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   OVG Sachsen, 17.07.2015 - 3 A 578/13   

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OVG Sachsen, 17.07.2015 - 3 A 578/13 (https://dejure.org/2015,33715)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.07.2015 - 3 A 578/13 (https://dejure.org/2015,33715)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. Juli 2015 - 3 A 578/13 (https://dejure.org/2015,33715)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 42 Abs. 2, § 116 Abs. 2 § 117 Abs. 4 Satz 2 SächsVwVG § 15, § 16 AO § 262
    Vorbeugende Unterlassungsklage eines Dritten gegen Vollstreckungsmaßnahmen; Übermitt-lung der Urteilsformel eines zuzustellenden Urteils an die Geschäftsstelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorbeugender Rechtschutz gegen etwaige zukünftige Vollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen; Vorbeugende Klage auf Unterlassung eines Verwaltungsakts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorbeugender Rechtschutz gegen etwaige zukünftige Vollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen; Vorbeugende Klage auf Unterlassung eines Verwaltungsakts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2015 - 3 A 578/13
    Die Vorschrift dient somit der Sicherung ihres Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (BVerfG, Beschl. v. 14. März 1990 - 2 BvR 930/89 -, juris; BVerwG, Urt. v. 10. November 1999 - 6 C 30.98 -, juris Rn. 25).
  • OVG Sachsen, 09.05.2014 - 5 E 32/14
    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2015 - 3 A 578/13
    Insoweit kann der Klägerin jedoch Rechtsschutz nach § 16 SächsVwVG i. V. m. § 262 AO, § 23 Nr. 1 und § 71 Abs. 1 GVG nur mittels einer Drittwiderspruchsklage vor dem Landgericht gewährt werden (vgl. Müller-Eiselt, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Lfg. 166, September 2000, § 262 AO, Rn. 23, 45; Koenig, in: Koenig/Fritsch, Abgabenordnung, 3. Aufl. 2014, § 262 Rn. 17, 24, 45; zur Pfändung in das bewegliche Vermögen: SächsOVG, Beschl. v. 9. Mai 2014 - 5 E 32/14 -, juris).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2015 - 3 A 578/13
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn der Antragsteller innerhalb der Zweimonatsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BVerfG, 14.03.1990 - 2 BvR 930/89

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei unsubstantiierter Nichtzulassungsbeschwerde im

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2015 - 3 A 578/13
    Die Vorschrift dient somit der Sicherung ihres Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (BVerfG, Beschl. v. 14. März 1990 - 2 BvR 930/89 -, juris; BVerwG, Urt. v. 10. November 1999 - 6 C 30.98 -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86

    Verhinderungsvermerk - Urteile - Außenwirkung - Urteilszustellung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2015 - 3 A 578/13
    Zwar liegt ein Verfahrensmangel vor, jedoch beruht die Entscheidung in einem solchen Fall nicht i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO hierauf (BVerwG, Urt. v. 19. Januar 1987- 9 C 247/86 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 12.01.1967 - III C 58.65

    Herabsetzung einer Schadensfeststellung wegen Vertreibung - Vertreibungsschaden

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2015 - 3 A 578/13
    Für eine vorbeugende Unterlassungsklage besteht somit nur dann ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn dem Betroffenen ein Abwarten auf den anfechtbaren Verwaltungsakt aus besonderen Gründen nicht zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. Januar 1967, BVerwGE 26, 23 [24]; Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 42 Rn. 58 f.; Pietzcker, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 28. EL 2015, § 42 Rn. 165 f.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2015 - 3 A 578/13
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn der Antragsteller innerhalb der Zweimonatsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 66.67

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen erwartete Baugenehmigungen zugunsten von

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2015 - 3 A 578/13
    So kann sie sich nicht darauf berufen, dass eine Vielzahl gleichartiger Verwaltungsakte schon ergangen sei und teils noch zu ergehen drohe (vgl. zur Zulässigkeit vorbeugender Unterlassungsklagen eines Grundstückseigentümers gegen erwartete Baugenehmigungen zugunsten von Nachbarn: BVerwG, Urt. v. 16. April 1971, DVBl 1971, 746).
  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07

    Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2015 - 3 A 578/13
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn der Antragsteller innerhalb der Zweimonatsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2017 - 11 N 149.16

    Rechtsfolgen der Verletzung des §§ 117 Abs 4 VwGO: Urteilsabsetzung vor Ablauf

    a) Soweit der Kläger rügt, dass das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts entgegen § 117 Abs. 4 Satz 1 VwGO nicht innerhalb von 14 Tagen nach Verkündung (sondern gemäß Eingangsvermerk erst am 16. November 2016) vollständig abgefasst der Geschäftsstelle übermittelt worden ist und dass entgegen § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO innerhalb dieser Frist auch nicht einen von dem Einzelrichter unterschriebenes Urteil ohne Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung der Geschäftsstelle übermittelt worden sei, könnte allein dies nicht einen Verfahrensfehler begründen, auf dem das bereits am 22. September 2016 verkündete und damit existente Urteil des Verwaltungsgerichts im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO beruhen kann (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 17. Juli 2015 - 3 A 578/13 -, Rz. 13, Juris).
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