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   OVG Sachsen, 17.03.2017 - 3 B 82/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,6903
OVG Sachsen, 17.03.2017 - 3 B 82/17 (https://dejure.org/2017,6903)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.03.2017 - 3 B 82/17 (https://dejure.org/2017,6903)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. März 2017 - 3 B 82/17 (https://dejure.org/2017,6903)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Versammlungsfreiheit; Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters; Rechtsgüterkollision; Prioritätsgrundsatz; Routenänderung; örtlicher Bezug; Konzept der "Frontstädte"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beschwerde gegen Auflagen für eine angemeldete Demonstration in Leipzig des Veranstalters Die RECHTE

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 06.05.2005 - 1 BvR 961/05

    NPD-Demonstration am 8. Mai in Berlin nur unter Auflagen - Begründung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.03.2017 - 3 B 82/17
    Wird den gegenläufigen Interessen Dritter oder der Allgemeinheit bei der Planung der angemeldeten Versammlung nicht hinreichend Rechnung getragen, kann die praktische Konkordanz zwischen den Rechtsgütern durch versammlungsbehördliche Auflagen hergestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 6. Mai 2005 - 1 BvR 961/05 - juris Rn. 24; Dietel/Gintzel/Kniesel, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, 16. Aufl. 2011, § 15 Rn. 156 m. w. N.).

    So können wichtige Gründe, etwa die besondere Bedeutung des Ortes und Zeitpunktes für die Verfolgung des jeweiligen Versammlungszwecks, für eine andere Vorgehensweise sprechen (BVerfG, Beschl. v. 6. Mai 2005 - 1 BvR 961/05 -, juris Rn. 25).

  • OVG Sachsen, 06.02.2015 - 3 B 105/15
    Auszug aus OVG Sachsen, 17.03.2017 - 3 B 82/17
    Unter Berücksichtigung der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit im demokratischen Gemeinwesen setzt ihre Beschränkung die Herstellung einer praktischen Konkordanz zwischen den betroffenen grundrechtlich geschützten Rechtsgütern voraus (SächsOVG, Beschl. v. 6. Februar 2015 - 3 B 105/15 -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 19.04.2018 - 3 B 126/18

    Alkoholverbot; Versammlungsauflage; gemischte Veranstaltung

    Hierzu gehört die Entscheidung des Veranstalters über Ort, Zeit, Art und Inhalt der Versammlung (SächsOVG, Beschl. v. 17. März 2017 - 3 B 82/17 -, juris Rn. 6; BVerfG, Beschl. v. 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 -, juris Rn. 16; st. Rspr.).
  • VG Meiningen, 01.07.2019 - 2 E 769/19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Auflagen in einem versammlungsrechtlichen

    Angesichts der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit im demokratischen Gemeinwesen setzt deren Beschränkung die Herstellung einer praktischen Konkordanz zwischen den betroffenen grundrechtlich geschützten Rechtsgütern voraus (SächsOVG, Beschl. vom 17.03.2017 - 3 B 82/17 -, juris).

    Wird den gegenläufigen Interessen Dritter oder der Allgemeinheit bei der Planung der angemeldeten Versammlung nicht hinreichend Rechnung getragen, kann die praktische Konkordanz zwischen den Rechtsgütern durch versammlungsbehördliche Auflagen hergestellt werden (BVerfG, Beschl. vom 06.05.2005 - 1 BvR 961/05 -, NVwZ 2005, 1055; SächsOVG Beschl. vom 17.03.2017 - 3 B 82/17 - juris).

  • OVG Sachsen, 25.01.2018 - 3 A 246/17

    Versammlung; Trennungsprinzip; Betretensverbot; Einschätzungsspielraum

    Wird den gegenläufigen Interessen Dritter oder der Allgemeinheit bei der Planung der angemeldeten Versammlung nicht hinreichend Rechnung getragen, kann die praktische Konkordanz zwischen den Rechtsgütern durch versammlungsbehördliche Auflagen hergestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 6. Mai 2005 - 1 BvR 961/05 - juris Rn. 24; SächsOVG, Beschl. v. 17. März 2017 - 3 B 82/17 -, juris Rn. 5 ff.; Dietel/Gintzel/Kniesel, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, 16. Aufl. 2011, § 15 Rn. 156 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 31.05.2018 - 3 A 199/17

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Versammlungsrecht; Auflage; Transparente;

    Wird den gegenläufigen Interessen Dritter oder der Allgemeinheit bei der Planung der angemeldeten Versammlung nicht hinreichend Rechnung getragen, kann die praktische Konkordanz zwischen den Rechtsgütern durch versammlungsbehördliche Auflagen hergestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 6. Mai 2005 - 1 BvR 961/05 - juris Rn. 24; SächsOVG, Beschl. v. 17. März 2017 - 3 B 82/17 -, juris Rn. 5 ff.; Dietel/Gintzel/ Kniesel, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, 16. Aufl. 2011, § 15 Rn. 156 m. w. N.).
  • VG Meiningen, 01.07.2019 - 2 E 770/19

    Örtliche Verlegung von Gegenprotestversammlungen; praktische Konkordanz

    Angesichts der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit im demokratischen Gemeinwesen setzt deren Beschränkung die Herstellung einer praktischen Konkordanz zwischen den betroffenen grundrechtlich geschützten Rechtsgütern voraus (SächsOVG, Beschl. v. 17.03.2017 - 3 B 82/17 -, juris).

    Wird den gegenläufigen Interessen Dritter oder der Allgemeinheit bei der Planung der angemeldeten Versammlung nicht hinreichend Rechnung getragen, kann die praktische Konkordanz zwischen den Rechtsgütern durch versammlungsbehördliche Auflagen hergestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 06.05.2005 - 1 BvR 961/05 -, NVwZ 2005, 1055; SächsOVG Beschl. v. 17.03.2017 - 3 B 82/17 -, juris).

  • OVG Sachsen, 02.11.2018 - 3 B 399/18

    Versammlung unter freiem Himmel; Alkoholverbot

    Hierzu gehört die Entscheidung des Veranstalters über Ort, Zeit, Art und Inhalt der Versammlung (SächsOVG, Beschl. v. 17. März 2017 - 3 B 82/17 -, juris Rn. 6; BVerfG, Beschl. v. 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 -, juris Rn. 16; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2018 - 3 B 126/18

    Darf Alkohol auf einer Versammlung verboten werden?

    Hierzu gehört die Entscheidung des Veranstalters über Ort, Zeit, Art und Inhalt der Versammlung (SächsOVG, Beschl. v. 17. März 2017 - 3 B 82/17 -, juris Rn. 6; BVerfG, Beschl. v. 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 -, juris Rn. 16; st. Rspr.).
  • VG Chemnitz, 12.05.2022 - 2 L 199/22
    Wird den gegenläufigen Interessen Dritter oder der Allgemeinheit bei der Planung der angemeldeten Versammlung nicht hinreichend Rechnung getragen, kann die praktische Konkordanz zwischen den Rechtsgütern durch versammlungsbehördliche Auflagen hergestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 6. Mai 2005 ­ 1 BvR 961/05 ­, juris Rn. 24; SächsOVG, Beschl. v. 17.März 2017 ­ 3 B 82/17 ­, juris Rn. 5 ff.).
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