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   OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 113/20   

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OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 113/20 (https://dejure.org/2020,11315)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.04.2020 - 3 B 113/20 (https://dejure.org/2020,11315)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. April 2020 - 3 B 113/20 (https://dejure.org/2020,11315)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsCoronaSchVO, IfSG § 28, IfSG § 32, GG Art. 80 Abs. 1 Satz 2, GG Art. 19 Abs. 1 Satz 2
    Corona-Pandemie; COVID-19; Sächsische Corona-Schutz-Verordnung; Ausgangsbeschränkung; Nichtstörer; Immunisierung; Übermaßverbot; Folgenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausgangsbeschränkungen der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 113/20
    Nach der maßgeblichen Risikoeinschätzung des Robert-Koch-Instituts geht es in dieser frühen Phase der Pandemie darum, die Ausbreitung der hoch infektiösen Viruserkrankung durch eine möglichst weitgehende Verhinderung von Kontakten zu verlangsamen, um ein Kollabieren des staatlichen Gesundheitssystems mit zahlreichen Todesfällen zu vermeiden (s. a. BVerfG, Beschl. v. 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20 -, Rn. 20 abrufbar auf dessen homepage).

    18 Ergänzend teilt der Senat die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, dass der geltend gemachte Grundrechtseingriff im Rahmen einer Folgenabwägung die begehrte einstweilige Anordnung nicht rechtfertigt (Beschl. v. 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, juris, sowie v. 10. April 2020 a. a. O.).

    Damit würde sich die Gefahr der Ansteckung mit dem Virus, der Erkrankung vieler Personen, der Überlastung der gesundheitlichen Einrichtungen bei der Behandlung schwerwiegender Fälle und schlimmstenfalls des Todes von Menschen nach derzeitigen Erkenntnissen erheblich erhöhen (BVerfG, v. 7. April 2020 a. a. O. Rn. 10 m. w. N. und v. 10. April 2020 a. a. O Rn. 13).

  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 113/20
    18 Ergänzend teilt der Senat die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, dass der geltend gemachte Grundrechtseingriff im Rahmen einer Folgenabwägung die begehrte einstweilige Anordnung nicht rechtfertigt (Beschl. v. 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, juris, sowie v. 10. April 2020 a. a. O.).

    Damit würde sich die Gefahr der Ansteckung mit dem Virus, der Erkrankung vieler Personen, der Überlastung der gesundheitlichen Einrichtungen bei der Behandlung schwerwiegender Fälle und schlimmstenfalls des Todes von Menschen nach derzeitigen Erkenntnissen erheblich erhöhen (BVerfG, v. 7. April 2020 a. a. O. Rn. 10 m. w. N. und v. 10. April 2020 a. a. O Rn. 13).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2020 - 11 S 12.20

    Eilantrag gegen Coronavirus-Verordnung Brandenburg vom 22. März 2020 erfolglos

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 113/20
    "Auch wenn die Befugnisnorm des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG, auf die die Verordnungsermächtigung nach § 32 Satz 1 IfSG (u.a.) Bezug nimmt, zumindest in ihrem ersten Halbsatz als offene Generalklausel ausgestaltet ist und dies nach den Gesetzgebungsmaterialien zur insoweit wortgleichen Vorgängerregelung des § 34 Bundes-Seuchengesetz auch explizit sein sollte (vgl. BT-Drucks 8/2468 S. 27 f.), hat der parlamentarische Gesetzgeber jedenfalls mit der Neufassung des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG zum 28. März 2020 durch Einfügung des zweiten Halbsatzes "sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten" die Ermächtigungsgrenzen jedenfalls nunmehr insoweit hinreichend bestimmt gefasst, dass § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG zwar keine - mit Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG unvereinbare - Globalermächtigung für die Verordnungsgeber enthält, dass aber allgemeine Ausgangs- und Betretungsverbote - die in besonders erheblichem Maß in die Grundrechte der Betroffenen aus Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 8 GG und Art. 11 Abs. 1 GG (anders wohl OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23. März 2020 - OVG 11 S 12/20 - juris Rn. 6) eingreifen - von der Befugnis umfasst sein können.

    Indes können auch die Allgemeinheit und sonstige "Nichtstörer" Adressaten von Maßnahmen sein, insbesondere um sie vor eigener Ansteckung und dem damit verbundenen Risiko, ihrerseits die Krankheit weiterzuverbreiten, zu schützen (HessVGH, Beschl. v. 7. April 2020 - 8 B 892/20.N -, juris Rn. 44 m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23. März 2020 - 11 S 12/20 -, juris Rn. 8 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 07.04.2020 - 3 B 111/20

    Coronavirus; Immunität; Umfeld des Wohnbereichs; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 113/20
    11 Im Übrigen würde die begehrte Außervollzugsetzung zwingenden Erwägungen der Praktikabilität und des Verwaltungsvollzugs zuwiderlaufen und wäre damit als Mittel der Eindämmung weiterer Infektionen ungeeignet (SächsOVG, Beschl. v. 7. April 2020 - 3 B 111/20 -, Rn. 13 und Verweis auf BayVGH, Beschl. v. 10. Dezember 2019 - 4 CS 19.712, 4 CS 19.713 -, juris Rn. 19).

    Ein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot ist jedenfalls derzeit noch nicht festzustellen (SächsOVG, Beschl. v. 7. April 2020 - 3 B 111/20 - Rn. 8 m. w. N., zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen).

  • OVG Sachsen, 15.03.2018 - 3 B 82/18

    Ladenöffnung an Sonntagen; Gewerkschaft; Antragsbefugnis; Prognosegrundlagen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 113/20
    Bei der Prüfung, ob die vorläufige Aussetzung einer bereits in Kraft gesetzten Norm dringend geboten ist, muss deshalb ein besonders strenger Maßstab angelegt werden (SächsOVG, Beschl. v. 7. März 2018 - 3 B 386/17 -, juris; Beschl. v. 15. März 2018 - 3 B 82/18 -, juris Rn. 16 m. w. N.).

    Erweisen sich diese als offen, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, eine Hauptsache aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, einem anhängigen oder möglicherweise nachfolgenden Normenkontrollantrag aber der Erfolg zu versagen wäre (SächsOVG, Beschl. v. 15. März 2018 a. a. O.).10 1. Soweit der Antragsteller eine Außervollzugsetzung von § 2 Abs. 1 SächsCoronaSchVO für bereits immunisierte Personen begehrt, fehlt ihm bereits das Rechtsschutzbedürfnis.

  • OVG Bremen, 09.04.2020 - 1 B 97/20

    Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 113/20
    Dass andere inländische Verordnungsgeber bei vergleichbaren äußeren Umständen und Regelungszielen ein in Einzelheiten teilweise abweichendes Regelungsmodell gewählt haben, stellt die Angemessenheit der hier in Streit stehenden Verordnung deshalb nicht in Frage (vgl. HessVGH, a. a. O. Rn. 50; OVG Bremen, Beschl. v. 9. April 2020 - 1 B 97/20 -, juris Rn. 49 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 114/20

    Normenkontrolle; Corona-Virus

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 113/20
    Da die Maßnahmen auch zum Schutz vor Ansteckung erlassen werden können, kommt es auf die Unterscheidung zwischen Störern und Nichtstörern nicht an, zumal die Anzeichen für eine Infektion mit dem Corona-Virus sehr verschieden sind und ein Ansteckungsverdacht auch bei Personen bestehen kann, die überhaupt keine Symptome aufweisen (SächsOVG, Beschl. 15. April 2020 - 3 B 114/20 - z. Veröffentl. bei juris vorg.).
  • VGH Hessen, 07.04.2020 - 8 B 892/20

    Vierte Hessische Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (CoronaVV HE4)

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 113/20
    Indes können auch die Allgemeinheit und sonstige "Nichtstörer" Adressaten von Maßnahmen sein, insbesondere um sie vor eigener Ansteckung und dem damit verbundenen Risiko, ihrerseits die Krankheit weiterzuverbreiten, zu schützen (HessVGH, Beschl. v. 7. April 2020 - 8 B 892/20.N -, juris Rn. 44 m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23. März 2020 - 11 S 12/20 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 113/20
    Da sich der Wortlaut der Vorschrift an § 32 BVerfGG anlehnt, sind die vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätze (BVerfG, Beschl. v. 8. November 1985, BVerfGE 71, 158 [161]; BVerfG, Beschl. v. 8. November 1994, BVerfGE 91, 252 [257 f.]; st. Rspr.) auch bei § 47 Abs. 6 VwGO heranzuziehen.
  • OVG Sachsen, 01.11.2010 - 3 B 291/10

    Sonntagsschutz, Ladenöffnung, Normenkontrolle, Antragsbefugnis

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 113/20
    Geht es - wie hier auch - um die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines formellen Gesetzes, ist das Gericht dabei im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wegen der Eilbedürftigkeit der Entscheidung nicht gehindert, eine eigene Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Norm vorzunehmen (SächsOVG, Beschl. v. 1. November 2010 - 3 B 291/10 -, juris Rn. 26 ff. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 30.08.2016 - 4 C 7/15

    Festsetzung eines Landschaftsschutzgebietes, Ermessen; Herauslösen von Flächen,

  • BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15

    Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2016 - 10 S 16.15

    Antrag auf einstweilige Aussetzung des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

  • VGH Bayern, 10.12.2019 - 4 CS 19.712

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht einer Steuerberaterkanzlei

  • OVG Sachsen, 09.04.2020 - 3 B 115/20

    Corona-Virus; Bestimmtheit; Verhältnismäßigkeit; Religionsausübung; Zitiergebot

  • OVG Sachsen, 07.03.2018 - 3 B 386/17

    Ladenöffnung; einseitige Erledigung; Anlass; Sonntag

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