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   OVG Sachsen, 11.11.2014 - 4 A 784/13   

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https://dejure.org/2014,47467
OVG Sachsen, 11.11.2014 - 4 A 784/13 (https://dejure.org/2014,47467)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.11.2014 - 4 A 784/13 (https://dejure.org/2014,47467)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. November 2014 - 4 A 784/13 (https://dejure.org/2014,47467)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    RL 2000/78/EG Art 6 SächsVermKatG § 21
    öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Altersgrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 01.10.2012 - 4 B 250/12

    Vermessungsingenieure, Höchstaltersgrenze, sozialpolitische Ziele,

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.11.2014 - 4 A 784/13
    24 1. Der Senat hält an der Rechtsauffassung in seinem Beschluss 1. Oktober 2012 - 4 B 250/12 -, dem ein gleich gelagerter Sachverhalt zugrunde lag, fest.

    38 Der Senat hält an seiner Auffassung in dem Beschluss vom 1. Oktober 2012 - 4 B 250/12 - fest, dass es für die Angemessenheit der Altersgrenze bei freien Berufen nicht auf das Bestehen einer Altersvorsorge ankommt.

    Insofern wird auf die Begründung des Beschlusses vom 1. Oktober 2012 - 4 B 250/12 - verwiesen.

    Auf die Ausführungen des Beklagten und den Beschluss vom 1. Oktober 2012 - 4 B 250/12 - wird Bezug genommen.

    Insoweit wird auf den Beschluss vom 1. Oktober 2012 - 4 B 250/12 - und auf die Ausführungen zu § 1 Abs. 4 Satz 3 SächsÖbVVO verwiesen.

    Es wird auf die Begründung des Beschlusses vom 1. Oktober 2012 - 4 B 250/12 - Bezug genommen.

  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 15/11

    Berufsrecht für Notare: Verfassungsmäßigkeit einer Altersgrenze für Notare;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.11.2014 - 4 A 784/13
    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners entspricht es sowohl der Rechtsprechung des BGH (Beschl. v. 23. Juli 2012, NotZ (Brfg) 15/11), juris Rn. 8 - zu Notaren) als auch des BVerwG (Urt. v. 1. Februar 2012 - 8 C 24.11 -, juris Rn. 12 - zu öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen), dass die Richtlinie 2000/78/EG im vorliegenden Zusammenhang anwendbar ist.Hierzu folgt der Senat der Auffassung des BVerwG, dass nach der Rechtsprechung des EuGH legitime Ziele i. S. d. hier einschlägigen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG ausschließlich sozialpolitische Ziele sind (Urt. v. 1. Februar 2012 - 8 C 24.11 -, juris Rn. 16).

    Dieser Einwand ist ohne Belang, wenn die Stellenvergabe von einer Bedürfnisprüfung abhängig ist, welche sicherstellt, dass dem jeweiligen Amtsinhaber ein ausreichendes Maß an sachlicher und finanzieller Unabhängigkeit zur Verfügung steht (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Juli 2012 - NotZ (Brfg) 15/11 -, juris Rn. 8 m. w. N.).

    Sie dient objektiv dazu, die nur begrenzt zur Verfügung stehenden Stellen mit einer gewissen Planbarkeit und Vorhersehbarkeit für lebensjüngere Bewerber frei zu machen (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Juli 2012, a. a. O., juris Rn. 8 zur Altersgrenze für den Notarberuf).

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.11.2014 - 4 A 784/13
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 21. Juli 2011 - C-159/10 und C-160/10 - NVwZ 2011, 1249) steht die Richtlinie 2000/78/EG einem Gesetz nicht entgegen, das die zwangsweise Versetzung eines Beamten in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres vorsieht, sofern dieses Gesetz zum Ziel hat, eine ausgewogene Altersstruktur zu schaffen, um die Einstellung und Beförderung von jüngeren Berufsangehörigen zu begünstigen, die Personalplanungen zu optimieren und damit Rechtsstreitigkeiten über die Fähigkeit des Beschäftigten, seine Tätigkeit über ein bestimmtes Alter hinaus auszuüben, vorzubeugen.

    Insoweit lässt sich die von den Antragstellern angeführte Rechtsprechung des EuGH zur angemessenen Altersversorgung im Fall einer zwangsweisen Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus Altersgründen (Urt. v. 21. Juli 2011 - C-159/10, C-160/10 - NVwZ 2011, 647, juris Rn. 66) nicht heranziehen.

  • VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 78-IV-04

    Verfassungsbeschwerde gegen § 20 Abs. 2 Nr. 2 Sächsisches Vermessungsgesetz,

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.11.2014 - 4 A 784/13
    Insoweit kommt es nicht auf die subjektiven Absichten des historischen Gesetzgebers, sondern in erster Linie auf den objektiven Gehalt der Norm an (SächsVerfGH, Beschl. v. 28. Juni 2006 - Vf. 78-IV-04 -, juris Rn. 28).

    Zu der gleichlautenden Vorgängerregelung des § 20 Abs. 2 Nr. 2 SächsVermKatG 2003 hat der SächsVerfGH mit Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 78-IV-04 - entschieden, dass sie nicht das Grundrecht der Berufsfreiheit verletzt und es bei der Herabsetzung der Altersgrenze von 70 auf 68 Jahre keiner Übergangsregelung bedurfte.

  • EuGH, 05.07.2012 - C-141/11

    Hörnfeldt - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Verbot der

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.11.2014 - 4 A 784/13
    Zu der vom Antragsgegner angeführten Entscheidung des EuGH vom 5. Juli 2012 - C-141/11 -, wonach eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erreichen einer auf 67 Jahre bestimmten Altersgrenze ohne Berücksichtigung der Höhe der Altersrente zulässig sein, ist anzumerken, dass der EuGH dort gleichwohl das Vorhandensein einer angemessenen Altervorsorge geprüft hat (Rn. 42 ff. der Entscheidung).
  • BVerwG, 01.02.2012 - 8 C 24.11

    Altersdiskriminierung; berufliche Anforderungen; Beruf; Berufsausübung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.11.2014 - 4 A 784/13
    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners entspricht es sowohl der Rechtsprechung des BGH (Beschl. v. 23. Juli 2012, NotZ (Brfg) 15/11), juris Rn. 8 - zu Notaren) als auch des BVerwG (Urt. v. 1. Februar 2012 - 8 C 24.11 -, juris Rn. 12 - zu öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen), dass die Richtlinie 2000/78/EG im vorliegenden Zusammenhang anwendbar ist.Hierzu folgt der Senat der Auffassung des BVerwG, dass nach der Rechtsprechung des EuGH legitime Ziele i. S. d. hier einschlägigen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG ausschließlich sozialpolitische Ziele sind (Urt. v. 1. Februar 2012 - 8 C 24.11 -, juris Rn. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2019 - 9 S 2567/17

    Höchstaltersgrenze für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

    Lässt sich - wie hier - aus der Vorschrift hierzu jedoch nichts herleiten, so können andere - aus dem allgemeinen Kontext der betreffenden Maßnahme abgeleitete - Anhaltspunkte die Feststellung des hinter dieser Maßnahme stehenden Ziels ermöglichen, damit dessen Rechtmäßigkeit sowie die Angemessenheit und Erforderlichkeit der zu seiner Erreichung eingesetzten Mittel gerichtlich überprüft werden können (vgl. EuGH, Urteil vom 16.10.2007 - C-411/05 -, "Palacios", Slg. 2007, I-8531, Rn. 57, vom 05.03.2009 - C-388/07 -, "Age Concern England", Slg. 2009, I-1569, Rn. 45, und vom 12.01.2010 - C-341/08 -, "Domnica Petersen", Slg. 2010, I-47, Rn. 40; BVerwG, Beschluss vom 29.01.2016 - 10 B 10.15 -, juris, Rn. 5; Sächs. OVG, Urteil vom 11.11.2014 - 4 A 784/13 -, juris, Rn. 24).

    Zwar hat der Gesetzgeber auf diesen Gesetzeszweck nicht ausdrücklich hingewiesen (vgl. zu einem solchen ausdrücklichen Hinweis im maßgeblichen Landesrecht Sächs. OVG, Urteil vom 11.11.2014 - 4 A 784/13 -, juris, Rn. 29, sowie BT-Drs. 11/8307, S. 18 in Bezug auf die Einführung einer Höchstaltersgrenze für Notare).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2016 - 5 S 852/16

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen das Erlöschen des Amtes eines

    Lässt sich - wie hier - aus der Vorschrift hierzu jedoch nichts herleiten, so können andere - aus dem allgemeinen Kontext der betreffenden Maßnahme abgeleitete - Anhaltspunkte die Feststellung des hinter dieser Maßnahme stehenden Ziels ermöglichen, damit dessen Rechtmäßigkeit sowie die Angemessenheit und Erforderlichkeit der zu seiner Erreichung eingesetzten Mittel gerichtlich überprüft werden können (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2007 - C-411/05 -, "Palacios", Slg. 2007, I-8531, Rn. 57, vom 5. März 2009 - C-388/07 -, "Age Concern England", Slg. 2009, I-1569, Rn. 45, und vom 12. Januar 2010 - C-341/08 -, "Domnica Petersen", Slg. 2010, I-47, Rn. 40; BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 10 B 10.15 -, juris, Rn. 5; Sächs. OVG, Urteil vom 11. November 2014 - 4 A 784/13 -, juris, Rn. 24).

    Zwar ist einzuräumen, dass der Gesetzgeber auf diesen Gesetzeszweck nicht ausdrücklich hingewiesen hat (vgl. zu einem solchen ausdrücklichen Hinweis im maßgeblichen Landesrecht Sächs. OVG, Urteil vom 11. November 2014 - 4 A 784/13 -, juris, Rn. 29, sowie BT-Drs. 11/8307, S. 18 in Bezug auf die Einführung einer Höchstaltersgrenze für Notare).

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