Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 20.10.2009 - 4 B 460/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10538
OVG Sachsen, 20.10.2009 - 4 B 460/09 (https://dejure.org/2009,10538)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.10.2009 - 4 B 460/09 (https://dejure.org/2009,10538)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - 4 B 460/09 (https://dejure.org/2009,10538)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,10538) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 48 Abs. 1 Nr. 4; EnWG § 43 S. 1 Nr. 2, § 43e Abs. 1 S. 1
    Gasversorgungsleitung; Zwischenentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimetern

  • Judicialis

    VwGO § 48 Abs. 1 Nr. 4; ; EnWG § 43 S. 1 Nr. 2; ; EnWG § 43e Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimetern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.10.2009 - 4 B 460/09
    Im Unterschied zu einem durch die enteignungsrechtliche Vorwirkung eines Planfeststellungsbeschlusses betroffenen privaten Grundstückseigentümer wird sich eine durch das Fachplanungsrecht berührte Gemeinde nicht auf die Schutzwirkung der Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG oder Art. 32 Abs. 1 SächsVerf berufen können, weil sie nicht Grundrechtsträgerin, sondern - auch soweit sie als Fiskus über Grundstückseigentum verfügt - nur Teil der öffentlichen Gewalt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.7.1982, BVerfGE 61, 82, 100 ff.; BVerwG a. a. O., S. 1161 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99

    Planfeststellung; Gemeinde; Eigentum der Gemeinde; Klagebefugnis der Gemeinde;

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.10.2009 - 4 B 460/09
    Weder aus Art. 28 Abs. 2 GG noch aus Art. 82 Abs. 2 SächsVerf folgt ein Anspruch auf umfassende gerichtliche Überprüfung eines die Gemeinde betreffenden Planfeststellungsbeschlusses unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.1.2001, NVwZ 2001, 1160 ff.; BayVGH, Urt. v. 19.4.2005, BayVBl. 2006, 765 ff.).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.10.2009 - 4 B 460/09
    Zum anderen schlägt der gesetzliche Ausschluss der aufschiebenden Wirkung (§ 43e Abs. 1 Satz 1 EnWG) auch bei der hier gebotenen Interessenabwägung mit erheblichem Gewicht zu Buche (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.2005, BVerwGE 123, 241, 243 f.).
  • BVerwG, 15.04.1999 - 4 VR 18.98

    Ausgestaltung der Möglichkeiten eines Nachbarn zur Durchsetzung vorläufigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.10.2009 - 4 B 460/09
    Ausgehend davon wird es der Antragstellerin als Teil der vollziehenden Gewalt (siehe SächsVerfGH, Beschl. v. 3.5.2007, SächsVBl. 2007, 182, 183) voraussichtlich verwehrt sein, sich im gerichtlichen Verfahren als "Kontrolleur" der zur Wahrung öffentlicher Belange berufenen staatlichen Behörden oder als Sachwalter der Interessen ortsansässiger Windenergieunternehmen zu betätigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.4.1999, NVwZ-RR 1999, 554 f.).
  • OVG Sachsen, 03.07.2018 - 4 B 344/17

    Präklusion; Erdkabel; Freileitung; Schädlichkeitsgrenze; Naturschutzgebiet;

    In einem solchen Fall der von den Erfolgsaussichten gelösten Interessenabwägung ist der Entscheidung des Gesetzgebers, dass dem Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung zukommt, erhebliches Gewicht beizumessen (vgl. Senatsbeschl. v. 20. Oktober 2009 - 4 B 460/09 -, juris Rn. 11), so dass im Regelfall das private Interesse, von Vollzugsmaßnahmen bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens verschont zu bleiben, hinter dem öffentlichen Vollzugsinteresse zurückzustehen hat, und eine andere Entscheidung nur dann in Betracht kommt, wenn besondere individuelle Umstände dargelegt werden, die ein Abweichen vom Regelfall ausnahmsweise rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 -, juris Rn. 12 = BVerwGE 123, 241).
  • OVG Sachsen, 26.05.2020 - 4 B 169/19

    Zwischenentscheidung; Grundstückszufahrt; Hochwasserschutz

    Ob eine solche Zwischenentscheidung nötig ist, weil zu befürchten ist, dass bis zur abschließenden gerichtlichen Eilentscheidung unter Verletzung des verfassungsrechtlichen Gebots der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 38 SächsVerf) vollendete Tatsachen geschaffen werden, ist im Wege einer Interessenabwägung zu ermitteln (BVerwG, Beschl. v. 20. August 2012 - 7 VR 7.12 -, juris Rn. 2; Senatsbeschl. v. 20. Oktober 2009 - 4 B 460/09 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 18.11.2016 - 5 B 282/16

    Zwischenverfügung, Zwischenentscheidung, Hängebeschluss; effektiver Rechtsschutz,

    3 Ob eine solche Zwischenentscheidung (ein sog. "Hängebeschluss") nötig ist, weil zu befürchten ist, dass bis zur abschließenden gerichtlichen Eilentscheidung unter Verletzung des verfassungsrechtlichen Gebots der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) vollendete Tatsachen geschaffen werden, ist im Wege einer Interessenabwägung zu ermitteln (BVerwG, Beschl. v. 20. August 2012 - 7 VR 7/12 -, juris Rn. 2; SächsOVG, Beschl. v. 20. Oktober 2009 - 4 B 460/09 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 27.08.2018 - 4 B 322/17

    Planfeststellungsbeschluss; Eisenbahn; Baustraße; Trassenwahl; Abwägung;

    Sofern die Erfolgsaussichten der Hauptsache sich als offen darstellen, ist der Entscheidung des Gesetzgebers, dass dem Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung zukommt, erhebliches Gewicht beizumessen (vgl. Senatsbeschl. v. 3. Juli 2018 - 4 B 344/17 -, Rn. 13 [zur Veröffentlichung vorgesehen]; Senatsbeschl. v. 20. Oktober 2009 - 4 B 460/09 -, juris Rn. 11), so dass im Regelfall das private Interesse, von Vollzugsmaßnahmen bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens verschont zu bleiben, hinter dem öffentlichen Vollzugsinteresse zurückzustehen hat, und eine andere Entscheidung nur dann in Betracht kommt, wenn besondere individuelle Umstände dargelegt werden, die ein Abweichen vom Regelfall ausnahmsweise rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 -, juris Rn. 12 = BVerwGE 123, 241).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht