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   OVG Sachsen, 17.08.2016 - 2 A 489/15   

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OVG Sachsen, 17.08.2016 - 2 A 489/15 (https://dejure.org/2016,30266)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.08.2016 - 2 A 489/15 (https://dejure.org/2016,30266)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. August 2016 - 2 A 489/15 (https://dejure.org/2016,30266)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsUrlMuEltVO § 12 Abs. 1 Nr. 2a SächsVerf Art.22 Abs. 2
    Beamter; Sonderurlaub; Niederkunft der Lebensgefährtin; Streitwert; Urlaubstag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 28.96

    Eheähnliche Lebensgemeinschaft - Anspruch auf Sonderurlaub mit Besoldung bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2016 - 2 A 489/15
    Grundsätzlich obliegt es dem Beamten, Anforderungen aus seiner persönlichen Lebenssphäre im Rahmen seiner Freizeit, gegebenenfalls durch Inanspruchnahme von Erholungsurlaub oder Urlaub unter Wegfall seiner Bezüge gerecht zu werden (vgl. BVerwG Urt. v. 19. Juni 1997 - 2 C 28.96 -, juris).

    Er ist nicht verpflichtet, Vergünstigungen über den klar geregelten Wortlaut hinaus auch anderen Beamten zu gewähren (für die Niederkunft der Lebensgefährtin vgl. BVerwG Urt. v. 19. Juli 1997 - 2 C 28.96 - BVerfG v. 1. April 1998 - 2 BvR 1478/97-, jeweils juris).

    Es kann dem Beamten abverlangt werden, diesen Anforderungen in seiner Freizeit gerecht zu werden und gegebenenfalls Sonderurlaub bei Wegfall der Besoldung (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Juni 1997 a. a. O.) oder Erholungsurlaub zu beantragen.

    Der relevante Unterschied besteht wegen der rechtlichen Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft, § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB, und zur Lebenspartnerschaft, § 2 Lebenspartnerschaftsgesetz (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Juni 1997 - 2 C 28.96 -, juris).

    Dies lässt sich besonders durch die zweifelsfreie Feststellbarkeit und rechtliche Abgrenzung der Ehe/Lebenspartnerschaft im Gegensatz zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Juni 1997 - 2 C 28.96 -, juris).

    Die Vorschrift des § 12 Abs. 1 Nr. 2a SächsUrlMuEltVO knüpft gerade an den rechtlichen Status der Paarbeziehung an und ist daher durch das Differenzierungskriterium der gesetzlichen Beistandspflicht gegenüber der Lebensgefährtin gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Juni 1997 - 2 C 28.96 -, juris).

  • BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1478/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend "Sonderurlaub für Niederkunft der

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2016 - 2 A 489/15
    So habe das Bundesverfassungsgericht schon zur Vorgängerregelung des § 13 Abs. 1 Nr. 2a SächsUrlVO eine Verweigerung von Sonderurlaub im Falle der nichtehelichen Lebensgemeinschaft für zulässig erachtet (BVerfG, Beschl. v. 9. November 1998 - 2 BvR 1478/97 -, juris).

    Er ist nicht verpflichtet, Vergünstigungen über den klar geregelten Wortlaut hinaus auch anderen Beamten zu gewähren (für die Niederkunft der Lebensgefährtin vgl. BVerwG Urt. v. 19. Juli 1997 - 2 C 28.96 - BVerfG v. 1. April 1998 - 2 BvR 1478/97-, jeweils juris).

    17 Eine analoge Anwendung des § 12 Abs. 1 Nr. 2a SächsUrlMuEltVO scheidet aus, denn zum Zeitpunkt der Ausdehnung auf die Niederkunft der Lebenspartnerin existierte bereits höchstrichterliche Rechtsprechung, die die Verweigerung von Sonderurlaub bei der Niederkunft der nichtehelichen Lebensgefährtin trotz regelmäßiger Gewährung im Falle der Ehegattin für zulässig befand (dazu BVerfG, Beschl. v. 1. April 1998 a. a. O.).

    Dennoch ist der Staat aufgrund von Art. 6 Abs. 1 GG nicht gehalten, jegliche die Familie treffende Belastungen auszugleichen oder sie ohne Rücksicht auf sonstige öffentliche Belange zu fördern (BVerfG, Beschl. v. 1. April 1998 a. a. O.).

    Damit hat der Gesetzgeber seiner ihm obliegenden Schutzpflicht vor dem Hintergrund der grundsätzlich bestehenden vollen Dienstleistungspflicht hinreichend genüge getan (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1. April 1998 a. a. O.).

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2016 - 2 A 489/15
    Unter diesen Schutz fällt nicht die nichteheliche Lebensgemeinschaft, auch wenn Kinder vorhanden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9. November 2004 - 1 BvR 684/98 -, juris).

    Zwar bildet der Kläger als leiblicher und rechtlicher Vater und mit seinem Kind zusammenlebend eine Familie (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9. November 2004 a. a. O.).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2016 - 2 A 489/15
    Der Senat bewertet das Interesse des Klägers an der Bewilligung eines zusätzlichen Urlaubstag mit einem Dreißigstel seines damaligen Grundgehalts (vgl. Senatsbeschl. vom 12. Juni 2015 - 2 A 599/12 - BVerwG, Urt. v. 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, juris Rn. 36).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2016 - 2 A 489/15
    Der Gesetzgeber verletzt das Grundrecht dann, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe von Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris).
  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2016 - 2 A 489/15
    16 Die Möglichkeit der Gewährung von Urlaub aus verschiedenen Anlässen nach § 12 SächsUrlMuEltVO (im Folgenden: Sonderurlaub) stellt eine Ausnahme von dem hergebrachten, in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten Grundsatz der vollen Dienstleistungspflicht des Beamten dar, dem als Korrelat die Alimentationspflicht des Dienstherrn gegenübersteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. August 1991 - 2 C 40.88 -, juris Rn. 17 unter Bezugnahme auf BVerfG, Urt. v. 5. November 1975, BVerfGE 40, 296, 321 f.).
  • BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 15.99

    Versetzung eines Berufssoldaten - Antrag auf Gewährung von Sonderurlaub zur

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2016 - 2 A 489/15
    Vor diesem Hintergrund verstößt der Dienstherr selbst dann nicht gegen seine Fürsorgepflicht, wenn dieser etwa für einen dienstlich veranlassten Umzug nur einen Tag Sonderurlaub oder aus Anlass der Eheschließung keinen Sonderurlaub gewährt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. Mai 1999 - 1 WB 15.99- und - 1 WB 95.98 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 29.01.1987 - 2 C 12.85

    Beamtenrecht - Sonderurlaub - Bildungsreise

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2016 - 2 A 489/15
    Es kann dann kein Sonderurlaub mehr angetreten, wohl aber auf diese Weise die Rechtswirkung eines Sonderurlaubs ohne Dienstbezüge oder eines Erholungsurlaubes beseitigt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 2005 - 2 C 4.05 - und. 29. Januar 1987 - 2 C 12.85 -, jeweils juris.).
  • BVerwG, 11.12.1985 - 2 C 8.84

    Anspruch eines Lehrers auf Urlaub außerhalb der Unterrichtszeit für ein

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2016 - 2 A 489/15
    Die Fürsorgepflicht gebietet dem Dienstherrn nicht, alle besonderen zeitlichen Anforderungen des Beamten, die ihn in seiner persönlichen Lebenssphäre belasten, durch Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung zu kompensieren (vgl. BVerwG; Urt. v. 11. Dezember 1985 - 2 C 8.84 -, juris).
  • OVG Sachsen, 15.09.2015 - 2 A 534/14

    Beamter; Sonderurlaub; Geburt eines Kindes

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2016 - 2 A 489/15
    4 Auf den Antrag des Klägers wurde mit Beschluss vom 15. September 2015 - 2 A 534/14 - die Berufung gegen das Urteil auf Grundlage von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen.
  • BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 40.88

    Beamtenrecht - Gewerkschaftliche Betätigung - Urlaubsanspruch

  • BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 95.98

    Einräumung von Sonderurlaub aus Anlass einer Eheschließung unter Fortzahlung der

  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 4.05

    Arbeitszeit der Beamten; sog. Arbeitszeitverkürzungstag, rückwirkende Aufhebung;

  • OVG Sachsen, 20.06.2017 - 2 A 635/15

    Sonderurlaub, Betreuung Kind, Nachtschicht, Schichtdienst

    Es kann dann kein Sonderurlaub mehr angetreten, wohl aber auf diese Weise die Rechtswirkung eines Sonderurlaubs ohne Dienstbezüge oder eines Erholungsurlaubes beseitigt werden (vgl. Senatsurt. v. 17. August 2016 - 2 A 489/15 - im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 2005 - 2 C 4.05 - und v. 29. Januar 1987 - 2 C 12.85 -, jeweils juris.).

    16 Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 17. August 2016 - 2 A 489/15 - juris) können Vorschriften zum Sonderurlaub der Beamten nur ausnahmsweise erweiternd ausgelegt werden:.

    Der Senat bewertet das Interesse des Klägers an der Bewilligung eines zusätzlichen Urlaubstags mit etwa einem Dreißigstel seines damaligen Grundgehalts (vgl. Senatsbeschl. v. 12. Juni 2015 - 2 A 599/12 - und v. 17. August 2016 - 2 A 489/15 -, juris; BVerwG, Urt. v. 31. Januar 2013 - 2 C 10.12 -, juris Rn. 36).

  • OVG Sachsen, 30.01.2018 - 2 A 75/17

    Sonderurlaub; Ermessen; Tod eines nahen Angehörigen

    Es kann dann kein Sonderurlaub mehr angetreten, wohl aber auf diese Weise die Rechtswirkung zu Unrecht versagter Freistellung aus sonstigen Gründen und deshalb überflüssig in Anspruch genommenen Erholungsurlaubs beseitigt werden (vgl. Senatsurt. v. 20. Juni 2017 - 2 A 635/15 -, juris; Senatsurt. v. 17. August 2016 - 2 A 489/15 - im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 2005 - 2 C 4.05 - und v. 29. Januar 1987 - 2 C 12.85 -, jeweils juris.).

    Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 20. Juni 2017 - 2 A 635/15 - unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 17. August 2016 - 2 A 489/15 - (beide juris) ausgeführt:.

  • OVG Sachsen, 05.08.2019 - 2 A 260/17

    Beamter; Urlaub; Abgeltung

    Der Senat bewertet das Interesse des Klägers an Abgeltung von zwanzig Urlaubstagen mit etwa 2/3 seines damaligen Grundgehalts (vgl. Senatsbeschl. v. 12. Juni 2015 - 2 A 599/12 - und v. 17. August 2016 - 2 A 489/15 -, juris; BVerwG, Urt. v. 31. Januar 2013 - 2 C 10.12 -, juris Rn. 36), das nach BBesG Anlage VIII, Stand 2012, 1.201,69 EUR betrug.
  • OVG Sachsen, 23.08.2022 - 2 A 765/20

    Urlaubsabgeltung; Ruhestandsversetzung; Mindesturlaub

    Der Senat bewertet das Interesse der Klägerin an der Abgeltung von Urlaubstagen mit etwa 1/30 des damaligen Grundgehalts pro Urlaubstag (vgl. Senatsbeschl. v. 12. Juni 2015 - 2 A 599/12 - und v. 17. August 2016 - 2 A 489/15 -, juris; BVerwG, Urt. v. 31. Januar 2013 - 2 C 10.12 -, juris Rn. 36), das 2 nach SächsBesG Anlage 5, Stand 1. Januar 2017, in der Besoldungsgruppe A 10 und der von der Klägerin erreichten Grundgehaltsstufe 6 monatlich 3.315,74 EUR betrug.
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