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   OVG Sachsen, 14.01.2019 - 1 A 911/17   

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https://dejure.org/2019,409
OVG Sachsen, 14.01.2019 - 1 A 911/17 (https://dejure.org/2019,409)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.01.2019 - 1 A 911/17 (https://dejure.org/2019,409)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. Januar 2019 - 1 A 911/17 (https://dejure.org/2019,409)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 34 Abs. 1 BauGB § 34 Abs. 2 BauNVO § 15
    Baunachbarklage; Gebietserhaltung; Rücksichtnahmegebot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rücksichtnahmegebot bietet keinen Schutz vor Einsichtsmöglichkeiten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rücksichtnahmegebot bietet keinen Schutz vor Einsichtnahmemöglichkeiten! (IBR 2019, 344)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 5.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Kinderspielplätzen

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2019 - 1 A 911/17
    Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO sind die in den §§ 2 bis 14 BauNVO aufgeführten baulichen und sonstigen Anlagen im Einzelfall unzulässig, wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. Dezember 1991 - 4 C 5.88 -, juris Rn. 19).

    Die Anforderungen an § 15 BauNVO sind hingegen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung - wie zuvor ausgeführt - geklärt (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. Dezember 1991 a. a. O).

  • OVG Sachsen, 28.05.2015 - 1 B 143/15

    Baunachbarstreit; Drittschutz; Rücksichtnahmegebot; Baugenehmigung; Abweichung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2019 - 1 A 911/17
    Regelungen über die überbaubare Grundstücksfläche, ebenso wie solche über das Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise sind nicht nachbarschützend (vgl. BVerwG, Urt. v. 5. Dezember 2013 - 4 C 5.12 -, juris Rn. 15 und 19; Senatsbeschl. v. 19. Dezember 2014 - 1 B 263/14 -, juris Rn. 7 m. w. N. und 28. Mai 2015 - 1 B 143/15 - juris Rn. 7).

    21 Hinsichtlich der vorgetragenen Verkehrswertminderung wird auf die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 28. Mai 2015 (- 1 B 143/15 -, juris Rn. 10) Bezug genommen.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 8 S 2937/94

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: lediglich faktischen Baugrenzen und Baulinien

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2019 - 1 A 911/17
    Bei einer faktischen Baugrenze ist für entsprechende Überlegungen kein Raum, da die Gemeinde hier nicht planerisch tätig geworden ist (vgl. VGH BW, Beschl. v. 15. November 1994 - 8 S 2937/94 -, juris Rn. 3).

    19 Ein Nachbar kann damit auf der Grundlage von § 34 Abs. 1 BauGB gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich mit seiner Klage nur durchdringen, wenn die angefochtene Baugenehmigung gegen das im Tatbestandsmerkmal des Einfügens enthaltene Gebot der Rücksichtnahme verstößt (vgl. BVerwG, Urt. v. 5. Dezember 2013 a. a. O., juris Rn. 21 m. w. N.; VGH BW, Beschl. v. 15. November 1994 a. a. O., juris Rn. 3).

  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2019 - 1 A 911/17
    Regelungen über die überbaubare Grundstücksfläche, ebenso wie solche über das Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise sind nicht nachbarschützend (vgl. BVerwG, Urt. v. 5. Dezember 2013 - 4 C 5.12 -, juris Rn. 15 und 19; Senatsbeschl. v. 19. Dezember 2014 - 1 B 263/14 -, juris Rn. 7 m. w. N. und 28. Mai 2015 - 1 B 143/15 - juris Rn. 7).

    19 Ein Nachbar kann damit auf der Grundlage von § 34 Abs. 1 BauGB gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich mit seiner Klage nur durchdringen, wenn die angefochtene Baugenehmigung gegen das im Tatbestandsmerkmal des Einfügens enthaltene Gebot der Rücksichtnahme verstößt (vgl. BVerwG, Urt. v. 5. Dezember 2013 a. a. O., juris Rn. 21 m. w. N.; VGH BW, Beschl. v. 15. November 1994 a. a. O., juris Rn. 3).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2007 - 8 S 967/07

    Verletzung von Nachbarrechten bei Überschreitung der Baugrenze

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2019 - 1 A 911/17
    Dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg lag - ebenso wie der von ihm zitierten Rechtsprechung - eine durch Bebauungsplan festgesetzte und danach drittschützende Festsetzung zugrunde (VGH BW, Beschl. v. 14. Juni 2007 - 8 S 967/07 -, juris Rn. 2 f.).
  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2019 - 1 A 911/17
    Solche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich größere, das heißt überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2019 - 1 A 911/17
    Ein erhöhter Begründungsaufwand in Bezug auf eine in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage indiziert besondere rechtliche Schwierigkeiten (BVerfG, Kammerbeschl. v. 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 19.01.2010 - 4 B 2.10

    Aufklärungsrüge als Versäumniskompensation

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2019 - 1 A 911/17
    30 Hinsichtlich der als unzureichend gerügten Tatsachenaufklärung (§ 86 VwGO) hat die in der mündlichen Verhandlung anwaltlich vertretene Klägerin weder aufgezeigt, dass sie auf die von ihr vermisste Sachaufklärung - durch das Stellen eines Beweisantrags - hingewirkt hat noch das sich eine solche Beweiserhebung dem Gericht hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Januar 2010 - 4 B 2.10 -, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2019 - 1 A 911/17
    Eine gerichtliche Hinweispflicht zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung besteht nur dann, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit einer bestimmten Bewertung seines Sachvortrags durch das Verwaltungsgericht zu rechnen braucht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. Januar 2010 - 5 B 21.09 -, juris Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2005 - 10 A 3611/03

    "Beobachtungsplattform" verletzt Rücksichtnahmegebot!

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2019 - 1 A 911/17
    Aus den dem Senat vorgelegten Unterlagen lässt sich aber ohne weiteres erkennen, dass es sich jedenfalls nicht um Einsichtsmöglichkeiten "aus nächster Nähe" handelt (vgl. OVG NRW, Urt. v. 22. August 2005 - 10 A 3611/03 -, juris Rn. 60: Balkon vor einem etwa ein Meter entfernten Schlafzimmerfenster).
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

  • BVerwG, 12.02.1990 - 4 B 240.89

    Mischgebiet: Geschoßweise Gliederung der Nutzungsart

  • BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 68.08

    Regelungsgehalt des § 15 Abs. 1 BauNVO und Begriff der "Eigenart des Baugebiets"

  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97

    Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten

  • VGH Bayern, 25.04.2005 - 1 CS 04.3461

    Bauplanungsrecht: Errichtung einer Doppelgarage im unbeplanten Innenbereich

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • OVG Sachsen, 27.07.2011 - 1 A 701/09

    Nachbarklage, Brennstoffhandel, nähere Umgebung, Gemengelage, Rücksichtnahmegebot

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2012 - 2 M 157/11

    Baunachbarstreit - Abstandfläche bei Abgrabung der Geländeoberfläche

  • OVG Sachsen, 18.10.2013 - 5 A 117/11

    Zulassung der Berufung, Abwasserbeitrag, Bebaubarkeit, Abstandsflächen

  • OVG Sachsen, 04.08.2014 - 1 B 56/14

    Baugenehmigung, Denkmalwürdigkeit, Erscheinungsbild, Kulturdenkmal

  • OVG Sachsen, 17.12.2014 - 1 B 216/14

    Rücksichtnahmegebot, Abstandsfläche, Treu und Glauben, erdrückende Wirkung

  • OVG Sachsen, 19.12.2014 - 1 B 263/14

    Baunachbarantrag, Rücksichtnahmegebot, Drittschutz

  • OVG Sachsen, 10.04.2017 - 1 A 92/12

    Vorbescheid; Wohnanlage; Dorfgebiet; Rücksichtnahmegebot

  • OVG Sachsen, 02.01.2023 - 1 A 447/22

    Nachbarklage; Baugenehmigung; Gemengelage; Nutzungsart; Erschließung;

    Solche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich größere, das heißt überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (Senatsbeschl. v. 14. Januar 2019 - 1 A 911/17 -, juris Rn. 16 m. w. N.).

    Dabei ist substantiiert zu begründen, warum sie für grundsätzlich und klärungsbedürftig gehalten wird, ferner, weshalb die Rechtsfrage entscheidungserheblich und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten ist (Senatsbeschl. v. 14. Januar 2019 a. a. O., Rn. 17).

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