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   OVG Sachsen, 18.02.2013 - 1 B 360/12   

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https://dejure.org/2013,50240
OVG Sachsen, 18.02.2013 - 1 B 360/12 (https://dejure.org/2013,50240)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.02.2013 - 1 B 360/12 (https://dejure.org/2013,50240)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. Februar 2013 - 1 B 360/12 (https://dejure.org/2013,50240)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 34 Abs. 1 und Abs. 2, § 212a Abs. 1
    Baunachbarstreit, Rücksichtnahmegebot, Gebietswahrungsanspruch, vietnamesisch-buddhistisches Gemeindezentrum, Industriegebiet, Interessenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 28.01.2000 - 4 TG 3662/99

    Heranrückende Wohnbebauung

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2013 - 1 B 360/12
    Dies bedeutet, dass auch insoweit im Hauptsacheverfahren möglicherweise Beweis erhoben werden muss, da Nutzungen der Antragstellerin, die über den genehmigten Bestand hinausgehen, unberücksichtigt bleiben müssen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 28. Januar 2000 - 4 TG 3662/99 - juris).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2013 - 1 B 360/12
    Das Bauplanungsrecht regelt die Nutzbarkeit der Grundstücke in öffentlich-rechtlicher Beziehung auf der Grundlage objektiver Umstände und Gegebenheiten mit dem Ziel einer möglichst dauerhaften städtebaulichen Ordnung und Entwicklung (BVerwG, Urt. v. 23. September 1999 - 4 C 6.98 -, BVerwGE 109, 314, 324).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2013 - 1 B 360/12
    Dies schließt es aus, das bei objektiver Betrachtung maßgebliche Schutzniveau auf das Maß zu senken, das der lärmbetroffene Bauwillige nach seiner persönlichen Einstellung bereit ist hinzunehmen, so dass der von der TA Lärm gewährte Schutzstandard nicht zur Disposition des Lärmbetroffenen steht (BVerwG, Urt. v. 29. November 2012 - 4 C 8.11 -, juris Rn. 25).
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