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   OVG Sachsen, 12.03.2021 - 1 A 1266/19.A   

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OVG Sachsen, 12.03.2021 - 1 A 1266/19.A (https://dejure.org/2021,6729)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.03.2021 - 1 A 1266/19.A (https://dejure.org/2021,6729)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. März 2021 - 1 A 1266/19.A (https://dejure.org/2021,6729)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AsylG § 78 Abs. 4 Satz 1, AsylG § 78 Abs. 4 Satz 2, VwGO § 60
    Antrag auf Zulassung der Berufung; Einlegungsort; Wiedereinsetzungsantrag; Nachholung der Rechtshandlung; Nachholungsfrist; Anwaltsverschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 11.05.1962 - V B 76.61
    Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2021 - 1 A 1266/19
    V B 76/61 -, NJW 1962, 1692 und BVerfG, Beschl. v. 3. November 1983 - 2 BvR 735/82 -, juris Rn. 14 f.) mit der Erwägung, das Oberverwaltungsgericht habe sich im Zusammenhang mit der Gewährung von Prozesskostenhilfe bereits mit der Angelegenheit befasst und sei das "sachnähere Gericht für den eigentlichen Berufungszulassungsantrag" (S. 2 des klägerischen Schriftsatzes v. 9. März 2021), dem das Verwaltungsgericht ohnehin nicht abhelfen könne, sieht der Senat auch im Zusammenhang mit der Verbindung von Zulassungs- und Wiedereinsetzungsantrag keine Grundlage.

    Unabhängig davon ist die vorgenannte Entscheidung durch den nachfolgenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Mai 1962 - V B 76.01 -, NJW 1962, 1692, überholt, wonach eine Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags "zwingend" bei dem Gericht einzulegen ist, dessen Entscheidung angefochten werden soll, auch wenn das Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag berufen ist.

    Hinsichtlich des unzutreffend bestimmten Einlegungsorts für den nachgeholten Antrag auf Zulassung der Berufung scheidet eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines unverschuldeten Rechtsirrtums schon deshalb aus, weil auch die vom Kläger im Schriftsatz vom 9. März 2011 zitierte Kommentierung (W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke a. a. O., § 60 Rn. 34) auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Mai 1962, NJW 1962, 1692, Bezug nimmt, diesen aber unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Januar 1961 (BVerwGE 11, 322, 323) als "zu weitgehend" ablehnt.

  • OVG Sachsen, 05.07.2018 - 4 A 570/18

    Adressenänderung; Zustellung; Adressmitteilung; Beweisantrag

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2021 - 1 A 1266/19
    Beruht die richterliche Überzeugungsbildung jedoch auf einer aktenwidrigen, gegen Denkgesetze verstoßenden oder sonst von objektiver Willkür geprägten Würdigung, so liegt anerkanntermaßen ein Verfahrensverstoß in der Form der Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO vor (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. August 2019 - 3 B 35.18 -, juris Rn. 16; SächsOVG, Beschl. v. 5. Juli 2018 - 4 A 570/18.A -, juris Rn. 8; BayVGH, Beschl. v. 17. April 2015 - 14 ZB 14.30318 -, juris Rn. 6).

    Willkürlich ist eine Rechtsanwendung erst dann, wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist, so dass sich der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13. November 1990 - 1 BvR 275/90 -, juris Rn. 9; SächsOVG, Beschl. v. 5. Juli 2018 - 4 A 570/18.A -, juris Rn. 9).

  • BVerwG, 03.01.1961 - III ER 414.60

    Hinweis auf die Vertretungsbefugnis vor dem Bundesverwaltungsgericht in einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2021 - 1 A 1266/19
    5 Soweit im Schrifttum (Czybulka/Kluckert, in: Sodan/Ziekow a. a. O, § 60 Rn. 8; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl., § 60 Rn. 31; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke a. a. O., § 60 Rn. 34; wohl auch Bier/Steinbeiß-Winkelmann, in: Schoch/Schneider, VwGO, 39. Ergänzungslieferung Juli 2020, § 60 Rn. 64) unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Januar 1961 - III ER 414.60 - (BVerwGE 11, 322, 323) die Auffassung vertreten wird, im Zusammenhang mit der Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags sei es unschädlich, wenn die versäumte Rechtshandlung nicht mehr bei dem Gericht der Vorinstanz nachgeholt wird, da dies eine "übertriebene Förmelei wäre", widerspricht dies dem klar gefassten Gesetzeswortlaut und lässt auch die mit § 78 Abs. 4 Satz 2 AsylG bezweckte frühestmögliche Unterrichtung des Verwaltungsgerichts von der Stellung des Zulassungsantrags außer Betracht.

    Hinsichtlich des unzutreffend bestimmten Einlegungsorts für den nachgeholten Antrag auf Zulassung der Berufung scheidet eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines unverschuldeten Rechtsirrtums schon deshalb aus, weil auch die vom Kläger im Schriftsatz vom 9. März 2011 zitierte Kommentierung (W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke a. a. O., § 60 Rn. 34) auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Mai 1962, NJW 1962, 1692, Bezug nimmt, diesen aber unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Januar 1961 (BVerwGE 11, 322, 323) als "zu weitgehend" ablehnt.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2020 - A 2 S 873/19

    Rüge der objektiven Willkür der Beweiswürdigung im Asylgerichtsverfahren als

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2021 - 1 A 1266/19
    Mit dieser Ausgestaltung des Rechtsmittelrechts für asylrechtliche Verfahren hat der Gesetzgeber eine Zulassung der Berufung zur Korrektur von Verfahrensfehlern bei der erstinstanzlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung jedenfalls insoweit ausgeschlossen, als diese das rechtliche Gehör nicht verletzt (vgl. VGH BW, Beschl. v. 28. Juli 2020 - A 2 S 873/19 -, juris Rn. 14, 17 m. w. N.).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 37.18

    (materielle) Beweislast; Auslandsaufenthalt; Beweiserleichterung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2021 - 1 A 1266/19
    Dies gilt nicht nur für die in seine Sphäre fallenden Tatsachen, sondern grundsätzlich für alle bei der Gefahrenprognose erheblichen Umstände einschließlich der erforderlichen Verknüpfung (§ 3a Abs. 3 AsylG; Art. 9 Abs. 3 Richtlinie 2011/95 EU) von Verfolgungsmaßnahmen mit einem Verfolgungsgrund i.S.v. § 3b AsylG (vgl. BVerwG, Urt. v. 4. Juli 2019 - 1 C 37.18 -, juris Rn. 12, 24 ff.).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2021 - 1 A 1266/19
    Willkürlich ist eine Rechtsanwendung erst dann, wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist, so dass sich der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13. November 1990 - 1 BvR 275/90 -, juris Rn. 9; SächsOVG, Beschl. v. 5. Juli 2018 - 4 A 570/18.A -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 20.08.2019 - 3 B 35.18

    Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung einer Straße auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2021 - 1 A 1266/19
    Beruht die richterliche Überzeugungsbildung jedoch auf einer aktenwidrigen, gegen Denkgesetze verstoßenden oder sonst von objektiver Willkür geprägten Würdigung, so liegt anerkanntermaßen ein Verfahrensverstoß in der Form der Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO vor (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. August 2019 - 3 B 35.18 -, juris Rn. 16; SächsOVG, Beschl. v. 5. Juli 2018 - 4 A 570/18.A -, juris Rn. 8; BayVGH, Beschl. v. 17. April 2015 - 14 ZB 14.30318 -, juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 17.04.2015 - 14 ZB 14.30318

    Iran; Divergenz (verneint); Verletzung rechtlichen Gehörs (verneint);

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2021 - 1 A 1266/19
    Beruht die richterliche Überzeugungsbildung jedoch auf einer aktenwidrigen, gegen Denkgesetze verstoßenden oder sonst von objektiver Willkür geprägten Würdigung, so liegt anerkanntermaßen ein Verfahrensverstoß in der Form der Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO vor (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. August 2019 - 3 B 35.18 -, juris Rn. 16; SächsOVG, Beschl. v. 5. Juli 2018 - 4 A 570/18.A -, juris Rn. 8; BayVGH, Beschl. v. 17. April 2015 - 14 ZB 14.30318 -, juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2020 - 19 A 762/20

    Zulassung der Berufung innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2021 - 1 A 1266/19
    Der Eingang des Zulassungsantrags beim Oberverwaltungsgericht genügt den Anforderungen an die ordnungsgemäße Nachholung der versäumten Prozesshandlung jedoch nicht, weil dieser Antrag nach dem eindeutigen Wortlaut des § 78 Abs. 4 Satz 2 AsylG "bei dem Verwaltungsgericht zu stellen" war; eine Antragstellung beim Oberverwaltungsgericht wahrt die Antragsfrist anerkanntermaßen nicht (vgl. BayVGH, Beschl. v. 3. Dezember 2020 - 15 ZB 20.32306 -, juris Rn. OVG NRW, Beschl. v. 23. April 2020 - 19 A 762/20.A -, juris Rn. 2; Bergmann, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl., § 78 Rn. 34; Seeger, in BeckOK Ausländerrecht, 28. Edition, § 78 Rn. 12.).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2021 - 1 A 1266/19
    Sinn der Regelung des § 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO ist es zum einen, die Beteiligten über die dem Urteil zugrunde liegenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen zu unterrichten, und zum anderen, dem Rechtsmittelgericht die Nachprüfung der Entscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit in prozessrechtlicher und materiell-rechtlicher Hinsicht zu ermöglichen (BVerwG, Urt. v. 12. Juli 2001 - 1 C 5.01 -, juris Rn. 8; SächsOVG, Beschl. v. 18. September 2009 - A 1 A 498/09 -, juris 9 m. w. N.).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.1999 - 7 S 1497/99

    Versäumung der Berufungszulassungsantragsfrist - Wiedereinsetzungsantrag durch

  • BVerfG, 03.03.2003 - 1 BvR 310/03

    Pflicht zur Begründung eines Berufungszulassungsantrags beim VG anstatt beim OVG

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 735/82

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Nichtzulassungsbeschwerde

  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32306

    Einreichung eines Rechtsmittels beim unzuständigen Gericht

  • BVerwG, 15.07.2003 - 4 B 83.02

    Berufungsbegründung; Wiedereinsetzung; ordentlicher Geschäftsgang; Kurierdienst.

  • BVerwG, 31.08.1999 - 9 B 171.99

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtmäßigkeit

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

  • BVerwG, 01.02.1980 - 1 B 38.80
  • OVG Sachsen, 18.09.2009 - A 1 A 498/09

    Grundsätzliche Bedeutung; Aufklärungsrüge; Urteil ohne Gründe; Verfahrensmangel

  • BVerwG, 03.04.1990 - 9 CB 5.90

    Anforderungen an die Begründungspflicht einer verwaltungsgerichtlichen

  • OVG Sachsen, 11.12.2023 - 6 A 519/21

    Asyl (Kamerun); Verletzung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung von Beweisanträgen

    Mit dieser Ausgestaltung des Rechtsmittelrechts für asylrechtliche Verfahren hat der Gesetzgeber eine Zulassung der Berufung zur Korrektur von Verfahrensfehlern bei der erstinstanzlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung jedenfalls insoweit ausgeschlossen, als diese - wie hier - das rechtliche Gehör nicht verletzt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12. März 2021 - 1 A 1266/19.A -, juris Rn.13; VGH BW, Beschl. v. 28. Juli 2020 - A 2 S 873/19 -, juris Rn. 14, 17 m. w. N.).

    Willkürlich ist eine Rechtsanwendung erst dann, wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist, so dass sich der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13. November 1990 - 1 BvR 275/90 -, juris Rn. 9; SächsOVG, Beschl. v. 12. März 2021 a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2022 - 5 LA 74/21

    Geschäftsgang normaler; Geschäftsgang ordnungsgemäßer; Geschäftsgang üblicher;

    Das Rechtsmittelgericht ist seiner aus dem Anspruch der Prozessbeteiligten auf ein faires Verfahren abgeleiteten Pflicht, Schriftstücke, die an das unzuständige Gericht gerichtet sind, im Rahmen des normalen/üblichen Geschäftsgangs weiterzuleiten (hierzu: Nds. OVG, Beschluss vom 13.8.2019 - 2 LA 1532/17 -, juris Rn. 3; vgl. auch Sächs. OVG, Beschluss vom 12.3.2021 - 1 A 1266/19.A, juris Rn. 7; Bay. VGH, Beschluss vom 13.7.2021 - 23 ZB 21.1632 -, juris Rn. 6), nicht nachgekommen.

    Aus diesen Ausführungen ergibt sich, dass das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht seiner aus dem Anspruch der Prozessbeteiligten auf ein faires Verfahren abgeleiteten Pflicht, Schriftstücke, die an das unzuständige Gericht gerichtet sind, im Rahmen des normalen/üblichen Geschäftsgangs weiterzuleiten (hierzu: Nds. OVG, Beschluss vom 13.8.2019, a. a. O., Rn. 3; vgl. auch Sächs. OVG, Beschluss vom 12.3.2021 - 1 A 1266/19.A, juris Rn. 7; Bay. VGH, Beschluss vom 13.7.2021 - 23 ZB 21.1632 -, juris Rn. 6), nicht nachgekommen ist.

  • OVG Sachsen, 07.09.2022 - 6 A 300/21

    Russische Föderation; Asylfolgeantrag; grundsätzliche Bedeutung;

    Als nicht mit Gründen versehen im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i. V. m. § 138 Nr. 6 VwGO ist eine Entscheidung nur dann anzusehen, wenn sie so mangelhaft begründet ist, dass die Entscheidungsgründe ihre Funktion, die Beteiligten über die dem Urteil zugrunde liegenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen zu unterrichten und dem Rechtsmittelgericht die Nachprüfung der Entscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit in prozessrechtlicher und materiell-rechtlicher Hinsicht zu ermöglichen, nicht erfüllen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. Juli 2001 - 1 C 5.01 -, juris Rn. 8; SächsOVG, Beschl. v. 12. März 2021 - 1 A 1266/19.A -, juris Rn. 11).

    Lediglich unklare, unrichtige, unvollständige oder oberflächliche Entscheidungsgründe reichen insofern nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. März 2021 - 4 B 14.20 -, juris Rn 38; SächsOVG, Beschl. v. 12. März 2021 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 27.09.2023 - 2 A 141/21

    Verlegungsantrag; Corona-Pandemie; Ermessen

    Auch die von den Klägern erhobene Begründungsrüge (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i. V. m. § 138 Nr. 6 VwGO) greift nicht durch.11 Als nicht mit Gründen versehen im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i. V. m. § 138 Nr. 6 VwGO ist eine Entscheidung nur dann anzusehen, wenn sie so mangelhaft begründet ist, dass die Entscheidungsgründe ihre Funktion, die Beteiligten über die dem Urteil zugrunde liegenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen zu unterrichten und dem Rechtsmittelgericht die Nachprüfung der Entscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit in prozessrechtlicher und materiell-rechtlicher Hinsicht zu ermöglichen, nicht erfüllen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. Juli 2001 - 1 C 5.01 -, juris Rn. 8; SächsOVG, Beschl. v. 12. März 2021 - 1 A 1266/19.A -, juris Rn. 11).

    Lediglich unklare, unrichtige, unvollständige oder oberflächliche Entscheidungsgründe reichen insofern nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. März 2021 - 4 B 14.20 -, juris Rn 38; SächsOVG, Beschl. v. 12. März 2021 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 15.09.2022 - 1 A 189/22

    Elektronisches Dokument; sicherer Übermittlungsweg; De-Mail; besonderes

    Dass das Rechtsmittel beim Ausgangsgericht einzulegen ist, hat hingegen nur praktische Gründe, weil so das Verwaltungsgericht frühestmöglich Kenntnis vom Nichteintritt der Rechtskraft erhält, die Beteiligten so ihre Rechtsmittelschriften einfach bei dem in der Regel ortsnäheren Ausgangsgericht einreichen können und eine Rechtsmittelschrift dadurch samt der Akten sogleich dem Oberverwaltungsgericht übersandt werden kann, wodurch die Aktenanforderung durch das Rechtsmittelgericht entfällt (SächsOVG, Beschl. v. 12. März 2021 - 1 A 1266/19.A -, juris Rn. 4; Beschl. v. 20. Dezember 2019 - 5 A 1048/19.A -, juris Rn. unter Hinweis auf Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 37. EL Juli 2019, § 124a Rn. 83; Stuhlfauth, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 124a Rn. 70; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 158).
  • OVG Sachsen, 12.10.2023 - 6 A 385/22

    Prozesskostenhilfe; Verfahrensmangel; Abschiebungsandrohung; Zulassung der

    Selbst wenn die richterliche Überzeugungsbildung jedoch - wie hier nicht - auf einer auf einer aktenwidrigen, gegen Denkgesetze verstoßenden oder sonst von objektiver Willkür geprägten Würdigung beruhen und deshalb ein Verfahrensverstoß in der Form der Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO vorliegen würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. August 2019 - 3 B 35.18 -, juris Rn. 16; SächsOVG, Beschl. v. 5. Juli 2018 - 4 A 570/18.A -, juris Rn. 8; BayVGH, Beschl. v. 17. April 2015 - ZB 14.30318 -, juris Rn. 6), gehört diese nicht zu den in § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i. V. m. § 138 VwGO genannten schweren Verfahrensmängeln (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12. März 2021 - 1 A 1266/19.A -, juris Rn. 13).
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