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   OVG Sachsen, 20.05.2009 - 2 E 53/09   

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https://dejure.org/2009,14936
OVG Sachsen, 20.05.2009 - 2 E 53/09 (https://dejure.org/2009,14936)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.05.2009 - 2 E 53/09 (https://dejure.org/2009,14936)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - 2 E 53/09 (https://dejure.org/2009,14936)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsPÜG § 2 Abs. 3; GVG § 17a; VwGO § 40

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte und der Arbeitsgerichte bei Streitigkeiten nach dem Sächsischen Personalübergangsgesetz (SächsPÜG)

  • Judicialis

    SächsPÜG § 2 Abs. 3; ; GVG § 17a; ; VwGO § 40

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsPÜG § 2 Abs. 3; GVG § 17a; VwGO § 40
    SächsPÜG; Zuständigkeit; Rechtsweg; Verweisung; Arbeitsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Sachsen, 10.12.2008 - 2 SaGa 19/08

    Bestandsstreitigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.05.2009 - 2 E 53/09
    Zwar sind die Arbeitsgerichte gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3b ArbGG für die Entscheidung zuständig, ob eine bürgerlich-rechtliche Beendigung des privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses vorliegt bzw. das Arbeitsverhältnis fortbesteht (so SächsLAG, Beschl. v. 10.12.2008 - 2 SaGa 19/08 - juris).
  • BAG, 26.04.1988 - 1 AZR 399/86

    Gesetzlicher Anspruch der Tarifvertragsparteien gegen den jeweiligen sozialen

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.05.2009 - 2 E 53/09
    Auch rechtsfortbildendes Richterrecht ist im wesentlichen Rechtsauslegung; die Gerichte bilden das Recht fort, indem sie es anwenden ...Auch die rechtsfortbildende Entscheidung bleibt also Richterspruch eines Einzelfalls und wird nicht zur Rechtsquelle für künftige Entscheidungen' (BAG, Urt. v. 26.4.1998 - 1 AZR 399/86 - zitiert nach juris, dort Rn. 32).
  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05

    Beschäftigungsanspruch - Schulleitung - vorübergehende Übertragung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.05.2009 - 2 E 53/09
    "Zwar weist des SächsLAG zurecht darauf hin, dass das Bundesarbeitsgericht (Urteil v. 17.1.2006 - 9 AZR 226/05 - zitiert nach juris, dort LS 2 und Rn. 31) entschieden hat, ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis könne nicht durch einen Verwaltungsakt unmittelbar geändert werden.
  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 34.80

    Klage - Streitgegenstand - Richterliche Dienstaufsicht - Rechtsweg

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.05.2009 - 2 E 53/09
    Eine derartige Aufspaltung des Rechtswegs ist entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts dem deutschen Rechtssystem nicht fremd: Verwiesen sei etwa auf die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte einerseits und der Richterdienstgerichte andererseits, wenn ein Richter sich gegen eine dienstliche Maßnahme wie eine Beurteilung wendet, durch die er sich gleichzeitig in seiner richterlichen Unabhängigkeit verletzt sieht (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.6.1983 - 2 C 34/80 - sowie BGH, Urt. v. 31.1.1984 - BGHZ 90, 41 und BGH, Urt. v. 10.8.2001 - NJW 2002, 359 - juris).
  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.05.2009 - 2 E 53/09
    Eine derartige Aufspaltung des Rechtswegs ist entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts dem deutschen Rechtssystem nicht fremd: Verwiesen sei etwa auf die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte einerseits und der Richterdienstgerichte andererseits, wenn ein Richter sich gegen eine dienstliche Maßnahme wie eine Beurteilung wendet, durch die er sich gleichzeitig in seiner richterlichen Unabhängigkeit verletzt sieht (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.6.1983 - 2 C 34/80 - sowie BGH, Urt. v. 31.1.1984 - BGHZ 90, 41 und BGH, Urt. v. 10.8.2001 - NJW 2002, 359 - juris).
  • BGH, 26.01.2007 - V ZR 137/06

    Umfang der Tatbestandswirkung eines Rückübertragungsbescheides; Rechtsfolgen

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.05.2009 - 2 E 53/09
    Dies gilt auch dann, wenn der Verwaltungsakt rechtswidrig ist; eine solche Bindung entfällt nur, wenn der Verwaltungsakt nichtig ist (vgl. BAG, Urt. v. 11.2.1987 - 5 AZR 18/86 - m. w. N. zu Rechtsprechung und Literatur; ebenso BGH, Urt. v. 26.1.2007 - V ZR 137/06 - juris).
  • BAG, 11.02.1987 - 5 AZR 18/86

    Rechtsstellung eines Lehrbeauftragten einer Universität - Anhaltspunkte für das

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.05.2009 - 2 E 53/09
    Dies gilt auch dann, wenn der Verwaltungsakt rechtswidrig ist; eine solche Bindung entfällt nur, wenn der Verwaltungsakt nichtig ist (vgl. BAG, Urt. v. 11.2.1987 - 5 AZR 18/86 - m. w. N. zu Rechtsprechung und Literatur; ebenso BGH, Urt. v. 26.1.2007 - V ZR 137/06 - juris).
  • BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94

    Insolvenzsicherungsträger - Betriebliche Altersversorgung - Beitragsrechnung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.05.2009 - 2 E 53/09
    Unabhängig von der Rechtsnatur der Ermächtigungsgrundlage stellt eine derartige Regelung einen Verwaltungsakt i. S. v. § 35 VwVfG dar, für dessen Anfechtung der Verwaltungsrechtsweg gemäß §§ 40 Abs. 1 Satz 1, 42 Abs. 1 VwGO eröffnet ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.11.1984 - 7 C 5/84 - und Urt. v. 17.8.1995 - 1 C 15/94 -, beide juris).
  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.05.2009 - 2 E 53/09
    Eine derartige Aufspaltung des Rechtswegs ist entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts dem deutschen Rechtssystem nicht fremd: Verwiesen sei etwa auf die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte einerseits und der Richterdienstgerichte andererseits, wenn ein Richter sich gegen eine dienstliche Maßnahme wie eine Beurteilung wendet, durch die er sich gleichzeitig in seiner richterlichen Unabhängigkeit verletzt sieht (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.6.1983 - 2 C 34/80 - sowie BGH, Urt. v. 31.1.1984 - BGHZ 90, 41 und BGH, Urt. v. 10.8.2001 - NJW 2002, 359 - juris).
  • BVerwG, 09.11.1984 - 7 C 5.84

    Rechtmäßigkeit der Abberufung eines im Angestelltenverhältnis zur Gemeinde

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.05.2009 - 2 E 53/09
    Unabhängig von der Rechtsnatur der Ermächtigungsgrundlage stellt eine derartige Regelung einen Verwaltungsakt i. S. v. § 35 VwVfG dar, für dessen Anfechtung der Verwaltungsrechtsweg gemäß §§ 40 Abs. 1 Satz 1, 42 Abs. 1 VwGO eröffnet ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.11.1984 - 7 C 5/84 - und Urt. v. 17.8.1995 - 1 C 15/94 -, beide juris).
  • LAG Sachsen, 17.12.2008 - 2 SaGa 23/08

    Bestandsstreitigkeit

  • OVG Sachsen, 10.03.2009 - 2 B 148/09

    sächsisches Personalübergangsgesetz; Übergang eines Arbeitsverhältnisses;

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