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   OVG Sachsen, 13.07.2012 - 4 B 303/11   

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https://dejure.org/2012,19954
OVG Sachsen, 13.07.2012 - 4 B 303/11 (https://dejure.org/2012,19954)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.07.2012 - 4 B 303/11 (https://dejure.org/2012,19954)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. Juli 2012 - 4 B 303/11 (https://dejure.org/2012,19954)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 12, Art 14; KrW-/AbfG § 13, § 15; SächsKAG § 10
    Blaue Tonne, städtische Konkurrenz, Altpapiersammlung, Vorrang privater Entsorger, Unterlassungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 27.06.2008 - 4 B 193/08

    Gewerbliche Sammlung von Altpapier in Görlitz ist einstweilen zulässig

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2012 - 4 B 303/11
    Dieses hat lediglich ausgeführt, dass nach seiner Auffassung kein Eingriff in den Schutzbereich des Art. 12 GG vorliege und sich die Antragstellerin zur Begründung eines Eingriffs nicht auf die zur Untersagung von privaten Altpapiersammlungen ergangene Rechtsprechung (etwa SächsOVG, Beschl. v. 27. Juni 2008 - 4 B 193/08 -, SächsVBl 2009, 36) berufen könne.

    Diese Frage ist lediglich von Relevanz im Zusammenhang mit der Untersagung von privaten Altpapiersammlungen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 27. Juni 2008 - 4 B 193/08, SächsVBl. 2009, 36, Rn. 11 bei juris).

    Allerdings hat auch der Senat das Interesse einer Gemeinde auf Zahlungen eines Altpapierkonzessionärs als "rein fiskalische Erwägung" aufgefasst (Beschl. v. 27. Juni 2008 - 4 B 193/08 - SächsVBl 2009, 36, Rn. 11 bei juris).

  • BVerwG, 21.03.1995 - 1 B 211.94

    Grundrechte schützen nicht vor Konkurrenz durch Kommunalunternehmen

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2012 - 4 B 303/11
    9 Insoweit ist höchstrichterlich geklärt, dass - selbst für den Fall einer privatrechtlichen Betätigung des Staates oder einer Gemeinde - in Bezug auf Abwehrrechte eines Konkurrenten im Grundsatz das Hinzutreten des Staates oder einer Gemeinde als Konkurrent lediglich eine weitgehend systemimmanente Verschärfung des marktwirtschaftlichen Konkurrenzdruckes darstellt, vor der Art. 12 Abs. 1 GG nicht bewahrt, solange dadurch die private Konkurrenz nicht unmöglich gemacht wird (BVerwG, Beschl. v. 21. März 1995 - 1 B 211/94 -, NJW 1995, 2938, Rn. 11 bei juris).

    Die Wettbewerbsfreiheit darf durch die Konkurrenz eines durch eine Gemeinde gegründeten Betriebs nicht in unerträglichem Maße eingeschränkt werden, der Privatunternehmer darf in seinen Wettbewerbsmöglichkeiten nicht unzumutbar eingeschränkt werden (BVerwG, Beschl. v. 21. März 1995, a. a. O., Rn. 11 bei juris).

  • OVG Sachsen, 10.06.2011 - 4 B 355/10

    Bereitstellung Blauer Tonnen als gewerbliche Sammlung

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2012 - 4 B 303/11
    Der Senat hält in ständiger Rechtsprechung in Verfahren auf Untersagung der privaten Altpapierentsorgung einen Streitwert von 20.000,- EUR im einstweiligen Rechtsschutz für angemessen (Beschl. v. 10. Juni 2011 - 4 B 355/10 -).
  • OVG Sachsen, 05.03.2012 - 1 A 966/10

    Aufstellen von Altpapiertonnen für private Sammlung als Anliegergebrauch

    Über die dagegen gerichtete Beschwerde (4 B 303/11) wurde bislang nicht entschieden.
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