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   OVG Sachsen, 20.07.2010 - D 6 A 253/10   

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https://dejure.org/2010,27744
OVG Sachsen, 20.07.2010 - D 6 A 253/10 (https://dejure.org/2010,27744)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.07.2010 - D 6 A 253/10 (https://dejure.org/2010,27744)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - D 6 A 253/10 (https://dejure.org/2010,27744)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsDO § 23 S. 1
    Prozesskostenhilfe, Disziplinarverfahren, angemessene Verteidigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Verteidigers i.R.e. Disziplinarverfahrens eines Beamten wegen Einbehaltung eines Teiles seiner Dienstbezüge während eines laufenden Disziplinarverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsDO § 23 S. 1; SächsDG § 89 Abs. 1
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Verteidigers i.R.e. Disziplinarverfahrens eines Beamten wegen Einbehaltung eines Teiles seiner Dienstbezüge während eines laufenden Disziplinarverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 16.03.2004 - 1 D 15.03

    In-sich-beurlaubter" Beamter des höheren Dienstes bei der Deutschen Post AG

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2010 - D 6 A 253/10
    Die Bindungswirkung erfasst damit nur solche Feststellungen, denen aus Sicht des Strafrichters entscheidungstragende Bedeutung zukommt (zu § 18 Abs. 1 Satz 1 BDO bereits BVerwG, Urt. v. 8. April 1986 - 1 D 145/85 -, juris Rn. 9 ff.; Urt. v. 16. März 2004 - 1 D 15/03 -, juris Rn. 15; Claussen/Janzen, BDO, 8. Aufl., § 18 Rn. 3a ff.).

    Bei dieser Beurteilung geht der Senat mit dem Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass ein Strafbefehlsverfahren - ungeachtet der Rechtskraftwirkung des Strafbefehls (§ 410 Abs. 3 StPO) - nicht die gleiche Richtigkeitsgewähr wie ein ordentliches Strafverfahren mit Hauptverhandlung bietet (BVerwG, Urt. v. 16. März 2004 - 1 D 15/03 -, juris Rn. 15 m. w. N.; Fleig, ZBR 2000, 121, 124).

  • BVerwG, 01.07.2003 - 2 WD 34.02

    Betrug; Strafbefehl; Wirkung des Strafbefehls; Strafbefehlswirkung; Verlust des

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2010 - D 6 A 253/10
    Ebenso wie die vergleichbaren bundesrechtlichen Regelungen des § 18 Abs. 1 Satz 1 BDO und des § 53 Abs. 2 Nr. 2 SG a. F./§ 48 Satz 1 Nr. 2 SG (vgl. BVerwG, Urt. v. 1. Juli 2003 - 2 WD 34/02 -, juris Rn. 6 ff.) ist § 15 Abs. 1 Satz 1 SächsDO einschränkend dahin auszulegen, dass sich die gesetzliche Bindungswirkung im gerichtlichen Verfahren nicht allein aus dem allgemeinen Vorrang des sachgleichen Strafverfahrens gegenüber Disziplinarverfahren, sondern vor allem aus der besonderen Richtigkeitsgewähr hinsichtlich jener Feststellungen eines Strafgerichts legitimiert, über die nach strafprozessualen Vorschriften in einer Hauptverhandlung vollständig Beweis erhoben worden ist.

    Dieser prinzipielle Unterschied der Erkenntnisgrundlage wird durch die Möglichkeit des Einspruchs (§ 410 StPO) gegen einen Strafbefehl nicht beseitigt, zumal das Unterlassen eines rechtzeitigen Einspruchs nicht stets als Eingeständnis des Tatvorwurfs zu verstehen ist, sondern auch auf vielfältige andere Motive oder Begleitumstände zurückzuführen sein kann (BVerwG, Urt. v. 1. Juli 2003 - 2 WD 34/02 -, juris Rn. 9).

  • BVerwG, 27.10.2008 - 2 B 48.08

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers wegen einer Nichtberücksichtigung einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2010 - D 6 A 253/10
    ist der Senat - wie schon die Disziplinarkammer - davon überzeugt, dass der Beamte bei Begehung der Straftat trotz seiner starken Alkoholisierung nicht in seiner Schuldfähigkeit vermindert war (zum Maßstab: BVerwG, Beschl. v. 27. Oktober 2008 - 2 B 48/08 -, juris Rn. 7), da eine starke Alkoholgewöhnung vorlag, wie sie im Gutachten vom 14. Juli 2009 festgestellt wurde.
  • BVerwG, 08.04.1986 - 1 D 145.85

    Bindung der Disziplinargerichte an tatsächliche Feststellungen in

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2010 - D 6 A 253/10
    Die Bindungswirkung erfasst damit nur solche Feststellungen, denen aus Sicht des Strafrichters entscheidungstragende Bedeutung zukommt (zu § 18 Abs. 1 Satz 1 BDO bereits BVerwG, Urt. v. 8. April 1986 - 1 D 145/85 -, juris Rn. 9 ff.; Urt. v. 16. März 2004 - 1 D 15/03 -, juris Rn. 15; Claussen/Janzen, BDO, 8. Aufl., § 18 Rn. 3a ff.).
  • BVerfG, 09.08.2006 - 2 BvR 1003/05

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Kriminalbeamten wegen begangener Straftaten

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2010 - D 6 A 253/10
    In einem solchen Fall des endgültig zerstörten Vertrauens rechtfertigt es selbst eine unverhältnismäßig lange Dauer des Disziplinarverfahrens nicht, von einer Entfernung aus dem Dienst abzusehen (vgl. bereits BVerfG, Kammerbeschl. v. 9. August 2006, DVBl. 2006, 1372, 1373; BVerwG, Beschl. v. 16. Februar 2010, ThürVBl. 2010, 202 m. w. N.).
  • BVerwG, 24.11.1999 - 1 D 68.98

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Schalterbeamter der Bahn; Verfälschen des

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2010 - D 6 A 253/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gilt dies auch für die einen Schuldspruch tragenden tatsächliche Feststellungen des Strafurteils eines unteren Gerichts, die - etwa nach einer Beschränkung des Rechtsmittels auf das Strafmaß - (teil-)rechtskräftig werden (BVerwG, Urt. v. 24. November 1999 - 1 D 68/98 -, juris Rn. 9; Claussen/Janzen a. a. O. § 18 Rn. 7 m. w. N.).
  • BVerwG, 16.06.1992 - 1 D 11.91

    Beamter des höheren Dienstes der Deutschen Bundesbahn; Vorwurf der

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2010 - D 6 A 253/10
    Nach diesem Maßstab kommt den tatsächlichen Feststellungen des rechtskräftigen 35 Strafurteils des Amtsgerichts M......... im gerichtlichen Disziplinarverfahren keine Bindungswirkung i. S. v. § 15 Abs. 1 Satz 1 SächsDO, nach dem Umständen des Falles jedoch eine erhebliche Indizwirkung zu (zur Rücknahme eines Einspruchs vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Juni 1992 - 1 D 11/91 -, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2010 - D 6 A 253/10
    Entscheidend ist insoweit, in welchem Umfang die Allgemeinheit dem Beamten noch Vertrauen in eine zukünftig pflichtgemäße Amtsausübung entgegenbringen kann, wenn ihr das Dienstvergehen einschließlich der belastenden und entlastenden Umstände bekannt würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 2005, BVerwGE 124, 252; Urt. v. 3. Mai 2007, NVwZ-RR 2007, 695).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2010 - D 6 A 253/10
    Entscheidend ist insoweit, in welchem Umfang die Allgemeinheit dem Beamten noch Vertrauen in eine zukünftig pflichtgemäße Amtsausübung entgegenbringen kann, wenn ihr das Dienstvergehen einschließlich der belastenden und entlastenden Umstände bekannt würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 2005, BVerwGE 124, 252; Urt. v. 3. Mai 2007, NVwZ-RR 2007, 695).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2006 - 6 B 360/06

    Rechtmäßigkeit einer Abordnungsverfügung gegenüber einem verbeamteten Lehrer zum

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2010 - D 6 A 253/10
    10 Der gegen die vorläufige Dienstenthebung gerichtete Antrag des Beamten blieb auch im Beschwerdeverfahren ohne Erfolg (SächsOVG, Beschl. v. 11. September 2006 - D 6 B 360/06 -).
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