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   OVG Sachsen, 16.12.2014 - 5 A 624/13   

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https://dejure.org/2014,45524
OVG Sachsen, 16.12.2014 - 5 A 624/13 (https://dejure.org/2014,45524)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.12.2014 - 5 A 624/13 (https://dejure.org/2014,45524)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - 5 A 624/13 (https://dejure.org/2014,45524)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 130 Abs. 2 S. 3 BauGB § 130 Abs. 2 S. 1 BauGB § 130 Abs. 2 S. 2 BauGB § 133 Abs. 3 S. 1 GG Art 3 Abs. 1
    Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag, Erschließungseinheit, neu erschlossenes Gebiet, Gleichheitssatz, Abschnittsbildung, Absehbarkeit der endgültigen Herstellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge

  • rechtsportal.de

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Bildung einer Erschließungseinheit

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Bildung einer Erschließungseinheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 443
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 1.12

    Sprungrevision; Erschließungsanlage; Vorteilsprinzip; Beitragsgerechtigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.12.2014 - 5 A 624/13
    Das gemeinsame Angewiesensein auf die beiden Straßen, die das Gebiet mit der Außenwelt verbinden, und die Gleichheit des Vorteils, der durch die vollkommen gleich hergestellten Straßen der Anliegern vermittelt wird, bilden den Grund, auch hier von einer Vorteilsgemeinschaft auszugehen (Fortentwicklung von BVwerG, Urt. v. 30. Januar 2013, BVerwGE 146, 1).

    Vielmehr hält er - ausgehend vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Januar 2013 (BVerwGE 146, 1) - eine weitere Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Erschließungseinheit für geboten.

    36 An dieser sehr engen Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30. Januar 2013 (BVerwGE 146, 1 Rn. 13) "jedenfalls" für den Fall, dass von derselben Hauptstraße nicht nur eine, sondern mehrere funktional von ihr abhängige Nebenstraßen abzweigen, unter ausdrücklicher Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung nicht mehr festgehalten.

    Wegen der erheblichen Unterschiede des Beitragssatzes pro veranlagungsfähiger Fläche, die sich bei einer Einzelabrechnung der Verkehrsanlagen ergibt, bestand hier eine Rechtspflicht der Beklagten zur Bildung einer Erschließungseinheit (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Januar 2013, BVerwGE 146, 1 Rn. 17 ff.).

    59 Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) der Frage, ob der Anwendungsbereich der Erschließungseinheit über die dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Januar 2013 (BVerwGE 146, 1) zugrunde liegende Fallgestaltung hinaus weiter ausgedehnt werden kann, zuzulassen.

  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 57.90

    Erschließung - Erschließungseinheit

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.12.2014 - 5 A 624/13
    Ein solcher Benutzungszwang sei typischerweise gegeben bei einem Hauptstraßenzug mit einer davon abzweigenden selbstständigen - d. h. mehr als 100 Meter langen - Stichstraße (vgl. Urt. v. 11. Oktober 1985, BVerwGE 72, 143, 151; v. 22. Mai 1992, BVerwGE 90, 208, 209 f. und v. 25. Februar 1994, BVerwGE 95, 176, 179 f.) oder einer "Ringstraße", die von der Hauptstraße abzweige und - ohne anderweitigen Anschluss an das übrige Straßennetz - in sie wieder einmünde (vgl. Urt. v. 10. Juni 2009, BVerwGE 134, 139 Rn. 25).

    Dass diese funktionale Abhängigkeit nur besteht, wenn ausschließlich eine Anlage einer anderen Anlage die Anbindung an das übrige Straßennetz vermittelt, wie es das Bundesverwaltungsgericht längere Zeit angenommen hat (vgl. Urt. v. 11. Oktober 1985, BVerwGE 72, 143, 151; v. 22. Mai 1992, BVerwGE 90, 208, 209 f. und v. 25. Februar 1994, BVerwGE 95, 176, 179 f. sowie v. 10. Juni 2009, BVerwGE 134, 139 Rn. 25), lässt sich dem Wortlaut nicht entnehmen.

  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.12.2014 - 5 A 624/13
    Ein solcher Benutzungszwang sei typischerweise gegeben bei einem Hauptstraßenzug mit einer davon abzweigenden selbstständigen - d. h. mehr als 100 Meter langen - Stichstraße (vgl. Urt. v. 11. Oktober 1985, BVerwGE 72, 143, 151; v. 22. Mai 1992, BVerwGE 90, 208, 209 f. und v. 25. Februar 1994, BVerwGE 95, 176, 179 f.) oder einer "Ringstraße", die von der Hauptstraße abzweige und - ohne anderweitigen Anschluss an das übrige Straßennetz - in sie wieder einmünde (vgl. Urt. v. 10. Juni 2009, BVerwGE 134, 139 Rn. 25).

    Dass diese funktionale Abhängigkeit nur besteht, wenn ausschließlich eine Anlage einer anderen Anlage die Anbindung an das übrige Straßennetz vermittelt, wie es das Bundesverwaltungsgericht längere Zeit angenommen hat (vgl. Urt. v. 11. Oktober 1985, BVerwGE 72, 143, 151; v. 22. Mai 1992, BVerwGE 90, 208, 209 f. und v. 25. Februar 1994, BVerwGE 95, 176, 179 f. sowie v. 10. Juni 2009, BVerwGE 134, 139 Rn. 25), lässt sich dem Wortlaut nicht entnehmen.

  • BVerwG, 04.04.1975 - IV C 1.73

    Voraussetzungen für die Heranziehung zur Vorausleistung auf den

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.12.2014 - 5 A 624/13
    43 Dass die Prognose der Absehbarkeit der endgültigen Herstellung nach Erlass des Widerspruchsbescheids nicht mehr gerechtfertigt war, führt nicht zur Rechtswidrigkeit des Vorauszahlungsbescheids, sondern nur zu einem Vollzugshindernis (vgl. BVerwG, Urt. v. 4. April 1975, BVerwGE 48, 117, 119 ff.).

    Sobald sich die Gemeinde wieder zur alsbaldigen Herstellung entschließt, entfällt das Vollzugshindernis (BVerwG, Urt. v. 4. April 1975, BVerwGE 48, 117, 119 ff.).

  • BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 26.84

    Erschließung durch Kinderspielplätze; Getrennte Aufwandsermittlung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.12.2014 - 5 A 624/13
    Ein solcher Benutzungszwang sei typischerweise gegeben bei einem Hauptstraßenzug mit einer davon abzweigenden selbstständigen - d. h. mehr als 100 Meter langen - Stichstraße (vgl. Urt. v. 11. Oktober 1985, BVerwGE 72, 143, 151; v. 22. Mai 1992, BVerwGE 90, 208, 209 f. und v. 25. Februar 1994, BVerwGE 95, 176, 179 f.) oder einer "Ringstraße", die von der Hauptstraße abzweige und - ohne anderweitigen Anschluss an das übrige Straßennetz - in sie wieder einmünde (vgl. Urt. v. 10. Juni 2009, BVerwGE 134, 139 Rn. 25).

    Dass diese funktionale Abhängigkeit nur besteht, wenn ausschließlich eine Anlage einer anderen Anlage die Anbindung an das übrige Straßennetz vermittelt, wie es das Bundesverwaltungsgericht längere Zeit angenommen hat (vgl. Urt. v. 11. Oktober 1985, BVerwGE 72, 143, 151; v. 22. Mai 1992, BVerwGE 90, 208, 209 f. und v. 25. Februar 1994, BVerwGE 95, 176, 179 f. sowie v. 10. Juni 2009, BVerwGE 134, 139 Rn. 25), lässt sich dem Wortlaut nicht entnehmen.

  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage",

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.12.2014 - 5 A 624/13
    Ein solcher Benutzungszwang sei typischerweise gegeben bei einem Hauptstraßenzug mit einer davon abzweigenden selbstständigen - d. h. mehr als 100 Meter langen - Stichstraße (vgl. Urt. v. 11. Oktober 1985, BVerwGE 72, 143, 151; v. 22. Mai 1992, BVerwGE 90, 208, 209 f. und v. 25. Februar 1994, BVerwGE 95, 176, 179 f.) oder einer "Ringstraße", die von der Hauptstraße abzweige und - ohne anderweitigen Anschluss an das übrige Straßennetz - in sie wieder einmünde (vgl. Urt. v. 10. Juni 2009, BVerwGE 134, 139 Rn. 25).

    Dass diese funktionale Abhängigkeit nur besteht, wenn ausschließlich eine Anlage einer anderen Anlage die Anbindung an das übrige Straßennetz vermittelt, wie es das Bundesverwaltungsgericht längere Zeit angenommen hat (vgl. Urt. v. 11. Oktober 1985, BVerwGE 72, 143, 151; v. 22. Mai 1992, BVerwGE 90, 208, 209 f. und v. 25. Februar 1994, BVerwGE 95, 176, 179 f. sowie v. 10. Juni 2009, BVerwGE 134, 139 Rn. 25), lässt sich dem Wortlaut nicht entnehmen.

  • VG Koblenz, 22.07.2008 - 6 K 255/08

    Schadensersatz bei Falschtanken

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.12.2014 - 5 A 624/13
    15 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, die Gerichtsakten der Parallelverfahren mit den Aktenzeichen 5 A 625/13 bis 5 A 644/13, die Gerichtsakte des Verwaltungsgerichts Leipzig mit dem Aktenzeichen 6 K 255/08 sowie die von der Beklagten zu diesen Gerichtsverfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge verwiesen.

    Die Beklagte hat aber in dem erstinstanzlichen Verfahren mit dem Aktenzeichen 6 K 255/08 (dort AS 301), das sich durch Rücknahme des Bescheids erledigt hat, nachvollziehbar begründet, warum sie die Addition in der Satzung vorgesehen hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11

    Haupterschließungsstraße und Stichstraßen als Abrechnungseinheit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.12.2014 - 5 A 624/13
    In einem einheitlich geplanten und zu erschließenden Baugebiet werden deshalb die Eigentümer einheitliche Beitragssätze eher akzeptierten als eine unterschiedliche Belastung (vgl. Christ in: jurisPR-BVerwG 14/2013 Anm. 1; § 37 Abs. 3 KAG BW, wonach die Kosten für mehrere erstmals herzustellende Anbaustraßen, die eine städtebaulich zweckmäßige Erschließung des Baugebiets ermöglichen und miteinander verbunden sind, zusammengefasst ermittelt werden können, sowie dazu BW LT-Drs. 13/3966, S. 59 und VGH BW, Urt. v. 26.Oktober 2011 - 2 S 1294/11 -, juris Rn. 38, 49).
  • BVerwG, 21.09.1979 - 4 C 55.76

    Abgrenzung einzelner Erschließungsanlagen voneinander

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.12.2014 - 5 A 624/13
    Mehrere Abschnitte unterschiedlicher Erschließungsanlagen können allein oder mit anderen Erschließungsanlagen zu einer Erschließungseinheit zusammengefasst werden; der in § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB verwendete Begriff der Anlagen umfasst sowohl eine einzelne Erschließungsanlage als auch den Abschnitt einer Erschließungsanlage (BVerwG Urt. v. 21. September 1979, BauR 1980, 165, 166; Urt. v. 9. Dezember 1983, BVerwGE 68, 249, 257; Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Aufl. 2014, § 130 Rn. 25).
  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.12.2014 - 5 A 624/13
    Grenzt ein Grundstück an zwei zulässigerweise gebildete Abschnitte einer beitragsfähigen Anbaustraße, ist diesem Umstand bei der Aufwandsverteilung für jeden der Abschnitte dadurch Rechnung zu tragen, dass das Grundstück rechnerisch geteilt und jeweils nur mit dem Anteil an den sich aus der einschlägigen Satzungsbestimmung ergebenden "Verteilungswerten" berücksichtigt wird, der dem Verhältnis der Frontlängen an dem einen und dem anderen Abschnitt entspricht (BVerwG, Urt. v. 9. November 1984, BVerwGE 70, 247, 253 f.; Driehaus a. a. O. § 14 Rn. 31 und § 17 Rn. 9).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der

  • BVerwG, 05.09.1969 - IV C 106.67

    Voraussetzungen für die Annahme eines einheitlichen Erschließungsgebiets

  • OVG Sachsen, 31.03.2014 - 5 A 124/13

    Änderungen eines Kommunalabgabenbescheids außerhalb des Widerspruchsverfahrens

  • VGH Hessen, 12.04.1989 - 5 UE 622/85

    Abschnittsbildung im Erschließungsbeitragsrecht

  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

  • VGH Bayern, 03.04.2012 - 6 ZB 11.1919

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; maßgeblicher Zeitpunkt; Verrechnung

  • VGH Bayern, 10.12.2009 - 6 ZB 08.3113

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistungsbescheid; Prognose

  • OVG Sachsen, 16.12.2014 - 5 A 625/13
  • VG Saarlouis, 05.06.2020 - 3 K 302/19

    Sanierungsausgleichsbetrag: Zeitliche Grenze für die Erhebung einer Vorauszahlung

    Da somit nunmehr die endgültige Erhebung eines Sanierungsausgleichsbetrages ausgeschlossen ist, kann für den hier in Rede stehenden Vorausleistungsbescheid, der das rechtliche Schicksal des eigentlichen Ausgleichsbetrages teilt [zu diesem Verhältnis Vorausleistungsbescheid / endgültiger Bescheid s.a. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, § 21 Rn 3 und 41ff; Battis/Krautzberger/Löhr/Reidt, 14. Aufl. 2019, BauGB § 154 Rn. 31, vgl. auch BVerwG, Urteil vom 13.08.1993, 8 C 36/91 und Sächsisches OVG, Urteil vom 16.12.2014, 5 A 624/13 juris Rn 18 und 49f], nichts anderes gelten.
  • OVG Sachsen, 16.12.2014 - 5 A 625/13

    Vorausleistung, Erschließungsbeitrag, Buchgrundstück, Grundstück im

    11 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, die Gerichtsakten der Parallelverfahren mit den Aktenzeichen 5 A 624/13 sowie 5 A 626/13 bis 5 A 644/13, die Gerichtsakte des Verwaltungsgerichts Leipzig mit dem Aktenzeichen 6 K 255/08 sowie die von der Beklagten zu diesen Gerichtsverfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge verwiesen.
  • VG Augsburg, 16.11.2023 - Au 2 K 22.2182

    Erschließungsbeitragsrecht, räumliche Abgrenzung einer Anbaustraße als

    Der erst 2018 hergestellte "Lückenschluss" im Bereich der Nordgrenze des Bebauungsplans Nord-Ost III entsprach damit den Festsetzungen der Bebauungspläne und rechnete damit zum Bauprogramm des Beklagten (vgl. zum Zusammenhang zwischen Bebauungsplan und Bauprogramm SächsOVG, U.v. 16.12.2014 - 5 A 624/13 - juris Rn. 47; NdsOVG, U.v. 11.5.2023 - 9 LB 225/20 - juris Rn. 101 f.; Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, 73. Akt. April 2023, Rn. 18).
  • VG Cottbus, 27.11.2020 - 6 K 922/16

    Schmutzwasserbeitrag

    Da nach § 2 Abs. 1 Satz 1 KAG der künftige Beitrag nur aufgrund einer Satzung erhoben werden darf, folgt daraus zudem, dass die Festsetzung einer Vorausleistung das Vorhandensein einer gültigen Beitragssatzung verlangt (so für das Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteil vom 22. August 1975 - IV C 7.73 -, juris Rn. 25; Bayerischer VGH, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 6 CS 13.2392 -, juris Rn.7; Sächsisches OVG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - 5 A 624/13 -, juris Rn.18).
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