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   OVG Sachsen, 12.04.2011 - PL 9 A 969/10   

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https://dejure.org/2011,25442
OVG Sachsen, 12.04.2011 - PL 9 A 969/10 (https://dejure.org/2011,25442)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.04.2011 - PL 9 A 969/10 (https://dejure.org/2011,25442)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. April 2011 - PL 9 A 969/10 (https://dejure.org/2011,25442)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsPersVG § 6 Abs. 6, § 6 Abs. 3
    Personalratswahl, Verselbständigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Liegt die Entscheidungsbefugnis über Einstellung und Eingruppierung und Beförderung weiter bei dem Hauptamt und Personalamt, ist ein Verselbstständigungsbeschluss einer Dienststelle rechtswidrig; Durchführung eines Verselbstständigungsbeschlusses durch eine Dienststelle ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.11.1987 - 6 P 2.85

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Versetzung - Dienstherr - Schriftliches

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2011 - PL 9 A 969/10
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es hierbei entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht auf eine "entscheidende Mitverantwortung" an, sondern - zwecks Vermeidung einer Doppelbeteiligung bei Dienststellen ein- und desselben Dienstherrn - auf die Befugnis derjenigen Dienststelle, die die Entscheidung verfügt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. November 1987 - 6 P 2/85 -, juris Rn. 19; BVerwG, Beschl. v. 20. Januar 1993, BVerwGE 91, 346 und BVerwG, Beschl. v. 18. Mai 1994 - 6 P 6/92 -, juris Rn. 23 jeweils zu § 82 Abs. 1 BPersVG).
  • BVerwG, 20.01.1993 - 6 P 21.90

    Personalvertretung - Initiativantrag - Stufenvertretung - Arbeitszeitregelung

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2011 - PL 9 A 969/10
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es hierbei entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht auf eine "entscheidende Mitverantwortung" an, sondern - zwecks Vermeidung einer Doppelbeteiligung bei Dienststellen ein- und desselben Dienstherrn - auf die Befugnis derjenigen Dienststelle, die die Entscheidung verfügt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. November 1987 - 6 P 2/85 -, juris Rn. 19; BVerwG, Beschl. v. 20. Januar 1993, BVerwGE 91, 346 und BVerwG, Beschl. v. 18. Mai 1994 - 6 P 6/92 -, juris Rn. 23 jeweils zu § 82 Abs. 1 BPersVG).
  • BVerwG, 29.03.2001 - 6 P 7.00

    Personalratsfähigkeit einer dem Grenzschutzpräsidium nachgeordneten Stelle -

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2011 - PL 9 A 969/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. März 2001, PersR 2001, 298) zur Auslegung der inhaltsgleich in § 6 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 BPersVG geforderten Selbstständigkeit "nach Aufgabenbereich und Organisation" ist hierfür.
  • BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 6.92

    Personalvertretung - Stufenvertretung - Soldaten - Abordnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2011 - PL 9 A 969/10
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es hierbei entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht auf eine "entscheidende Mitverantwortung" an, sondern - zwecks Vermeidung einer Doppelbeteiligung bei Dienststellen ein- und desselben Dienstherrn - auf die Befugnis derjenigen Dienststelle, die die Entscheidung verfügt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. November 1987 - 6 P 2/85 -, juris Rn. 19; BVerwG, Beschl. v. 20. Januar 1993, BVerwGE 91, 346 und BVerwG, Beschl. v. 18. Mai 1994 - 6 P 6/92 -, juris Rn. 23 jeweils zu § 82 Abs. 1 BPersVG).
  • BVerwG, 03.07.1991 - 6 P 18.89

    Personalratsfähigkeit einer Dienststelle - Bildung von Personalräten - Ausübung

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2011 - PL 9 A 969/10
    Auch innerhalb der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten ist zwischen solchen größerer und solchen geringerer Bedeutung zu gewichten (vgl. zu allem insbesondere Beschluss vom 3. Juli 1991 - BVerwG 6 P 18.89 - Buchholz 250 § 6 BPersVG Nr. 13 S. 25 ff.).".
  • OVG Sachsen, 29.01.2015 - PL 9 A 147/12

    Ungültigkeit der Wahl zum Personalrat, Fehlerhafte Bestellung des örtlichen

    Die vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 12. April 2011 (- PL 9 A 969/10 -, juris) vertretene Rechtsauffassung verstoße gegen Art. 26 SächsVerf, wie sie sich unter Zugrundelegung der Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 22. Februar 2001 (- Vf. 51-II-99 -, juris) ergebe.

    22 3.1 Der Maßstab, wann eine Verselbständigung gemäß § 6 Abs. 3 SächsPersVG zulässig ist, ist vom erkennenden Senat (Beschl. v. 12. April 2011 - PL 9 A 969/10 -, juris Rn. 19 f.) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem insoweit gleichlautenden § 6 Abs. 2 2. Hs. BPersVG geklärt worden.

  • OVG Sachsen, 06.04.2017 - 3 A 393/16

    Verselbständigung Dienststelle, Abstimmungsvorstand, Wahlanfechtung, Zulässigkeit

    Den Prüfungsmaßstab für eine wirksame Verselbständigung habe der Senat in seiner "Bibliotheken-Entscheidung" (Beschl. v. 12. April 2011 - PL 9 A 969/10 -, juris Rn. 19) und ergänzend mit seiner Entscheidung zu den "SID-Fällen" (Beschl. v. 29. Januar 2015 - PL 9 A 147/12 -, juris Rn. 30) bestimmt.
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