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   OVG Sachsen, 13.10.2011 - 1 C 9/09   

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https://dejure.org/2011,43269
OVG Sachsen, 13.10.2011 - 1 C 9/09 (https://dejure.org/2011,43269)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.10.2011 - 1 C 9/09 (https://dejure.org/2011,43269)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - 1 C 9/09 (https://dejure.org/2011,43269)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 1 Abs. 7, § 9 Abs. 1 Nr. 18b, § 12, § 214 Abs. 1 S. 1, § 215 Abs. 1; SächsBO § 62, § 63

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der ortsrechtlichen Ausgestaltung des baurechtlichen Genehmigungsverfahren (einschließlich des Prüfungsumfangs) in der Sächsischen Bauordnung; Anforderungen an die Durchführung eines Normenkontrollverfahrens gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 7
    Möglichkeit der ortsrechtlichen Ausgestaltung des baurechtlichen Genehmigungsverfahren (einschließlich des Prüfungsumfangs) in der Sächsischen Bauordnung; Anforderungen an die Durchführung eines Normenkontrollverfahrens gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1205
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Sachsen, 13.07.2009 - 1 B 293/09

    Entwicklungsgebot; Abwägung

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.10.2011 - 1 C 9/09
    Eilanträge der Antragsteller gegen den Bebauungsplan blieben ohne Erfolg 15 (Senatsbeschl. v. 13. Juli 2009 - 1 B 293/09 -).

    16 Dem Senat liegen die Gerichtsakten 1 C 9/09 und 1 B 293/09, die bei der Aufstellung des Bebauungsplans entstandenen Verwaltungsvorgänge, ein Teil der Verwaltungsvorgänge zum Flächennutzungspan 2001 sowie die Gerichtsakten der vorangegangenen Verfahren 1 D 38/07, 1 BS 448/07 und 1 B 293/09 vor.

    Danach spricht Einiges dafür, dass das Entwicklungsgebot selbst dann gewahrt ist, wenn der Flächennutzungsplan in der Fassung von 2001 das Plangebiet als Fläche für Landwirtschaft ausweist; insoweit ist auf die Ausführungen des Senats im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO zu verweisen (Beschl. v. 13. Juli 2009 - 1 B 293/09 -, Beschlussabdruck S. 3 f.).

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.10.2011 - 1 C 9/09
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 26. Februar 1999, NVwZ 2000, 197) ist geklärt, dass § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB mit dem Gebot, Bebauungspläne aus dem - ohnehin nicht parzellenscharfen - Flächennutzungsplan zu entwickeln, die Einbeziehung von "Randstreifen" der in einem Flächennutzungsplan dargestellten Flächen für Landwirtschaft als Baugebiet durchaus zulässt.

    Entscheidend ist danach, ob der Flächennutzungsplan seine Bedeutung als kommunales Steuerungskonzept der städtebaulichen Entwicklung "im Großen und Ganzen" behalten oder verloren hat (so ausdrücklich BVerwG, Urt. v. 26. Februar 1999 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 20.03.2007 - 1 D 20/04

    Ausfertigung; Private Grünfläche; Bauland; Anzahl der Wohnungen; Einliegerwohnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.10.2011 - 1 C 9/09
    38 Die in der mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten erörterte Fragen, ob die Festsetzung eines "Wohngebiets W", in dem "Einfamilienhäuser, bei Bedarf auch mit Einliegerwohnung" (textliche Festsetzung 1.2) hinreichend bestimmt und vom Festsetzungsfindungsrecht gedeckt ist, sind nach den Umständen des Falles zu bejahen (zur Abgrenzung: SächsOVG, NK-Urt v. 20. März 2007, SächsVBl. 2007, 217, 220 zum Begriff der "Einliegerwohnung" im Bauplanungsrecht; NK-Urt. v. 12. Januar 2010, JbSächsOVG 18, 97, 102 ff. zu einem "Wohngebiet W" als sog. Etikettenschwindel).

    Entsprechendes gilt für die Festsetzung von Geh- und Fahrrechten über Flächen, die als "Wohngebiet" festgesetzt wurden, wegen der vorgenannten Rechte jedoch von Bebauung freizuhalten sind; insoweit liegen aus Sicht des Senats keine Festsetzungen vor, die einander ausschließen (zur Abgrenzung SächsOVG, NK-Urt. v. 20. März 2007 a. a. O. S. 219).

  • BVerwG, 23.06.2003 - 4 BN 7.03

    Zumutbarkeit von Verkehrsgeräuschen

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.10.2011 - 1 C 9/09
    Für einen sog. "Konflikttransfer" ist bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan um so weniger Raum, je weitergehend das geplante Vorhaben durch die Festsetzungen in der Planurkunde und die sie ergänzenden Regelungen bereits konkretisiert wird ( wie BVerwG, Beschl. v. 23. Juni 2003 - 4 BN 7.03 -, juris Rn. 8).

    Für einen sog. "Konflikttransfer" ist bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan um so weniger Raum, je weitergehend das geplante Vorhaben durch die Festsetzungen in der Planurkunde und die sie ergänzenden Regelungen bereits konkretisiert wird (so ausdrücklich bereits BVerwG, Beschl. v. 23. Juni 2003 - 4 BN 7.03 -, juris Rn. 8).

  • OVG Sachsen, 09.04.2008 - 1 BS 448/07

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans für ein erweitertes Wohngebiet;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.10.2011 - 1 C 9/09
    Entsprechendes hatte der Senat bereits im vorangegangenen Eilbeschluss vom 9. April 2008 - 1 BS 448/07 - ausgeführt.

    16 Dem Senat liegen die Gerichtsakten 1 C 9/09 und 1 B 293/09, die bei der Aufstellung des Bebauungsplans entstandenen Verwaltungsvorgänge, ein Teil der Verwaltungsvorgänge zum Flächennutzungspan 2001 sowie die Gerichtsakten der vorangegangenen Verfahren 1 D 38/07, 1 BS 448/07 und 1 B 293/09 vor.

  • BVerwG, 02.08.1993 - 4 NB 25.93

    Erhebung einer Normenkontrollklage - Verletzung der Vorlagepflicht eines Gerichts

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.10.2011 - 1 C 9/09
    Der Gesichtspunkt der Wertminderung hat nicht die Bedeutung eines eigenständigen Abwägungspostens (BVerwG, Beschl. v. 2.8.1993 - 4 NB 25/93 -, Rn. 6 bei juris).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht,

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.10.2011 - 1 C 9/09
    Eine Schutzgewähr besteht insoweit nur nach Maßgabe des einschlägigen Rechts (BVerwG, Beschl. v. 13.11.1997 - 4 B 195.97 - Rn. 6 bei juris).
  • BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.10.2011 - 1 C 9/09
    (BVerwG, Beschl. v. 3.1.1983 - 4 B 224.82 - Rn. 5 bei juris, SächsOVG, Beschl. v. 4.2.2009 - 1 B 394/08).
  • OVG Sachsen, 12.11.2009 - 1 D 24/07

    Bebauungsplan; öffentliche Verkehrsfläche; Wendeanlage; Abwägung

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.10.2011 - 1 C 9/09
    41 Angesichts von nur sechs geplanten Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen hat der Senat unter Berücksichtigung der "Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsanlagen EAE 85/95", die als sachverständige Konkretisierung der Grundsätze des Straßenbaus geeignete Anhaltspunkte für den Bau von Erschließungsanlagen liefern (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 12. November 2009 - 1 D 24/07 -, Urteilsabdruck S. 17 m. w. N.; bestätigt durch BVerwG - Beschl. v. 31. Mai 2010 - 4 BN 15.10 -, juris), keine Bedenken gegen die der Abwägungsentscheidung zugrunde liegende Annahme der Antragsgegnerin, die An- und Abfahrt durch die Kraftfahrzeuge der Anwohner sowie Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge sei in hinreichender Weise gewährleistet.
  • BVerwG, 31.05.2010 - 4 BN 15.10

    Anforderungen an Verfahrensrüge bzgl. freier Beweiswürdigung und

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.10.2011 - 1 C 9/09
    41 Angesichts von nur sechs geplanten Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen hat der Senat unter Berücksichtigung der "Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsanlagen EAE 85/95", die als sachverständige Konkretisierung der Grundsätze des Straßenbaus geeignete Anhaltspunkte für den Bau von Erschließungsanlagen liefern (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 12. November 2009 - 1 D 24/07 -, Urteilsabdruck S. 17 m. w. N.; bestätigt durch BVerwG - Beschl. v. 31. Mai 2010 - 4 BN 15.10 -, juris), keine Bedenken gegen die der Abwägungsentscheidung zugrunde liegende Annahme der Antragsgegnerin, die An- und Abfahrt durch die Kraftfahrzeuge der Anwohner sowie Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge sei in hinreichender Weise gewährleistet.
  • BVerwG, 08.11.2006 - 4 BN 32.06

    Anforderungen an eine hinreichende Bezeichnung der Divergenzrüge - Kriterien für

  • BVerwG, 06.11.2007 - 4 BN 44.07
  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 4.01

    Vorhaben- und Erschließungsplan; Bindung an Baunutzungsverordnung;

  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09

    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze;

  • BVerwG, 12.03.1982 - 4 N 1.80

    Umfang der Vorlagepflicht im Normenkontrollverfahren; Unzulässigkeit der

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2021 - 8 S 1928/19

    Bebauungsplanaufstellung; Verkehrsbelange; Nachbarschutz; Stellplatznachweis

    Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist dabei auch in Rechnung zu stellen, dass sich ein solcher im Vergleich zu einer "normalen" Angebotsplanung regelmäßig durch eine höhere Festsetzungsdichte auszeichnet und sich - ähnlich wie ein Planfeststellungsbeschluss - der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens annähert (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 28.02.2007 - 2 Es 1/07.N -, juris Rn. 40; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 23.06.2003 - 4 BN 7.03 -, BauR 2004, 975, juris Rn. 8; SächsOVG, Urteil vom 13.10.2011 - 1 C 9/09 -, BauR 2012, 1205, juris Rn. 34).
  • OVG Sachsen, 05.05.2015 - 1 B 84/15

    Bebauungsplan; einstweilige Anordnung; "anderer wichtiger Grund";

    Der Bebauungsplan Nr. 0. "Erweiterung Wohngebiet E............" vom 26. November 4 2008 war mit Normenkontrollurteil des Senats (NK-Urt. v. 13. Oktober 2011 - 1 C 9/09 -, juris) für unwirksam erklärt worden.

    Die Mängel, die der Senat in seinem Normenkontrollurteil vom 13. Oktober 2011 - 1 C 9/01 (gemeint ist: 1 C 9/09) - gerügt habe, seien nicht durch ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB zu korrigieren.

    Entgegen der Ansicht der Antragsteller ist vorliegend nicht erkennbar, warum eine Heilung der Mängel, die der Senat in seinem Normenkontrollurteil vom 13. Oktober 2011 - 1 C 9/09 - festgestellt hatte, nicht im Wege der Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB möglich gewesen sein sollte.

    Soweit in der Antragsschrift ausgeführt wird, schon an der Urteilsformel des vorgenannten Normenkontrollurteils sei erkennbar, dass zur Behebung der Mängel ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB nicht in Betracht komme, weil die Satzung nicht gemäß § 47 Abs. 5 Satz 4 VwGO "bis zur Behebung der Mängel für nicht wirksam" erklärt worden sei, wird übersehen, dass die in Bezug genommene Vorschrift (§ 47 Abs. 5 Satz 4 VwGO) in Art. 4 Nr. 2 des Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1359, 1381) mit Wirkung vom 20. Juli 2004 (Art. 7 EAG Bau) aufgehoben worden war und daher zum Entscheidungszeitpunkt des Normenkontrollurteils im Verfahren 1 C 9/09 bereits seit mehr als sieben Jahren keine Geltung mehr hatte.

    Die von den Antragstellern in Bezug genommenen Mängel des Bebauungsplans in der Fassung vom 26. November 2008, die der Senat in seinem Normenkontrollurteil im Verfahren 1 C 9/09 aufgezeigt und zu deren Behebung die Antragsgegnerin ein Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt hat, sind keine Mängel, die die Planung als Ganzes in Frage stellen oder die Grundzüge der Planung berühren.

  • VGH Bayern, 10.08.2020 - 15 N 19.1377

    Normenkontrollantrag eines Umweltverbands gegen einen Windpark

    Für einen Konflikttransfer ist bei einem solchen Bebauungsplan umso weniger Raum, je weitergehend das geplante Vorhaben durch die Festsetzungen konkretisiert wird (BVerwG, B.v. 23.6.2003 - 4 BN 7.03 - BauR 2004, 975 = juris Rn. 8; SächsOVG, U.v. 13.10.2011 - 1 C 9/09 - BauR 2012, 1205 = juris Rn. 34; U.v. 23.8.2016 - 1 C 7/14 - juris Rn. 168, 169; U.v. 23.8.2016 - 1 C 11/14 - juris Rn. 170, 171).
  • VGH Bayern, 17.07.2020 - 15 N 19.1377

    Ermittlungs- und Bewertungsdefizit bzgl. kollisionsgefährdeter Vögel bei

    Für einen Konflikttransfer ist bei einem solchen Bebauungsplan umso weniger Raum, je weitergehend das geplante Vorhaben durch die Festsetzungen konkretisiert wird (BVerwG, B.v. 23.6.2003 - 4 BN 7.03 - BauR 2004, 975 = juris Rn. 8; SächsOVG, U.v. 13.10.2011 - 1 C 9/09 - BauR 2012, 1205 = juris Rn. 34; U.v. 23.8.2016 - 1 C 7/14 - juris Rn. 168, 169; U.v. 23.8.2016 - 1 C 11/14 - juris Rn. 170, 171).
  • OVG Sachsen, 11.07.2013 - 1 C 11/12

    Ausfertigung von gemeindlichen Satzungen durch den Bürgermeister unter Angabe des

    Festsetzungen eines Bebauungsplans, die den Prüfungsumfang des durch die Sächsische Bauordnung abschließend geregelten Baugenehmigungsverfahren betreffen, sind nicht von der gemeindlichen Satzungsbefugnis umfasst (wie SächsOVG, NK-Urt. v. 13. Oktober 2011 - 1 C 9/09 -, BRS 78 Nr. 60).

    68 Nicht jedoch von der gemeindlichen Satzungsbefugnis umfasst sind Festsetzungen, die den Prüfungsumfang des durch die Sächsische Bauordnung abschließend geregelten Baugenehmigungsverfahrens betreffen (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 13. Oktober 2011 - 1 C 9/09 -, juris, Leitsatz 1).

  • OVG Sachsen, 27.07.2017 - 1 C 5/14

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Antragsfrist; Antragsbefugnis;

    Mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 8. November 2006 a. a. O. ) geht der Normenkontrollsenat (vgl. rechtskräftige NK-Urt. v. 13. Oktober 2011 - 1 C 9/09 - BRS 78 Nr. 60 und v. 23. August 2016 - 1 C 7/14 -, juris Rn. 168) davon aus, dass die jeweils planende Gemeinde "ihrer Prognose diejenigen baulichen Nutzungen zugrunde (zu) legen (hat), die bei einer vollständigen Ausnutzung der planerischen Festsetzung möglich sind".

    E.....- O............ im Schreiben vom 6. September 2011 zutreffend hingewiesen hat, durch die textliche Festsetzung Nr. 1.4 in das Baugenehmigungsverfahren verlagert ("Ein ... Parkplatzkonzept ist ... im Rahmen der Bauantragstellung vorzulegen"), obwohl eine Bewältigung der durch die "vorgeschriebene" gastronomische Nutzung der "Friedensburg" - auch in Teilen des Landschaftsschutzgebiets "Lößnitz" - ausgelösten Konflikte zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses weder in einem nachgelagerten Verfahren der Vorhabenzulassung noch anderweitig sichergestellt war.69 In rechtlicher Hinsicht gilt dies - unabhängig von der nicht erfolgten Ausgliederung des Plangebiets aus dem Landschaftsschutzgebiet "Lößnitz" - bereits deshalb, weil das baurechtliche Genehmigungsverfahren in der Sächsischen Bauordnung landesrechtlich abschließend geregelt und einer satzungsrechtlichen Ausgestaltung durch Festsetzungen eines Bebauungsplans entzogen ist (vgl. bereits SächsOVG, NK-Urt. v. 13. Oktober 2011 a. a. O.; NK-Urt. v. 11. Juli 2013 - 1 C 11/12 -, SächsVBl. 2014, 173 Leitsatz 2 zum vorangegangenen Verfahren der Antragsteller).

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2021 - 12 KN 112/20

    Sondergebiet für Windenergieanlagen; Umweltverband; Vorhaben- und

    Für einen Konflikttransfer ist bei einem solchen Bebauungsplan umso weniger Raum, je weitergehend das geplante Vorhaben durch die Festsetzungen konkretisiert wird (BVerwG, B.v. 23.6.2003 - 4 BN 7.03 - BauR 2004, 975 = juris Rn. 8; SächsOVG, U.v. 13.10.2011 - 1 C 9/09 - BauR 2012, 1205 = juris Rn. 34; U.v. 23.8.2016 - 1 C 7/14 - juris Rn. 168, 169; U.v. 23.8.2016 - 1 C 11/14 - juris Rn. 170, 171).
  • OVG Niedersachsen, 09.12.2013 - 1 KN 215/11

    Durchführung des Vorhabens durch den Vorhabenträger i.R.e. Rücktrittsrechts für

    Zwar kann ein Konflikttransfer bei detaillierten Vorhabenplänen erschwert sein (OVG Bautzen, Urt. v. 13.10.2011 - 1 C 9/09 -, BRS 78 Nr. 60); vorliegend lässt der Plan aber noch genügend Spielraum, um den Standort des Filters nachträglich festzulegen.
  • OVG Sachsen, 30.05.2013 - 1 C 4/13

    Wasserrechtliches Verbot der Ausweisung "neuer Baugebiete" in festgesetzten

    Dies führt hier aber aufgrund der deutlichen planerischen Kennzeichnungen und Abgrenzungen nicht dazu, dass die Wohngebiets- und die Grünflächenfestzungen nicht miteinander in Einklang stehen, auch wenn es sich sowohl bei der Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BauGB als auch bei denen nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 Alt. 1 und 2 BauGB um selbstständige Festsetzungen handelt (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 20. März 2007 - 2 D 20/04 - und v. 13. Oktober 2011 - 1 C 9/09 - Gierke, in: Brügelmann, BauGB, Stand: September 2006, § 9 Rn. 21 ff., 59 und 278; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: 1. Juli 2006, § 9 Rn. 14 und 124; vgl. hierzu auch BVerwG, Beschl. v. 24. April 1991, DÖV 1991, 743), die die Nutzungsqualität einer Fläche für sich allein bestimmen und deshalb in Bezug auf die gleiche Fläche nicht mit anderen selbstständigen Festsetzungen verbunden werden können (vgl. Gierke a. a. O., § 9 Rn. 22; BVerwG, Beschl. v. 17. Juli 2001, BRS 64 Nr. 29).
  • VGH Bayern, 27.03.2020 - 15 N 19.1377

    Aussetzung eines Normenkontrollverfahrens

    Für einen Konflikttransfer ist insbesondere bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan umso weniger Raum, je weitergehend das geplante Vorhaben durch die Festsetzungen in der Planurkunde und die sie ergänzenden Regelungen konkretisiert wird (vgl. BVerwG, B.v. 23.6.2003 - 4 BN 7.03 - BauR 2004, 975 = juris Rn. 8; SächsOVG, U.v. 13.10.2011 - 1 C 9/09 - BauR 2012, 1205 = juris Rn. 34; SächsOVG, U.v. 23.8.2016 - 1 C 7/14 - juris Rn. 168, 169; U.v. 23.8.2016 - 1 C 11/14 - juris Rn. 170, 171).
  • OVG Sachsen, 06.06.2018 - 1 C 21/16

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; interkommunales Abstimmungsgebot;

  • OVG Sachsen, 27.04.2017 - 1 C 12/15

    Normenkontrolle; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Antragsbefugnis;

  • OVG Sachsen, 23.08.2016 - 1 C 7/14

    Normenkontrolle; Verbandsklage; vorhabenbezogener Bebauungsplan; ergänzendes

  • OVG Sachsen, 23.08.2016 - 1 C 11/14

    Normenkontrolle; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Nachbargemeinde;

  • OVG Sachsen, 23.08.2016 - 1 C 27/14

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Bebauungsplan; ergänzendes Verfahren;

  • OVG Sachsen, 24.11.2022 - 1 C 87/21

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Verkehrslärm; Ewigkeitsfehler

  • VGH Bayern, 17.06.2021 - 15 N 19.1438

    Umsetzbarkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans

  • VGH Bayern, 17.06.2021 - 15 N 19.1439

    Mangelhafter Bebauungsplan - Gefahr der Setzung des Baugrunds

  • VGH Bayern, 17.06.2021 - 15 N 19.1440

    Mangelhafter Bebauungsplan - Gefahr der Setzung des Baugrunds

  • OVG Sachsen, 13.07.2009 - 1 B 293/09
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