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   OVG Sachsen, 17.05.2011 - PL 9 A 223/08   

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https://dejure.org/2011,20284
OVG Sachsen, 17.05.2011 - PL 9 A 223/08 (https://dejure.org/2011,20284)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.05.2011 - PL 9 A 223/08 (https://dejure.org/2011,20284)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - PL 9 A 223/08 (https://dejure.org/2011,20284)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsPÜG § 3, § 4; SächsPersVG § 80 Abs. 3 Nr. 8, § 81 Abs. 3 Nr. 2
    Personalvertretungsrecht, Mitbestimmung, Fragebogen, Personalübergang, Kommunalisierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zulassung der Beschwerde bzgl. einer Verletzung eines Mitbestimmungsrechts ohne vorherige Information über die Verteilung eines Selbstauskunftsbogen an die Beschäftigten ist unbegründet; Beschwerde bzgl. einer Verletzung eines Mitbestimmungsrechts ohne ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Dresden, 29.02.2008 - 9 K 204/08

    Personalrat setzt Mitbestimmungsrecht durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.05.2011 - PL 9 A 223/08
    Ausfertigung Az.: PL 9 A 223/08 9 K 204/08.

    Der Antrag des Beteiligten auf Zulassung der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 29. Februar 2008 - 9 K 204/08 - wird abgelehnt.

  • OVG Sachsen, 07.05.2010 - 2 B 413/09

    Personalübergang, Übernahmeverfügung

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.05.2011 - PL 9 A 223/08
    Hierbei sind diese zwar an die in § 3 Abs. 6 Satz 1 SächsPÜG genannten Kriterien gebunden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. November 2008 - 2 B 340/08 -, juris; zuletzt Beschl. v. 7. Mai 2010 - 2 B 413/09 -).
  • OVG Sachsen, 10.11.2008 - 2 B 340/08

    Sächsisches Personalübergangsgesetz; Übergang eines Arbeitsverhältnisses;

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.05.2011 - PL 9 A 223/08
    Hierbei sind diese zwar an die in § 3 Abs. 6 Satz 1 SächsPÜG genannten Kriterien gebunden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. November 2008 - 2 B 340/08 -, juris; zuletzt Beschl. v. 7. Mai 2010 - 2 B 413/09 -).
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 CN 12.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Nachteil;

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.05.2011 - PL 9 A 223/08
    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes, der das intertemporale Prozessrecht modifiziert, gebietet es, dass der - nachträgliche - Entzug einer Verfahrensposition, die für den Rechtssuchenden mit einem Vorteil verbunden war, nur dann eintritt, wenn das die Änderung verfügende Gesetz selbst hinreichend deutlich diesen Verlust ausspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. März 1998, BVerwGE 106, 237; Senatsbeschl. v. 28. Februar 2011 - PL 9 A 309/10 und PL 9 A 310/10 -).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.05.2011 - PL 9 A 223/08
    Dies schließt ein, dass die Beteiligten grundsätzlich gesetzlich wie richterlich eingeräumte Fristen ausnutzen dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10. Februar 1987, BVerfGE 74, 220, 224; Eichberger in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 138 Rn. 70, 71; Kraft in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl., § 138 Rn. 31).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.05.2011 - PL 9 A 223/08
    Der Beteiligte hat mit seinem Vorbringen weder tragende Rechtssätze noch erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt, dass der Ausgang des Beschwerdeverfahrens zumindest ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, NVwZ 2000, 1164; Kammerbeschl. v. 26. März 2007, NVwZ-RR 2008, 1).
  • OVG Sachsen, 28.02.2011 - PL 9 A 310/10

    Anschlussbeschwerde, statthafter Antrag, Antrag auf Zulassung der Beschwerde

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.05.2011 - PL 9 A 223/08
    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes, der das intertemporale Prozessrecht modifiziert, gebietet es, dass der - nachträgliche - Entzug einer Verfahrensposition, die für den Rechtssuchenden mit einem Vorteil verbunden war, nur dann eintritt, wenn das die Änderung verfügende Gesetz selbst hinreichend deutlich diesen Verlust ausspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. März 1998, BVerwGE 106, 237; Senatsbeschl. v. 28. Februar 2011 - PL 9 A 309/10 und PL 9 A 310/10 -).
  • BVerwG, 18.05.2004 - 6 P 13.03

    Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung; Dokumentation und

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.05.2011 - PL 9 A 223/08
    Wenn jedoch aufgrund einer gesetzlichen oder tariflichen Regelung die Ausgestaltung der Einzelmaßnahmen dem Dienststellenleiter überlassen ist, unterliegt dessen Entscheidung - auch bei rein normvollziehenden Maßnahmen ohne Ermessensspielraum - der Richtigkeitskontrolle des Personalrats im Wege der Mitbestimmung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Mai 2004, BVerwGE 121, 38).
  • OVG Sachsen, 28.02.2011 - PL 9 A 309/10
    Auszug aus OVG Sachsen, 17.05.2011 - PL 9 A 223/08
    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes, der das intertemporale Prozessrecht modifiziert, gebietet es, dass der - nachträgliche - Entzug einer Verfahrensposition, die für den Rechtssuchenden mit einem Vorteil verbunden war, nur dann eintritt, wenn das die Änderung verfügende Gesetz selbst hinreichend deutlich diesen Verlust ausspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. März 1998, BVerwGE 106, 237; Senatsbeschl. v. 28. Februar 2011 - PL 9 A 309/10 und PL 9 A 310/10 -).
  • BVerwG, 19.05.2003 - 6 P 16.02

    Schutzzweckgrenze; innerdienstliche Maßnahme; Dienstkraftfahrzeuge; Förderung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.05.2011 - PL 9 A 223/08
    Darunter ist ein Erhebungsbogen zu verstehen, der Fragen nach der Person, den persönlichen Verhältnissen, dem beruflichen Werdegang, den fachlichen Kenntnissen und sonstigen Fähigkeiten eines Bewerbers oder Beschäftigten enthält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Mai 2003, ZBR 2003, 423).
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