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   OVG Sachsen, 14.02.2013 - 3 A 190/12   

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https://dejure.org/2013,50248
OVG Sachsen, 14.02.2013 - 3 A 190/12 (https://dejure.org/2013,50248)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.02.2013 - 3 A 190/12 (https://dejure.org/2013,50248)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. Februar 2013 - 3 A 190/12 (https://dejure.org/2013,50248)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GrStG § 33
    Vertretenmüssen der Minderung, Untervermietung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Schwerin, 09.11.2010 - 3 A 694/09

    Einzelfall eines gescheiterten Promotionsverfahrens, vor dessen Eröffnung durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2013 - 3 A 190/12
    10 Gegen das Urteil hat die Klägerin die mit Beschluss vom 2. März 2012 (3 A 694/09) zugelassene Berufung eingelegt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der 14 Gerichtsakte in diesem Verfahren, auf die Akten in dem Verfahren 3 A 694/09 vor dem erkennenden Senat, die Gerichtsakte des Verwaltungsgerichts Chemnitz 4 K 201/07 sowie die beigezogene Behördenakte verwiesen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2008 - 14 A 1420/07

    Grundsteuererlass wegen Leerstandes?

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2013 - 3 A 190/12
    8 Sie hat hierzu unter Bezugnahme auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (vom 31. Oktober 2008 - 14 A 1420/07 -, juris Rn. 42) darauf hingewiesen, dass weiterhin an dem Gesichtspunkt der Atypik festzuhalten sei.

    27 Die Entscheidung, einen solchen Mietvertrag einzugehen, beruhte ausschließlich auf wirtschaftlichen Erwägungen und war daher durch ein der Klägerin zurechenbares Verhalten verursacht (OVG NRW, Urt. v. 31. Oktober 2008 - 14 A 1420/07 -, juris Rn. 55).

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2001 - 13 L 2862/00

    Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei schwankenden Mieteinnahmen im

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2013 - 3 A 190/12
    Auch folgt allein aus der Tatsache, dass die einzelnen Gesellschaften der Unternehmensgruppe in der Hand von Dr. S............... zusammengeführt wurden, nicht, dass der Klägerin selbst höhere, durch die Hauptmieterin erwirtschaftete Einnahmen zugute kamen oder kommen sollten (so für eine anders gelagerte Fallgestaltung OVG Lüneburg, Urt. v. 28. November 2001 - 13 L 2862/00 -, juris Rn. 36).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2012 - 14 A 8/10

    Anspruch eines Grundsteuerpflichtigen auf Teilerlass der Grundsteuer bei einem

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2013 - 3 A 190/12
    Nicht erforderlich ist hingegen die gerichtliche Feststellung, dass der Steuerschuldner die Ertragsminderung auch zu vertreten hat (OVG NRW, Beschl. v. 11. Juli 2011 - 14 A 918/10 -, juris Rn. 23; Beschl. v. 2. August 2012 - 14 A 8/10 -, juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2011 - 14 A 918/10

    Große Vermietungswerbeschilder an der Haupteinfahrt zu einem zu vermietenden

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2013 - 3 A 190/12
    Nicht erforderlich ist hingegen die gerichtliche Feststellung, dass der Steuerschuldner die Ertragsminderung auch zu vertreten hat (OVG NRW, Beschl. v. 11. Juli 2011 - 14 A 918/10 -, juris Rn. 23; Beschl. v. 2. August 2012 - 14 A 8/10 -, juris Rn. 10).
  • BFH, 27.09.2012 - II R 8/12

    Grundsteuererlass bei bebauten Grundstücken mit mehreren getrennt vermietbaren

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2013 - 3 A 190/12
    Insbesondere muss er sich nachhaltig um eine Vermietung zu einem marktgerechten Mietzins bemühen (zuletzt BFH, Urt. v. 27. September 2012 - II R 8/12 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 25.06.2008 - 9 C 8.07

    Grundsteuererlass; Ertragsminderung; normaler Rohertrag; Jahresrohmiete; übliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.02.2013 - 3 A 190/12
    25 Ein Steuerpflichtiger hat eine Minderung des normalen Rohertrags dann nicht zu vertreten, wenn diese auf Umständen beruht, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen, d. h. wenn er die Ertragsminderung weder durch ein ihn zurechenbares Verhalten herbeigeführt hat noch ihren Eintritt durch geeignete oder ihm zumutbare Maßnahmen hat verhindern können (BVerwG, Urt. v. 25. Juli 2008 - 9 C 8/07 -, juris Rn. 18 m. w. N.).
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