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   OVG Sachsen, 11.05.2004 - 4 B 620/03   

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OVG Sachsen, 11.05.2004 - 4 B 620/03 (https://dejure.org/2004,16331)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.05.2004 - 4 B 620/03 (https://dejure.org/2004,16331)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. Mai 2004 - 4 B 620/03 (https://dejure.org/2004,16331)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 116 Abs. 1, § 116 Abs. 2, § 117 Abs. 4, § 121, § 124, § 130, § 138 Nr. 6; ZPO § 160 Abs. 3 Nr. 7, § 160 Abs. 5, § 165, § 222, § 318; SächsGemO § 1 Abs. 4, § 24, § 25

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Verkündung eines verwaltungsgerichtlichen Urteils; Sinn und Zweck der in § 117 Abs. 4 S. 2 2. Hs. Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vorgeschriebenen alsbaldigen Niederlegung und Übergabe des vollständigen Urteils; Bürger und Wahlberechtigte als Teil eines ...

  • Judicialis

    VwGO § 116 Abs. 1; ; VwGO § ... 116 Abs. 2; ; VwGO § 117 Abs. 4; ; VwGO § 121; ; VwGO § 124; ; VwGO § 130; ; VwGO § 138 Nr. 6; ; ZPO § 160 Abs. 3 Nr. 7; ; ZPO § 160 Abs. 5; ; ZPO § 165; ; ZPO § 222; ; ZPO § 318; ; SächsGemO § 1 Abs. 4; ; SächsGemO § 2; ; SächsGemO § 24

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Bayern, 15.01.2003 - L 4 B 402/02
    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2004 - 4 B 620/03
    Die Berufung wurde mit Beschluss des Senats vom 28.8.2003 (4 B 402/02) zugelassen.

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Dresden (2 K 2098/99) und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zum Berufungszulassungsverfahren (4 B 402/02) und zum Berufungsverfahren (4 B 620/03) verwiesen.

  • BVerwG, 26.01.1994 - 6 C 2.92

    Revision - Beschwerde - Rechtskraft - Wiederaufnahme - Ausschlußfrist -

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2004 - 4 B 620/03
    Ungeachtet der Zulässigkeit der Zurückholung eines der Geschäftsstelle übergebenen vollständigen Urteils (sh. dazu: BVerwG, Urt. v. 26.1.1994, NVwZ 1994, 1206; Schenke in: aaO, § 116 RdNr. 3 m.w.N.), ist damit eine Niederlegung und Übergabe des vollständigen Urteils an die Geschäftsstelle i.S.v. § 117 Abs. 4 Satz 2 2. Halbsatz VwGO erst am 22.5.2002 erfolgt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1991 - 15 A 1046/90

    Ratsfraktion; Auflösung; Funktionsträger; Kostenerstattungsanspruch; Organstreit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2004 - 4 B 620/03
    Ebenso wenig bedarf es einer Erörterung, ob die angesprochene Erstattung durch den allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch begründet sein könnte, oder ein Anspruch wegen eines Grundsatzes anzunehmen wäre, wonach jede öffentlich-rechtliche Körperschaft die Ausgaben zu tragen hat, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch ihre Organe ergeben (sh. dazu: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.11.1991, DVBl. 1992, 444 m.w.N. zur Rspr.).
  • OVG Sachsen, 07.04.1999 - A 4 S 78/98

    Grundsätzliche Bedeutung einer Asylsache und ihre Darlegung; Verteilung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2004 - 4 B 620/03
    Eine Anwendung von § 222 ZPO auf die Berechnung der angesprochenen Zeitgrenze hatte der Senat in einer früheren Entscheidung bejaht (Beschl. v. 29.3.1999, SächsVBl. 2000, 39).
  • BVerwG, 11.06.1993 - 8 C 5.92

    Verwaltungsrechtliche Entscheidung - Verkündung - Unterschrift - Geschäftsstelle

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2004 - 4 B 620/03
    Durch die formlose Bekanntgabe der schriftlich niedergelegten und der Geschäftsstelle übergebenen vermeintlich verkündeten Entscheidung wurde diese i.S.v. § 318 ZPO erlassen und wirksam (BVerwG, Urt. v. 11.6.1993, NVwZ-RR 1994, 297; a.A. Kilian in: NK-VwGO, § 116 RdNrn. 33 ff).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2004 - 4 B 620/03
    Mit der in § 117 Abs. 4 Satz 2 2. Halbsatz VwGO angesprochenen Verpflichtung zur alsbaldigen Niederlegung des vollständigen Urteils und dessen Übergabe an die Geschäftsstelle wird eine äußerste Grenze von fünf Monaten gesetzt, weil jedenfalls danach die Übereinstimmung der Urteilsgründe mit dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung und Beratung nicht mehr gewährleistet ist (GmS-OBG, Beschl. v. 27.4.1993, NJW 1993, 2603).
  • BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69

    Schwabinger Krawalle

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2004 - 4 B 620/03
    Die angesprochene Regelung findet entsprechende Anwendung, wenn das Gericht entscheidet, das Urteil anstatt der Verkündung zuzustellen, somit das Gericht den in § 116 Abs. 2 VwGO geregelten Erlass eines Urteils durch Zustellung wählt, wobei die Prozessbeteiligten auf Anfrage Kenntnis von der Urteilsformel erhalten müssen (BVerwG, Beschl. v. 24.6.1971, BVerwGE 38, 220).
  • BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86

    Verhinderungsvermerk - Urteile - Außenwirkung - Urteilszustellung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2004 - 4 B 620/03
    Zwar ist hier die Übergabe der Entscheidungsformel an die Geschäftsstelle am 24.10.2001, die nicht an Voraussetzungen eines förmlichen Verfahrens gebunden war (BVerwG, Urt. v. 19.1.1987, DVBl. 1987, 1110), nicht im Rahmen der in § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO angesprochenen Übergabe eines bei der Verkündung noch nicht vollständig abgefassten Urteils erfolgt; eine Verkündung nach § 116 Abs. 1 VwGO kann - wie ausgeführt - mangels hinreichender Bezeichnung im Protokoll nicht festgestellt werden.
  • OVG Sachsen, 08.06.2004 - 4 D 24/00

    immissionsschutzrechtliche Genehmigung, thermische Abfallbehandlungsanlage,

    Die Klägerin kann zudem nicht als Organ der Stadt Lauta deren Rechte geltend machen, denn allein dadurch, dass sie einen Bürgerentscheid nach § 24 SächsGemO beantragt hat, ist sie nicht Teil eines außerordentlichen kommunalen Organs der Stadt Lauta geworden (vgl. Urt. des Senats vom 11.5.2004 - 4 B 620/03 -).
  • OVG Sachsen, 27.01.2010 - 4 B 300/09

    Eingliederungsvereinbarung, Bürgerbegehren, Antragsbefugnis

    Soweit die Antragsteller meinen, als Initiatoren oder Vertreter eines Bürgerbegehrens im Sinne von § 25 Abs. 2 Satz 1 SächsGemO seien sie Mitglied in einem Gemeindeorgan, das als Sachwalter des öffentlichen Interesses durch einen Genehmigungsbescheid im Sinne des § 8 Abs. 2 SächsGemO in eigenen Rechten verletzt sein, kann ihnen der Senat bereits deswegen nicht folgen, weil ein Bürgerbegehren kein organschaftliches Funktionssubjekt der Gemeinde ist (SächsOVG, Urt. v. 11.5.2004 - 4 B 620/03 - zit. nach juris).
  • VG Koblenz, 15.05.2018 - 1 K 991/17

    Bürgerbegehren betreffend die Einführung wiederkehrender Beiträge in Erpel

    Soweit nach anderer Ansicht (vgl. VG Gießen, Urt. v. 11.06.2008 - 8 E 2131/07 -), die auch dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Beschl. v. 17.11.2008 - 8 B 1805/08 -, juris, Rn. 31) erwägenswert erscheint, als statthafte Klageart für den Streit um die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens die Verpflichtungsklage angesehen wird, da kein kommunalrechtliches Organstreitverfahren gegeben sei (ebenso: Sächs. OVG, Urt. v. 11.05.2004 - 4 B 620/03 -, juris, Rn. 34; Dietlein, in: Praxis der Kommunalverwaltung, Gemeindeordnung, November 2014, § 17a Erl.
  • VG Dresden, 19.12.2006 - 4 K 1967/06

    Anforderungen an einen zulässigen Antrag auf Bürgerentscheid; Dem Bürgerbegehren

    Diese Rechtsprechung (vgl. zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 2.5.2002 - 4 E 182/00 -) hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht inzwischen aufgegeben (vgl. SächsOVG, Urt. v. 11..5.2004 - 4 B 620/03 -).
  • VG Dresden, 22.08.2007 - 5 K 1166/07

    Mittelschule Neukirch bleibt vorläufig erhalten

    Gründe: Nach § 118 VwGO wird das oben links auf der ersten Seite des Beschlusses vom 22.8.2007 wegen eines Schreibversehens offensichtlich fehlerhaft bezeichnete Aktenzeichen wie aus dem Tenor ersichtlich berichtigt (vgl. dazu SächsOVG, Beschl. v. 23.10.2001, 4 B 620/03).
  • VG Dresden, 23.08.2007 - 5 K 1166/07
    Nach § 118 VwGO wird das oben links auf der ersten Seite des Beschlusses vom 22.8.2007 wegen eines Schreibversehens offensichtlich fehlerhaft bezeichnete Aktenzeichen wie aus dem Tenor ersichtlich berichtigt (vgl. dazu SächsOVG, Beschl. v. 23.10.2001, 4 B 620/03 ).
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