Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 20.11.2018 - 5 E 18/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,51856
OVG Sachsen, 20.11.2018 - 5 E 18/18 (https://dejure.org/2018,51856)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.11.2018 - 5 E 18/18 (https://dejure.org/2018,51856)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. November 2018 - 5 E 18/18 (https://dejure.org/2018,51856)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,51856) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 164 VwGO § 165 RVG § 14 Abs. 1 RVG § 33 VV-RVG Nr. 2300 BGB § 315 Abs. 3
    Beschwerde; Erinnerung; Festsetzung der zu erstattenden Kosten des Vorverfahrens; Geschäftsgebühr; Rahmengebühr; Gebührenbestimmungsrecht; billiges Ermessen; Toleranzgrenze; Toleranzzuschlag; Gegenstandswert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Festsetzung einer unangemessenen Gebührenbestimmung des Rechtsanwalts durch das Gericht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1695
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Leipzig, 15.01.2018 - 4 O 27/17
    Auszug aus OVG Sachsen, 20.11.2018 - 5 E 18/18
    beglaubigte Abschrift Az.: 5 E 18/18 4 O 27/17.

    Auf die Beschwerde des Beklagten werden der Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 15. Januar 2018 - 4 O 27/17 - und der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 7. November 2017 - 4 K 1253/15 - geändert.

  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 13.04

    Festsetzung und Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Rahmen eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.11.2018 - 5 E 18/18
    Denn das Bestimmungsrecht des Rechtsanwalts gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 bis 3 RVG ist gegenüber seinem Mandanten ein solches i. S. v. § 315 Abs. 3 BGB, dessen Rügerecht gegenüber einer unbilligen Gebührenbestimmung durch den Rechtsanwalt mittels § 14 Abs. 1 Satz 4 RVG auf ersatzpflichtige Dritte erstreckt wird (BGH, Urt. v. 17. September 2015 - IX ZR 280/14 -, juris Rn. 25, m. w. N.; BVerwG, Urt. v. 17. August 2005 - 6 C 13.04 -, juris Rn. 16).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2010 - 1 E 10773/10

    Kostenrecht - zur abgesenkten Mittelgebühr nach Nr 2301 RVG-VV

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.11.2018 - 5 E 18/18
    11 Soweit danach das Ermessen nach § 14 Abs. 1 RVG eröffnet und ausgeübt ist, der Rechtsanwalt aber die Toleranzgrenze von 20 % überschreitet, setzt das Gericht die im Einzelfall objektiv angemessene Gebühr selbst fest, ohne sie nochmals um 20 % zu erhöhen (OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 12. Juli 2010 - 1 E 10773/10 -, juris Rn. 10 a. E.; Winkler, in: Mayer/Kroiß, RVG, 7. Aufl. 2018, § 14 Rn. 56).
  • BGH, 20.07.2010 - EnZR 23/09

    Stromnetznutzungsentgelt IV

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.11.2018 - 5 E 18/18
    Dabei trifft das Gericht eine eigene, tatrichterliche Ermessensentscheidung, die im Revisionsverfahren nur auf Ermessenfehler zu überprüfen ist (st. Rspr. zu § 315 Abs. 3 BGB, vgl. BGH, Urt. v. 20. Juli 2010 - EnZR 23/09 -, juris Rn. 39, m. w. N.).
  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.11.2018 - 5 E 18/18
    10 Die so vom Rechtsanwalt im Einzelfall bestimmte Gebühr ist solange ermessengerecht und damit nicht unbillig i. S. v. § 14 Abs. 1 Satz 4 RVG, d. h. von einem ersatzpflichtigen Dritten hinzunehmen, wie sie sich innerhalb einer Toleranzgrenze von 20 % um die im Einzelfall gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 bis 3 RVG objektiv angemessene Gebühr bewegt (st. Rspr., vgl. BGH, Urt. 11. Juli 2012 - VIII ZR 323/11 -, juris Rn. 10, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 08.10.2012 - 5 E 42/12

    Festsetzung zu erstattender Vorverfahrenskosten, Anrechnung auf die Gebühr des

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.11.2018 - 5 E 18/18
    Bei der Rahmengebühr gemäß Nr. 2300 VV-RVG ist eine Erhöhung der Regelgebühr von 1, 3 gemäß Nr. 2300 Satz 2 VV-RVG allerdings nur zulässig (und der Ermessensspielraum nach § 14 Abs. 1 RVG wieder eröffnet), wenn die Tätigkeit gemäß dieser Vorschrift umfangreich oder schwierig war, was uneingeschränkt gerichtlich überprüfbar ist (st. Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 5. Februar 2013 - VI ZR 195/12 -, juris Rn. 8; SächsOVG, Beschl. v. 8. Oktober 2012 - 5 E 42/12 -, juris Rn. 10, m. w. N.).
  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 195/12

    Rechtsanwaltskosten bei Verkehrsunfallregulierung: Gerichtliche Überprüfbarkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.11.2018 - 5 E 18/18
    Bei der Rahmengebühr gemäß Nr. 2300 VV-RVG ist eine Erhöhung der Regelgebühr von 1, 3 gemäß Nr. 2300 Satz 2 VV-RVG allerdings nur zulässig (und der Ermessensspielraum nach § 14 Abs. 1 RVG wieder eröffnet), wenn die Tätigkeit gemäß dieser Vorschrift umfangreich oder schwierig war, was uneingeschränkt gerichtlich überprüfbar ist (st. Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 5. Februar 2013 - VI ZR 195/12 -, juris Rn. 8; SächsOVG, Beschl. v. 8. Oktober 2012 - 5 E 42/12 -, juris Rn. 10, m. w. N.).
  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 280/14

    Verzugsschadensersatz: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten für Mahnschreiben

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.11.2018 - 5 E 18/18
    Denn das Bestimmungsrecht des Rechtsanwalts gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 bis 3 RVG ist gegenüber seinem Mandanten ein solches i. S. v. § 315 Abs. 3 BGB, dessen Rügerecht gegenüber einer unbilligen Gebührenbestimmung durch den Rechtsanwalt mittels § 14 Abs. 1 Satz 4 RVG auf ersatzpflichtige Dritte erstreckt wird (BGH, Urt. v. 17. September 2015 - IX ZR 280/14 -, juris Rn. 25, m. w. N.; BVerwG, Urt. v. 17. August 2005 - 6 C 13.04 -, juris Rn. 16).
  • OVG Sachsen, 28.02.2017 - 5 E 91/16

    Festsetzung der zu erstattenden Kosten; verfahrensfehlerhafte

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.11.2018 - 5 E 18/18
    Über sie entscheidet der Senat in der Besetzung mit drei Richtern (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28. Februar 2017 - 5 E 91/16 -, juris Rn. 2, m. w. N.).
  • VGH Hessen, 29.03.2017 - 6 E 263/17

    Gesamtgegenstandswert in Massenverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.11.2018 - 5 E 18/18
    Zudem ist der Erstattungsbetrag antragsgemäß mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem Eingang des Festsetzungsantrags bei Gericht am 3. August 2017 zu verzinsen (§ 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 247 Abs. 1 BGB; vgl. zur entsprechenden Anwendung der §§ 103 ff. ZPO im Verfahren nach § 164 VwGO: Hug, in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 164 Rn. 3, Fn. 1 m. w. N.).7 Die vorliegend allein streitige Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV-RVG bemisst sich gemäß § 13 RVG i. V. m. Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 Satz 3 RVG nach dem Streitwert von 15.000,00 EUR, der für das Klageverfahren festgesetzt wurde (§ 2 Abs. 1, § 23 Abs. 1 Satz 1 bzw. 3, § 32 Abs. 1 RVG; zur Maßgeblichkeit des Klagestreitwerts für das Vorverfahren: HessVGH, Beschl. v. 29. März 2017 - 6 E 263/17 -, juris Rn. 17), so dass eine Gebühr 650, 00 EUR beträgt.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2019 - L 8 R 960/19
    Erweist sich bei der Festsetzung der zu erstattenden Kosten eine Gebührenbestimmung des Rechtsanwalts gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 bis 3 RVG als unbillig im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 4 RVG, so setzt das Gericht - im Widerspruchsverfahren die Behörde - die im Einzelfall objektiv angemessene Gebühr selbst fest, ohne sie um einen Toleranzzuschlag von 20 % zu erhöhen (Sächsisches OVG 20.11.2018 - 5 E 18/18 - juris).
  • OVG Sachsen, 06.02.2020 - 5 E 297/18

    Zur Auslegung eines Antrags auf gerichtliche Festsetzung der zu erstattenden

    Soweit danach das Ermessen nach § 14 Abs. 1 RVG eröffnet und ausgeübt ist, der Rechtsanwalt aber die Toleranzgrenze von 20 % überschreitet, setzt das Gericht die objektiv angemessene Gebühr selbst fest, ohne sie nochmals um 20 % zu erhöhen (SächsOVG, Beschl. v. 20. November 2018 - 5 E 18/18 -, juris Rn. 9 ff., m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 31.08.2023 - 1 U 1870/22

    Anspruch auf Zahlung des Rechtsanwaltshonorars aufgrund erbrachter Leistungen in

    Hat der Rechtsanwalt eine erhöhte Gebühr verlangt, hat das zur Entscheidung über die Angemessenheit des Gebührenansatzes entscheidende Gericht keine Möglichkeit, einen Toleranzzuschlag auf die von ihm ermittelte Gebührenhöhe hinzuzurechnen (so etwa OVG Koblenz, NJW 2010, 3739 ; OVG Bautzen, Beschluss vom 20.11.2018 - 5 E 18/18, NJW 2019, 1695 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht