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   OVG Sachsen, 12.09.2007 - 2 B 150/07   

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https://dejure.org/2007,36953
OVG Sachsen, 12.09.2007 - 2 B 150/07 (https://dejure.org/2007,36953)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.09.2007 - 2 B 150/07 (https://dejure.org/2007,36953)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. September 2007 - 2 B 150/07 (https://dejure.org/2007,36953)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsFrTrSchulG v. 04.02.1992 § 14 Abs. 2; SächsFrTrSchulG v. 14.12.2000 § 14 Abs. 2; GG Art 20 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2007 - 2 B 150/07
    Ein Normverständnis, das mit dem Wortlaut nicht mehr in Einklang zu bringen ist, kann durch verfassungskonforme Auslegung ebenso wenig gewonnen werden wie ein solches, das in Widerspruch zu dem klar erkennbaren Willen des Gesetzes treten würde (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.10.1996 - 1 BvL 44/92 und 1 BvL 48/92 -, BVerfGE 95, 64 m.w.N.).

    Denn den Regelungen ist nicht zwingend zu entnehmen, dass durch sie in der Vergangenheit bereits entstandene Ansprüche nachträglich entzogen werden sollen (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 15.10.1996, aaO).

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2007 - 2 B 150/07
    Ausnahmen vom Verbot der echten Rückwirkung gelten nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann, wenn es an einer Vertrauensgrundlage fehlt, weil die Betroffenen nicht mit dem Fortbestand der Regelung rechnen konnten oder - im Falle berechtigten Vertrauens - zwingende Gründe des Gemeinwohls seine Durchbrechung fordern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.5.1993 - 1 BvR 1509, 1648/91 -, BVerfGE 88, 384 [404]).
  • OVG Sachsen, 29.09.1999 - 2 S 775/98

    Beteiligtenfähigkeit des rechtsfähigen Vereins in der Liquidationsphase;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2007 - 2 B 150/07
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 29.9.1999 - 2 S 775/98 - ,SächsVBl. 2000, 118 und Urt. v. 15.11.2000 - 2 B 464/00 und 2 B 465/00 -) stellt es § 14 Abs. 2 Satz 3 SächsFrTrSchulG 1992 in das - nicht intendierte - Ermessen der zuständigen Behörde, die in Satz 2 dieser Vorschrift geregelte Wartefrist auszusetzen.
  • OVG Sachsen, 09.12.2005 - 2 D 7/04
    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2007 - 2 B 150/07
    Im Falle Rechtsansprüche gewährender Normen bedeutet "abgewickelter Tatbestand", dass ein Sachverhalt abgeschlossen ist, der die materiellen Voraussetzungen des bisher geltenden Anspruchstatbestandes erfüllt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.3.1971 - 2 BvL 2/66 u.a. -, BVerfGE 30, 367 [385 f.] und Urt. des Senats v. 9.12.2005 - 2 D 7/04 -, DGVZ 2006, 8), der Betroffene mit anderen Worten materiell nach altem Recht einen Anspruch bereits erworben hatte.
  • BVerwG, 21.03.1990 - 9 B 276.89

    Rücknahme, Widerruf oder Aufhebung eines Bescheids des Bundesamtes für die

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2007 - 2 B 150/07
    Denn eine den Antrag des Klägers ablehnende Ermessensentscheidung wäre rechtswidrig gewesen (vgl. allgemein zur Ermessensreduzierung etwa BVerwG, Beschl. v. 21.3.1990 - 9 B 276.89 -, NVwZ 1990, 774 und Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl., § 40 RdNr. 30).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2007 - 2 B 150/07
    Im Falle Rechtsansprüche gewährender Normen bedeutet "abgewickelter Tatbestand", dass ein Sachverhalt abgeschlossen ist, der die materiellen Voraussetzungen des bisher geltenden Anspruchstatbestandes erfüllt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.3.1971 - 2 BvL 2/66 u.a. -, BVerfGE 30, 367 [385 f.] und Urt. des Senats v. 9.12.2005 - 2 D 7/04 -, DGVZ 2006, 8), der Betroffene mit anderen Worten materiell nach altem Recht einen Anspruch bereits erworben hatte.
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2010 - LVerfG 6/09

    Notwendigkeit einer Übergangsregelung bei Verlängerung der bisher zweijährigen

    Dies gilt auch für die gesetzliche Ausgestaltung der Finanzhilfe, zumal der konkrete Förderungsanspruch erst nach Ablauf der Wartefrist auf der Grundlage des dann geltenden Rechts und der dann gegebenen tatsächlichen Verhältnisse entsteht (vgl. auch OVG Bautzen, Urt. v. 12.09.2007 - 2 B 150/07 -, juris Rn. 24).

    Dies gilt ungeachtet dessen, dass sich bei intensiverer parlamentarischer Betrachtung der Übergangsproblematik auch gute Gründe dafür hätten anführen lassen, für diese Schulen einen schonenderen Übergang vorzunehmen oder sie ebenfalls von der Verlängerung der Wartefrist auszunehmen (vgl. hierzu auch § 14 des sächsischen Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft in der bis zum 31.07.2007 gültigen Fassung und OVG Bautzen, Urt. v. 12.09.2007 - 2 B 150/07 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2015 - 9 S 809/13

    Auslegung des Begriffs der dreijährigen Wartfrist im PSchG BW

    Anders als etwa im Fall einer Vermutungsregelung steht dem Schulträger der Nachweis einer Bewährung etwa vor Ablauf der Wartefrist nicht offen (zu einer derartigen Regelung im Sächsischen Schulrecht vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 12.09.2007 - 2 B 150/07 -, juris).
  • VG Leipzig, 07.05.2014 - 4 K 1108/11

    Ansprüche einer Berufsfachschule in freier Trägerschaft auf Ausgleichsleistungen

    Dass eine grundsätzliche Wartefrist von vier Jahren verfassungsgemäß ist, hat die Rechtsprechung bereits herausgearbeitet (vgl. SächsOVG, Urt. v. 12.9.2007 - 2 B 150/07 -, juris; VG Dresden, Urt. v. 5.11.2009 - 5 K 464/06 -, juris Rn. 76 ff. m. w. N.).
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