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   OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 B 3/18   

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OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 B 3/18 (https://dejure.org/2018,7591)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19.02.2018 - 3 B 3/18 (https://dejure.org/2018,7591)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19. Februar 2018 - 3 B 3/18 (https://dejure.org/2018,7591)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    A Abs. 4 SächsGlüStVAG, § 29 Abs. 4 GlüStV
    Spielhalle; Härtefall; Transparenzgebot; Monopol; Verbundverbot; Muttergesellschaft; Investition; Mietvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Sachsen, 22.08.2017 - 3 B 189/17

    Kohärenzgebiet; Verbundverbot; Abstandgebot; Erfolgsaussicht; unbillige Härte;

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 B 3/18
    Dies ist etwa im Hinblick auf den unbestimmten Rechtsbegriff der unbilligen Härte i. S. v. § 29 Abs. 4 Sätze 2 und 4 GlüStV bereits geschehen (SächsOVG, Beschl. v. 22. August 2017 - 3 B 189/17 -, juris Rn. 14 ff. m. w. N.).

    16 3. Auch hat das Verwaltungsgericht zutreffend das Vorliegen eines Härtefalls nach § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV verneinen können.17 3.1 Offen bleiben kann, ob - wie vom Antragsgegner angegeben - bei einem Verbundverbot gemäß § 18a Abs. 4 Satz 3 SächsGlüStVAG überhaupt eine Befreiung gemäß § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV zulässig ist (vgl. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 22. August 2017 a. a. O. Rn. 9 m. w. N.).

    Einen solchen Ausnahmefall können besondere persönliche und wirtschaftliche Umstände bilden, aus denen eine zu kurzfristige Betriebsaufgabe aus von der Berufsfreiheit oder der Eigentumsfreiheit geschützten Gründen im Einzelfall unverhältnismäßig wäre (SächsOVG, Beschl. v. 22. August 2017 a. a. O. Rn. 14 f.; OVG NRW, Beschl. v. 8. Juni 2017 - 4 B 307/17 -, juris Rn. 75 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 a. a. O. Rn. 65).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2017 - 4 B 307/17

    Betrieb von Bestandsspielhallen nach dem 1.7.2017 nur noch mit

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 B 3/18
    Da es sich aber vorliegend nicht um eine solche, einer staatlichen Monopolstellung gleichkommende Konzessionierung weniger privater Anbieter handelt, sind die hierfür entwickelten Transparenzgrundsätze nicht zu beachten (BVerwG, Urt. v. 15. Juni 2016 - 8 C 5.15 -, juris Rn. 27 f. m. w. N.; OVG NRW, Beschl. v. 8. Juni 2017 - 4 B 307/17 -, juris Rn. 53 ff. m. w. N.).

    Einen solchen Ausnahmefall können besondere persönliche und wirtschaftliche Umstände bilden, aus denen eine zu kurzfristige Betriebsaufgabe aus von der Berufsfreiheit oder der Eigentumsfreiheit geschützten Gründen im Einzelfall unverhältnismäßig wäre (SächsOVG, Beschl. v. 22. August 2017 a. a. O. Rn. 14 f.; OVG NRW, Beschl. v. 8. Juni 2017 - 4 B 307/17 -, juris Rn. 75 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 a. a. O. Rn. 65).

  • OVG Sachsen, 05.01.2018 - 3 B 315/17

    Härtefall; Mindestabstand; Abstandsgebot; Verbund; Auswahlentscheidung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 B 3/18
    21 Bei der Prüfung der wirtschaftlichen Sonderbelastung ist nach der Rechtsprechung des Senats nicht nur auf die Vermögensverhältnisse des jeweiligen Antragstellers, sondern auch auf die hinter diesem stehende Muttergesellschaft abzustellen (zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 5. Januar 2018 - 3 B 315/17 -, zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen, Rn. 19 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 07.12.2017 - 3 B 303/17

    Abstand, Luftlinie; Mindestabstandsgebot; Härtefall

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 B 3/18
    20 Darüber hinaus hat der Senat (Beschl. v. 7. Dezember 2017 - 3 B 303/17 -, zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen, Rn. 21 ff.) auf Folgendes hingewiesen:.
  • OVG Sachsen, 22.12.2017 - 3 B 320/17

    Auswahl; Vertrauensschutz; Bestimmtheitsgebot; Vorbehalt des Gesetzes, ;

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 B 3/18
    Auch ist es nach der Sächsischen Gesetzeslage möglich, auf der Grundlage von aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen ableitbaren Kriterien eine Auswahlentscheidung zu treffen (SächsOVG, Beschl. v. 22. Dezember 2017 - 3 B 320/17 -, zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen, Rn. 13 ff. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 09.11.2017 - 3 B 240/17

    Spielhalle; Mehrfachkonzession; Härtefall; Folgerichtigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 B 3/18
    13 Das dafür herangezogene Transparenzgebot ist schon deshalb nicht beachtlich, weil es bei der Antragstellerin als nach deutschem Recht gegründete juristische Person mit Sitz in Deutschland, die auch dort Spielhallen betreibt, an einem grenzüberschreitenden Bezug auf die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit fehlt (SächsOVG, Beschl. v. 9. November 2017 - 3 B 240/17 -, juris Rn. 11 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 11.05.2016 - 3 A 314/15

    Spielhalle; Stichtag; Betrieb; Betreiberwechsel; Vertrauensschutz; unechte

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 B 3/18
    Hier sind auch im Einzelnen die Anforderungen festgelegt, die für die Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis erforderlich sind (SächsOVG, Urt. v. 11. Mai 2016 - 3 A 314/15 -, juris Rn. 30 f. m. w. N.; BVerwG, Urt. v. 5. April 2017 - 8 C 16.16 -, juris Rn. 19 ff. m. w. N.).
  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16

    Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 B 3/18
    Hier sind auch im Einzelnen die Anforderungen festgelegt, die für die Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis erforderlich sind (SächsOVG, Urt. v. 11. Mai 2016 - 3 A 314/15 -, juris Rn. 30 f. m. w. N.; BVerwG, Urt. v. 5. April 2017 - 8 C 16.16 -, juris Rn. 19 ff. m. w. N.).
  • BVerwG, 15.06.2016 - 8 C 5.15

    Sportwettenvermittlung; Untersagungsverfügung; Glücksspielmonopol;

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 B 3/18
    Da es sich aber vorliegend nicht um eine solche, einer staatlichen Monopolstellung gleichkommende Konzessionierung weniger privater Anbieter handelt, sind die hierfür entwickelten Transparenzgrundsätze nicht zu beachten (BVerwG, Urt. v. 15. Juni 2016 - 8 C 5.15 -, juris Rn. 27 f. m. w. N.; OVG NRW, Beschl. v. 8. Juni 2017 - 4 B 307/17 -, juris Rn. 53 ff. m. w. N.).
  • BVerwG, 04.09.2012 - 5 B 8.12

    Ausbildungsförderung; Anrechnung von Vermögen; Vermeidung unbilliger Härten

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 B 3/18
    19 Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass nach dieser Regelung nur atypische, vom Gesetzgeber nicht ausreichend berücksichtigte, besonders gelagerte Fallkonstellationen einer die widerstreiten Interessen abwägenden Einzelfallentscheidung zugeführt werden können (BVerwG, Beschl. v. 4. September 2012 - 5 B 8/12 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 12.08.2014 - 3 B 498/13

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Aufforderung zur Abgabe einer

  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

  • VG Augsburg, 13.06.2018 - Au 8 K 17.1088

    Nebeneinander von glückspielrechtlicher und gewerberechtlicher Erlaubnis

    Damit kommt ein Anwendungsvorrang der unionsrechtlichen Grundfreiheiten des Niederlassungsrechts, Art. 49 ff. des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), und des Dienstleistungsverkehrs, Art. 56 ff. AEUV, der dazu führen könnte, dass die Regelungen zur Erlaubnispflicht von Spielhallen in § 24 GlüStV und den Ausführungsregelungen in Art. 9 ff. AGGlüStV nicht anzuwenden wären, nicht in Betracht (BVerwG, U.v. 16.12.2016 - 8 C 6.15 - NVwZ 2017, 791 Rn. 83; NdsOVG, B.v. 4.9.2017 - 11 ME 206/17 - juris Rn. 21; OVG Hamburg, U.v. 7.2.2018 - 4 Bf 217/17 - juris Rn. 148; OVG Sachsen, B.v. 19.2.2018 - 3 B 3/18 - juris Rn. 13; mit ausführlicher Begründung VG München, B.v. 14.9.2017 - M 16 S 17.3330 - juris Rn. 22 ff.; vgl. auch VG München, U.v. 25.7.2017 - M 16 K 12.1915 - juris Rn. 64 ff.).

    Dies ist vorliegend aber gerade nicht der Fall (vgl. im Einzelnen OVG Sachsen, B.v. 19.2.2018 - 3 B 3/18 - juris Rn. 14).

    Es ist vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen für die Kammer nicht erkennbar, dass die Beklagte gegen das aus dem Transparenzgebot folgende Publizitätsgebot verstoßen hat und das Fehlen der glücksspielrechtlichen Erlaubnis deshalb der Klägerin nicht entgegengehalten werden darf (ebenso OVG Sachsen, B.v. 19.2.2018 - 3 B 3/18 - juris Rn. 15).

  • VG Augsburg, 12.03.2020 - Au 5 K 18.1519

    Verlängerung der einjährigen Erlöschensfrist nach § 33i GewO wegen Nichtausübens

    Damit kommt ein Anwendungsvorrang der unionsrechtlichen Grundfreiheiten des Niederlassungsrechts, Art. 49 ff. des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), und des Dienstleistungsverkehrs, Art. 56 ff. AEUV, der dazu führen könnte, dass die Regelungen zur Erlaubnispflicht von Spielhallen in § 24 GlüStV und den Ausführungsregelungen in Art. 9 ff. AGGlüStV nicht anzuwenden wären, nicht in Betracht (BVerwG, U.v. 16.12.2016 - 8 C 6.15 - NVwZ 2017, 791 Rn. 83; NdsOVG, B.v. 4.9.2017 - 11 ME 206/17 - juris Rn. 21; OVG Hamburg, U.v. 7.2.2018 - 4 Bf 217/17 - juris Rn. 148; OVG Sachsen, B.v. 19.2.2018 - 3 B 3/18 - juris Rn. 13; mit ausführlicher Begründung VG München, B.v. 14.9.2017 - M 16 S 17.3330 - juris Rn. 22 ff.; vgl. auch VG München, U.v. 25.7.2017 - M 16 K 12.1915 - juris Rn. 64 ff.).

    Dies ist vorliegend aber gerade nicht der Fall (vgl. im Einzelnen OVG Sachsen, B.v. 19.2.2018 - 3 B 3/18 - juris Rn. 14).

    Es ist vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen nicht erkennbar, dass die Beklagte gegen das aus dem Transparenzgebot folgende Publizitätsgebot verstoßen hat und das Fehlen der glücksspielrechtlichen Erlaubnis deshalb der Klägerin nicht entgegengehalten werden darf (ebenso OVG Sachsen, B.v. 19.2.2018 - 3 B 3/18 - juris Rn. 15).

  • VG Augsburg, 13.06.2018 - Au 8 K 17.1676

    Befristung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis und Befreiung vom Verbundverbot

    Damit kommt ein Anwendungsvorrang der unionsrechtlichen Grundfreiheiten des Niederlassungsrechts, Art. 49 ff. des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), und des Dienstleistungsverkehrs, Art. 56 ff. AEUV, der dazu führen könnte, dass die Regelungen zur Erlaubnispflicht von Spielhallen in § 24 GlüStV und den Ausführungsregelungen in Art. 9 ff. AGGlüStV nicht anzuwenden wären, nicht in Betracht (BVerwG, U.v. 16.12.2016 - 8 C 6.15 - BVerwGE 157, 127 Rn. 83; NdsOVG, B.v. 4.9.2017 - 11 ME 206/17 - juris Rn. 21; OVG Hamburg, U.v. 7.2.2018 - 4 Bf 217/17 - juris Rn. 148; OVG Sachsen, B.v. 19.2.2018 - 3 B 3/18 - juris Rn. 13; ausführlich VG München, B.v. 14.9.2017 - M 16 S 17.3330 - juris Rn. 22 ff.; vgl. auch VG München, U.v. 25.7.2017 - M 16 K 12.1915 - juris Rn. 64 ff.).

    Dies ist vorliegend aber gerade nicht der Fall (vgl. im Einzelnen OVG Sachsen, B.v. 19.2.2018 - 3 B 3/18 - juris Rn. 14).

    Es ist vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen für das Gericht nicht erkennbar, dass die Beklagte gegen das aus dem Transparenzgebot folgende Publizitätsgebot verstoßen hat und deshalb das Erfordernis einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für die Klägerin nicht gilt (ebenso OVG Sachsen, B.v. 19.2.2018 - 3 B 3/18 - juris Rn. 15).

  • OVG Sachsen, 30.09.2019 - 6 B 370/18

    Glücksspielrecht; Spielhalle; Mindestabstand

    Das Gericht hat seiner Entscheidung die ständige Rechtsprechung des 3. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 19. Februar 2018 - 3 B 3/18 -, juris Rn. 19 f.) zugrunde gelegt, der sich der beschließende Senat bereits angeschlossen hat (Beschl. v. 20. August 2019 - 6 B 295/18 -, juris Rn. 19).

    Da der Gesetzgeber diese Belange schon bei der Bemessung des fünfjährigen Übergangszeitraums in Rechnung gestellt hat, kann eine unbillige Härte vielmehr nur angenommen werden, wenn sich der Spielhallenbetreiber beizeiten nach Kräften bemüht hat, sich durch betriebswirtschaftliche Maßnahmen auf die Aufgabe des Betriebsstandorts mit Ablauf der Übergangsfrist einzustellen und es ihm trotzdem nicht gelungen ist, die nachteiligen Folgen auf ein hinnehmbares Maß zu beschränken und damit den Eintritt eines Härtefalls abzuwenden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19. Februar 2018 a. a. O. Rn. 19 m. w. N.; Beschl. v. 7. Dezember 2017 a. a. O. Rn. 21, vgl. auch BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 - 8 C 6/15 -, juris Rn. 65).

  • OVG Sachsen, 20.08.2019 - 6 B 295/18

    Spielhalle; Einhaltung des Mindestabstands zu Grundschulen

    Zum Vorliegen einer unbilligen Härte im Sinne von § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV, zu deren Vermeidung eine Befreiung von der Erfüllung einzelner Anforderungen des § 24 Abs. 2 sowie § 25 für einen angemessenen Zeitraum zugelassen werden kann, hat der 3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts(Beschl. v. 19. Februar 2018 - 3 B 3/18 -, juris Rn. 19 f.) , dem sich der beschließende Senat anschließt, in ständiger Rechtsprechung entschieden,.
  • VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02396

    Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum

    Den nach dem allgemeinen unionsrechtlichen Transparenzgebot allein erforderlichen angemessenen Grad an Öffentlichkeit, bei dessen Bestimmung den Mitgliedstaaten ein gewisses Ermessen zuzuerkennen ist, stellen bereits die restriktiven landesrechtlichen Regelungen zur Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle nach dem Glücksspielstaatsvertrag her (vgl. OVG Münster, B.v. 16.8.2019 - 4 B 659/18 - BeckRS 2019, 22190 Rn. 31; OVG Bautzen, B.v. 19.2.2018 - 3 B 3/18 - BeckRS 2018, 4722 Rn. 15; VG Augsburg, U.v. 12.3.2020 - Au 5 K 18.1522 - BeckRS 2020, 42673 Rn. 79), wie sie die Klägerin für den Freistaat Bayern Art. 9 AGGlüStV und darüber hinaus allgemein § 24 GlüStV entnehmen kann.
  • VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02401

    Anfechtung eines einem Dritten erteilten glücksspielrechtlichen Bescheids zum

    Den nach dem allgemeinen unionsrechtlichen Transparenzgebot allein erforderlichen angemessenen Grad an Öffentlichkeit, bei dessen Bestimmung den Mitgliedstaaten ein gewisses Ermessen zuzuerkennen ist, stellen bereits die restriktiven landesrechtlichen Regelungen zur Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle nach dem Glücksspielstaatsvertrag her (vgl. OVG Münster, B.v. 16.8.2019 - 4 B 659/18 - BeckRS 2019, 22190 Rn. 31; OVG Bautzen, B.v. 19.2.2018 - 3 B 3/18 - BeckRS 2018, 4722 Rn. 15; VG Augsburg, U.v. 12.3.2020 - Au 5 K 18.1522 - BeckRS 2020, 42673 Rn. 79), wie sie die Klägerin für den Freistaat Bayern Art. 9 AGGlüStV und darüber hinaus allgemein § 24 GlüStV entnehmen kann.
  • VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02395

    Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum

    Den nach dem allgemeinen unionsrechtlichen Transparenzgebot allein erforderlichen angemessenen Grad an Öffentlichkeit, bei dessen Bestimmung den Mitgliedstaaten ein gewisses Ermessen zuzuerkennen ist, stellen bereits die restriktiven landesrechtlichen Regelungen zur Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle nach dem Glücksspielstaatsvertrag her (vgl. OVG Münster, B.v. 16.8.2019 - 4 B 659/18 - BeckRS 2019, 22190 Rn. 31; OVG Bautzen, B.v. 19.2.2018 - 3 B 3/18 - BeckRS 2018, 4722 Rn. 15; VG Augsburg, U.v. 12.3.2020 - Au 5 K 18.1522 - BeckRS 2020, 42673 Rn. 79), wie sie die Klägerin für den Freistaat Bayern Art. 9 AGGlüStV und darüber hinaus allgemein § 24 GlüStV entnehmen kann.
  • VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02399

    Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum

    Den nach dem allgemeinen unionsrechtlichen Transparenzgebot allein erforderlichen angemessenen Grad an Öffentlichkeit, bei dessen Bestimmung den Mitgliedstaaten ein gewisses Ermessen zuzuerkennen ist, stellen bereits die restriktiven landesrechtlichen Regelungen zur Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle nach dem Glücksspielstaatsvertrag her (vgl. OVG Münster, B.v. 16.8.2019 - 4 B 659/18 - BeckRS 2019, 22190 Rn. 31; OVG Bautzen, B.v. 19.2.2018 - 3 B 3/18 - BeckRS 2018, 4722 Rn. 15; VG Augsburg, U.v. 12.3.2020 - Au 5 K 18.1522 - BeckRS 2020, 42673 Rn. 79), wie sie die Klägerin für den Freistaat Bayern Art. 9 AGGlüStV und darüber hinaus allgemein § 24 GlüStV entnehmen kann.
  • VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02393

    Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum

    Den nach dem allgemeinen unionsrechtlichen Transparenzgebot allein erforderlichen angemessenen Grad an Öffentlichkeit, bei dessen Bestimmung den Mitgliedstaaten ein gewisses Ermessen zuzuerkennen ist, stellen bereits die restriktiven landesrechtlichen Regelungen zur Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle nach dem Glücksspielstaatsvertrag her (vgl. OVG Münster, B.v. 16.8.2019 - 4 B 659/18 - BeckRS 2019, 22190 Rn. 31; OVG Bautzen, B.v. 19.2.2018 - 3 B 3/18 - BeckRS 2018, 4722 Rn. 15; VG Augsburg, U.v. 12.3.2020 - Au 5 K 18.1522 - BeckRS 2020, 42673 Rn. 79), wie sie die Klägerin für den Freistaat Bayern Art. 9 AGGlüStV und darüber hinaus allgemein § 24 GlüStV entnehmen kann.
  • VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02394

    Anfechtung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis durch Dritten

  • VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02403

    Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum

  • VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02400

    Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum

  • VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02402

    Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum

  • VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02398

    Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum

  • VG Ansbach, 18.05.2021 - AN 15 K 18.02404

    Unzulässige Anfechtungsklage gegen einen glücksspielrechtlichen Bescheid zum

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