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   OVG Sachsen, 19.08.1999 - 1 S 555/98   

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https://dejure.org/1999,20910
OVG Sachsen, 19.08.1999 - 1 S 555/98 (https://dejure.org/1999,20910)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19.08.1999 - 1 S 555/98 (https://dejure.org/1999,20910)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19. August 1999 - 1 S 555/98 (https://dejure.org/1999,20910)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2015 - 3 S 2492/13

    Anlagenbezogene Festsetzungen im Bebauungsplan - Beschränkung der Freisetzung von

    Damit wirkt die von der Antragsgegnerin gewählte Festsetzung wie eine unmittelbare Festsetzung anlagenbezogener Emissions- oder Immissionswerte, wozu schon ihrem Wortlaut nach weder § 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB noch sonstige Bestimmungen des Baugesetzbuchs ermächtigen (vgl. OVG Sachsen, Urt. v. 19.8.1999 - 1 S 555/98 - BRS 62 Nr. 230; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 17.10.1996 - 7a D 164/94.NE - BauR 1997, 269 jeweils zu § 9 Abs. 1 Nr. 23 BauGB a.F.; Schrödter, in: Schrödter, BauGB, 8. Aufl., 2015, § 9 Rn. 171, 190; Spannowsky in: Spannowsky/Uechtritz, BauGB, 2. Aufl. 2014, § 9 Rn. 91.4; Gierke, in: Brügelmann, BauGB, Stand Feb. 2014, § 9 Rn. 417; Fickert/Fieseler, BauNVO, 12. Aufl. 2014, § 1 Abs. 2 u. 3, Rn. 51.5).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2001 - 3 S 2657/00

    Sanierungsrechtliche Genehmigung - Sanierungsziele

    Nach ersatzloser Aufhebung des § 10 StBauFG mit Gesetz vom 5.11.1984, der die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Neugestaltung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes zwingend vorgeschrieben hatte, müssen die Sanierungsziele nicht zwingend im Bebauungsplanverfahren, sondern können auch auf andere Weise konkretisiert werden (SächsOVG, Urteil vom 19.8.1999 - 1 S 555/98 -, SächsVBl. 2000, 57; OVG Lüneburg, Urteil vom 9.4.1986 - 1 OVG A 33/85 -, ZfBR 1986, 246).

    Kann ein Sanierungsziel ohne rechtskräftigen Bebauungsplan nicht durchgesetzt und erreicht werden, gehört zu einer zunehmenden Konkretisierung der Sanierungsziele auch die Durch- und Fortführung des Bebauungsplanverfahrens (vgl. hierzu auch SächsOVG, Urteil vom 19.8.1999, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078

    Sanierungsrechtliche Genehmigung - Formlose Richtlinien als Sanierungskonzept

    Nach ersatzloser Aufhebung des § 10 StBauFG mit Gesetz vom 5.11.1984, der die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Neugestaltung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes zwingend vorgeschrieben hatte, müssen die Sanierungsziele nicht zwingend im Bebauungsplanverfahren, sondern können auch auf andere Weise konkretisiert werden (SächsOVG, U.v. 19.8.1999 - 1 S 555/98 -, SächsVBl. 2000, 57; OVG Lüneburg, U.v. 9.4.1986 - 1 OVG A 33/85 -, ZfBR 1986, 246).

    Kann ein Sanierungsziel ohne rechtskräftigen Bebauungsplan nicht durchgesetzt und erreicht werden, gehört zu einer zunehmenden Konkretisierung der Sanierungsziele auch die Durch- und Fortführung des Bebauungsplanverfahrens (VGH Baden-Württemberg, B.v. 7.12.2001 - 3 S 2657/00; SächsOVG, U.v. 19.8.1999, a.a.O., VG Bremen, U.v. 25.1.2012 - 1 K 2003/09).

  • OVG Thüringen, 28.08.2002 - 1 KO 583/00

    Zur Bedeutung der Abschlusserklärung nach § 163 Abs. 3 BauGB 1987; Vorhaben;

    Der Wegfall des zwingend vorgeschriebenen Sanierungsbebauungsplans entbindet die Gemeinde dann nicht von der Pflicht zur Aufstellung eines Bebauungsplans, wenn und soweit ein Sanierungsziel nur durch Festsetzungen in einem Bebauungsplan auf Dauer gesichert werden kann; in diesem Fall gehört zu einer zunehmenden Konkretisierung der Sanierungsziele auch die Durch- und Fortführung des Bebauungsplanverfahrens (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.12.2001 - 3 S 2657/00 - zitiert nach juris; vgl. auch schon OVG Berlin, Urteil vom 31.1.1991 - 2 B 16/87 -, NVwZ-RR 1992, 7, 9 f., sowie SächsOVG, Urteil vom 19.8.1999 - 1 S 555/98 -, BRS 62 Nr. 230 = SächsVBl. 2000, 57).
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