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   OVG Sachsen, 14.09.2017 - 3 B 199/17   

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OVG Sachsen, 14.09.2017 - 3 B 199/17 (https://dejure.org/2017,34818)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.09.2017 - 3 B 199/17 (https://dejure.org/2017,34818)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. September 2017 - 3 B 199/17 (https://dejure.org/2017,34818)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Abs. 4 GlüStV, § 18a Abs. 4 SächsGlüStVAG
    Härtefall; Spielhalle; Mindestabstand; Messung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2017 - 3 B 199/17
    8 Anders, als die Antragstellerin meint, ergibt sich eine konstitutive und damit rückwirkende glücksspielrechtliche Erlaubnispflicht für Altspielhallen auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auf die die Antragstellerin hierzu verweist (BVerfG, Beschl. v. 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 -, juris Rn. 45 ff.; Beschl. v. 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 -, juris Rn. 47 ff.).

    Indem der Gesetzgeber mit einem in der maßgeblichen Aussage nunmehr regelmäßig eindeutigen Gesetz rückwirkend die insofern offenbar nicht eindeutige, in ihrer Anwendung jedenfalls uneinheitliche Rechtslage klären will, verleiht er dem rückwirkenden Gesetz konstitutive Wirkung (BVerfG, Beschl. v. 17. Dezember 2013 a. a. O. Rn. 55 f.).9 Um einen solchen Fall handelt es sich vorliegend aber nicht.

    Weder ist - worauf auch die Wirtschaftlichkeitsberechnung hinweist - eine Prognose abgegeben, ob die Ertragsausfälle durch eine erhöhte Frequentierung der im Scenter weiterbetriebenen Spielhallen aufgefangen werden kann, noch enthalten das Antrags- und Beschwerdevorbringen und die Wirtschaftlichkeitsberechnung Ausführungen über Möglichkeiten, an alternativen Standorten den Spielhallenbetrieb weiterzuführen.19 Angesichts der Tatsache, dass die Rechtsauffassung des Senats seit dem Beschluss vom 17. Dezember 2013 (a. a. O.) in der Öffentlichkeit bekannt und damit auch davon auszugehen war, dass die abweichende Auffassung des Verwaltungsgerichts Leipzig einer erneuten Überprüfung durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht nicht standhalten werde, musste der Antragstellerin seit diesem Zeitpunkt klar sein, dass die Gefahr bestand, nach Ablauf der fünfjährigen Übergangsfrist ein Erlaubnisverfahren durchführen zu müssen, dessen Voraussetzungen möglicherweise nicht von allen von ihr betriebenen Spielhallen erfüllt werden können.

  • OVG Sachsen, 22.08.2017 - 3 B 189/17

    Kohärenzgebiet; Verbundverbot; Abstandgebot; Erfolgsaussicht; unbillige Härte;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2017 - 3 B 199/17
    13 3.1 Der Senat hat mit Beschluss vom 22. August 2017 (- 3 B 189/17 -, zur Veröffentl. bei juris vorgesehen, Rn. 9 ff.) zur den Voraussetzungen eines Härtefalls Folgendes ausgeführt:.

    Das Verwaltungsgericht hat hierzu zutreffend festgestellt, dass die Antragstellerin auch insoweit keine Umstände geltend gemacht hat, die - insbesondere unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Umfeld des Standorts - zur Bejahung eines solchen Ausnahmefalls nötigen könnten.21 Dass eine von dem gesetzlichen "Normalfall" abweichende atypische Belastungssituation gegeben ist, hat die Antragstellerin damit nicht dartun können (vgl. hierzu auch SächsOVG, Beschl. v. 22. August 2017 a. a. O. Rn. 20).

  • OVG Sachsen, 17.12.2013 - 3 B 418/13

    Einbeziehung von "Altspielhallen" in den glücksspielrechtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2017 - 3 B 199/17
    Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht im Wesentlichen auf die Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (SächsOVG, Urt. v. 11. Mai 2016 - 3 A 314/15 -, juris Rn. 29 ff.; Beschl. v. 17. Dezember 2013 - 3 B 418/13 -, juris Rn. 8 ff.) verwiesen.

    Auf die diesbezüglichen Ausführungen wird verwiesen (SächsOVG, Urt. v. 11. Mai 2016 - 3 A 314/15 -, juris Rn. 29 ff. m. w. N.; Beschl. v. 17. Dezember 2013 - 3 B 418/13 -, juris Rn. 8 ff.).

  • OVG Sachsen, 11.05.2016 - 3 A 314/15

    Spielhalle; Stichtag; Betrieb; Betreiberwechsel; Vertrauensschutz; unechte

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2017 - 3 B 199/17
    Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht im Wesentlichen auf die Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (SächsOVG, Urt. v. 11. Mai 2016 - 3 A 314/15 -, juris Rn. 29 ff.; Beschl. v. 17. Dezember 2013 - 3 B 418/13 -, juris Rn. 8 ff.) verwiesen.

    Auf die diesbezüglichen Ausführungen wird verwiesen (SächsOVG, Urt. v. 11. Mai 2016 - 3 A 314/15 -, juris Rn. 29 ff. m. w. N.; Beschl. v. 17. Dezember 2013 - 3 B 418/13 -, juris Rn. 8 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2017 - 4 B 307/17

    Betrieb von Bestandsspielhallen nach dem 1.7.2017 nur noch mit

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2017 - 3 B 199/17
    Einen solchen Ausnahmefall können besondere persönliche und wirtschaftliche Umstände bilden, aus denen eine zu kurzfristige Betriebsaufgabe aus von der Berufsfreiheit oder der Eigentumsfreiheit geschützten Gründen im Einzelfall unverhältnismäßig wäre (OVG NRW, Beschl. v. 8. Juni 2017 - 4 B 307/17 -, juris Rn. 75 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 a. a. O. Rn. 65).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2017 - 3 B 199/17
    Da der mit Verbundverbot und Abstandsgebot verfolgte Hauptzweck, die Bekämpfung und Verhinderung von Glücksspielsucht, besonders schwer wiegt und es sich um ein besonders wichtiges Gemeinwohlziel handelt, sind die durch die Regelungen bedingten Eingriffe in die Grundrechte der Spielhallenbetreiber verfassungsgemäß (BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. - juris Rn. 118 ff. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 18.07.2017 - 3 B 147/17

    Darlegungsgebot, Entziehung der Fahrerlaubnis, Cannabiskonsum

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2017 - 3 B 199/17
    Die Anforderungen an das Darlegungserfordernis bemessen sich nach der Zeit, die dem Antragsteller zur Begründung seiner Beschwerde zur Verfügung steht und somit nach der Dringlichkeit seines Begehrens (SächsOVG, Beschl. v. 18. Juli 2017 - 3 B 147/17 -, juris Rn. 2 m. w. N.).
  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16

    Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2017 - 3 B 199/17
    Diese Rechtsprechung ist vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 5. April 2017 - 8 C 16.16 -, juris Rn. 19 ff. m. w. N.) bestätigt worden.
  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2017 - 3 B 199/17
    8 Anders, als die Antragstellerin meint, ergibt sich eine konstitutive und damit rückwirkende glücksspielrechtliche Erlaubnispflicht für Altspielhallen auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auf die die Antragstellerin hierzu verweist (BVerfG, Beschl. v. 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 -, juris Rn. 45 ff.; Beschl. v. 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 -, juris Rn. 47 ff.).
  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 343.93

    Vertriebene - Härteregelung - Aufnahmebescheid - Spätgeborene - Zweite Generation

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2017 - 3 B 199/17
    Bei diesem Begriff handelt es sich um unbestimmten Rechtsbegriff, der der unbeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (BVerwG, Urt. v. 19. April 1994 - 9 C 343/93 -, juris Rn. 20 m. w. N.).
  • BVerwG, 04.09.2012 - 5 B 8.12

    Ausbildungsförderung; Anrechnung von Vermögen; Vermeidung unbilliger Härten

  • VG Cottbus, 02.10.2017 - 3 L 424/17

    Betreiben von Spielhallen ohne glücksspielrechtliche Konzession/Erlaubnis gemäß §

    Dafür reicht es nicht aus, dass der Spielhallenbetreiber oder Kunden seiner Spielhallen hypothetisch von einer unionsrechtlichen Grundfreiheit Gebrauch machen könnten (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016, aaO. juris, Rn. 83; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2015, aaO., Rn. 160, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. September 2017, aaO. und vom 4. September 2017, aaO. jeweils zitiert nach juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. April 2017).

    Diese Anforderung gilt nicht nur für die Rechtfertigung staatlicher Glücksspielmonopole, sondern für die Rechtfertigung von Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit allgemein, auch wenn bei der Anwendung dieser Kriterien nicht außer Acht gelassen werden darf, dass die Dienstleistungsfreiheit durch die Errichtung eines staatlichen Monopols ungleich stärker beschränkt wird als durch Regelungen, die lediglich bestimmte Vertriebs- und Vermarktungsformen verbieten (BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - BVerwG 8 C 5.10 -, juris, Rn. 35 m. w. N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. September 2017, aaO. und vom 4. September 2017, aaO., jeweils zitiert nach juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Juni 2017, aaO., juris).

    Ebenso wenig vermögen typische, den gesetzgeberischen Vorstellungen von einer gesetzlichen Regelung entsprechende Folgen eine sachliche Unbilligkeit zu begründen (BVerfG, Beschluss vom 3. September 2009 - 1 BvR 2539/07 -, juris, Rn. 30 ff., zu § 227 AO; Sächsisches OVG, Beschluss vom 14. September 2017 - 3 B 199/17 -, juris und vom 22. August 2017, aaO.).

  • OVG Sachsen, 18.12.2017 - 3 B 312/17

    Mischlage; Bundesrecht; Landesrecht; Abstandsgebot; örtliche Besonderheit;

    Auch die von § 22 SächsGlüStVAG i. V. m. § 29 Abs. 4 GlüStV deklaratorisch erfasste (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14. September 2017 - 3 B 199/17 -, juris Rn. 7 ff. m. w. N.), zeitlich gestufte Ersetzung des § 33i GewO ist im Hinblick auf Art. 125a Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 117 m. w. N.).

    10 2. Dass mit § 22 SächsGlüStVAG keine konstitutive Änderung der damaligen Rechtslage vorgenommen wurde, die eine Verletzung der durch Art. 12 GG geschützten Berufsfreiheit der Antragsteller darstellt, hat der Senat, wie bereits erwähnt, bereits verneint (Beschl. v. 14. September 2017 - 3 B 199/17 - a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 05.01.2018 - 3 B 315/17

    Härtefall; Mindestabstand; Abstandsgebot; Verbund; Auswahlentscheidung;

    Auch die von § 22 SächsGlüStVAG i. V. m. § 29 Abs. 4 GlüStV deklaratorisch erfasste (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14. September 2017 - 3 B 199/17 -, juris Rn. 7 ff. m. w. N.), zeitlich gestufte Ersetzung des § 33i GewO ist im Hinblick auf Art. 125a Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 117 m. w. N.).

    Dass mit § 22 SächsGlüStVAG keine konstitutive Änderung der damaligen Rechtslage vorgenommen wurde, die eine Verletzung der durch Art. 12 GG geschützten Berufsfreiheit der Antragsteller darstellt, hat der Senat, wie bereits erwähnt, bereits verneint (Beschl. v. 14. September 2017 - 3 B 199/17 - a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 29.06.2018 - 3 B 314/17

    Härtefall; Zeitpunkt der Erteilung; Erlaubnis; Mindestabstand

    Auch die von § 22 SächsGlüStVAG i. V. m. § 29 Abs. 4 GlüStV deklaratorisch erfasste (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14. September 2017 - 3 B 199/17 -, juris Rn. 7 ff. m. w. N.), zeitlich gestufte Ersetzung des § 33i GewO ist im Hinblick auf Art. 125a Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 117 m. w. N.).

    8 Ob und inwieweit bei neuerrichteten Spielhallen wegen des in § 18a Abs. 1 und 2 SächsGlüStVAG geregelten Verfahrens, das augenscheinlich weiterhin von einer nach § 33i GewO zu erteilenden Erlaubnis ausgeht, das die bundesrechtlich geregelten Voraussetzungen für die gewerberechtliche Erlaubnis aber um nach Landesrecht zu prüfende zusätzliche Genehmigungserfordernisse "anreichert", dasselbe gilt oder ob diesbezüglich schon eine von Verfassung wegen verbotene Mischlage aus Bundes- und Landesrecht vorliegt, bedarf vorliegend keiner Prüfung.9 2. Dass mit § 22 SächsGlüStVAG keine konstitutive Änderung der damaligen Rechtslage vorgenommen wurde, die eine Verletzung der durch Art. 12 GG geschützten Berufsfreiheit der Antragsteller darstellt, hat der Senat, wie bereits erwähnt, verneint (Beschl. v. 14. September 2017 - 3 B 199/17 - a. a. O.).

  • VG Leipzig, 01.11.2017 - 5 L 791/17

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis für den Weiterbetrieb einer Spielhalle

    Es wird durch die Vorschrift somit gerade nicht ein neuer Erlaubnisvorbehalt konstitutiv begründet (BVerwG, Urt. v. 5.4.2017, a.a.O, Rn. 23, [...], vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 14.9.2017 - 3 B 199/17 -, [...]).
  • VG Leipzig, 23.10.2017 - 5 L 549/17
    Es wird durch die Vorschrift somit gerade nicht ein neuer Erlaubnisvorbehalt konstitutiv begründet (BVerwG, Urt. v. 5.4.2017, a.a.O, Rn. 23, [...], vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 14.9.2017 - 3 B 199/17 -, [...]).
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