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   OVG Sachsen, 15.02.2018 - 2 B 363/17   

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OVG Sachsen, 15.02.2018 - 2 B 363/17 (https://dejure.org/2018,2910)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.02.2018 - 2 B 363/17 (https://dejure.org/2018,2910)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. Februar 2018 - 2 B 363/17 (https://dejure.org/2018,2910)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Art. 33 Abs. 2 GG Art. 38 Satz 1 SächsVerf § 93 SächsBG § 8 SächsBeurtVO VwVBeurteilung Beamte SMJus § 123 VwGO
    Beamter; Beurteilung; Zuständigkeit; Überprüfung; Dienstaufsicht; Anordnungsgrund; Dienstposten; Konkurrentenstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.02.2018 - 2 B 363/17
    25 Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 10. Mai 2016 (- 2 VR 2.15 -, juris) ausgeführt, dass die "kommissarische" Übertragung eines Dienstpostens an einen Mitbewerber im laufenden Auswahlverfahren eine Maßnahme darstellt, die geeignet ist, diesem Vorteile zu verschaffen.

    Für diese Überprüfung darf dann nicht auf einen etwaig erzielten Bewährungsvorsprung des Mitbewerbers zurückgegriffen werden, der auf der Höherwertigkeit des übertragenen Dienstpostens beruht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. Mai 2016 a. a. O.; Kenntner, ZBR 2016, 181, 193 ff.).

    Die dienstliche Beurteilung auf dem höherwertigen Dienstposten muss hierfür um einen Abschnitt ergänzt werden, in dem eine hypothetische Beurteilung der erbrachten Leistungen erfolgt, bei der die aus der Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens folgenden Besonderheiten unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 -, a. a. O.; Kenntner, a. a. O., S. 194 f.; vgl. VGH BW Beschl. v. 27. Juli 2016 - 4 S 1083/16 -, juris Rn. 9; OVG Saarland, Beschl. v. 9. September 2016 - 1 B 60/16 -, juris) Der Senat hat sich dieser Auffassung angeschlossen (Senatsbeschl. v. 8 November 2016 - 2 B 260/16 -, juris).

  • OVG Sachsen, 08.11.2016 - 2 B 260/16

    Konkurrentenstreit; Dienstposten; Anordnungsgrund; Bewährungsvorsprung

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.02.2018 - 2 B 363/17
    Die dienstliche Beurteilung auf dem höherwertigen Dienstposten muss hierfür um einen Abschnitt ergänzt werden, in dem eine hypothetische Beurteilung der erbrachten Leistungen erfolgt, bei der die aus der Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens folgenden Besonderheiten unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 -, a. a. O.; Kenntner, a. a. O., S. 194 f.; vgl. VGH BW Beschl. v. 27. Juli 2016 - 4 S 1083/16 -, juris Rn. 9; OVG Saarland, Beschl. v. 9. September 2016 - 1 B 60/16 -, juris) Der Senat hat sich dieser Auffassung angeschlossen (Senatsbeschl. v. 8 November 2016 - 2 B 260/16 -, juris).
  • OVG Sachsen, 31.03.2015 - 2 B 135/15

    Bewerbungsverfahrensanspruch, Rechtsschutz des unterlegenen Beamtenbewerbers

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.02.2018 - 2 B 363/17
    Dem lag die Annahme zugrunde, dass ein rechtswidrig ausgewählter Bewerber auf dem Dienstposten einen Erfahrungsvorsprung sammeln kann, der bei einer nochmaligen Auswahlentscheidung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 2011 - 2 VR 3.11 -, Buchholz 232.1 § 48 BLV Nr. 1; vgl. etwa Senatsbeschl. v. 28. Januar 2015 - 2 B 180/14 -, juris Rn. 7 m. w. N. und v. 31. März 2015 - 2 B 135/15 -, juris Rn. 6 ff.).
  • OVG Sachsen, 28.01.2015 - 2 B 180/14

    Dienstliche Beurteilung, Voreingenommenheit, Auswahlentscheidung

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.02.2018 - 2 B 363/17
    Dem lag die Annahme zugrunde, dass ein rechtswidrig ausgewählter Bewerber auf dem Dienstposten einen Erfahrungsvorsprung sammeln kann, der bei einer nochmaligen Auswahlentscheidung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 2011 - 2 VR 3.11 -, Buchholz 232.1 § 48 BLV Nr. 1; vgl. etwa Senatsbeschl. v. 28. Januar 2015 - 2 B 180/14 -, juris Rn. 7 m. w. N. und v. 31. März 2015 - 2 B 135/15 -, juris Rn. 6 ff.).
  • OVG Sachsen, 26.10.2009 - 2 B 414/09

    Konkurrentenstreit; effektiver Rechtsschutz; Beurteilung; wertende Betrachtung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.02.2018 - 2 B 363/17
    Da sich der Bewerbungsverfahrensanspruch der Antragstellerin betragsmäßig nicht beziffern lässt, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung vom Auffangstreitwert aus (vgl. Beschl. v. 6. Oktober 2009 - 2 B 414/09 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 4 S 1083/16

    Kein Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren, wenn der Dienstherr den

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.02.2018 - 2 B 363/17
    Die dienstliche Beurteilung auf dem höherwertigen Dienstposten muss hierfür um einen Abschnitt ergänzt werden, in dem eine hypothetische Beurteilung der erbrachten Leistungen erfolgt, bei der die aus der Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens folgenden Besonderheiten unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 -, a. a. O.; Kenntner, a. a. O., S. 194 f.; vgl. VGH BW Beschl. v. 27. Juli 2016 - 4 S 1083/16 -, juris Rn. 9; OVG Saarland, Beschl. v. 9. September 2016 - 1 B 60/16 -, juris) Der Senat hat sich dieser Auffassung angeschlossen (Senatsbeschl. v. 8 November 2016 - 2 B 260/16 -, juris).
  • OVG Saarland, 09.09.2016 - 1 B 60/16

    Zum - im Regelfall fehlenden - Anordnungsgrund für den Erlass einer die

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.02.2018 - 2 B 363/17
    Die dienstliche Beurteilung auf dem höherwertigen Dienstposten muss hierfür um einen Abschnitt ergänzt werden, in dem eine hypothetische Beurteilung der erbrachten Leistungen erfolgt, bei der die aus der Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens folgenden Besonderheiten unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 -, a. a. O.; Kenntner, a. a. O., S. 194 f.; vgl. VGH BW Beschl. v. 27. Juli 2016 - 4 S 1083/16 -, juris Rn. 9; OVG Saarland, Beschl. v. 9. September 2016 - 1 B 60/16 -, juris) Der Senat hat sich dieser Auffassung angeschlossen (Senatsbeschl. v. 8 November 2016 - 2 B 260/16 -, juris).
  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.02.2018 - 2 B 363/17
    Dem lag die Annahme zugrunde, dass ein rechtswidrig ausgewählter Bewerber auf dem Dienstposten einen Erfahrungsvorsprung sammeln kann, der bei einer nochmaligen Auswahlentscheidung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 2011 - 2 VR 3.11 -, Buchholz 232.1 § 48 BLV Nr. 1; vgl. etwa Senatsbeschl. v. 28. Januar 2015 - 2 B 180/14 -, juris Rn. 7 m. w. N. und v. 31. März 2015 - 2 B 135/15 -, juris Rn. 6 ff.).
  • OVG Sachsen, 31.01.2017 - 2 B 285/16

    Stellenbesetzung; Beurteilung; Auswahlentscheidung

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.02.2018 - 2 B 363/17
    Vor dem Hintergrund, dass in Stellenbesetzungsverfahren effektiver Rechtsschutz letztlich nur im Wege vorläufigen Rechtsschutzes erlangt werden kann, teilt der Senat die Auffassung, dass es für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl schon ausreicht, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheint (Senatsbeschl. v. 31. Januar 2017 - 2 B 285/16 - und v. 19. Februar 2010 - 2 B 576/09 -, jeweils juris und SächsOVG, Beschl. v. 11. September 2006 - 3 BS 4/06 - VGH BW, Beschl. v. 12. April 2005 - 4 S 439/05 -, juris; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 24. September 2002, DVBl. 2002, 1633).
  • OVG Sachsen, 19.02.2010 - 2 B 576/09

    Konkurrentenstreit, Regelbeurteilungen, Führungskompetenz, Überprüfung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.02.2018 - 2 B 363/17
    Vor dem Hintergrund, dass in Stellenbesetzungsverfahren effektiver Rechtsschutz letztlich nur im Wege vorläufigen Rechtsschutzes erlangt werden kann, teilt der Senat die Auffassung, dass es für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Auswahl schon ausreicht, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheint (Senatsbeschl. v. 31. Januar 2017 - 2 B 285/16 - und v. 19. Februar 2010 - 2 B 576/09 -, jeweils juris und SächsOVG, Beschl. v. 11. September 2006 - 3 BS 4/06 - VGH BW, Beschl. v. 12. April 2005 - 4 S 439/05 -, juris; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 24. September 2002, DVBl. 2002, 1633).
  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82

    Richter auf Probe - Beurteilung - Beurteilungszeitraum - Anrechnungsfähige Zeiten

  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62

    Beamtenrechtliche Beurteilung

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2005 - 4 S 439/05

    Richter; Stellenbesetzungsverfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • OVG Sachsen, 11.11.2010 - 2 B 126/10

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Konkurrentenrechtsstreit aufgrund eines

  • OVG Sachsen, 17.01.2012 - 2 B 275/11

    Konkurrentenstreit, Staatsanwalt, Versetzung ohne Statusänderung,

  • OVG Sachsen, 18.12.2020 - 2 B 169/20

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe; Tarifbeschäftigte;

    Dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn ist es auch überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er bei Einstellung und Auswahl das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den verfassungsrechtlichen Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 1983 - 2 C 11.82 -, juris Rn. 13; Urt. v. 22. Februar 1990 - 2 C 13.87 -, Rn. 23; Urt. v. 16. August 2001 - 2 A 3/00 -, juris Rn. 31; Senatsbeschl. v. 20. September 2017 - 2 B 180/17 -, juris Rn. 12 m. w. N. und v. 15. Februar 2018 - 2 B 363/17 -, juris Rn. 12).20 Der für die Bewerberauswahl maßgebende Leistungsvergleich ist anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen.

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich gegenüber der Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verwaltungsvorschriften (Richtlinien), die sie den Beurteilungen zugrunde legt, verstoßen hat und ob das maßgebliche Verfahren eingehalten wurde (vgl. Senatsbeschl. v. 15. Februar 2018 - 2 B 363/17 -, juris Rn. 14).

  • OVG Sachsen, 14.08.2018 - 2 B 132/18

    Konkurrentenstreit; Anforderungsprofil; Personalentwicklungskonzept;

    Denn nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. Mai 2016 - 2 VR 2/15 - und vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2/16 -, beide juris m. w. N.), der der Senat folgt (vgl. Beschl. v 15. Februar 2018 - 2 B 363/17 -, juris Rn. 26, 27), darf vorliegend bei einer erneuten Auswahlentscheidung auf einen Erfahrungsvorsprung des Beigeladenen oder die zusätzliche Qualifikation, die er als kommissarischer Leiter der Zentralstelle erwirbt, gegenüber dem Antragsteller nicht abgestellt werden.
  • OVG Sachsen, 16.06.2020 - 2 B 313/19

    Stellenbesetzung; Konkurrentenstreit; "Kein Anordnungsanspruch vor Abschluss des

    Zum anderen trägt sie dem berechtigten Interesse der Beamten und Richter an einem angemessenen beruflichen Fortkommen dadurch Rechnung, dass sie ein grundrechtsgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl begründet (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Februar 2018 - 2 B 363/17 -, juris Rn. 11 m. w. N.).
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