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   OVG Sachsen, 11.08.2015 - 3 A 224/14   

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https://dejure.org/2015,33073
OVG Sachsen, 11.08.2015 - 3 A 224/14 (https://dejure.org/2015,33073)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.08.2015 - 3 A 224/14 (https://dejure.org/2015,33073)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. August 2015 - 3 A 224/14 (https://dejure.org/2015,33073)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsPolG § 26 Abs. 1 SächsPolG § 29 Abs. 1 Satz 3
    Sicherstellung im Eigentümerinteresse; Wegfahrsperre; Parkplatz mit Überwachungskamera

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • weka.de (Kurzinformation)

    Darf ein PKW mit offenem Fenster sichergestellt werden?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    PKW-Sicherstellung durch Polizei: PKW-Eigentümer muss Abschleppkosten zwecks Eigentumssicherung aufgrund offenen Fensters tragen - Offenes Fenster birgt Gefahr des Diebstahls des Fahrzeugs oder darin befindlicher Gegenstände

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Abschleppen eines Fahrzeugs zum Schutz des Eigentums

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Abschleppfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 181
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen, 26.06.2002 - 3 B 398/01

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.08.2015 - 3 A 224/14
    Solche Ermittlungen führen meist zu nicht absehbaren zeitlichen Verzögerungen, die mit dem Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr durch die Polizei und zudem nur begrenzt zur Verfügung stehenden Polizeikräften nicht vereinbar sind (BVerwG, Beschl. v. 6. Juli 1983 - 7 B 182.82 -, juris Rn. 6; SächsOVG, Beschl. v. 15. August 2011 - 3 A 230/10 -, juris Rn. 4 m. w. N; zum Abschleppen eines Kfz mit geöffneter Beifahrertür: vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Juni 2002 - 3 B 398/01 -, juris Rn. 5).

    Sie ist auf der Grundlage der der Polizei zum Zeitpunkt ihres Handelns zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten zu beurteilen, wobei unter anderem die voraussichtliche Dauer der die Möglichkeit eines Schadenseintritts erhöhenden Umstände, der Abstellort sowie der Wert eines Fahrzeuges zu berücksichtigen sind (BVerwG, Beschl. v. 18. Februar 2002 - 3 B 149.01 -, juris Rn. 4; SächsOVG, Beschl. v. 26. Juni 2002, SächsVBl. 2002, 268).

  • OVG Sachsen, 15.08.2011 - 3 A 230/10

    Sicherstellung eines verschlossenen Fahrzeugs bei geöffnetem Fenster durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.08.2015 - 3 A 224/14
    Solche Ermittlungen führen meist zu nicht absehbaren zeitlichen Verzögerungen, die mit dem Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr durch die Polizei und zudem nur begrenzt zur Verfügung stehenden Polizeikräften nicht vereinbar sind (BVerwG, Beschl. v. 6. Juli 1983 - 7 B 182.82 -, juris Rn. 6; SächsOVG, Beschl. v. 15. August 2011 - 3 A 230/10 -, juris Rn. 4 m. w. N; zum Abschleppen eines Kfz mit geöffneter Beifahrertür: vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Juni 2002 - 3 B 398/01 -, juris Rn. 5).

    Dies wäre mit dem Grundsatz der Effektivität der Gefahrenabwehr nicht vereinbar (SächsOVG, Beschl. v. 15. August 2011 a. a. O. Rn. 5 f.; BayVGH a. a. O. Rn. 38).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.08.2015 - 3 A 224/14
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01

    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.08.2015 - 3 A 224/14
    Sie ist auf der Grundlage der der Polizei zum Zeitpunkt ihres Handelns zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten zu beurteilen, wobei unter anderem die voraussichtliche Dauer der die Möglichkeit eines Schadenseintritts erhöhenden Umstände, der Abstellort sowie der Wert eines Fahrzeuges zu berücksichtigen sind (BVerwG, Beschl. v. 18. Februar 2002 - 3 B 149.01 -, juris Rn. 4; SächsOVG, Beschl. v. 26. Juni 2002, SächsVBl. 2002, 268).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.08.2015 - 3 A 224/14
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82

    Abschleppen eines an abgelaufener Parkuhr abgestellten Personenkraftwagens -

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.08.2015 - 3 A 224/14
    Solche Ermittlungen führen meist zu nicht absehbaren zeitlichen Verzögerungen, die mit dem Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr durch die Polizei und zudem nur begrenzt zur Verfügung stehenden Polizeikräften nicht vereinbar sind (BVerwG, Beschl. v. 6. Juli 1983 - 7 B 182.82 -, juris Rn. 6; SächsOVG, Beschl. v. 15. August 2011 - 3 A 230/10 -, juris Rn. 4 m. w. N; zum Abschleppen eines Kfz mit geöffneter Beifahrertür: vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Juni 2002 - 3 B 398/01 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 30.05.2012 - 2 A 394/10

    Zulassungsantrag, amtsangemessene Alimentierung

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.08.2015 - 3 A 224/14
    Zur Darlegung des Zulassungsgrunds bedarf es der Bezeichnung konkreter Tatsachen- oder Rechtsfragen, deren Klärung besondere Schwierigkeiten begründet (SächsOVG, Beschl. v. 30. Mai 2012 - 2 A 394/10 -, juris).
  • VGH Bayern, 22.02.2001 - 24 B 99.3318
    Auszug aus OVG Sachsen, 11.08.2015 - 3 A 224/14
    Eine vorherige Benachrichtigung des Halters ist nur erforderlich, wenn dieser geradezu in greifbarer Nähe erscheint (BayVGH, Urt. v. 22. Februar 2001 - 24 B 99.3318 -, juris Rn. 39).
  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07

    Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.08.2015 - 3 A 224/14
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2016 - 5 A 667/16

    Sicherstellung; Geld; Herausgabeanspruch; Eigentumsvermutung;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1999 - 3 B 48.99 -, BayVBl. 2000, 380 = juris, Rn. 3; OVG Sachsen, Beschluss vom 11. August 2015 - 3 A 224/14 -, NJW 2016, 181, 182 = juris, Rn. 7; Tegtmeyer/Vahle, PolG NRW, Kommentar, 10. Aufl. 2011, § 43, Rn. 14.
  • OVG Sachsen, 29.03.2023 - 6 A 916/20

    Berufung; Zulässigkeit; elektronischer Rechtsverkehr; beBPo; einfache Signatur;

    Ob diese Voraussetzungen für eine Sicherstellung vorliegen, ist eine Frage des konkreten Einzelfalls (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 11. August 2015 - 3 A 224/14 -, juris Rn. 7).

    Eine vorherige Benachrichtigung des Halters oder sonst Verantwortlichen ist nur erforderlich, wenn dieser geradezu in greifbarer Nähe erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 11. August 2015 a. a. O. Rn. 8; BayVGH, Urt. v. 22. Februar 2001 - 24 B 99.3318 -, juris Rn. 39).

    Sie ist auf der Grundlage der der Polizei zum Zeitpunkt ihres Handelns zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten zu beurteilen, wobei unter anderem die voraussichtliche Dauer der die Möglichkeit eines Schadenseintritts erhöhenden Umstände, der Abstellort sowie der Wert eines Fahrzeuges zu berücksichtigen sind (BVerwG, Beschl. v. 18. Februar 2002 - 3 B 149.01 -, juris Rn. 4; SächsOVG, Beschl. v. 11. August 2015 - 3 A 224/14 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 26. Juni - 3 B 398/01 -, SächsVBl. 2002, 268).

  • OVG Sachsen, 02.03.2017 - 3 A 531/16

    Sicherstellung Pkw, Cabriolet, Kosten; Abschleppmaßnahme, Polizeipräsenz,

    20 Nach der Rechtsprechung des Senats (SächsOVG, Beschl. v. 11. August 2015 - 3 A 224/14 -, juris Rn. 6 ff. m. w. N.) ist die Sicherstellung im Eigentümerinteresse schon dann erforderlich, wenn der Polizei andere Maßnahmen, die den Zweck der Sicherstellung ebenso erreichen würden, nicht ohne weiteres möglich sind.

    Denn die Polizeibeamten sind insoweit nicht zu aufwendigen Nachforschungen verpflichtet, zumal nicht auszuschließen ist, dass sich wertvolle Gegenstände zum Beispiel auch an von außen nicht sichtbaren Stellen im Fahrgastraum befinden können, wie zum Beispiel unter den Sitzen oder im Handschuhfach (vgl. zum Vorstehenden: SächsOVG, Beschl. v. 11. August 2015 a. a. O. Rn. 10 ff. m. w. N).26 Weder der Zeitpunkt der Sicherstellung und der Standort des Fahrzeugs noch die sonstigen Umstände sprechen gegen die Vertretbarkeit der polizeilichen Prognose.

  • OVG Sachsen, 09.12.2016 - 3 A 666/16

    Abschleppkosten; Verwahrkosten; Sicherstellung eines PKW; Halterermittlung;

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Sicherstellung im Eigentümerinteresse schon dann erforderlich, wenn der Polizei andere Maßnahmen, die den Zweck der Sicherstellung ebenso erreichen würden, nicht ohne weiteres möglich sind (SächsOVG, Beschl. v. 11. August 2015 - 3 A 224/14 -, juris Rn. 8).
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