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   OVG Sachsen, 11.05.2012 - 3 A 893/11   

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https://dejure.org/2012,12961
OVG Sachsen, 11.05.2012 - 3 A 893/11 (https://dejure.org/2012,12961)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.05.2012 - 3 A 893/11 (https://dejure.org/2012,12961)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. Mai 2012 - 3 A 893/11 (https://dejure.org/2012,12961)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Nachträgliche Einführung von Friedhofsunterhaltungsgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2009 - 14 A 1024/07

    Grundsätze für die Kalkulation und Bemessung einer Unterhaltungsgebühr für

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2012 - 3 A 893/11
    Hierzu verweist der Kläger auf Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 27. Januar 2010 - 5 C 2723/07.N -, juris) sowie des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 22. Juli 2009 - 14 A 1024/07 -, juris).
  • VGH Hessen, 27.01.2010 - 5 C 2723/07

    Friedhofsunterhaltungsgebühr

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2012 - 3 A 893/11
    Hierzu verweist der Kläger auf Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 27. Januar 2010 - 5 C 2723/07.N -, juris) sowie des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 22. Juli 2009 - 14 A 1024/07 -, juris).
  • OVG Sachsen, 27.02.2015 - 3 A 462/14

    Verhältnismäßigkeit von erkennungsdienstlichen Maßnahmen gegenüber Teilnehmer

    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 11. Mai 2012 - 3 A 893/11 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 25.02.2014 - 3 A 651/13

    Anwendbarkeit von § 78 Abs 1 Nr 2 SächsGemO bei Erlass einer Satzung nach § 25

    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinander setzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (SächsOVG, Beschl. v. 11. Mai 2012 - 3 A 893/11 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 22.01.2015 - 3 A 213/14

    Ordnungsgemäße Geschwindigkeitsmessung, Messgerät Typ ESO ES 3.0, angemessene und

    Solche Zweifel sind anzunehmen, wenn der Antragsteller tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so infrage stellt, dass der Ausgang eines Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2001, 1458; SächsOVG, Beschl. v. 11. Mai 2012 - 3 A 893/11 -, juris Rn. 5).
  • VG Schwerin, 13.01.2014 - 4 A 1200/11

    Friedhof einer Kirchengemeinde - Rechtsweg; Haftung des Erben für

    Auch mit Blick auf das Verbot der Doppelbelastung bzw. -veranlagung für "ein und dasselbe" Leistung ist nichts dafür ersichtlich, dass mit den am 18. Juni 1990 für die Verleihung des Nutzungsrechts an der Doppelwahlgrabstätte bezahlten 82 Mark der DDR mehr als nur die jeweilige Grabnutzung, sondern auch die Pflege und Unterhaltung des Friedhofs für die Nutzungsdauer hier von 30 bzw. 14 Jahren abgegolten werden sollte, mag darin auch eine "Müllabgabe" und ein "Wassergeld" enthalten sein (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 11. Mai 2012 - 3 A 893/11 -, juris, Rn. 6 ff. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 27.05.2014 - 3 D 25/14

    Ausübung des Bestimmungsrechts, wer in einer Wahlgrabstätte begraben wird

    5 Gemessen hieran hat die Klage keine hinreichenden Erfolgsaussichten.6 Dass der Kläger als Nutzungsberechtigter der von seiner Mutter am 7. Juli 1983 erworbenen (Wahl-)Grabstätte grundsätzlich zur Zahlung von Friedhofsunterhaltungsgebühren verpflichtet ist, hat der erkennende Senat mit Beschlüssen vom 15. Mai 2012 (3 A 893/11 sowie 3 A 894/11) bereits entschieden.
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