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   OVG Sachsen, 21.09.2018 - 5 A 88/18.A   

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OVG Sachsen, 21.09.2018 - 5 A 88/18.A (https://dejure.org/2018,51691)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.09.2018 - 5 A 88/18.A (https://dejure.org/2018,51691)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. September 2018 - 5 A 88/18.A (https://dejure.org/2018,51691)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1 VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO § 86 Abs. 1 Satz 1
    Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung; Überzeugungsgrundsatz, Untersuchungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen, 21.09.2010 - A 4 B 481/07

    Asylrecht, Flüchtlingsanerkennung, Bosnien und Herzegowina, posttraumatische

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2018 - 5 A 88/18
    Dies muss - wenn nicht anders möglich - in der Weise geschehen, dass sich der Richter schlüssig wird, ob er dem Kläger glaubt (BVerwG, Urt. v. 16. April 1985 - 9 C 109.84 -, juris Rn. 16 m.w.N.; SächsOVG, Urt. v. 21. September 2010 - A 4 B 481/07 -, juris Rn. 30).

    Unauflösbare Widersprüche und erhebliche Steigerungen des Vorbringens sind hiermit nicht vereinbar und können dazu führen, dass dem entsprechenden Vortrag ganz oder auch nur teilweise nicht geglaubt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. November 1985 - 9 C 27.85 -, juris Rn. 17; SächsOVG, Urt. v. 21. September 2010 - A 4 B 481/07 -, juris Rn. 30).

  • BVerwG, 18.02.2015 - 1 B 2.15

    Sachgerechte Handhabung des Amtsermittlungsgrundsatzes

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2018 - 5 A 88/18
    Die Tatsache, dass ein Beweisantrag nicht gestellt wurde, ist aber dann unerheblich, wenn sich dem Gericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung auch ohne ausdrücklichen Beweisantrag eine weitere Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Februar 2015 - 1 B 2.15 -, juris Rn. 2).

    Wie bereits ausgeführt, hat das Bundesverwaltungsgericht die Rechtsfrage, dass ein Gericht aufgrund seiner Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung auch ohne ausdrücklichen Beweisantrag von Beweiserhebungen nicht absehen darf, wenn sich dem Gericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung auch ohne ausdrücklichen Beweisantrag eine weitere Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen, bereits - bejahend - beantwortet (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Februar 2015 - 1 B 2.15 -, juris Rn. 2).

  • BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab -

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2018 - 5 A 88/18
    Unauflösbare Widersprüche und erhebliche Steigerungen des Vorbringens sind hiermit nicht vereinbar und können dazu führen, dass dem entsprechenden Vortrag ganz oder auch nur teilweise nicht geglaubt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. November 1985 - 9 C 27.85 -, juris Rn. 17; SächsOVG, Urt. v. 21. September 2010 - A 4 B 481/07 -, juris Rn. 30).
  • BVerwG, 30.08.2012 - 8 C 5.11

    Vermögensrecht; vermögensrechtliche Ansprüche; Enteignung; entschädigungslose

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2018 - 5 A 88/18
    Die Grenzen der "Freiheit" des Gerichts sind erst dann überschritten, wenn es entweder seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zu Grunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen; diese Verstöße gegen den Überzeugungsgrundsatz können als Verfahrensmängel gerügt werden (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urt. v. 30. August 2012 - 8 C 5.11 -, juris Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2018 - 5 A 88/18
    So besteht im Asylrechtsstreit Anlass zu weiterer Sachaufklärung generell dann nicht, wenn der Asylbewerber unter Verletzung der ihn treffenden Mitwirkungspflichten seine guten Gründe für eine ihm drohende politische Verfolgung nicht unter Angabe genauer Einzelheiten schlüssig schildert (BVerwG, Urt. v. 29. Juni 1999 - 9 C 36.98 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2018 - 5 A 88/18
    Dies muss - wenn nicht anders möglich - in der Weise geschehen, dass sich der Richter schlüssig wird, ob er dem Kläger glaubt (BVerwG, Urt. v. 16. April 1985 - 9 C 109.84 -, juris Rn. 16 m.w.N.; SächsOVG, Urt. v. 21. September 2010 - A 4 B 481/07 -, juris Rn. 30).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2018 - 5 A 88/18
    Er muss also unter Angabe genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt schildern, aus dem sich - als wahr unterstellt - ergibt, dass ihm bei verständiger Würdigung politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so dass ihm nicht zuzumuten ist, im Herkunftsstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (BVerwG, Urt. v. 22. März 1983 - 9 C 68.81 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 29.05.2015 - 5 A 41/13

    Selbstverwaltungsangelegenheit; eigener Wirkungskreis; weisungsfreie

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2018 - 5 A 88/18
    Die Zulassungsbegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (st. Rspr., u. a. SächsOVG, Beschl. v. 29. Mai 2015 - 5 A 41/13 -, juris Rn. 30).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2017 - 11 A 682/16

    Absehen von einer Beweiserhebung als Gehörsverstoß; Maßgeblichkeit der

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2018 - 5 A 88/18
    Die bloße Rüge eines Verstoßes gegen die gerichtliche Sachaufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO vermag aber von vornherein nicht zur Zulassung der Berufung zu führen, weil ein solcher Verfahrensmangel keinen absoluten Revisionsgrund nach § 138 VwGO darstellt, auf welche § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG die Zulassung der Berufung in Asylsachen ausdrücklich beschränkt (SächsOVG, Beschl. v. 5. Juli 2018 - 4 A 570/18.A -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 17. Mai 2017 - 11 A 682/16.A -, juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 05.07.2018 - 4 A 570/18

    Adressenänderung; Zustellung; Adressmitteilung; Beweisantrag

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2018 - 5 A 88/18
    Die bloße Rüge eines Verstoßes gegen die gerichtliche Sachaufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO vermag aber von vornherein nicht zur Zulassung der Berufung zu führen, weil ein solcher Verfahrensmangel keinen absoluten Revisionsgrund nach § 138 VwGO darstellt, auf welche § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG die Zulassung der Berufung in Asylsachen ausdrücklich beschränkt (SächsOVG, Beschl. v. 5. Juli 2018 - 4 A 570/18.A -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 17. Mai 2017 - 11 A 682/16.A -, juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 15.09.2022 - 1 A 189/22

    Elektronisches Dokument; sicherer Übermittlungsweg; De-Mail; besonderes

    Wird der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung geltend gemacht, verlangt das Darlegungserfordernis in § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert wird, die sowohl für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war als auch für das Berufungsverfahren erheblich sein würde (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 21. September 2018 - 5 A 88/18.A -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 16.04.2020 - 5 A 580/17

    Ausbaubeitrag, Verbesserung und Erneuerung einer Verkehrsanlage,

    Ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO (vgl. dazu: SächsOVG, Beschl. v. 21. September 2018 - 5 A 88/18.A -, juris Rn. 4) oder gegen die Begründungspflicht gemäß § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO (vgl. dazu: SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2016 - 5 A 585/15.A -, juris Rn. 2) ist somit weder dargelegt noch sonst ersichtlich.
  • VG Würzburg, 25.11.2019 - W 8 K 18.32310

    Keine Verschlechterung einer schizoaffektiven Psychose durch Rückkehr in die

    Nach der Auskunftslage ist die Behandlung der psychischen Erkrankungen des Klägers in Tunesien möglich (vgl. auch SächsOVG, B.v. 21.9.2018 - 5 A 88/18.A - juris; VG München, U.v. 8.6.2018 - M 26 K 18.31154- juris).
  • VG Ansbach, 26.06.2020 - AN 17 K 17.32236

    Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbots hinsichtlich des Jemen

    Das Gericht darf also keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit begnügen, der Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht vollends auszuschließen sind (SächsOVG, B.v. 21.9.2018 - 5 A 88/18.A - juris Rn. 4).
  • VG Ansbach, 05.03.2020 - AN 17 K 17.34711

    Erfolglose Klage eines palästinensischen Asylbewerbers aus dem Gazastreifen

    Das Gericht darf also keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit begnügen, der Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht vollends auszuschließen sind (SächsOVG, B.v. 21.9.2018 - 5 A 88/18.A - juris Rn. 4).
  • VG Ansbach, 06.10.2020 - AN 17 K 17.33251

    Erfolglose Asylklage jordanischer Staatsangehöriger

    Das Gericht darf also keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit begnügen, der Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht vollends auszuschließen sind (SächsOVG, B.v. 21.9.2018 - 5 A 88/18.A - juris Rn. 4).
  • VG Ansbach, 18.08.2020 - AN 17 K 20.30137

    Implizite Anordnung des Einreise- und Aufenthaltsverbots durch behördliche

    Das Gericht darf also keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit begnügen, der Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht vollends auszuschließen sind (SächsOVG, B.v. 21.9.2018 - 5 A 88/18.A - juris Rn. 4).
  • VG Ansbach, 10.03.2020 - AN 17 K 19.31331

    Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft einer aus dem Gazastreifen

    Das Gericht darf also keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit begnügen, der Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht vollends auszuschließen sind (SächsOVG, B.v. 21.9.2018 - 5 A 88/18.A - juris Rn. 4).
  • VG Ansbach, 06.10.2020 - AN 17 K 17.33123

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären

    Das Gericht darf also keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit begnügen, der Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht vollends auszuschließen sind (SächsOVG, B.v. 21.9.2018 - 5 A 88/18.A - juris Rn. 4).
  • VG Ansbach, 06.10.2020 - AN 17 K 17.33258

    Abschiebungsandrohung nach Jordanien für Familie mit zwei minderjährigen Kindern

    Das Gericht darf also keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit begnügen, der Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht vollends auszuschließen sind (SächsOVG, B.v. 21.9.2018 - 5 A 88/18.A - juris Rn. 4).
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