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   OVG Sachsen, 22.01.2007 - 3 E 208/06   

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OVG Sachsen, 22.01.2007 - 3 E 208/06 (https://dejure.org/2007,9593)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.01.2007 - 3 E 208/06 (https://dejure.org/2007,9593)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. Januar 2007 - 3 E 208/06 (https://dejure.org/2007,9593)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 3 Abs. 1, Art 19 Abs. 4; VwGO § 166; ZPO 114; AufenthaltG § 25 Abs. 3 und Abs. 5, § 60 Abs. 7; AuslG § 53 Abs. 6; AsylVfG § 42 Satz 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten der auf Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen gerichteten Klagen im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens; Ausweisungsschutz wegen allgemeiner Extremgefahren im Heimatland; Bindungswirkung einer negativen Feststellung des ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 166; ZPO § 114; AufenthG § 60 Abs. 7; AufenthG § 25 Abs. 3; AufenthG § 25 Abs. 5; AsylVfG § 42 S. 1
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, subsidiärer Schutz, Ausreisehindernis, Irak, Abschiebungshindernis, allgemeine Gefahr, extreme Gefahrenlage, abgelehnte Asylbewerber, Zuständigkeit, sachliche Zuständigkeit, Prüfungskompetenz, Ausländerbehörde, Bindungswirkung, ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; VwGO § 166; ; ZPO § 114; ; AufenthaltG § 25 Abs. 3; ; AufenthaltG § 25 Abs. 5; ; AufenthaltG § 60 Abs. 7; ; AuslG § 53 Abs. 6; ; AsylVfG § 42 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Prozesskostenhilfe, hinreichende Erfolgsaussicht, Rechtsschutzgleichheit, Abschiebungsschutz, extreme Gefahrenlage im Irak

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 323
  • DÖV 2007, 561
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2007 - 3 E 208/06
    Insbesondere darf das Bewilligungsverfahren nicht dazu benutzt werden, strittige Rechtsfragen abschließend zu klären (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.2.2004, NJW 2004, 1789; BVerfG, Beschl. v. 7.4.2000, NJW 2000, 1936) oder die Klärung streitiger Tatsachen im Hauptsacheverfahren zu verhindern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.10.2003, NVwZ 2004, 334 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 29.09.2006 - 3 R 6/06

    Zum Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung für den Irak

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2007 - 3 E 208/06
    In aktuellen Entscheidungen anderer Obergerichte wird eine derartige Gefahr zwar überwiegend verneint (vgl. die ausführliche Prüfung des OVG Saarland, Urt. v. 29.9.2006 - 3 R 6/06; OVG Schl.-H., Beschl. v. 2.8.2006 - 1 LB 122/05; OVG NW, Urt. v. 4.4.2006 - 9 A 3538/05.A; offengelassen im Asylverfahren im Hinblick auf die Erlasslage: VGH BW, Urt. 4.5.2006 - A 2 S 1046/05 - und NdsOVG, Beschl. v. 16.2.2006 - 9 LB 27.03 - sämtlich zitiert nach JURIS).
  • VGH Bayern, 09.10.2006 - 24 ZB 06.1895

    D (A), Berufungszulassungsantrag, Irak, Iraker, Widerruf, Aufenthaltserlaubnis,

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2007 - 3 E 208/06
    Damit kommt es vorliegend auf eine höchstrichterlich bislang nicht geklärte Rechtsfrage an (a.A. offenbar BayVGH, Beschl. v. 9.10.2006 - 24 ZB 06.1895 - zitiert nach JURIS, wonach aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts folgen soll, dass bei der gegebenen Erlasslage für den Irak im Asylverfahren in vollem Umfang eine Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse stattfinde), die im Prozesskostenhilfeverfahren nicht "durchentschieden" werden darf.
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2007 - 3 E 208/06
    Insbesondere darf das Bewilligungsverfahren nicht dazu benutzt werden, strittige Rechtsfragen abschließend zu klären (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.2.2004, NJW 2004, 1789; BVerfG, Beschl. v. 7.4.2000, NJW 2000, 1936) oder die Klärung streitiger Tatsachen im Hauptsacheverfahren zu verhindern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.10.2003, NVwZ 2004, 334 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.08.2006 - 1 LB 122/05

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Baath, Machtwechsel, Schiiten, Ermessen,

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2007 - 3 E 208/06
    In aktuellen Entscheidungen anderer Obergerichte wird eine derartige Gefahr zwar überwiegend verneint (vgl. die ausführliche Prüfung des OVG Saarland, Urt. v. 29.9.2006 - 3 R 6/06; OVG Schl.-H., Beschl. v. 2.8.2006 - 1 LB 122/05; OVG NW, Urt. v. 4.4.2006 - 9 A 3538/05.A; offengelassen im Asylverfahren im Hinblick auf die Erlasslage: VGH BW, Urt. 4.5.2006 - A 2 S 1046/05 - und NdsOVG, Beschl. v. 16.2.2006 - 9 LB 27.03 - sämtlich zitiert nach JURIS).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2006 - A 2 S 1046/05

    Zur Auslegung des § 73 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992 in der seit dem 01.01.2005

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2007 - 3 E 208/06
    In aktuellen Entscheidungen anderer Obergerichte wird eine derartige Gefahr zwar überwiegend verneint (vgl. die ausführliche Prüfung des OVG Saarland, Urt. v. 29.9.2006 - 3 R 6/06; OVG Schl.-H., Beschl. v. 2.8.2006 - 1 LB 122/05; OVG NW, Urt. v. 4.4.2006 - 9 A 3538/05.A; offengelassen im Asylverfahren im Hinblick auf die Erlasslage: VGH BW, Urt. 4.5.2006 - A 2 S 1046/05 - und NdsOVG, Beschl. v. 16.2.2006 - 9 LB 27.03 - sämtlich zitiert nach JURIS).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2007 - 3 E 208/06
    Entgegen der Auffassung der Beklagten gehen die Kläger zu Recht davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27.6.2006 (NVwZ 2006, 1418) ausdrücklich offen gelassen hat, ob die Ausländerbehörden und Gerichte im Aufenthaltserlaubnisverfahren sowohl nach § 25 Abs. 3 Satz 1 als auch nach § 25 Abs. 5 AufenthG ausnahmsweise, nämlich abweichend von der grundsätzlich aus § 42 Satz 1 AsylVfG folgenden Unzulässigkeit eigener Prüfung, selbstständig darüber zu befinden haben, ob dem Ausländer im Herkunftsland infolge einer allgemeinen Gefahrenlage eine extreme Gefahr für Leib und Leben droht, die in verfassungskonformer Anwendung von § 60 Abs. 7 AufenthG zur Bejahung eines Abschiebeverbots nach dieser Vorschrift führen muss.
  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2007 - 3 E 208/06
    Insbesondere darf das Bewilligungsverfahren nicht dazu benutzt werden, strittige Rechtsfragen abschließend zu klären (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.2.2004, NJW 2004, 1789; BVerfG, Beschl. v. 7.4.2000, NJW 2000, 1936) oder die Klärung streitiger Tatsachen im Hauptsacheverfahren zu verhindern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.10.2003, NVwZ 2004, 334 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2006 - 9 A 3538/05

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Genfer Flüchtlingskonvention,

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2007 - 3 E 208/06
    In aktuellen Entscheidungen anderer Obergerichte wird eine derartige Gefahr zwar überwiegend verneint (vgl. die ausführliche Prüfung des OVG Saarland, Urt. v. 29.9.2006 - 3 R 6/06; OVG Schl.-H., Beschl. v. 2.8.2006 - 1 LB 122/05; OVG NW, Urt. v. 4.4.2006 - 9 A 3538/05.A; offengelassen im Asylverfahren im Hinblick auf die Erlasslage: VGH BW, Urt. 4.5.2006 - A 2 S 1046/05 - und NdsOVG, Beschl. v. 16.2.2006 - 9 LB 27.03 - sämtlich zitiert nach JURIS).
  • VG Dresden, 30.04.2010 - 3 K 1360/06

    Aussetzung der Abschiebung von Ausländern für längstens sechs Monate aus

    Diese Entscheidung hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht auf die Beschwerde der Kläger mit Beschluss vom 22.1.2007 - Az. 3 E 208/06 - geändert und ihnen für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihres Prozessbevollmächtigten bewilligt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten sowie die beigezogenen Gerichtsakten des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im PKH-Beschwerdeverfahren - Az. 3 E 208/06 - und die Niederschrift zur mündlichen Verhandlung verwiesen.

  • VG Stuttgart, 25.04.2008 - 9 K 6051/07

    Bindung der Ausländerbehörde an Entscheidung des Bundesamtes

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 27.6.2006 mit keinem Wort angedeutet, weshalb in der hier vorliegenden Fallgruppe entgegen des Wortlauts von § 42 Satz 1 AsylVfG eine Prüfungskompetenz der Ausländerbehörden eröffnet sein soll (offen gelassen auch von Sächs. OVG, Beschl. v. 22.1.2007, DÖV 2007, 561; bejahend ohne Begründung Hailbronner, AuslR, § 25 Rn. 50; ablehnend VG Stuttgart, 9.Kammer, Beschl. v. 8.8.2007 - 9 K 3917/07 - 12. Kammer, Urt. v. 3.3.2008 - 12 K 2363/07 -).
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