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   OVG Sachsen, 14.07.2010 - 4 B 460/09   

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https://dejure.org/2010,2679
OVG Sachsen, 14.07.2010 - 4 B 460/09 (https://dejure.org/2010,2679)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.07.2010 - 4 B 460/09 (https://dejure.org/2010,2679)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - 4 B 460/09 (https://dejure.org/2010,2679)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 28 Abs. 2; SächsVerf Art 82; VwGO § 80 Abs. 5; EnWG § 43 a Nr. 7 S. 1, § 43 a Nr. 7 S. 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Materielle Präklusionswirkung eines Einwendungsausschlusses des § 43a Nr. 7 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG); Wehrfähigkeit einer örtlichen Gemeinschaft gegen einen in ihren Aufgabenbereich eingreifenden Planfeststellungsbeschluss; Annahme einer hinreichend ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Materielle Präklusionswirkung eines Einwendungsausschlusses des § 43a Nr. 7 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz ( EnWG ); Wehrfähigkeit einer örtlichen Gemeinschaft gegen einen in ihren Aufgabenbereich eingreifenden Planfeststellungsbeschluss; Annahme einer hinreichend ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Planfeststellungsbeschluss greift in Gemeindeaufgaben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Erdgasfernleitung "Opal" darf in Sachsen vorläufig weitergebaut werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erdgasfernleitung "Opal" in Sachsen darf vorläufig weitergebaut werden - Gericht ordnet Mindestabstände für Sprengungen an

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 873
  • DVBl 2010, 1389
  • DÖV 2010, 1030
  • BauR 2010, 2160
  • BauR 2011, 100
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2010 - 4 B 460/09
    Als Grundstückseigentümerin kann eine Gemeinde zwar als Fehler der Abwägung rügen, ihre Interessen seien nicht oder nicht mit dem ihnen gebührenden Gewicht in die Abwägung eingestellt worden; insoweit hat sie die gleiche Rechtstellung wie andere - private - Grundeigentümer (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 26/94 -, juris Rn. 20, 36).

    Unabhängig davon spricht beim derzeitigem Stand des Verfahrens nichts dafür, dass die Eigentümerinteressen der Antragstellerin - namentlich ihre Nutzungsinteressen an den in der Anlage AS 2 zur Antragsschrift genannten Grundstücken - von der Planfeststellungsbehörde nicht oder nicht mit dem gebührenden Gewicht in die Abwägung eingestellt worden sein könnten (zum Prüfungsmaßstab bei Gemeinden: BVerwG, Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 26/94 -, juris Rn. 20; SächsOVG, NK-Urt. v. 21.1.2007, SächsVBl. 2007, 233).

    Dies gilt insbesondere für die Einwendungen der Antragstellerin, der Planfeststellungsbeschluss verletzte bindende Ziele der Raumordnung und des Klimaschutzes, der erforderliche Sicherheitsabstand zwischen der Erdgastrasse und den vorhandenen Windkraftanlagen sei zu gering, die Windenergienutzung (einschließlich Repowering) sei nicht mit dem gebotenen Gewicht in die Abwägung eingestellt worden und die Trassenwahl sei - auch mit Blick auf unzureichende Planungsunterlagen - fehlerhaft (zum Prüfungsmaßstab: BVerwG, Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 26/94 -, juris; BayVGH, Urt. v. 19.4.2005, BayVBl. 2006, 765 f.).

  • BVerwG, 20.11.2008 - 7 C 10.08

    Grundeigener Bodenschatz; Gewinnungsberechtigung; Grundeigentum; Zulegung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2010 - 4 B 460/09
    Vorbehaltlich einer anderweitigen einfachgesetzlichen Ausgestaltung (wie etwa in § 35 BBergG, vgl. BVerwG, Urt. v. 20.11.2008, NVwZ-RR 2009, 153, 155) kann eine Gemeinde als Eigentümerin planbetroffener Grundstücke eine Planfeststellung, der - wie hier - eine enteignungsrechtliche Vorwirkung zukommt, nicht mit der Begründung anfechten, öffentliche, sie nicht in ihrem Selbstverwaltungsrecht schützende Belange (wie solche des Umwelt- oder Klimaschutzes) seien nicht oder nicht mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Abwägung eingestellt worden.

    Eine umfassende Prüfungsbefugnis, wie sie die Antragstellerin im gerichtlichen Verfahren beansprucht, steht jedoch nur privaten Eigentümern zu, die durch eine Planfeststellung mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.11.2008 a. a. O.).

  • BVerwG, 18.09.1998 - 4 VR 11.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Recht der Fernstraßen - Klagebefugnis gegen Vorhaben im

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2010 - 4 B 460/09
    Hält eine Gemeinde dem von ihr beanstandeten Fachplanungsvorhaben eine Beeinträchtigung ihrer Finanzhoheit entgegen, setzt die Berücksichtigung dieses Vortrags die Darlegung und den Nachweis voraus, dass der finanzielle Spielraum nachhaltig in nicht mehr zu bewältigender Weise eingeengt werde; die Beeinträchtigung einer vorhandenen "Wirtschaftsstruktur" (hier: Windenergienutzung) genügt insoweit nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.6.1997, ThürVBl. 1997, 273; Beschl. v. 18.9.1988, NuR 1999, 631 ff.).

    Ausgehend von den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten hohen Anforderungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.6.1997, ThürVBl. 1997, 273; Beschl. v. 18.9.1988, NuR 1999, 631 ff.) für die Annahme einer Verletzung der gemeindlichen Finanzhoheit ist es damit sehr fraglich, ob es der Antragstellerin im Hauptsacheverfahren gelingen kann, ihren entsprechenden Vortrag hinreichend zu ergänzen.

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2010 - 4 B 460/09
    Das kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn das Vorhaben eine hinreichend bestimmte und konkretisierte Planung der Gemeinde stört oder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder erheblich gemeindliche Einrichtungen beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.9.1998, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 41; Urt. v. 27.3.1992, BVerwGE 90, 96, 100; ebenso SächsOVG, NK-Beschl. v. 12.6.2003, SächsVBl. 2004, 7).
  • BVerwG, 16.08.1995 - 11 A 2.95

    Verkehrswegeplanung - Einwendungsausschluß - Anstoßwirkung - Nicht ortsansässiger

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2010 - 4 B 460/09
    Der genannte Vertrag - der in der "Maßgabe M 9" der raumordnerischen Beurteilung (zu deren Bedeutung: BVerwG, Urt. v. 16.8.1995, NVwZ 1996, 267 ff.) ebenso wenig erwähnt wird wie der Planaufstellungsbeschluss vom 23.5.2000 - enthält weder eine konkrete Planung der Antragstellerin noch eine entsprechende Absichtserklärung.
  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2010 - 4 B 460/09
    Eine auch nur zeitlich begrenzte oder auf das Gemeindegebiet räumlich beschränkte Anordnung der aufschiebenden Wirkung, wie sie von der Antragstellerin "hilfsweise" begehrt wird, wäre - auch unter Berücksichtigung des durchaus nachvollziehbaren Interesses der Antragstellerin an der ungehinderten Entwicklung der im Gemeindegebiet gelegenen Windparksangesichts der fehlenden Erfolgsaussicht der Klage mit dem gesetzliche Ausschluss der aufschiebenden Wirkung durch § 43e Abs. 1 Satz 1 EnWG (zu § 10 Abs. 6 Satz 1 LuftVG vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.2005, BVerwGE 123, 241, 243 f.) nicht vereinbar.
  • OVG Sachsen, 24.01.2007 - 1 D 10/05

    Normenkontrolle, Antragsbefugnis, Gewässerunterhaltungslast, Gemeinde, Natura

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2010 - 4 B 460/09
    Unabhängig davon spricht beim derzeitigem Stand des Verfahrens nichts dafür, dass die Eigentümerinteressen der Antragstellerin - namentlich ihre Nutzungsinteressen an den in der Anlage AS 2 zur Antragsschrift genannten Grundstücken - von der Planfeststellungsbehörde nicht oder nicht mit dem gebührenden Gewicht in die Abwägung eingestellt worden sein könnten (zum Prüfungsmaßstab bei Gemeinden: BVerwG, Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 26/94 -, juris Rn. 20; SächsOVG, NK-Urt. v. 21.1.2007, SächsVBl. 2007, 233).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2010 - 4 B 460/09
    Im Unterschied zu einem durch die enteignungsrechtliche Vorwirkung eines Planfeststellungsbeschlusses betroffenen privaten Grundstückseigentümer kann sich eine Gemeinde nicht auf den Schutz der Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG oder Art. 32 Abs. 1 SächsVerf berufen, weil sie nicht Grundrechtsträgerin, sondern - auch soweit sie als Fiskus über Grundstückseigentum verfügt - ausschließlich Teil der öffentlichen Gewalt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.7.1982, BVerfGE 61, 82, 100 ff.; BVerwG a. a. O., S. 1161 m. w. N.).
  • BVerwG, 12.02.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Umfang des fernstraßenrechtlichen Einwendungsausschlusses

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2010 - 4 B 460/09
    Das Vorbringen muss so konkret sein, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, in welcher Weise sie bestimmte Belange einer näheren Betrachtung unterziehen soll; zudem muss die individuelle Betroffenheit des Einwendungsführers erkennbar sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.2.1996, NVwZ 1997, 171 ff.; Beschl. v. 13.3.1995, UPR 1995, 269).
  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99

    Planfeststellung; Gemeinde; Eigentum der Gemeinde; Klagebefugnis der Gemeinde;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2010 - 4 B 460/09
    Da die Antragstellerin im gerichtlichen Verfahren nur eine Verletzung eigener Rechtspositionen rügen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.1.2001, NVwZ 2001, 1160 ff.; BayVGH, Urt. v. 19.4.2005, BayVBl. 2006, 765 ff.), wird eine Überprüfung des angegriffenen Planfeststellungsbeschlusses auf seine Vereinbarkeit mit den Belangen ortsansässiger Grundeigentümer und Windenergieunternehmen im Klageverfahren von vornherein ausscheiden.
  • VerfGH Bayern, 13.07.1984 - 29-VI-82
  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 5.95

    Planfeststellung - Wasserstraßen - Anhörung - Präklusion

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2009 - 5 M 146/09

    Planfeststellungsverfahren: Auslegung in amtsangehörigen Gemeinden,

  • OVG Sachsen, 23.07.2010 - 4 B 444/09

    Erdgasfernleitung "Opal" darf in Sachsen vorläufig weitergebaut werden

    Neben der materiellen Präklusion nach § 43a Nr. 7 Satz 1 EnWG wird im Hauptsacheverfahren auch die prozessuale Präklusionsregelung des § 43e Abs. 3 Satz 1 EnWG zu beachten sein, die in ihrem Regelungsgehalt mit § 5 Abs. 3 Satz 1 des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes vergleichbar ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14.7.2010 - 4 B 460/09 -, S. 15 des Abdrucks).
  • OVG Sachsen, 11.12.2009 - 4 B 444/09

    Zwischenentscheidung; Änderung; Interessenabwägung

    Neben der materiellen Präklusion nach § 43a Nr. 7 Satz 1 EnWG wird im Hauptsacheverfahren auch die prozessuale Präklusionsregelung des § 43e Abs. 3 Satz 1 EnWG zu beachten sein, die in ihrem Regelungsgehalt mit § 5 Abs. 3 Satz 1 des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes vergleichbar ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14.7.2010 - 4 B 460/09 -, S. 15 des Abdrucks).
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