Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 17.04.2016 - 1 A 265/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,14268
OVG Sachsen, 17.04.2016 - 1 A 265/14 (https://dejure.org/2016,14268)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.04.2016 - 1 A 265/14 (https://dejure.org/2016,14268)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. April 2016 - 1 A 265/14 (https://dejure.org/2016,14268)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,14268) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1992 - 1 S 2245/90

    Zur Frage der Denkmaleigenschaft einer alten Turnhalle und der Zumutbarkeit ihrer

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.04.2016 - 1 A 265/14
    Diese Formulierung geht über die der allgemeinen Erhaltungspflicht aus § 8 Abs. 1 SächsDSchG ("im Rahmen des Zumutbaren") hinaus und führt zu einer im Vergleich zu privaten Eigentümern gesteigerten denkmalschutzrechtlichen Erhaltungspflicht (ebenso für das dortige Landesrecht: ThürOVG, Urt. v. 16. Januar 2008 - 1 KO 717/06 -, juris Rn. 35; VGH BW, Urt. v. 29. Juni 1992 - 1 S 2245/90 -, juris Rn. 35; ausdrücklich anders das Landesrecht in Sachsen-Anhalt: OVG LSA, Beschl. v. 29. Januar 2008 - 2 M 358/07 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 20).

    Jedoch ist sie als öffentliches Unternehmen zu qualifizieren, das sich nicht in einer grundrechtstypischen Gefährdungslage befindet, weil sie vom Bund zu 100 % getragen wird (vgl. VGH BW, Urt. v. 29. Juni 1992 - 1 S 2245/90 -, juris, Rn. 35).

  • BVerfG, 19.11.2014 - 2 BvL 2/13

    Selbstverwaltungsgarantie erfordert Mitentscheidungsrecht der kreisangehörigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.04.2016 - 1 A 265/14
    Gemeinden können sich als "Teil der staatlichen Verwaltung" (BVerfG, Beschl. v. 19. November 2014, SächsVBl. 2015, 58, 63) jedoch nicht auf das Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 31 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf berufen.
  • OVG Sachsen, 10.06.2010 - 1 B 818/06

    Denkmal, Erhalt, Zumutbarkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.04.2016 - 1 A 265/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich der Senat angeschlossen hat (Senatsurt. v. 24. September 2015 - 1 A 467/13 -, SächsVBl. 2016, 63; Senatsurt. v. 10. Juni 2010 - 1 B 818/06 -, JbSächsOVG 18, 146, 157 = juris Rn. 49 im Anschluss an BVerfG, Beschl. v. 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - juris Rn. 85), ist die Erhaltung eines Kulturdenkmals für einen privaten Eigentümer unzumutbar, wenn selbst ein dem Denkmalschutz aufgeschlossener Eigentümer von diesem keinen vernünftigenGebrauch machen und es auch nicht veräußern kann, so dass die Privatnützigkeit nahezu vollständig beseitigt und aus dem Eigentumsrecht eine Last wird, die der private Eigentümer allein im öffentlichen Interesse zu tragen hat, ohne dafür die Vorteile einer privaten Nutzung genießen zu können (BVerfG, Beschl. v. 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 -, juris Rn. 85; ebenso BVerwG, Beschl. v. 7. Februar 2002 - 4 B 4.02 -, juris Rn. 8.).
  • OVG Sachsen, 19.01.2016 - 1 A 275/14

    Kulturdenkmal, Abbruchgenehmigung, Erhaltungspflicht, Wirtschaftlichkeitsprüfung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.04.2016 - 1 A 265/14
    17 Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SächsDSchG darf ein Kulturdenkmal nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde zerstört oder beseitigt werden, wobei die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung der Abrissgenehmigung gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 5 SächsDSchG nicht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde steht, sondern es sich dabei um eine gebundene Entscheidung handelt (Senatsurteil v. 19. Januar 2016 - 1 A 275/14 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OVG Thüringen, 16.01.2008 - 1 KO 717/06

    Denkmalschutz; Denkmalschutz; Abriss; Denkmal; Erlaubnis; Anspruch; Ermessen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.04.2016 - 1 A 265/14
    Diese Formulierung geht über die der allgemeinen Erhaltungspflicht aus § 8 Abs. 1 SächsDSchG ("im Rahmen des Zumutbaren") hinaus und führt zu einer im Vergleich zu privaten Eigentümern gesteigerten denkmalschutzrechtlichen Erhaltungspflicht (ebenso für das dortige Landesrecht: ThürOVG, Urt. v. 16. Januar 2008 - 1 KO 717/06 -, juris Rn. 35; VGH BW, Urt. v. 29. Juni 1992 - 1 S 2245/90 -, juris Rn. 35; ausdrücklich anders das Landesrecht in Sachsen-Anhalt: OVG LSA, Beschl. v. 29. Januar 2008 - 2 M 358/07 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 20).
  • OVG Sachsen, 24.09.2015 - 1 A 467/13

    Kulturdenkmal; Abbruchgenehmigung; Erhaltungspflicht; Leistungsfähigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.04.2016 - 1 A 265/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich der Senat angeschlossen hat (Senatsurt. v. 24. September 2015 - 1 A 467/13 -, SächsVBl. 2016, 63; Senatsurt. v. 10. Juni 2010 - 1 B 818/06 -, JbSächsOVG 18, 146, 157 = juris Rn. 49 im Anschluss an BVerfG, Beschl. v. 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - juris Rn. 85), ist die Erhaltung eines Kulturdenkmals für einen privaten Eigentümer unzumutbar, wenn selbst ein dem Denkmalschutz aufgeschlossener Eigentümer von diesem keinen vernünftigenGebrauch machen und es auch nicht veräußern kann, so dass die Privatnützigkeit nahezu vollständig beseitigt und aus dem Eigentumsrecht eine Last wird, die der private Eigentümer allein im öffentlichen Interesse zu tragen hat, ohne dafür die Vorteile einer privaten Nutzung genießen zu können (BVerfG, Beschl. v. 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 -, juris Rn. 85; ebenso BVerwG, Beschl. v. 7. Februar 2002 - 4 B 4.02 -, juris Rn. 8.).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.04.2016 - 1 A 265/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich der Senat angeschlossen hat (Senatsurt. v. 24. September 2015 - 1 A 467/13 -, SächsVBl. 2016, 63; Senatsurt. v. 10. Juni 2010 - 1 B 818/06 -, JbSächsOVG 18, 146, 157 = juris Rn. 49 im Anschluss an BVerfG, Beschl. v. 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - juris Rn. 85), ist die Erhaltung eines Kulturdenkmals für einen privaten Eigentümer unzumutbar, wenn selbst ein dem Denkmalschutz aufgeschlossener Eigentümer von diesem keinen vernünftigenGebrauch machen und es auch nicht veräußern kann, so dass die Privatnützigkeit nahezu vollständig beseitigt und aus dem Eigentumsrecht eine Last wird, die der private Eigentümer allein im öffentlichen Interesse zu tragen hat, ohne dafür die Vorteile einer privaten Nutzung genießen zu können (BVerfG, Beschl. v. 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 -, juris Rn. 85; ebenso BVerwG, Beschl. v. 7. Februar 2002 - 4 B 4.02 -, juris Rn. 8.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2008 - 2 M 358/07

    Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung von Denkmalen

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.04.2016 - 1 A 265/14
    Diese Formulierung geht über die der allgemeinen Erhaltungspflicht aus § 8 Abs. 1 SächsDSchG ("im Rahmen des Zumutbaren") hinaus und führt zu einer im Vergleich zu privaten Eigentümern gesteigerten denkmalschutzrechtlichen Erhaltungspflicht (ebenso für das dortige Landesrecht: ThürOVG, Urt. v. 16. Januar 2008 - 1 KO 717/06 -, juris Rn. 35; VGH BW, Urt. v. 29. Juni 1992 - 1 S 2245/90 -, juris Rn. 35; ausdrücklich anders das Landesrecht in Sachsen-Anhalt: OVG LSA, Beschl. v. 29. Januar 2008 - 2 M 358/07 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 20).
  • BVerwG, 07.02.2002 - 4 B 4.02

    Versagung einer Genehmigung zum Abbruch eines geschützten Kulturdenkmals

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.04.2016 - 1 A 265/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich der Senat angeschlossen hat (Senatsurt. v. 24. September 2015 - 1 A 467/13 -, SächsVBl. 2016, 63; Senatsurt. v. 10. Juni 2010 - 1 B 818/06 -, JbSächsOVG 18, 146, 157 = juris Rn. 49 im Anschluss an BVerfG, Beschl. v. 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - juris Rn. 85), ist die Erhaltung eines Kulturdenkmals für einen privaten Eigentümer unzumutbar, wenn selbst ein dem Denkmalschutz aufgeschlossener Eigentümer von diesem keinen vernünftigenGebrauch machen und es auch nicht veräußern kann, so dass die Privatnützigkeit nahezu vollständig beseitigt und aus dem Eigentumsrecht eine Last wird, die der private Eigentümer allein im öffentlichen Interesse zu tragen hat, ohne dafür die Vorteile einer privaten Nutzung genießen zu können (BVerfG, Beschl. v. 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 -, juris Rn. 85; ebenso BVerwG, Beschl. v. 7. Februar 2002 - 4 B 4.02 -, juris Rn. 8.).
  • OVG Sachsen, 11.10.2013 - 1 A 258/12

    Hauptbetriebsplan, Versagungsgründe, FFH-Gebiet "Dolomitbau Ostrau und Jahnatal",

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.04.2016 - 1 A 265/14
    Mit Blick auf die Regelung des § 42a Abs. 2 Satz 2 VwVfG i. V. m. § 1 SächsVfVG/SächsVwVfZG geht der Senat davon aus, dass Fristen für landesrechtliche Einvernehmens- und Genehmigungsfiktionen bei Antragsverfahren grundsätzlich erst mit dem "Eingang der vollständigen Unterlagen" in Lauf gesetzt werden, soweit in der jeweiligen Rechtsvorschrift nichts anderes geregelt ist (SächsOVG, Urt. v. 11. Oktober 2013 - 1 A 258/12 -, juris Rn. 133).
  • OVG Sachsen, 10.10.2013 - 1 C 4/12

    Klage einer Gemeinde gegen Planfeststellungsbeschluss wegen Verletzung ihrer

  • OVG Sachsen, 27.09.2018 - 1 A 187/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich der Senat angeschlossen hat (Senatsurt. v. 17. April 2016 - 1 A 265/14 -, juris Rn. 18; Senatsurt. v. 19. Januar 2016, a. a. O. Rn. 24; Senatsurt. v. 24. September 2015 - 1 A 467/13 -, juris; Senatsurt. v. 10. Juni 2010 - 1 B 818/06 -, juris Rn. 49 im Anschluss an BVerfG, Beschl. v. 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - juris Rn. 85), ist die Erhaltung eines Kulturdenkmals für einen privaten Eigentümer unzumutbar, wenn selbst ein dem Denkmalschutz aufgeschlossener Eigentümer von diesem keinen vernünftigen Gebrauch machen und es auch nicht veräußern kann, so dass die Privatnützigkeit nahezu vollständig beseitigt und aus dem Eigentumsrecht eine Last wird, die der private Eigentümer allein im öffentlichen Interesse zu tragen hat, ohne dafür die Vorteile einer privaten Nutzung genießen zu können (BVerfG, Beschl. v. 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 -, juris Rn. 85; ebenso BVerwG, Beschl. v. 7. Februar 2002 - 4 B 4.02 -, juris Rn. 8; Senatsurt. v. 19. Januar 2016, a. a. O. Rn. 24).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2016 - 2 L 65/14

    Denkmalschutzrechtliche Abrissgenehmigung

    Eine Verletzung derselben ist anzunehmen, wenn die durch die Aufgaben des Denkmalschutzes verursachte Bindung von Haushaltsmitteln bei einer kommunalen Gebietskörperschaft dazu führt, dass sie ihre eigenen Aufgaben nicht mehr erfüllen kann (so auch SächsOVG, Urt. v. 17.04.2016 - 1 A 265/14 -, juris RdNr. 18; ThürOVG, Urt. v. 16.02.2008 - 1 KO 717/06 -, BeckRS 2008, 3870; VGH Bad.- Württ., Urt. v. 10.10.1989 - 1 S 376/88 -, NVwZ 1990, 586, für das jeweilige Landesrecht).
  • VG Magdeburg, 07.07.2020 - 4 A 330/18

    Denkmalschutzrechtliche Abbruchgenehmigung; Unzumutbarkeit der Unterhaltung für

    An Gewicht gewinnen in diesem Zusammenhang die Fragen, welche Aufgaben das betroffene Unternehmen hat und welche Finanzierungsquellen vorhanden sind (hierzu auch Sächsisches OVG, Urteil vom 17.04.2016 - 1 A 265/14 -, juris).
  • OVG Sachsen, 07.03.2018 - 1 B 372/17

    Sicherungsanordnung; Denkmal; Zumutbarkeit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Senatsurt. v. 17. April 2016 - 1 A 265/14 - juris Rn. 18 m. w. N.), ist die Erhaltung eines Kulturdenkmals für einen privaten Eigentümer unzumutbar, wenn selbst ein dem Denkmalschutz aufgeschlossener Eigentümer von diesem keinen vernünftigen Gebrauch machen und es auch nicht veräußern kann, so dass die Privatnützigkeit nahezu vollständig beseitigt und aus dem Eigentumsrecht eine Last wird, die der private Eigentümer allein im öffentlichen Interesse zu tragen hat, ohne dafür die Vorteile einer privaten Nutzung genießen zu können (BVerfG, Beschl. v. 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 -, juris Rn. 85; ebenso BVerwG, Beschl. v. 7. Februar 2002 - 4 B 4.02 -, juris Rn. 8.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht