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   OVG Sachsen, 14.01.2016 - 1 C 5/13   

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OVG Sachsen, 14.01.2016 - 1 C 5/13 (https://dejure.org/2016,6730)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.01.2016 - 1 C 5/13 (https://dejure.org/2016,6730)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - 1 C 5/13 (https://dejure.org/2016,6730)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 47, BauGB § 1 Abs. 7, BauGB § 1 Abs. 3
    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Normenkontrolle; Abwägungsergebnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Sachsen, 05.12.2013 - 1 C 23/11

    Bebauungsplan; Bestimmtheit; Baufenster; Abwägungsgebot; Abwägungsvorgang;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2016 - 1 C 5/13
    Der Schriftsatz der Prozessbevollmächtigten der Antragsteller vom 26. März 2014, der Fehler bei der Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials und damit sinngemäß die Rüge von Verfahrensfehlern i. S. v. § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB enthält (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -, juris Rn. 22; NK-Urt. des Senats v. 5. Dezember 2013 - 1 C 23/11 -, juris Rn. 88 m. w. N.), konnte diese Frist schon deshalb nicht wahren, weil er dem erkennenden Senat erstmals in der mündlichen Verhandlung vom 6. Mai 2015 vorgelegt worden ist.

    Diese Auslegung des Bebauungsplans, wonach eine unterbliebene Festsetzung von Baulinien oder Baugrenzen auf einzelnen Grundstücken auch im Hinblick auf bereits vorhandene Gebäude bedeutet, dass für diese Grundstücke keine Bebaubarkeit mehr vorgesehen ist, wenn auf allen anderen Grundstücken Baufelder festgesetzt worden ist, entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. NK- Urt. des Senats v. 5. Dezember 2013 - 1 C 23/11 -, juris Rn. 83 ff. m. w. N.).

    Die Frist zur Geltendmachung von Mängeln kann auch durch Zustellung eines den inhaltlichen Anforderungen genügenden Schriftsatzes an die Gemeinde im Rahmen des Normenkontrollverfahren über den betroffenen Bebauungsplan gewahrt werden (NK-Urt. d. Senats v. 5. Dezember 2013 - 1 C 23/11 -, juris Rn. 88 m. w. N.).

    Das Abwägungsergebnis ist erst zu beanstanden, wenn selbst eine ohne Fehler durchgeführte Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil anderenfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urt. 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -, juris Rn. 22; NK- Urt. d. Senats v. 5. Dezember 2013 a. a. O, Rn. 112).

  • BVerwG, 15.05.2013 - 4 BN 1.13

    Gemeindliche Planungshoheit bei Bahnanlagen; ordnungsgemäßer

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2016 - 1 C 5/13
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. Mai 2013 - 4 BN 1.13 -, juris Rn. 18 m. w. N.).

    Diese städtebaulich beachtlichen Allgemeinbelange müssen umso gewichtiger sein, je stärker die Festsetzungen des Bebauungsplans die Befugnisse des Eigentümers einschränken oder Grundstücke von der Bebauung ausschließen, da das durch Art. 14 GG gewährleistete Eigentumsrecht in hervorgehobener Weise zu den von der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Belangen gehört (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. Mai 2013 - 4 BN 1.13 -, juris Rn. 17 m. w. N.).

  • BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10

    Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2016 - 1 C 5/13
    Der Schriftsatz der Prozessbevollmächtigten der Antragsteller vom 26. März 2014, der Fehler bei der Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials und damit sinngemäß die Rüge von Verfahrensfehlern i. S. v. § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB enthält (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -, juris Rn. 22; NK-Urt. des Senats v. 5. Dezember 2013 - 1 C 23/11 -, juris Rn. 88 m. w. N.), konnte diese Frist schon deshalb nicht wahren, weil er dem erkennenden Senat erstmals in der mündlichen Verhandlung vom 6. Mai 2015 vorgelegt worden ist.

    Das Abwägungsergebnis ist erst zu beanstanden, wenn selbst eine ohne Fehler durchgeführte Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil anderenfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urt. 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -, juris Rn. 22; NK- Urt. d. Senats v. 5. Dezember 2013 a. a. O, Rn. 112).

  • OVG Sachsen, 20.04.2011 - 1 C 31/08

    Bebauungsplan, Präklusion, Abwägungsvorlage, Abwägungszwang, Abwägungsergebnis

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2016 - 1 C 5/13
    Voraussetzung für die Erforderlichkeit des Bebauungsplans ist, dass der Planung ein städtebauliches Konzept zu Grunde liegt und dass der Bebauungsplan der Verwirklichung dieses Konzepts dient (NK-Urt. d. Senats v. 20. April 2011 - 1 C 31/08 -, juris Rn. 30 m. w. N.).

    71 Eine unzulässige Negativplanung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie des erkennenden Senats voraus, dass eine Planung nur vorgeschoben ist und nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entspricht (BVerwG, Beschl. v. 15. März 2012 - 4 BN 9.12 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 18. Dezember 1990 - 4 NB 8.90 -, juris Rn. 12, st. Rspr.; NK-Urt. d. Senats v. 20. April 2011 - 1 C 31/08 -, juris Rn. 32 m. w. N.).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2016 - 1 C 5/13
    Das Abwägungsgebot ist verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet oder in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urt. v. 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 -, juris Rn. 14; Urt. v. 12. Dezember 1969, BVerwGE 34, 301, 308 f.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2016 - 1 C 5/13
    88 Dabei ist zunächst davon auszugehen, dass ein wirksamer Bebauungsplan Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG bestimmt (BVerfG, Beschl. v. 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 -, juris Rn. 12 m. w. N.), so dass ihm gegenüber eine Berufung auf die Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht möglich ist.
  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2016 - 1 C 5/13
    Das Abwägungsgebot ist verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet oder in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urt. v. 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 -, juris Rn. 14; Urt. v. 12. Dezember 1969, BVerwGE 34, 301, 308 f.; st. Rspr.).
  • BVerwG, 08.07.1992 - 4 NB 20.92

    Rechtswirksamkeit einer Ortssatzung - Diskrepanz Wortlaut der Bekanntmachung und

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2016 - 1 C 5/13
    Bundesrechtlich nicht geregelt ist dagegen, welchen Anforderungen im Einzelnen die Bekanntmachung genügen muss (BVerwG, Beschl. v. 8. Juli 1992 - 4 NB 20.92 -, juris Rn. 7), so dass die Frage, ob im Hinblick auf die "Ortsüblichkeit" eine wirksame Bekanntmachung vorliegt, anhand des geltenden Landes- und Ortsrechts zu prüfen ist (NK-Urt. des Senats v. 30. Januar 2015, SächsVBl. 2015, 269, 273 m. w. N.).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2016 - 1 C 5/13
    Nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB sind u. a. Pläne, die einer positiven städtebaulichen Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind (BVerwG a. a. O.; Urt. v. 16. Dezember 1988 - 4 C 48.86 -, juris Rn. 47; st. Rspr.).
  • BVerwG, 15.03.2012 - 4 BN 9.12

    Spannungsfeld zwischen konservativer Planung und Verhinderungsplanung

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2016 - 1 C 5/13
    71 Eine unzulässige Negativplanung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie des erkennenden Senats voraus, dass eine Planung nur vorgeschoben ist und nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entspricht (BVerwG, Beschl. v. 15. März 2012 - 4 BN 9.12 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 18. Dezember 1990 - 4 NB 8.90 -, juris Rn. 12, st. Rspr.; NK-Urt. d. Senats v. 20. April 2011 - 1 C 31/08 -, juris Rn. 32 m. w. N.).
  • BVerwG, 10.09.2015 - 4 CN 8.14

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet; qualitativ hochwertiges -; Dienstleistungen;

  • BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum;

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

  • BVerwG, 03.06.2014 - 4 CN 6.12

    Bebauungsplan; Baugebiet; Umplanung; allgemeines Wohngebiet; Mischgebiet;

  • BVerwG, 30.09.2014 - 4 B 49.14

    Verwendung von DIN-Vorschriften durch den Plangeber

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

  • OVG Sachsen, 09.05.2014 - 1 C 6/11

    Normenkontrollverfahren, Bebauungsplan, Präklusion, Bekanntmachung, Offenlage,

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2020 - 1 KN 10/17

    Anforderungen an einen Bebauungsplan der Innenentwicklung

    Im Ansatz ist es dabei zwar nicht zu beanstanden, dass die Antragsgegnerin die grundbuchlich gesicherten Wegerechte im Rahmen der Abwägungsentscheidung berücksichtigt hat, denn die Beeinträchtigung des Eigentums ist infolge dieser Vorbelastung geringer (vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 14. Januar 2016 - 1 C 5/13 -, Rn. 89, juris).
  • VGH Bayern, 24.06.2020 - 15 N 19.442

    Unwirksamer Bebauungsplan wegen fehlender Erforderlichkeit und Abwägungsfehlern

    Bereits die Festsetzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB im Bebauungsplan selbst - sollte sie wirksam sein - hindert den belasteten Eigentümer mithin, das Grundstück in einer Weise zu nutzen, die die geplante Ausübung des noch zu begründenden Rechts behindern oder unmöglich machen würde (zum Ganzen vgl. BVerwG, B.v. 18.12.1987 - 4 NB 2.87 - NVwZ 1988, 822 = juris Rn. 22; B.v. 2.11.1998 - 4 BN 49.98 - NVwZ 1999, 296 = juris Rn. 5; B.v. 10.1.2017 - 4 BN 18.16 - ZfBR 2017, 370 = juris Rn. 9; BayVGH, U.v. 9.11.2006 - 4 B 05.2013 - BayVBl. 2007, 307 = juris Rn. 18 ff.; U.v. 26.2.2010 - 9 N 07.2333 - juris Rn. 20; OVG Berlin-Bbg., U.v. 22.4.2010 - OVG 2 A 17.08 - juris Rn. 32; OVG NRW, B.v. 19.6.2002 - 10a D 115/99.NE - juris Rn.11; U.v. 15.5.2013 - 2 D 122/12.NE - juris Rn. 73; SächsOVG, U.v. 14.1.2016 - 1 C 5/13 - juris Rn. 89; Mitschang/Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019, § 9 Rn. 117).
  • OVG Niedersachsen, 20.09.2021 - 1 LA 59/21

    Aufenthaltsraum; Aufenthaltsräume; Geschossfläche; Geschossflächenzahl;

    OVG, Urt. v. 19.3.2015 - 2 C 382/13 -, BauR 2016, 465 = BRS 83 Nr. 19 = juris Rn. 88; Sächs. OVG, Urt. v. 14.1.2016 - 1 C 5/13 -, juris Rn. 82).
  • OVG Sachsen, 14.01.2016 - 1 C 6/13

    Bebauungsplan; ergänzendes Verfahren; Normenkontrolle; Abwägungsmangel;

    Diese Planung sei jedoch aufgegeben und das Schloss mit Kaufvertrag vom 23. Dezembern 2002 an den Antragsteller zu 1 des Parallelverfahrens 1 C 5/13 verkauft worden.

    Hinsichtlich des im Eigentum der Antragsteller des Parallelverfahrens 1 C 5/13 stehenden .

    zu teilen und eine Vereinigung der Schlossparkgrundstücke durch die Antragsteller des Parallelverfahrens 1 C 5/13 zu verhindern.

  • OVG Sachsen, 14.01.2016 - 1 C 7/13

    Bebauungsplan, Normenkontrolle, Geh-, Fahr- und Leitungsrecht, Abwägung,

    Diese Planung sei jedoch aufgegeben und das S...... mit Kaufvertrag vom 23. Dezember 2002 an den Antragsteller zu 1 des Parallelverfahrens 1 C 5/13 veräußert worden.

    Hinsichtlich des im Eigentum der Antragsteller des Parallelverfahrens 1 C 5/13 stehenden Flurstücks F40 liege ein Abwägungsausfall vor.

    zu teilen und eine Vereinigung der Schlossparkgrundstücke durch die Antragsteller des Parallelverfahrens 1 C 5/13 zu verhindern.

  • VG Schwerin, 23.06.2017 - 5 A 2265/16
    Es kommt bei der Anordnung bzw. Befristung eines Einreise- und Aufent­ haltsverbotes nach § 11 Abs. 2 oder Abs. 7 AufenthG für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage gem. § 77 Abs. 1 Satz 1 AsylG jedoch auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung bzw. mündlichen Verhandlung an, so dass auch die der Anordnung oder Befristung zeitlich nachfolgenden Umstände zu berücksichtigen sind (BVerwG, Urt. v. 06.03.2014 - 1 C 5/13 -, juris Rn. 7, 13 für § 11 Abs. 1 AufenthG a.F.; VG Oldenburg, Urt. v. 31.03.2016 - 5 A 464/16 -, juris Rn. 16; offen gelassen VG Münster, Urt. v. 26.04.2016 - 4 K2693/15.A-.juris Rn. 58).

    Unabhängig davon, ob die Bemessung der Frist auch im Fall einer Abschiebung nach den für eine Ausweisung vom Bundesverwal­ tungsgericht aufgestellten Grundsätzen (vgl. Urt. v. 10.07.2012 - 1 C 19/11 -, juris Rn. 42; Urt. v. 06.03.2014 - 1 C 5/13 -, juris Rn. 13; Urt. v. 13.12.2012 - 1 C 14/12 -, juris Rn. 14, 5 A 2265/16 As SN.

  • OVG Sachsen, 23.08.2016 - 1 C 27/14

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Bebauungsplan; ergänzendes Verfahren;

    Im Gegensatz dazu sind Mängel im Abwägungsvorgang nur dann erheblich, wenn sie nach § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB fristwahrend geltend gemacht wurden, offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB; vgl. etwa SächsOVG, NK-Urt. v. 14. Januar 2016 - 1 C 5/13 -, juris Rn. 85).
  • OVG Sachsen, 23.08.2016 - 1 C 7/14

    Normenkontrolle; Verbandsklage; vorhabenbezogener Bebauungsplan; ergänzendes

    Im Gegensatz dazu sind Mängel im Abwägungsvorgang nur dann erheblich, wenn sie nach § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB fristwahrend geltend gemacht wurden, offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB; vgl. etwa SächsOVG, NK-Urt. v. 14. Januar 2016 - 1 C 5/13 -, juris Rn. 85).
  • OVG Sachsen, 23.08.2016 - 1 C 11/14

    Normenkontrolle; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Nachbargemeinde;

    Im Gegensatz dazu sind Mängel im Abwägungsvorgang nur dann erheblich, wenn sie nach § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB fristwahrend geltend gemacht wurden, offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB; vgl. etwa SächsOVG, NK-Urt. v. 14. Januar 2016 - 1 C 5/13 -, juris Rn. 85).
  • VGH Bayern, 31.01.2022 - 9 N 17.2305

    Wasserrechtliches Planungsverbot für Überschwemmungsgebiete

    § 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WHG a.F. galt danach nicht für die "Neuausweisung" bereits ausgewiesener oder die Überplanung bebauter Innenbereichslagen, sondern meinte die erstmalige Ermöglichung einer Bebauung durch Bauleitplanung oder städtebauliche Satzungen im Außenbereich (vgl. HessVGH, U.v. 27.10.2016 - 4 C 1869/15.N - juris Rn. 50; SächsOVG, U.v. 14.1.2016 - 1 C 5/13 - juris Rn. 75; vgl. auch Schmitt in BeckOK UmweltR, WHG, § 78 Rn. 19; Hünnekens in Landmann/Rohmer, UmweltR, WHG, Stand September 2021, § 78 Rn. 4, 6; Rossi in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, § 78 Rn. 11 m.w.N.; Kerkmann, UPR 2014, 328).
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