Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 14.09.2017 - 2 B 228/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,36110
OVG Sachsen, 14.09.2017 - 2 B 228/17 (https://dejure.org/2017,36110)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.09.2017 - 2 B 228/17 (https://dejure.org/2017,36110)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. September 2017 - 2 B 228/17 (https://dejure.org/2017,36110)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,36110) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SchulG § 25, SchulG § 21, SchulG § 23, Schulordnung Grundschulen
    Aufnahme in die Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk, Bestimmung der Zügigkeit einer Grundschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 29.08.2013 - 2 B 416/13

    Zum Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Grundschule des gemeinsamen

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2017 - 2 B 228/17
    7 2. Die Aufnahme in eine Grundschule bzw. eine bestimmte Grundschule des gemeinsamen Schulbezirks setzt eine entsprechende Aufnahmekapazität dieser Grundschule voraus, bei deren Ermittlung von den in § 4a SchulG genannten Kriterien, insbesondere der in Absatz 2 festgelegten Klassenobergrenze und der festgelegten Zügigkeit (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, juris Rn. 8 ff., und v. 29. August 2013 - 2 B 416/13 -, juris Rn. 7, 8) auszugehen ist.

    Insoweit steht ihm und seinen Eltern ein Wahlrecht zu (vgl. Senatsbeschl. v. 29. August 2013 - 2 B 416/13 -, juris Rn. 9; Adolf/Berenbruch/Hoffmann/Maier, Schulrecht Sachsen, Kennzahl 20.25 § 25 SchulG Anm. 1).

  • BVerfG, 19.11.2014 - 2 BvL 2/13

    Selbstverwaltungsgarantie erfordert Mitentscheidungsrecht der kreisangehörigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2017 - 2 B 228/17
    Dies ergibt sich für den Zeitpunkt des Erlasses des Aufnahmebescheids in die Grundschule Eilenburg-Ost vom 16. Mai 2017, mit dem der Sache nach zugleich die Aufnahme des Antragstellers zu 1 in die Dr.-Belian-Grundschule abgelehnt wurde, aus § 23a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 SchulG a. F., unbeschadet dessen, dass das Bundesverfassungsgericht diese Vorschriften im Beschluss vom 19. November 2014 (BVerfGE 138, 1ff.) hinsichtlich der Grund- und Mittelschulen für nichtig erklärt hat, und nunmehr aus § 23a Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 SchulG n. F. Der früheren wie der derzeitigen Rechtslage lässt sich die Absicht des Landesgesetzgebers entnehmen, die Aufstellung der Schulnetzpläne für die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen auf die Landkreise (und Kreisfreien Städte) im Benehmen bzw. im Einvernehmen mit den Gemeinden als Schulträger und damit insgesamt auf die kommunale Ebene zu verlagern.
  • OVG Sachsen, 29.09.2014 - 2 B 189/14

    Aufnahme an der Oberschule, Vergabe der Ausbildungsplätze im Losverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2017 - 2 B 228/17
    Solche Kriterien sind neben dem Zufallsprinzip die zeitliche Dauer oder Länge des Schulwegs, die Berücksichtigung des Umstands, dass ein oder mehrere Geschwister des Aufnahmebewerbers an der Schule unterrichtet werden, sowie von eng umgrenzten Härtefällen (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 - und v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, beide juris).
  • OVG Sachsen, 08.01.2013 - 2 B 336/12

    Aufnahme in das Gymnasium, Entscheidung des Schulleiters, Zügigkeit,

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2017 - 2 B 228/17
    7 2. Die Aufnahme in eine Grundschule bzw. eine bestimmte Grundschule des gemeinsamen Schulbezirks setzt eine entsprechende Aufnahmekapazität dieser Grundschule voraus, bei deren Ermittlung von den in § 4a SchulG genannten Kriterien, insbesondere der in Absatz 2 festgelegten Klassenobergrenze und der festgelegten Zügigkeit (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, juris Rn. 8 ff., und v. 29. August 2013 - 2 B 416/13 -, juris Rn. 7, 8) auszugehen ist.
  • OVG Sachsen, 16.08.2012 - 2 B 270/12
    Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2017 - 2 B 228/17
    Eine Halbierung des Auffangwerts ist wegen der Vorwegnahme der Hauptsache nicht angezeigt (Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013, SächsVBl. 2014, Sonderbeilage Heft 1; Senatsbeschl. v. 16. August 2012 - 2 B 270/12 -, juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen, 08.12.2008 - 2 B 316/08

    Aufnahme ins Gymnasium; Kapazität; Kapazitätsengpass; Kriterien; Entscheidung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2017 - 2 B 228/17
    Solche Kriterien sind neben dem Zufallsprinzip die zeitliche Dauer oder Länge des Schulwegs, die Berücksichtigung des Umstands, dass ein oder mehrere Geschwister des Aufnahmebewerbers an der Schule unterrichtet werden, sowie von eng umgrenzten Härtefällen (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 - und v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, beide juris).
  • OVG Sachsen, 06.06.2018 - 1 C 21/16

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; interkommunales Abstimmungsgebot;

    66 Gegenstand der den Landkreisen und Kreisfreien Städten obliegenden, für die Träger der öffentlichen Schulen verbindlichen Schulnetzplanung nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) ist nicht die städtebauliche Ordnung der jeweiligen Gemeinde, sondern die überörtliche Ausweisung der Schulstandorte sowie des mittel- und langfristigen Schulbedarfs (BVerfG, Beschl. v. 19. November 2014, BVerfGE 138, 1 Rn. 3) durch die in Sachsen gesetzlich dazu berufene kommunale Ebene (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14. September 2017 - 2 B 228/17 -, juris Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht