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   OVG Sachsen, 10.09.2020 - 4 C 1/18   

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https://dejure.org/2020,33337
OVG Sachsen, 10.09.2020 - 4 C 1/18 (https://dejure.org/2020,33337)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.09.2020 - 4 C 1/18 (https://dejure.org/2020,33337)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. September 2020 - 4 C 1/18 (https://dejure.org/2020,33337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    FStrG § 1 Abs. 4 Nr. 3, FStrG § 11 Abs. 1, FStrG § 17
    Autobahn; Streckenfernmeldekabel; Schneeschutzpflanzung; Zubehör; Landwirtschaft; Existenzgefährdung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen, 05.11.2015 - 3 C 24/13

    Planfeststellung; Einwendungen; Präklusion; Abwägung; Planungsvariante

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2020 - 4 C 1/18
    15 1. Die Klägerin ist als Grundstückseigentümerin in ihren dinglichen Rechten wegen der enteignungsrechtlichen Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses von diesem betroffen und damit gemäß § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt (vgl. SächsOVG, Urt. v. 5. November 2015 - 3 C 24/13 -, juris Rn. 16).

    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl verschiedener Ausführungsvarianten sind nur dann überschritten, wenn der Planfeststellungsbehörde beim Auswahlverfahren infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist oder wenn sich eine andere als die gewählte Trassenführung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere hätte aufdrängen müssen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 5. November 2015 - 3 C 24/13 -, juris Rn. 28 m. w. N.).

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 25.90
    Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2020 - 4 C 1/18
    Auszugehen ist hierbei von einem Betrieb, dessen gesamte Erträge und Aufwendungen langfristig ausgeglichen sind, der dem Inhaber und seiner Familie sowie Beschäftigten einen angemessenen Lebensunterhalt zu sichern in der Lage ist und der ausreichende Rücklagen für die Substanzerhaltung und für Neuanschaffungen erwirtschaften kann (BVerwG, Urt. v. 31. Oktober 1990 - 4 C 25.90 -, juris Rn. 24).
  • BVerwG, 07.07.2004 - 9 A 21.03

    Enteignung; Entschädigung; Folgewirkungen; Grundstücksinanspruchnahme;

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2020 - 4 C 1/18
    Vielmehr sind diese Fragen zwischen der Klägerin und dem Vorhabenträger einvernehmlich oder im Wege eines Enteignungs- oder Entschädigungsfestsetzungsverfahrens (gemäß § 19 Abs. 5 FStrG i. V. m. § 43 Abs. 5 SächsStrG und § 5 SächsEntEG) zu klären, worauf im angefochtenen Planfeststellungsbeschluss zutreffend hingewiesen ist (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 7. Juli 2004 - 9 A 21.03 -, juris Rn. 19 ff.).
  • VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 05.40050

    Westtangente Rosenheim (B 15) darf gebaut werden

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2020 - 4 C 1/18
    Betriebe, die schon vor dem beabsichtigten Eingriff langfristig keinen Gewinn mehr erzielen können, haben demgegenüber keine abwägungsrelevante Existenzgrundlage mehr und sind auslaufend (vgl. BayVGH, Urt. v. 30. September 2009 - 8 A 05.40050 u. a. -, juris Rn. 134 f.).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2020 - 4 C 1/18
    Aus dem gleichen Grund ist sie auch als Pächterin von Flächen klagebefugt, für die eine Inanspruchnahme wegen des Vorhabens vorgesehen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 1. September 1997 - 9 A 36.96 -, juris Rn. 26, 28 = BVerwGE 105, 178; Urt. v. 10. Oktober 2012 - 9 A 19.11 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 4 C 2.18

    Auslegung; Beginn der einzuhaltenden Frist; Fristberechnung; Gemeinsamer Senat;

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2020 - 4 C 1/18
    10 Im Parallelverfahren 4 C 2/18 hat er vorgetragen: Der Vorhabenträger sei rechtlich verpflichtet, die Planfeststellung für eine kabelgebundene Anlage zu betreiben und zu beantragen.
  • BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67

    Öffentliches Wegeeigentum

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2020 - 4 C 1/18
    Der Beklagte hat sich offenbar von dem dem Bundesfernstraßengesetz zugrundeliegenden Grundsatz leiten lassen, dass die Straßenbaulast (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 FStrG) und das Eigentum an der Straße und an ihrem Zubehör in einer Hand sind (BVerfG, Beschl. v. 10. März 1976 - 1 BvR 355/67 -, juris Rn. 60 = BVerfGE 42, 20), was die Anlage von Straßen und ihres Zubehörs auf Anliegergrundstücken ausschließt (vgl. § 6 Abs. 4 FStrG).
  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 19.11

    Verkehrsprognose; Modellprognose; Bundesverkehrswegeplanung; Fernverkehrsmatrix;

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2020 - 4 C 1/18
    Aus dem gleichen Grund ist sie auch als Pächterin von Flächen klagebefugt, für die eine Inanspruchnahme wegen des Vorhabens vorgesehen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 1. September 1997 - 9 A 36.96 -, juris Rn. 26, 28 = BVerwGE 105, 178; Urt. v. 10. Oktober 2012 - 9 A 19.11 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 31.01.2008 - 7 B 48.07

    Zulässigkeit einer auf die zeitweilige Lagerung gefährlicher Abfälle begrenzte

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2020 - 4 C 1/18
    21 Im Übrigen ist für die Auslegung eines Verwaltungsakts zum einen sein objektiver Erklärungswert unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der Erklärung und zum anderen maßgeblich, wie ihn Adressat oder Drittbetroffener nach Treu und Glauben verstehen darf (BVerwG, Beschl. v. 31. Januar 2008 - 7 B 48.07 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10

    Schienenweg; Ausbau; Planfeststellungsabschnitt; Planfeststellungsbeschluss;

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.09.2020 - 4 C 1/18
    Dies ist aber nur dann der Fall, wenn sich im gerichtlichen Verfahren herausstellt, dass eine Abwägung nicht oder auf der Grundlage eines nur unzureichend ermittelten Tatsachenmaterials stattgefunden hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. März 2011 - 7 A 3.10 -, juris Rn. 84).
  • BGH, 29.01.2020 - VIII ZR 80/18

    Erdgaslieferungsvertrag: Unmittelbare Anwendung der Transparenzanforderungen der

    dd) Schließlich ist der Senat auch nicht bereits deshalb zur Anrufung des Gerichtshofs verpflichtet, weil niedrigere einzelstaatliche Gerichte (AG Lingen, Beschluss vom 21. Juni 2018 - 4 C 1/18, nicht veröffentlicht; vgl. zu diesem Beschluss auch Senatsurteil vom 19. Dezember 2018 - VIII ZR 336/18, aaO Rn. 26; LG Koblenz, RdE 2019, 481 [beim Gerichtshof anhängig unter dem Aktenzeichen C-765/18, siehe ABl. C-112/19 vom 25. März 2019]) in Rechtssachen, die der beim Senat anhängigen ähneln und die gleiche Problematik betreffen, dem Gerichtshof eine Frage zur Vorabentscheidung nach Art. 267 Abs. 1 bis 3 AEUV vorgelegt haben (vgl. EuGH, C-72/14 und C-197/14, juris Rn. 59 f., 63 - van Dijk).
  • BGH, 29.01.2020 - VIII ZR 385/18

    Anforderungen an das Bestreiten des Vortrags eines Energieversorgungsunternehmens

    dd) Schließlich ist der Senat auch nicht bereits deshalb zur Anrufung des Gerichtshofs verpflichtet, weil niedrigere einzelstaatliche Gerichte (AG Lingen, Beschluss vom 21. Juni 2018 - 4 C 1/18, nicht veröffentlicht; vgl. zu diesem Beschluss auch Senatsurteil vom 19. Dezember 2018 - VIII ZR 336/18, aaO Rn. 26; LG Koblenz, RdE 2019, 481 [beim Gerichtshof anhängig unter dem Aktenzeichen C-765/18, siehe ABl.
  • BGH, 29.01.2020 - VIII ZR 75/19

    Rückforderung von Beiträgen für die Grundversorgung mit leitungsgebundem Erdgas

    dd) Schließlich ist der Senat auch nicht bereits deshalb zur Anrufung des Gerichtshofs verpflichtet, weil niedrigere einzelstaatliche Gerichte (AG Lingen, Beschluss vom 21. Juni 2018 - 4 C 1/18, nicht veröffentlicht; vgl. zu diesem Beschluss auch Senatsurteil vom 19. Dezember 2018 - VIII ZR 336/18, aaO Rn. 26; LG Koblenz, RdE 2019, 481 [beim Gerichtshof anhängig unter dem Aktenzeichen C-765/18, siehe ABl.
  • BGH, 19.12.2018 - VIII ZR 336/18

    Beendigung des Sonderkundenvertrags mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auch besteht kein Anlass, das Verfahren in analoger Anwendung des § 148 ZPO auszusetzen, bis der Gerichtshof "die ihm durch den Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Lingen vom 21. Juni 2018 (4 C 1/18) gestellten Fragen" beantwortet hat.
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