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   OVG Sachsen, 14.04.2003 - 2 B 380/02   

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OVG Sachsen, 14.04.2003 - 2 B 380/02 (https://dejure.org/2003,9317)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.04.2003 - 2 B 380/02 (https://dejure.org/2003,9317)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. April 2003 - 2 B 380/02 (https://dejure.org/2003,9317)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsBG § 15 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Probe; Angehöriger der ehemaligen Deutschen Volkspolizei; Personenbezogene Berichterstattungen für das MfS gegen Prämienzuwendung; Ein-Mann-Kommission des Sächsischen Staatsministeriums des Innern; Arglistige Täuschung über ...

  • Judicialis

    SächsBG § 15 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsBG § 15 Abs. 1
    Rücknahme der Ernennung, Tätigkeit für das MfS, Arglist, Rechtsmissbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 63 (Leitsatz)

    §§ 15 Abs. 1 Nr. 1, 15 Abs. 1 Nr. 3 aF SächsBG; EinigungsV Anl. I, Kap. XIX, Sachg. A, Abschn. III, Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2
    Beamter auf Probe - Rücknahme der Ernennung - MfS-Tätigkeit - Sachsen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 613 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Sachsen, 21.12.1999 - 2 S 159/97

    Vereinbarkeit einer landesrechtlichen Regelung mit dem Einigungsvertrag;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.04.2003 - 2 B 380/02
    Diese Frage habe der Senat mit Beschluss vom 21.12.1999 - 2 S 159/97 - dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

    Die Rücknahme der Ernennung des Klägers zum Beamten auf Probe ist auch nicht auf Grundlage von § 15 Abs. 1 Nr. 3 SächsBG a.F. zulässig, auch wenn diese Norm mit dem Rahmenrecht des Bundes im Einklang stehen sollte (vgl. hierzu Beschl. des Senats v. 21.12.1999-2 S 159/97-, SächsVBl. 2000, 131; Beschl. des BVerfG vom 30.1.2002 - 2 BvL 2/00 - und Urt. des BVerwG vom 27.4.1999 - 2 C 26.98 -, SächsVBl. 1999, 205).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt v. 20.5.1998 - 2 S 598/95 -, SächsVBl. 1998, 267 und Beschl. v. 21.12.1999, aaO) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 3.12.1998 - 2 C 26.97 -, BVerwG 108, 64) zu dem dem Begriff der "Untragbarkeit" in Art. 119 Satz 2 SächsVerf entsprechenden (vgl. Urt. des Senats v. 15.1.1998, aaO) Rechtsbegriff der "Unzumutbarkeit" im Sinne des Einigungsvertrages handelt es sich bei diesem Begriff um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Kontrolle unterzogen ist.

  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten nach dem Sächsischen Beamtengesetz wegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.04.2003 - 2 B 380/02
    Die Rücknahme der Ernennung des Klägers zum Beamten auf Probe ist auch nicht auf Grundlage von § 15 Abs. 1 Nr. 3 SächsBG a.F. zulässig, auch wenn diese Norm mit dem Rahmenrecht des Bundes im Einklang stehen sollte (vgl. hierzu Beschl. des Senats v. 21.12.1999-2 S 159/97-, SächsVBl. 2000, 131; Beschl. des BVerfG vom 30.1.2002 - 2 BvL 2/00 - und Urt. des BVerwG vom 27.4.1999 - 2 C 26.98 -, SächsVBl. 1999, 205).

    Das allein würde aber einer Rücknahme der Ernennung des Klägers noch nicht entgegen stehen, weil im Zeitpunkt der Ernennung mit Art. 119 Satz 2 Nr. 2 SächsVerf bereits eine höherrangige Rechtsnorm als § 6 Abs. 2 Nr. 2 SächsBG gegolten hat, die inhaltlich von § 15 Abs. 1 Nr. 3 SächsBG a.F. erfasst wird (std. Respr. des Senats, etwa Urt. v. 15.1.1998, SächsVBl. 1998, 164 [166] und Urt. v. 15.3.2000 - 2 B 404/99 - vgl. auch BVerwG, Urt. v. 27.4.1999, SächsVBl. 1999, 205 [207]).

    Das in Art. 119 Satz 2 Nr. 2 SächsVerf, § 6 Abs. 2 SächsBG genannte Einstellungshindernis der früheren Tätigkeit für das MfS/AfNS findet sich im Übrigen auch in der Anlage I, Kapitel XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 3 Buchst. d) i.V.m. Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2 des Einigungsvertrages und kann auch insoweit als Grundlage für eine Rücknahmeverfügung herangezogen werden (BVerwG, Urt. v. 27.4.1999, aaO).

  • OVG Sachsen, 15.01.1998 - 2 S 591/95

    Rücknahme ; Beamtenernennung; MfS- Tätigkeit; Einzelfallprüfung; Wohlverhalten

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.04.2003 - 2 B 380/02
    Das allein würde aber einer Rücknahme der Ernennung des Klägers noch nicht entgegen stehen, weil im Zeitpunkt der Ernennung mit Art. 119 Satz 2 Nr. 2 SächsVerf bereits eine höherrangige Rechtsnorm als § 6 Abs. 2 Nr. 2 SächsBG gegolten hat, die inhaltlich von § 15 Abs. 1 Nr. 3 SächsBG a.F. erfasst wird (std. Respr. des Senats, etwa Urt. v. 15.1.1998, SächsVBl. 1998, 164 [166] und Urt. v. 15.3.2000 - 2 B 404/99 - vgl. auch BVerwG, Urt. v. 27.4.1999, SächsVBl. 1999, 205 [207]).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt v. 20.5.1998 - 2 S 598/95 -, SächsVBl. 1998, 267 und Beschl. v. 21.12.1999, aaO) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 3.12.1998 - 2 C 26.97 -, BVerwG 108, 64) zu dem dem Begriff der "Untragbarkeit" in Art. 119 Satz 2 SächsVerf entsprechenden (vgl. Urt. des Senats v. 15.1.1998, aaO) Rechtsbegriff der "Unzumutbarkeit" im Sinne des Einigungsvertrages handelt es sich bei diesem Begriff um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Kontrolle unterzogen ist.

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvL 2/00

    Unzulässige Richtervorlage mangels hinreichender Darlegung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.04.2003 - 2 B 380/02
    Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Verwaltungsaktes auf einer anderen Rechtsgrundlage ist, dass der Verfügungssatz des Verwaltungsaktes von dieser Rechtsgrundlage gedeckt ist, ohne dass an ihm Wesentliches geändert zu werden braucht (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.1.2001 - 2 C 43.99 -, DÖD 2001, 225 und BVerfG, Beschl. v. 30.1.2002 - 2 BvL 2/00 -).

    Die Rücknahme der Ernennung des Klägers zum Beamten auf Probe ist auch nicht auf Grundlage von § 15 Abs. 1 Nr. 3 SächsBG a.F. zulässig, auch wenn diese Norm mit dem Rahmenrecht des Bundes im Einklang stehen sollte (vgl. hierzu Beschl. des Senats v. 21.12.1999-2 S 159/97-, SächsVBl. 2000, 131; Beschl. des BVerfG vom 30.1.2002 - 2 BvL 2/00 - und Urt. des BVerwG vom 27.4.1999 - 2 C 26.98 -, SächsVBl. 1999, 205).

  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 13.98

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Tätigkeit für das

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.04.2003 - 2 B 380/02
    Nach der zur Entlassung von Probebeamten wegen einer Tätigkeit für das MfS ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 11.3.1999 - 2 C 13.98 - ZBR 1999, 276 und Beschl. v. 3.5.1999 - 6 P 2.98 - PersR 1999, 494) und des Senats (vgl. Urt. v. 20.3.2001 - 2 B 630/00 -) folgt aus dem gesetzlichen Tatbestandsmerkmal, dass wegen einer Tätigkeit für das frühere MfS ein Festhalten an dem Beamtenverhältnis "unzumutbar" erscheinen muss, eine zeitliche Begrenzung der Entlassungsmöglichkeit.
  • OVG Sachsen, 20.05.1998 - 2 S 598/95

    Verfassungskonforme Auslegung; Einzelfallprüfung; Beamtenbewerber

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.04.2003 - 2 B 380/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt v. 20.5.1998 - 2 S 598/95 -, SächsVBl. 1998, 267 und Beschl. v. 21.12.1999, aaO) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 3.12.1998 - 2 C 26.97 -, BVerwG 108, 64) zu dem dem Begriff der "Untragbarkeit" in Art. 119 Satz 2 SächsVerf entsprechenden (vgl. Urt. des Senats v. 15.1.1998, aaO) Rechtsbegriff der "Unzumutbarkeit" im Sinne des Einigungsvertrages handelt es sich bei diesem Begriff um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Kontrolle unterzogen ist.
  • BVerwG, 03.05.1999 - 6 P 2.98

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds; Antragsbefugnis des

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.04.2003 - 2 B 380/02
    Nach der zur Entlassung von Probebeamten wegen einer Tätigkeit für das MfS ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 11.3.1999 - 2 C 13.98 - ZBR 1999, 276 und Beschl. v. 3.5.1999 - 6 P 2.98 - PersR 1999, 494) und des Senats (vgl. Urt. v. 20.3.2001 - 2 B 630/00 -) folgt aus dem gesetzlichen Tatbestandsmerkmal, dass wegen einer Tätigkeit für das frühere MfS ein Festhalten an dem Beamtenverhältnis "unzumutbar" erscheinen muss, eine zeitliche Begrenzung der Entlassungsmöglichkeit.
  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.04.2003 - 2 B 380/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt v. 20.5.1998 - 2 S 598/95 -, SächsVBl. 1998, 267 und Beschl. v. 21.12.1999, aaO) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 3.12.1998 - 2 C 26.97 -, BVerwG 108, 64) zu dem dem Begriff der "Untragbarkeit" in Art. 119 Satz 2 SächsVerf entsprechenden (vgl. Urt. des Senats v. 15.1.1998, aaO) Rechtsbegriff der "Unzumutbarkeit" im Sinne des Einigungsvertrages handelt es sich bei diesem Begriff um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Kontrolle unterzogen ist.
  • BVerwG, 14.11.1996 - 2 B 16.96

    Beamtenrecht - Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Probe, Herbeiführung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.04.2003 - 2 B 380/02
    Eine Wesensveränderung liegt hier nicht vor, da die Rücknahme der Ernennung nach § 15 Abs. 1 SächsBG nicht im Ermessen der Behörde steht und die Erfüllung der unabhängig voneinander bestehenden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.11.1996 - 2 B 16.96 - Buchholz 237.93 § 15 SächsLBG Nr. 1) Rücknahmegründe des § 15 Abs. 1 SächsBG a.F. jeweils die selbe Rechtsfolge nach sich zieht.
  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 C 43.99

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Befristung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.04.2003 - 2 B 380/02
    Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Verwaltungsaktes auf einer anderen Rechtsgrundlage ist, dass der Verfügungssatz des Verwaltungsaktes von dieser Rechtsgrundlage gedeckt ist, ohne dass an ihm Wesentliches geändert zu werden braucht (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.1.2001 - 2 C 43.99 -, DÖD 2001, 225 und BVerfG, Beschl. v. 30.1.2002 - 2 BvL 2/00 -).
  • OVG Sachsen, 29.07.1997 - 2 S 94/96

    MfS; Inoffizielle Tätigkeit; Arglistige Täuschung; Ernennungsrücknahme;

  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96

    Recht der Soldatenr - Entlassung wegen Herbeiführung der Ernennung durch

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