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   OVG Sachsen, 20.01.2012 - 5 A 263/09   

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https://dejure.org/2012,3318
OVG Sachsen, 20.01.2012 - 5 A 263/09 (https://dejure.org/2012,3318)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.01.2012 - 5 A 263/09 (https://dejure.org/2012,3318)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. Januar 2012 - 5 A 263/09 (https://dejure.org/2012,3318)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BGB § 119 ff
    Widerruf einer Klagerücknahmeerklärung, Grundsatz von Treu und Glauben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 4/07 R

    Krankenversicherung - Nichtbenutzung eines Fahrzeuges für den eigenen Transport -

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.01.2012 - 5 A 263/09
    Das Verwaltungsgericht habe auf der Grundlage des Urteils des Sozialgerichts Aachen vom 16. Januar 2007 (S 13 KR 68/06) und des Urteils des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 15. Februar 2005 (L 5 KR 122/04) die Ansicht vertreten, die Klägerin habe gegen ihre Krankenkasse einen Anspruch auf Kostenerstattung bzw. Kostenfreihaltung für den Rettungsdiensteinsatz gemäß § 13 Abs. 3 SGB V. Die in diesen Urteilen vertretene Auffassung, der Betroffene habe auch bei einer Fehlfahrt einen Anspruch auf Ersatz der Fahrtkosten aus § 60 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V, habe das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 2. November 2007 (B 1 KR 4/07 R) nicht geteilt und einen Fahrtkostenerstattungsanspruch gegen die gesetzliche Krankenkasse nur für den Fall bejaht, dass ein - medizinisch notwendiger - Krankentransport auch tatsächlich in Anspruch genommen worden sei.

    Dass das Bundessozialgericht mit seinem Urteil vom 2. November 2007 (nach Angabe der Klägerin trägt das Verfahren das Aktenzeichen: B 1 KR 4/07 R - in juris ist lediglich ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 2. November 2007 mit dem Aktenzeichen B 1 KR 11/07 R zu diesem Problemkreis eingestellt) die bis dahin wohl herrschende sozialgerichtliche Rechtsauffassung nicht geteilt hat, führt nicht zu der Annahme, dass das Festhalten der Klägerin an ihrer auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung abgegebenen Klagerücknahmeerklärung unzumutbar sei.

  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 11/07 R

    Keine Kostenerstattung bei Krankenhausverlegung aus religiösen Gründen

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.01.2012 - 5 A 263/09
    Dass das Bundessozialgericht mit seinem Urteil vom 2. November 2007 (nach Angabe der Klägerin trägt das Verfahren das Aktenzeichen: B 1 KR 4/07 R - in juris ist lediglich ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 2. November 2007 mit dem Aktenzeichen B 1 KR 11/07 R zu diesem Problemkreis eingestellt) die bis dahin wohl herrschende sozialgerichtliche Rechtsauffassung nicht geteilt hat, führt nicht zu der Annahme, dass das Festhalten der Klägerin an ihrer auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung abgegebenen Klagerücknahmeerklärung unzumutbar sei.
  • OVG Sachsen, 08.01.2001 - 5 BS 312/00
    Auszug aus OVG Sachsen, 20.01.2012 - 5 A 263/09
    Diese Voraussetzungen sind schon dann erfüllt, wenn der vom Hilfebegehrenden vertretene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2001, NVwZ-RR 2001, 804; juris Rn. 8).
  • BVerwG, 07.08.1998 - 4 B 75.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.01.2012 - 5 A 263/09
    In diesem Zusammenhang kann auch eine Rolle spielen, ob der Betroffene durch eine richterliche Belehrung oder Empfehlung zu einer bestimmten prozessualen Erklärung bewogen worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7. August 1998, NVwZ-RR 1999, 407; juris Rn. 3 m. w. N.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.02.2005 - L 5 KR 122/04

    Kostenübernahme für eine Rettungstransportfahrt; Heranziehung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.01.2012 - 5 A 263/09
    Das Verwaltungsgericht habe auf der Grundlage des Urteils des Sozialgerichts Aachen vom 16. Januar 2007 (S 13 KR 68/06) und des Urteils des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 15. Februar 2005 (L 5 KR 122/04) die Ansicht vertreten, die Klägerin habe gegen ihre Krankenkasse einen Anspruch auf Kostenerstattung bzw. Kostenfreihaltung für den Rettungsdiensteinsatz gemäß § 13 Abs. 3 SGB V. Die in diesen Urteilen vertretene Auffassung, der Betroffene habe auch bei einer Fehlfahrt einen Anspruch auf Ersatz der Fahrtkosten aus § 60 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V, habe das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 2. November 2007 (B 1 KR 4/07 R) nicht geteilt und einen Fahrtkostenerstattungsanspruch gegen die gesetzliche Krankenkasse nur für den Fall bejaht, dass ein - medizinisch notwendiger - Krankentransport auch tatsächlich in Anspruch genommen worden sei.
  • SG Aachen, 16.01.2007 - S 13 KR 68/06

    Krankenversicherung

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.01.2012 - 5 A 263/09
    Das Verwaltungsgericht habe auf der Grundlage des Urteils des Sozialgerichts Aachen vom 16. Januar 2007 (S 13 KR 68/06) und des Urteils des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 15. Februar 2005 (L 5 KR 122/04) die Ansicht vertreten, die Klägerin habe gegen ihre Krankenkasse einen Anspruch auf Kostenerstattung bzw. Kostenfreihaltung für den Rettungsdiensteinsatz gemäß § 13 Abs. 3 SGB V. Die in diesen Urteilen vertretene Auffassung, der Betroffene habe auch bei einer Fehlfahrt einen Anspruch auf Ersatz der Fahrtkosten aus § 60 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V, habe das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 2. November 2007 (B 1 KR 4/07 R) nicht geteilt und einen Fahrtkostenerstattungsanspruch gegen die gesetzliche Krankenkasse nur für den Fall bejaht, dass ein - medizinisch notwendiger - Krankentransport auch tatsächlich in Anspruch genommen worden sei.
  • BVerwG, 27.03.2006 - 6 C 27.05

    Sprungrevision; Zustimmung zur Sprungrevision; Widerruf der Zustimmung; Zulassung

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.01.2012 - 5 A 263/09
    Dies bedeutet allerdings nicht, dass im Falle der Klagerücknahme ein Kläger sich an seiner Rücknahmeerklärung ausnahmslos festhalten lassen muss (BVerwG, Beschl. v. 27. März 2006, NVwZ 2006, 834; juris Rn. 7).
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