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   OVG Sachsen, 17.05.2011 - 4 A 661/10   

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https://dejure.org/2011,17599
OVG Sachsen, 17.05.2011 - 4 A 661/10 (https://dejure.org/2011,17599)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.05.2011 - 4 A 661/10 (https://dejure.org/2011,17599)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - 4 A 661/10 (https://dejure.org/2011,17599)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    BVFG § 15 Abs. 2, § 15 Abs. 4; VwVfG § 48 Abs. 2 S. 3 Nr. 3, § 48 Abs. 4, § 40; StAG § 7 Abs. 1; GG Art 116 Abs. 1, Art 16 Abs. 1 S. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen eines bewussten Erlasses einer rechtswidrigen Spätaussiedlerbescheinigung durch einen Behördenmitarbeiter auf den Beginn des Fristlaufs für die Rücknahme des Bescheids

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen eines bewussten Erlasses einer rechtswidrigen Spätaussiedlerbescheinigung durch einen Behördenmitarbeiter auf den Beginn des Fristlaufs für die Rücknahme des Bescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1251
  • DÖV 2011, 863
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.05.2011 - 4 A 661/10
    Allerdings ist es ausreichend, wenn in einem Rücknahmebescheid ausdrücklich von einer Ermessensentscheidung nach § 48 Abs. 1 VwVfG ausgegangen und dargelegt wird, dass wegen Vorliegens des Ausschlusstatbestandes Vertrauensschutz ausscheidet (SächsOVG, Beschl. v. 19. August 2010 - 4 D 207/09 - BVerwG, Urt. v. 9. September 2003, NVwZ 2004, 487).
  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 6.01

    Restitutionsbescheid; Rücknahme; Rücknahmefrist; Anhörung; Entscheidungsfrist;

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.05.2011 - 4 A 661/10
    Dies gilt selbst dann, wenn ein Behördenmitarbeiter - wie möglicherweise hier - eine bewusste Fehlentscheidung getroffen hat (SächsOVG, Beschl. v. 10. August 2010 - 4 A 63/10 - unter Bezugnahme auf: BVerwG, Urt. v. 20. September 2001, NVwZ 2002, 485; BVerwG, Großer Senat, Beschl. v. 19. Dezember 1984, DVBl 1985, 522).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.05.2011 - 4 A 661/10
    Dies folgt auch nicht wegen des vom Kläger angesprochenen Zusammenhangs zwischen der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zu den Voraussetzungen der Rücknahme einer Einbürgerung und den in der Sache entsprechenden Änderungen der Voraussetzungen in § 15 BVFG (SächsOVG, Beschl. v. 10. August 2010, a. a. O.; BVerfG, Urt. v. 24. Mai 2006, NVwZ 2006, 807).
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.05.2011 - 4 A 661/10
    Dies gilt selbst dann, wenn ein Behördenmitarbeiter - wie möglicherweise hier - eine bewusste Fehlentscheidung getroffen hat (SächsOVG, Beschl. v. 10. August 2010 - 4 A 63/10 - unter Bezugnahme auf: BVerwG, Urt. v. 20. September 2001, NVwZ 2002, 485; BVerwG, Großer Senat, Beschl. v. 19. Dezember 1984, DVBl 1985, 522).
  • VG Münster, 28.11.2014 - 1 K 1383/13
    vgl. BVerwG, Urteil vom 18.8.2010 - 8 C 39.09 -, juris, Rdn. 22, und Beschlüsse vom 19.12.1984 - GrSen 1, 2/84 -, juris, Rdn. 21, und 7.11.2000 - 8 B 137/00 -, juris, Rdn. 5; Sächs. OVG, Urteil vom 17.5.2011 - 4 A 661/10 -, juris, Rdn. 38.
  • VG Halle, 22.03.2012 - 3 A 893/10

    Rücknahme einer Genehmigung zur Teilnahme am bodengebundenen Rettungsdienst wegen

    Auch sollte die vor der Rücknahme erfolgte Anhörung zur Ermittlung weiterer entscheidungserheblicher Tatsachen dienen (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 17. Mai 2011 - 4 A 661/10 - juris).
  • OVG Sachsen, 18.09.2013 - 5 A 791/12

    Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Klägers gegen die ihn betreffende

    Liegt dagegen der zur Rücknahme führende Fehler im Verantwortungsbereich der Behörde, kommt grundsätzlich nur eine Rücknahme mit Wirkung für die Zukunft in Betracht (vgl. SächsOVG, Urt. v. 17. Mai 2011 - 4 A 661/10 -, juris Rn. 53 m. w. N.).
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