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   OVG Sachsen, 19.11.2007 - 3 B 665/05   

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OVG Sachsen, 19.11.2007 - 3 B 665/05 (https://dejure.org/2007,11810)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19.11.2007 - 3 B 665/05 (https://dejure.org/2007,11810)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19. November 2007 - 3 B 665/05 (https://dejure.org/2007,11810)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 2 Abs. 2 S. 1, Art. 5 Abs. 1 S. 2; SächsPolG § 3, § 4 Abs. 1, § 27 Abs. 1 Nr. 1, § 32; SächsPresseG § 6 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Uneingeschränkte gerichtliche Überprüfung einer Polizeiprognose bezüglich des Vorliegens einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung; Vorliegen einer Gefahr im polizeirechtlichen Sinne; Verhältnismäßigkeit der Beschlagnahmung eines Fotoapparates und der ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2 S. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 S. 2; ; SächsPolG § 3; ; SächsPolG § 4 Abs. 1; ; SächsPolG § 27 Abs. 1 Nr. 1; ; SächsPolG § 32; ; SächsPresseG § 1 Abs. 2; ; SächsPresseG § 6 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Polizeirechtlicher Gefahrenbegriff; Gefährdung der Festnahme eines Straftäters; Beschlagnahme; Pressefotograf; Pressefreiheit; Verhältnismäßigkeit; Ermessensausübung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Saarland, 11.04.2002 - 9 R 3/01

    Polizei- und Ordnungsrecht: Sicherstellung bzw. Beschlagnahme eines Pressefilms

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.11.2007 - 3 B 665/05
    Denn auch die Pressefreiheit hat die Rechtsgüter anderer, die der Pressefreiheit im Rang mindestens gleichkommen, zu achten, was in der Verweisung auf die allgemeine Rechtsordnung in Art. 5 Abs. 2 GG zum Ausdruck kommt (vgl. BVerfG, Urt. v. 5.8.1966, BVerfGE 20, 162 [176] m.w.N.) und auch die Vorschriften über die Gefahrenabwehr nach dem allgemeinen Polizeirecht einschließt (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 11.4.2002 - 9 R 3/01 - zitiert nach Juris; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 30.4.1997, DÖV 1997, 1011 f.).

    Um solche handelt es sich hier aber nicht, weil selbst die auf den Speicherkarten in digitaler Form befindlichen Bilder ebenso wie unbelichtete Negative auf einem herkömmlichen Film - noch - nicht zur Verbreitung bestimmt sind (ebenso für unbelichtete Negative: OVG Saarland, Urt. v. 11.4.2002 - 9 R 3/01 - zitiert nach Juris; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 30.4.1997, DÖV 1997, 1011 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2005 - 1 S 2718/04

    Zeigen einer Flagge des Kaiserreichs; zur Störung der öffentlichen Sicherheit und

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.11.2007 - 3 B 665/05
    Daraus folgt jedoch nur, wovon das Verwaltungsgericht ebenfalls ausgegangen ist, dass die Prognose bezogen auf den Wissensstand zu diesem Zeitpunkt (ex ante) zu überprüfen ist, ansonsten aber ein objektiver Maßstab, d.h. eine pflichtgemäße, verständige und besonnene Lagebeurteilung, zugrunde zu legen ist (vgl. Denninger in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 3. Aufl. 2001, Abschnitt E RdNr. 36/37 [S. 217/218] m.w.N.; VGH BW, Beschl. v. 15.6.2005, NJW 2006, 635 f.).

    Entgegen dem klägerischen Vorbringen hat das Verwaltungsgericht auf dieser Grundlage auch zu Recht die von § 27 Abs. 1 Nr. 1 SächsPolG vorausgesetzte unmittelbar bevorstehende Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bejaht, d.h. angenommen, dass hier ex ante der Eintritt eines Schadens (Störung der öffentlichen Sicherheit) mit hoher Wahrscheinlichkeit sofort oder in allernächster Zeit zu erwarten war, falls nicht eingeschritten wird (vgl. Belz, SächsPolG, 3. Aufl. 1999, § 27 RdNr. 3 i.V.m. § 22 RdNr. 10; VGH BW, Beschl. v. 15.6.2005, NJW 2006, 635 f.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.1997 - 11 A 11657/96

    Polizei; Fotoreporter; Kunsturhebergesetz; Filmen polizeilicher Einsätze; Recht

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.11.2007 - 3 B 665/05
    Denn auch die Pressefreiheit hat die Rechtsgüter anderer, die der Pressefreiheit im Rang mindestens gleichkommen, zu achten, was in der Verweisung auf die allgemeine Rechtsordnung in Art. 5 Abs. 2 GG zum Ausdruck kommt (vgl. BVerfG, Urt. v. 5.8.1966, BVerfGE 20, 162 [176] m.w.N.) und auch die Vorschriften über die Gefahrenabwehr nach dem allgemeinen Polizeirecht einschließt (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 11.4.2002 - 9 R 3/01 - zitiert nach Juris; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 30.4.1997, DÖV 1997, 1011 f.).

    Um solche handelt es sich hier aber nicht, weil selbst die auf den Speicherkarten in digitaler Form befindlichen Bilder ebenso wie unbelichtete Negative auf einem herkömmlichen Film - noch - nicht zur Verbreitung bestimmt sind (ebenso für unbelichtete Negative: OVG Saarland, Urt. v. 11.4.2002 - 9 R 3/01 - zitiert nach Juris; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 30.4.1997, DÖV 1997, 1011 f.).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.11.2007 - 3 B 665/05
    Denn auch die Pressefreiheit hat die Rechtsgüter anderer, die der Pressefreiheit im Rang mindestens gleichkommen, zu achten, was in der Verweisung auf die allgemeine Rechtsordnung in Art. 5 Abs. 2 GG zum Ausdruck kommt (vgl. BVerfG, Urt. v. 5.8.1966, BVerfGE 20, 162 [176] m.w.N.) und auch die Vorschriften über die Gefahrenabwehr nach dem allgemeinen Polizeirecht einschließt (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 11.4.2002 - 9 R 3/01 - zitiert nach Juris; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 30.4.1997, DÖV 1997, 1011 f.).
  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.11.2007 - 3 B 665/05
    Ein gerichtlich nicht überprüfbarer Beurteilungsspielraum steht der Polizei- und Ordnungsbehörde bei dieser Prognoseentscheidung nicht zu (BVerwG, Urt. v. 25.7.2007 und 28.6.2004, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 19.12.1985, NVwZ 1986, 208 ff.; jeweils in Abgrenzung zu Maßnahmen der bloßen Schadensvorsorge), auch wenn, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausführt, dieser Prognose zumindest insofern eine subjektive Einschätzung des Geschehensablaufs zugrunde liegt, als sie auf den im Zeitpunkt der polizeilichen Entscheidung zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten basiert.
  • VG Dresden, 22.06.2005 - 14 K 1751/04
    Auszug aus OVG Sachsen, 19.11.2007 - 3 B 665/05
    Die Anträge der Kläger, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 22. Juni 2005 - 14 K 1751/04 - zuzulassen, werden abgelehnt.
  • VG Stuttgart, 18.12.2008 - 1 K 5415/07

    Rechtswidrigkeit der Untersagung von Bildaufnahmen von einem Spezialkommando;

    Es kommt darauf an, ob die Einschätzung der Lage durch den handelnden Beamten damals - ex ante gesehen - objektiv gerechtfertigt erscheint (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 16.11.1999 - 1 S 1315/98 -, a. a. O., und vom 22.02.1995 - 1 S 3184/94 -, VBlBW 1995, 282 ff.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 19.11.2007 - 3 B 665.05 -, SächsVBl 2008, 89 ff.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 22.09.2005 - 11 LC 51.04 -, a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.04.1997 - 11 A 11657.96 -, DVBl 1998, 101 ff.).
  • LG Frankfurt/Main, 26.02.2020 - 4 O 289/19

    Fan von Eintracht Frankfurt erhält Schadensersatz nach Polizeieinsatz

    Ein gerichtlich nicht überprüfbarer Beurteilungsspielraum steht der Polizei- und Ordnungsbehörde bei ihrer Prognoseentscheidung nicht zu (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. November 2007 - 3 B 665/05 -, Rn. 5, juris m.w.N.; BeckOK PolR Nds/Ullrich, 14. Ed. 1.5.2019, Nds. SOG § 2 Rn. 55).
  • VG Leipzig, 21.01.2013 - 1 L 542/12

    Streit um kommerzielle Altkleidersammlung - Firma muss Alttextilcontainer in

    Eine Sachlage oder ein Verhalten müssen bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein polizeilich geschütztes Rechtsgut schädigen (SächsOVG, Beschl. v. 19.11.2007 - 3 B 665/05 -, [...]).
  • OVG Sachsen, 25.06.2009 - 1 B 319/09

    Schranke auf Privatstraße; Beseitigung; Bebauungsplan; öffentliche Sicherheit und

    Eine Sachlage oder ein Verhalten müssen bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein polizeilich geschütztes Rechtsgut schädigen (SächsOVG, Beschl.v. 19.11.2007 - 3 B 665/05).
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