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   OVG Sachsen, 17.06.2010 - 2 D 140/08   

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https://dejure.org/2010,24149
OVG Sachsen, 17.06.2010 - 2 D 140/08 (https://dejure.org/2010,24149)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.06.2010 - 2 D 140/08 (https://dejure.org/2010,24149)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - 2 D 140/08 (https://dejure.org/2010,24149)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 166; ZPO § 114 S. 1
    Prozesskostenhilfe, Prüfungsverfahren, Rechtsschutzbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Klage gegen die Bewertung einer Klausur trotz zusätzlich anhängiger Klage gegen einen Exmatrikulationsbescheid wegen endgültigen Nichtbestehens der Diplomprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 40
    Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Klage gegen die Bewertung einer Klausur trotz zusätzlich anhängiger Klage gegen einen Exmatrikulationsbescheid wegen endgültigen Nichtbestehens der Diplomprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 02.03.2010 - 2 D 247/09

    Prozesskostenhilfe, Prüfungsrecht, Erfolgsaussichten

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.06.2010 - 2 D 140/08
    Hierzu bedarf es der Feststellung, dass bei summarischer Prüfung der Ausgang des Verfahrens zumindest offen erscheint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.2.2007, NVwZ-RR 2007, 361; SächsOVG, Beschl. v. 2.3.2010 - 2 D 247/09 -, juris, st. Rspr.).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.06.2010 - 2 D 140/08
    Auch hat die Klägerin Anspruch darauf, dass die Bewertung der Klausur Steuerlehre 6. Semester "überdacht" wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.2.1993 - 6 C 35.92 -, juris = BVerwGE 92, 132).
  • BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.06.2010 - 2 D 140/08
    Hierzu bedarf es der Feststellung, dass bei summarischer Prüfung der Ausgang des Verfahrens zumindest offen erscheint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.2.2007, NVwZ-RR 2007, 361; SächsOVG, Beschl. v. 2.3.2010 - 2 D 247/09 -, juris, st. Rspr.).
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