. O.; OVG NW, Beschl. v. 22.2.2008, ZfWG 2008, 122 m. w. N.; a. A. mit Blick auf ein Gebot der Gesamtkohärenz: NdsOVG, Beschl. v. 8.7.2008, ZfWG 2008, 255; OVG Saarland, Beschl. v. 30.4.2007 - 3 W 30/06 - zitiert nach JURIS; Stellungnahme der EU-Kommission vom 19.5.2008, Rn. 34, 37).
  • BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05

    Sportwettenvermittlung

  • EuGH, 17.06.1997 - C-70/95

    Sodemare u.a.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 6 S 1288/08

    Zulassung privater Wettanbieter, Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtskonformität

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 71/08

    Zulässigkeit einer Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.08.2008 - 6 B 10338/08

    Private Sportwetten vorläufig weiter erlaubt

  • OLG Düsseldorf, 17.09.2008 - Kart 19/07

    Das staatliche Glücksspielmonopol unterliegt nicht dem Kartellrecht und ist in

  • OVG Sachsen, 12.07.2007 - 3 BS 223/06

    Vermittlung von Sportwetten ohne Genehmigung kann untersagt werden

  • VG Dresden, 04.05.2007 - 14 K 2082/06
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 311/06

    Beschwerden gegen Verbot von Sportwetten teilweise erfolgreich

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 6 S 1110/07

    Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Verfassungsrecht und europäischem

    Das hierdurch begründete zumindest faktische staatliche Monopol für die Durchführung von Sportwetten ist verfassungsgemäß und gemeinschaftsrechtskonform bzw. unionsrechtskonform (vgl. bereits Beschl. des Senats vom 11.02.2009 - 6 S 3328/08 -, DÖV 2009, 421, sowie vom 16.10.2008, vom 17.03.2008, vom 05.11.2007 und vom 28.07.2006, je a.a.O.; so auch BayVGH, Urt. vom 18.12.2008, a.a.O., Rdnr. 44 ff., 96 ff., Beschl. vom 02.06.2008, ZfWG 2008, 197 mit Anm. Ruttig, ZfWG 2008, 202; Hamb. OVG, Beschl. vom 27.02.2009, ZfWG 2009, 152, vom 26.09.2008 - 4 Bs 106/08 -, juris und vom 25.03.2008, ZfWG 2008, 136; OVG NW, Beschl. vom 12.11.2009 - 13 B 959/09 -, juris, vom 27.10.2008 - 4 B 1774/07 -, juris, vom 30.07.2008, ZfWG 2008, 264 und vom 22.02.2008, ZfWG 2008, 122; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 23.10.2009 - 6 B 10998/09 -, juris und vom 09.07.2009 - 6 B 10323/09 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 10.08.2009 - 3 M 414/08 - Sächs. OVG, Beschl. vom 14.10.2009 - 3 BS 154/07 -, juris und vom 10.06.2009, ZfWG 2009, 196; OVG Saarland, Beschl. vom 05.10.2009, ZfWG 2009, 369; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 08.05.2009, ZfWG 2009, 194; kritisch Hess. VGH, Beschl. vom 28.01.2009, ZfWG 2009, 151 und vom 13.08.2008, ZfWG 2008, 272; Nds. OVG, Beschl. vom 16.02.2009, ZfWG 2009, 107; a.A. VG Berlin, Urt. vom 07.07.2008 - 35 A 167.08 -, juris).

    Dass diese Untersuchung erst nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages vorgenommen wurde, ist - entgegen der vom Verwaltungsgericht Stuttgart im Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof vom 24.07.2007 (juris, Rdnr. 5; ebenso Koenig/Ciszewski, ZfWG 2008, 397, 399) vertretenen Ansicht - insoweit unerheblich, als für die Rechtfertigung innerstaatlicher Maßnahmen zur Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit allein der Zeitpunkt der gerichtlichen Beurteilung und nicht der ihres Erlasses maßgeblich sein kann (so auch die EU-Kommission, Schriftsatz vom 10.12.2007, a.a.O., Rdnr. 44, mit zust. Anm. Stein, ZfWG 2008, 102, 103; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 09.07.2009 - 6 B 10323/09.OVG - Sächs. OVG, Beschl. vom 10.06.2009 - 3 BS 179/07 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 08.05.2009 - OVG 1 S 70.08 -).

    Deren Tätigkeit fußt - ebenso wie die hoheitliche Tätigkeit der Glücksspielaufsicht - auf der legislativen Entscheidung des Landesgesetzgebers, die gemäß § 1 Nr. 1 bis 4 GlüStV allein ordnungspolitischen Zwecken dient, und entspricht - wie dargelegt - diesen gesetzlichen, dem Verbraucherschutz und der Betrugsbekämpfung dienenden Vorgaben (ebenso BayVGH, Urt. vom 18.12.2008, a.a.O., Rdnr. 123; Sächs. OVG, Beschl. vom 10.06.2009 - 3 BS 179/07 - Riestelhuber/Schmitt, in: Dietlein/Hecker/Ruttig, a.a.O., KartellR Rdnr. 10 f.; a.A. Ennuschat, in: Gebhardt/Grüsser-Sinopoli, Glücksspiel in Deutschland, 2008, S. 221).

  • VG Dresden, 17.07.2009 - 6 L 403/08

    Verbot der Vermittlung von Sportwetten an inländische Kunden über das Ausland

    Sie befindet sich damit im Ergebnis im Einklang mit der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 10.6.2009 - 3 BS 179/07 -, und vom 11.6.2009 - 3 BS 156/07 -, nicht veröff.) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. vom 20.3.2009 - 1 BvR 2410/08 - zit. nach juris, ergangen zu den vergleichbaren Regelungen im Land Niedersachsen).

    So geht das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit nachvollziehbarer Begründung davon aus, dass aus (verfassungs- und) europarechtlicher Sicht nur eine konsequente und konsistente Ausgestaltung des aus ordnungsrechtlichen Gründen beim Staat monopolisierten Sportwettangebots verlangt wird (vgl. Beschl.v. 10.6.2009, a.a.O.).

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 10.6.2009, a.a.O., hierzu folgendes ausgeführt: "Zum Einen können aus dem Gemeinschaftsrecht keine Anforderungen an die Begründung einer nationalen Regelung in dem Sinne hergeleitet werden, dass der Gesetzgeber stets eine entsprechende Vorabprüfung vorzunehmen habe (vgl. EU-Kommission, Schriftsatz v. 10.12.2007 an den EuGH, ZfWG, 2008, 94 unter Bezug auf EuGH, Urt.v. 17.6.1997 - Sodemare SA u.a., Slg. 1997, I-3395).

  • VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 CS 09.1734

    Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel; gesetzeswiederholende

    Das Gericht schließt sich der Stellungnahme der Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission vom 20. Mai 2008 (ZfWG 2008, 32) sowie den zutreffenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Beschluss vom 25.3.2008 ZfWG 2008, 136), des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 22.2.2008 ZfWG 2008, 122 und Beschluss vom 3.11.2009 ZfWG 2009, 463) und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 10.6.2009 ZfWG 2009, 196) an.
  • OVG Sachsen, 04.01.2011 - 3 B 507/09

    Anwendbarkeit des Erlaubnisvorbehalts aus § 4 Abs. 1 S. 1

    Hinsichtlich der Vereinbarkeit des Monopols mit Art. 12 Abs. 1 GG hält der Senat seinen bisherigen Standpunkt aufrecht und verweist zur Begründung auf seine den Beteiligten bekannte Rechtsprechung, insbesondere den die Beteiligten betreffenden Beschluss vom 10. Juni 2009 (3 BS 179/07 -, juris Rn. 6 ff.).

    Das änderte aber nichts daran, dass im Streitfall eine Erlaubnis aus den vorstehenden anderen Gründen nicht erteilt werden kann, solange das Geschäftsmodell von Veranstalterin und Antragsteller nicht den gesetzlichen Vorgaben angepasst und auf im Freistaat Sachsen erlaubnisfähige Glücksspiele beschränkt wird, und demgemäß das nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV auszuübende Ermessen wegen der Strafbarkeit verbotenen Glücksspiels (§ 284 StGB) regelmäßig zu Lasten des Sportwettenvermittlers auf Null reduziert ist (vgl. Senatsbeschl. v. 10. Juni 2009 a. a. O. Rn. 37 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2010 - 11 MC 429/10

    Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Unionsrecht i.R.v.

    Im Übrigen hat die Aufsichtsbehörde gegen die Veranstaltung unerlaubter vergleichbarer Glücksspiele ohnehin auch dann zwingend einzuschreiten, wenn dies nicht - wie in Niedersachsen nach § 22 Abs. 4 Satz 2 NGlüSpG - ausdrücklich vorgeschrieben ist, sondern "nur" in ihrem pflichtgemäßen Ermessen steht (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 10.6.2009 - 3 Bs 179/07 -, juris, Rn. 37, m. w. N.).
  • VG München, 07.09.2009 - M 22 S 09.3403

    Untersagung der Werbung mit dem Schriftzug "free-bwin.com"

    Das Gemeinschaftsrecht sieht keine generelle Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zur Anerkennung von Erlaubnissen vor, die von einem anderen Mitgliedsstaat erteilt wurden (z.B. OVG Bautzen v. 10.6.2009 Az.: 3 BS 179/07; BayVGH v. 18.12.2008 Az.: 10 BV 07.558); bereits in ihrer Stellungnahme an den EuGH vom 10.12.2007 in den Rechtssachen C-316/07 u.a. - Marcus Stoss u.a. - hat die EU-Kommission festgestellt, dass Regelungen zur Veranstaltung von Glücksspielen, Sportwetten und ähnlichem auf Gemeinschaftsebene nicht harmonisiert wurden (Rn 59, Rn 64 der Stellungnahme).

    Im vorliegenden Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO ist von der Anwendbarkeit des § 9 Abs. 1 GlüStV auch unter dem Blickwinkel der damit verbundenen Durchsetzung eines Staatsmonopols im Sportwettbereich auszugehen; das Gericht folgt insoweit der Rechtsprechung des BayVGH im Urteil vom 18.12.2008 (Az. 10 BV 07.558), wonach das in Bayern geltende Veranstaltungsmonopol für Sportwetten nach § 10 Abs. 1, 2 und 5 GlüStV mit Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht vereinbar ist; diese Einschätzung steht in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Verwaltungsrechtsprechung in Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen Verfügungen auf der Grundlage des GlüStV, wonach der GlüStV und die hierzu ergangenen Landesausführungsgesetze keinen durchgreifenden verfassungs- oder gemeinschaftsrechtlichen Bedenken begegnen (zuletzt OVG Rheinland-Pfalz in dem - nach Antragsrücknahme für gegenstandslos erklärten - Beschluss vom 9. Juli 2009 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung; OVG Bautzen vom 10.6.2009 Az. 3 BS 179/07; VGH Baden-Württemberg vom 9.6.2009 Az. 6 S 3205.08; OVG Berlin-Brandenburg vom 8.4.2009 Az. OVG 1 S 212.08; OVG Hamburg vom 27.2.2009 Az. 4 Bs 235/08; OVG NRW vom 18.2.2009 Az. 4 B 298/08).

  • VG München, 27.07.2009 - M 22 S 09.1735

    Untersagung der Sportwettvermittlung an in Bayern nicht zugelassenen Veranstalter

    Abgesehen davon könnte sich der Veranstalter auf diese Erlaubnis im Bundesgebiet nicht berufen, da das Gemeinschaftsrecht keine generelle Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Anerkennung von Erlaubnissen vorsieht, die von einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurden (z.B. OVG Bautzen vom 10.6.2009 Az. 3 BS 179/07; BayVGH vom 18.12.2008 Az. 10 BV 07.558).

    Diese Einschätzung steht in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Verwaltungsrechtsprechung in Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen vergleichbare Untersagungsverfügungen, wonach der GlüStV und die hierzu ergangenen Landesausführungsgesetze keinen durchgreifenden verfassungs- oder gemeinschaftsrechtlichen Bedenken begegnen (zuletzt OVG Rheinland-Pfalz in dem - nach Antragsrücknahme für gegenstandslos erklärten - Beschluss vom 9. Juli 2009 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung; OVG Bautzen vom 10.6.2009 Az. 3 BS 179/07; VGH Baden-Württemberg vom 9.6.2009 Az. 6 S 3205.08; OVG Berlin-Brandenburg vom 8.4.2009 Az. OVG 1 S 212.08; OVG Hamburg vom 27.2.2009 Az. 4 Bs 235/08; OVG NRW vom 18.2.2009 Az. 4 B 298/08).

    Sofern Einzelfälle diesen Vorgaben nicht gerecht werden sollten, könnte die Verfassungswidrigkeit des GlüStV insgesamt erst begründet werden, wenn sich hieraus ein normatives Regelungsdefizit ableiten ließe (z.B. BayVGH vom 18.12.2008 a.a.O. Rn 77, 79; OVG Bautzen vom 10.6.2009 a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 04.10.2011 - 3 B 288/10

    Glücksspielstaatsvertrag, Sportwetten, Gewerbeerlaubnis DDR

    Hinsichtlich der Vereinbarkeit des Monopols mit Art. 12 Abs. 1 GG hält der Senat seinen bisherigen Standpunkt aufrecht und verweist zur Begründung auf seine den Beteiligten bekannte Rechtsprechung, insbesondere den die Beteiligten betreffenden Beschluss vom 10. Juni 2009 (3 BS 179/07 -, juris Rn. 6 ff.).

    Das änderte aber nichts daran, dass im Streitfall eine Erlaubnis aus den vorstehenden anderen Gründen nicht erteilt werden kann, solange das Geschäftsmodell von Veranstalterin und Antragsteller nicht den gesetzlichen Vorgaben angepasst und auf im Freistaat Sachsen erlaubnisfähige Glücksspiele beschränkt wird, und demgemäß das nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV auszuübende Ermessen wegen der Strafbarkeit verbotenen Glücksspiels (§ 284 StGB) regelmäßig zu Lasten des Sportwettenvermittlers auf Null reduziert ist (vgl. Senatsbeschl. v. 10. Juni 2009 a. a. O. Rn. 37 m. w. N.).

  • VG München, 24.07.2009 - M 22 S 09.3295

    Fußballturnier in einem Stadion im Stadtgebiet der Antragsgegnerin

    Das Gemeinschaftsrecht sieht keine generelle Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Anerkennung von Erlaubnissen vor, die von einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurden (z.B. OVG Bautzen vom 10.6.2009 Az. 3 BS 179/07; BayVGH vom 18.12.2008 Az. 10 BV 07.558); bereits in ihrer Stellungnahme an den EuGH vom 10.12.2007 in den Rechtssachen C-316/07 u.a. - Marcus Stoss u.a. - hat die EU-Kommission festgestellt, dass Regelungen zur Veranstaltung von Glücksspielen, Sportwetten und ähnlichem auf Gemeinschaftsebene nicht harmonisiert wurden (Rn 59, Rn 64 der Stellungnahme).

    Im vorliegenden Eilverfahren ist von der Anwendbarkeit des § 9 Abs. 1 GlüStV auch unter dem Blickwinkel der damit verbundenen Durchsetzung eines Staatsmonopols im Sportwettbereich auszugehen; das Gericht folgt insoweit der Rechtsprechung des BayVGH im Urteil vom 18.12.2008 (Az. 10 BV 07.558), wonach das in Bayern geltende Veranstaltungsmonopol für Sportwetten nach § 10 Abs. 1, 2 und 5 GlüStV mit Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht vereinbar ist; diese Einschätzung steht in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Verwaltungsrechtsprechung in Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen Verfügungen auf der Grundlage des GlüStV, wonach der GlüStV und die hierzu ergangenen Landesausführungsgesetze keinen durchgreifenden verfassungs- oder gemeinschaftsrechtlichen Bedenken begegnen (zuletzt OVG Rheinland-Pfalz in dem - nach Antragsrücknahme für gegenstandslos erklärten - Beschluss vom 9. Juli 2009 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung; OVG Bautzen vom 10.6.2009 Az. 3 BS 179/07; VGH Baden-Württemberg vom 9.6.2009 Az. 6 S 3205.08; OVG Berlin-Brandenburg vom 8.4.2009 Az. OVG 1 S 212.08; OVG Hamburg vom 27.2.2009 Az. 4 Bs 235/08; OVG NRW vom 18.2.2009 Az. 4 B 298/08).

  • VG Düsseldorf, 17.07.2009 - 27 L 990/09

    Datenschutz: IP-Adressen als personenbezogene Daten

    Auch soweit das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 10. Juni 2009 - 3 BS 179/07 -, juris, im Rahmen der Prüfung der verfassungsrechtlich und europarechtlich gebotenen Kohärenz der Regelungen zum Glücksspielbereich unter Bezugnahme auf den oben genannten Beschluss vom 12. Dezember 2006 auf "die speziellen Ausnahmefälle einer im Gebiet der ehemaligen DDR fortgeltenden Genehmigung zur Eröffnung eines Wettbüros" verweist, lässt dies nicht erkennen, ob das Gericht von einer Erstreckung der Genehmigung auf die Glücksspielveranstaltung oder -vermittlung im Internet ausgeht oder diese nur auf den terrestrischen Vertriebsweg bezieht.
  • OVG Thüringen, 08.12.2009 - 3 EO 593/09

    Lotterierecht; Lotterierecht; Sportwetten; Sportwettenmonopol;

  • OVG Sachsen, 09.10.2009 - 3 BS 155/07

    Sportwetten

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 6 S 1997/09

    Summarische Prüfung der Vereinbarkeit des GlüStVtrG BW mit Europa- und

  • OVG Sachsen, 14.10.2009 - 3 BS 154/07

    Sportwetten

  • VG Weimar, 04.03.2010 - 5 K 1191/06

    Vermittlung von Sportwetten durch privaten Anbieter ist unerlaubtes Glückspiel

  • OVG Thüringen, 18.06.2010 - 3 EO 126/10

    Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität des GlüStV und des GlSpielG TH;

  • OVG Sachsen, 07.12.2009 - 3 B 401/09

    Untersagung von gewerblicher Vermittlungstätigkeit von Sportwetten;

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