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   OVG Sachsen, 18.10.1995 - 2 S 221/95   

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OVG Sachsen, 18.10.1995 - 2 S 221/95 (https://dejure.org/1995,6367)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.10.1995 - 2 S 221/95 (https://dejure.org/1995,6367)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. Oktober 1995 - 2 S 221/95 (https://dejure.org/1995,6367)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Soldat; Entlassung; Ernennung; Arglistige Täuschung; Nachrichtendienst; DDR; Bewerbungsfragebogen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 12.06.1995 - 2 S 536/94
    Auszug aus OVG Sachsen, 18.10.1995 - 2 S 221/95
    Diese Beurteilung der begrifflichen Eindeutigkeit der Formulierungen in den umstrittenen Fragebögen entspricht im übrigen der bisherigen Rechtsprechung des Senats und anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. Beschluß des Senats vom 12.6.1995 - 2 S 536/94 und auch Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22-.3.1995 - 10 B 10755/95. OVG - OVG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29.3.1995 - 12 B 179/95).

    Denn arglistig ist die Täuschung, wenn der Ernannte die Erheblichkeit der Tatsache für seine Einstellung kannte oder die Täuschung zumindestens billigend in Kauf nahm, insbesondere wenn er ausdrücklich zur Offenlegung der verschwiegenen Tatsache aufgefordert worden war (vgl. Fürst GKÖD, Bd. I, Teil 5, Sonstiges öffentlichens Dienstrecht, RdNr.8 zu § 46 SG, Beschl. des Senats vom 12.6.1995, aaO.).

    Tatsachen aus der Verwaltungspraxis der Beklagten, die diese Darlegungen als zweifelhaft erscheinen lassen, sind weder vorgetragen worden noch anderweitig bekannt (vgl. auch Beschluß des Senats v. 12.6.1995, aaO.).

    Der Senat vertritt die Auffassung (vgl. Beschl. v. 12.6.1995 aaO.), daß ein vorgesehenes Ermessen auf der Tatbestandsseite der Norm unzulässig ist und dieser Zusatz deshalb als ausdrückliche gesetzliche Ausprägung des allgemein anerkannten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit als Übermaßverbot zu verstehen ist (vgl. auch Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.3.1995 - 10 B 10755/95. OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.1995 - 10 B 10755/95
    Auszug aus OVG Sachsen, 18.10.1995 - 2 S 221/95
    Diese Beurteilung der begrifflichen Eindeutigkeit der Formulierungen in den umstrittenen Fragebögen entspricht im übrigen der bisherigen Rechtsprechung des Senats und anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. Beschluß des Senats vom 12.6.1995 - 2 S 536/94 und auch Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22-.3.1995 - 10 B 10755/95. OVG - OVG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29.3.1995 - 12 B 179/95).

    Der Senat vertritt die Auffassung (vgl. Beschl. v. 12.6.1995 aaO.), daß ein vorgesehenes Ermessen auf der Tatbestandsseite der Norm unzulässig ist und dieser Zusatz deshalb als ausdrückliche gesetzliche Ausprägung des allgemein anerkannten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit als Übermaßverbot zu verstehen ist (vgl. auch Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.3.1995 - 10 B 10755/95. OVG -).

  • OVG Sachsen, 08.07.1993 - 2 S 124/93

    Personalkommission; Hochschullehrer; Einstellung; MfS; DDR; Falsche Angaben

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.10.1995 - 2 S 221/95
    Die wahrheitswidrige Beantwortung der einschlägigen Fragen der Einstellungsbehörde ist in aller Regel ein grober Verstoß gegen den Offenbarungs- und Vertrauensgrundsatz - nichts anderes besagt auch der vom Verwaltungsgericht zitierte Beschluß des Senats vom 8.7.1993 - 2 S 124/93 - (im Falle einer im Rahmen der Berufung zum Professor erfolgten Prüfung der persönlichen Eignung bei wahrheitswidriger Beantwortung von Fragen der Einstellungsbehörde).
  • OVG Sachsen, 23.08.1994 - 2 S 243/94
    Auszug aus OVG Sachsen, 18.10.1995 - 2 S 221/95
    Zum Begriff der Kenntnis hat der Senat im Falle des § 15 Abs. 4 SächsBG ausgeführt (Beschl.v. 23.8.1994, 2 S 243/94): "Mit dem Begriff "Kenntnis" ist nämlich eine sichere Kenntnis von allen Voraussetzungen der Rücknahme gemeint... Die erforderliche sichere Kenntnis von allen Voraussetzungen der Rücknahme ergibt sich allein aus den Lebensläufen und persönlichen Erklärungen des Antragstellers noch nicht.
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.10.1995 - 2 S 221/95
    Eine Täuschungshandlung im Sinne des § 46 Abs. 2 Nr. 2 SG beinhaltet nämlich die Vorspiegelung unwahrer oder das Verschweigen wahrer Tatsachen, von denen der Täuschende im Rahmen seiner Offenbarungspflicht weiß, daß die Ernennungsbehörde auf diese für sie maßgeblichen Angaben bei der zu treffenden Ernennungsentscheidung zurückgreifen wird, d.h. von denen er weiß, daß sie Bezug zur Entscheidung über die Ernennung haben oder daß die verschwiegene Tatsache nach den ihm bekannten oder von ihm erwarteten Einstellungskriterien relevant sind oder sein könnten (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.9.1985, DÖD 1986, 198).
  • BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 41.89

    Verwaltungsprozeßrecht - Urteil - Fehlende Urteilsgründe - Vollständige Abfassung

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.10.1995 - 2 S 221/95
    Das Verwaltungsgericht hat der Klage mit am letzten Tag der Frist von fünf Monaten (BVerwGE 85, 273 zu § 117 Abs. 4 VwGO ) der Geschäftsstelle übergebenem vollständig abgefaßtem Urteil zu Unrecht stattgegeben.
  • VG Chemnitz, 03.08.2006 - 3 K 691/06
    Denn insbesondere durch die begriffliche Abgrenzung des "sonstigen Verhältnisses" von den Dienst- oder Arbeitsverhältnissen wird deutlich, dass u. a. auch die inoffizielle Mitarbeit für das MfS als besondere Form der freiwilligen Tätigkeit infolge seiner Verpflichtung für die Antragsgegnerin von Bedeutung war (zu Eindeutigkeit der Begrifflichkeit der Fragen vgl. SächsOVG, Urteil vom 18.10.1995, 2 S 221/95 ).
  • OVG Sachsen, 26.10.2006 - 2 BS 200/06

    Beschwerde von Eislauftrainer Ingo Steuer hat vor dem SächsOVG keinen Erfolg

    Eine Ausnahme wegen einer besonderen Härte könnte darin bestehen, dass eine langjährige Bewährung im Dienst eine Entlassung verbietet (vgl. SächsOVG, Urt. v. 18.10.1995, SächsVBl. 1996, 216 [218]).
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