Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 14.08.2018 - 2 B 132/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,40911
OVG Sachsen, 14.08.2018 - 2 B 132/18 (https://dejure.org/2018,40911)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.08.2018 - 2 B 132/18 (https://dejure.org/2018,40911)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. August 2018 - 2 B 132/18 (https://dejure.org/2018,40911)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,40911) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 33 Abs. 2 SächsVerf Art. 91 Abs. 2
    Konkurrentenstreit; Anforderungsprofil; Personalentwicklungskonzept; Fürhrungskompetenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Sachsen, 21.01.2016 - 2 B 327/15

    Stellenbesetzung; Dienstposten; Anforderungsprofil

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.08.2018 - 2 B 132/18
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 16. Dezember 2008 - 2 B 254/08 - und v. 21. Januar 2016 - 2 B 327/15 -, beide juris) davon aus, dass es sich bei dem PEK um einen Leitfaden für die Besetzung von Führungsämtern handelt mit der Folge, dass die dort geregelten Grundsätze im Regelfall Beachtung finden, soweit für ein Abweichen von den dort genannten Anforderungen kein offensichtlicher Grund gegeben ist.

    Nichts anderes ergibt sich aus dem vom Antragsgegner zitierten Senatsbeschluss vom 21. Januar 2016 a. a. O. Rn. 17: Die dort getroffene Aussage, im PEK seien keine Anforderungen für bestimmte Dienstposten festgelegt, das Anforderungsprofil stehe im Einklang mit den Vorgaben des PEK, das insoweit gerade keine Vorgaben enthalte, bezieht sich auf die dienstpostenbezogene Anforderung im dortigen Fall, nämlich das 1. und 2. juristische Staatsexamen bezogen auf den Posten des Abteilungsleiters für politische Grundsatzangelegenheiten, Personal und Verwaltung.

  • BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99

    Im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz unzulässige, aber auch unbegründete

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.08.2018 - 2 B 132/18
    Dabei kann der Dienstherr die Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung in Bezug auf den Aufgabenbereich eines konkreten Amtes durch die Festlegung eines Anforderungsprofils bereits im Vorfeld der Auswahlentscheidung konkretisieren (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des 2. Senats v. 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 11; ebenso Senatsbeschl. v. 27. März 2014 - 2 B 519/13 -, juris Rn. 15) und so den Kreis der Bewerber im Rahmen der ihm zustehenden Personal- und Organisationshoheit aufgrund sachlicher Erwägungen einschränken und damit die Auswahlentscheidung durch das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle vorprägen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. November 1999, ZBR 2000, 377; BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 2004, BVerwGE 122, 147; Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010 - 2 B 53/10 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.08.2018 - 2 B 132/18
    Dabei kann der Dienstherr die Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung in Bezug auf den Aufgabenbereich eines konkreten Amtes durch die Festlegung eines Anforderungsprofils bereits im Vorfeld der Auswahlentscheidung konkretisieren (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des 2. Senats v. 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 11; ebenso Senatsbeschl. v. 27. März 2014 - 2 B 519/13 -, juris Rn. 15) und so den Kreis der Bewerber im Rahmen der ihm zustehenden Personal- und Organisationshoheit aufgrund sachlicher Erwägungen einschränken und damit die Auswahlentscheidung durch das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle vorprägen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. November 1999, ZBR 2000, 377; BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 2004, BVerwGE 122, 147; Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010 - 2 B 53/10 -, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.08.2018 - 2 B 132/18
    15 (2) Nachdem das vom Antragsgegner der Auswahlentscheidung zugrunde gelegte Anforderungsprofil fehlerhaft ist, gilt dies auch für die verfahrensgegenständliche Auswahlentscheidung; Fehler im Anforderungsprofil führen grundsätzlich auch zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens, weil die Auswahlerwägungen dann auf sachfremden, nicht am Leistungsgrundsatz orientierten Gesichtspunkten beruhen (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07 -, BayVBl. 2008, 628).
  • OVG Sachsen, 16.12.2008 - 2 B 254/08

    Einstweilige Anordnung; Dienstpostenbesetzung; Personalentwicklungskonzept;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.08.2018 - 2 B 132/18
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 16. Dezember 2008 - 2 B 254/08 - und v. 21. Januar 2016 - 2 B 327/15 -, beide juris) davon aus, dass es sich bei dem PEK um einen Leitfaden für die Besetzung von Führungsämtern handelt mit der Folge, dass die dort geregelten Grundsätze im Regelfall Beachtung finden, soweit für ein Abweichen von den dort genannten Anforderungen kein offensichtlicher Grund gegeben ist.
  • OVG Sachsen, 26.10.2009 - 2 B 414/09

    Konkurrentenstreit; effektiver Rechtsschutz; Beurteilung; wertende Betrachtung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.08.2018 - 2 B 132/18
    Da sich der Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers betragsmäßig nicht beziffern lässt, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung vom Auffangwert aus (Beschl. v. 6. Oktober 2009 - 2 B 414/09 -, juris).
  • OVG Sachsen, 28.12.2010 - 2 B 53/10

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit einem Konkurrentenstreit bzgl. der

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.08.2018 - 2 B 132/18
    Dabei kann der Dienstherr die Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung in Bezug auf den Aufgabenbereich eines konkreten Amtes durch die Festlegung eines Anforderungsprofils bereits im Vorfeld der Auswahlentscheidung konkretisieren (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des 2. Senats v. 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 11; ebenso Senatsbeschl. v. 27. März 2014 - 2 B 519/13 -, juris Rn. 15) und so den Kreis der Bewerber im Rahmen der ihm zustehenden Personal- und Organisationshoheit aufgrund sachlicher Erwägungen einschränken und damit die Auswahlentscheidung durch das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle vorprägen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. November 1999, ZBR 2000, 377; BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 2004, BVerwGE 122, 147; Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010 - 2 B 53/10 -, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.08.2018 - 2 B 132/18
    Dabei kann der Dienstherr die Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung in Bezug auf den Aufgabenbereich eines konkreten Amtes durch die Festlegung eines Anforderungsprofils bereits im Vorfeld der Auswahlentscheidung konkretisieren (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des 2. Senats v. 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 11; ebenso Senatsbeschl. v. 27. März 2014 - 2 B 519/13 -, juris Rn. 15) und so den Kreis der Bewerber im Rahmen der ihm zustehenden Personal- und Organisationshoheit aufgrund sachlicher Erwägungen einschränken und damit die Auswahlentscheidung durch das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle vorprägen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. November 1999, ZBR 2000, 377; BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 2004, BVerwGE 122, 147; Senatsbeschl. v. 28. Dezember 2010 - 2 B 53/10 -, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.08.2018 - 2 B 132/18
    Maßgeblich ist insoweit der Aufgabenbereich des Amtes, auf den bezogen die einzelnen Bewerber untereinander zu vergleichen sind und anhand dessen die Auswahlentscheidung vorzunehmen ist (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des 2. Senats v. 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 -, juris Rn. 16).
  • OVG Sachsen, 06.03.2013 - 2 B 357/12

    Konkurrentenstreit, Anlassbeurteilung, Bewerbungsverfahrensanspruch

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.08.2018 - 2 B 132/18
    Die vom Antragsgegner beabsichtigte Dienstpostenübertragung mit nachfolgender Ernennung zum Ministerialrat auf Probe (A 16) stellt demzufolge die Übertragung einer Leitungsfunktion dar, für die regelmäßig das Merkmal Führungserfahrung bzw. -kompetenz zwingend vorausgesetzt wird (anders dagegen die Konstellation im Senatsbeschl. v. 6. März 2013 - 2 B 357/12 -, juris Rn. 24 betreffend Ziffer 3.4 PEK).
  • OVG Sachsen, 27.03.2014 - 2 B 519/13
  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • OVG Sachsen, 10.01.2017 - 2 B 267/16

    Umsetzung; Rückumsetzung

  • OVG Sachsen, 15.02.2018 - 2 B 363/17

    Beamter; Beurteilung; Zuständigkeit; Überprüfung; Dienstaufsicht;

  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht