Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 22.03.2011 - A 2 A 335/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,20687
OVG Sachsen, 22.03.2011 - A 2 A 335/09 (https://dejure.org/2011,20687)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.03.2011 - A 2 A 335/09 (https://dejure.org/2011,20687)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. März 2011 - A 2 A 335/09 (https://dejure.org/2011,20687)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,20687) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    AsylVfG § 78 Abs. 1 Nr. 1, § 78 Abs. 1 Nr. 3
    Iran, keine Rückkehrgefährdung eines unverfolgt ausgereisten Asylantragstellers bei niederschwelliger exilpolitscher Betätigung auch nach den Präsidentschaftswahlen im Juni 2009, grundsätzliche Bedeutung, rechtliches Gehör

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage der hinreichenden Sicherheit von Rückkehrern in den Iran nach vorheriger Asylantragstellung und langjährigem Aufenthalt im westlichen Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinreichende Sicherheit von Rückkehrern in den Iran nach vorheriger Asylantragstellung und langjährigem Aufenthalt im westlichen Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 10.11.2009 - A 2 A 572/08

    Flüchtlingsanerkennung, Asylfolgeantrag, Iran, Änderung der Sachlage,

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2011 - A 2 A 335/09
    - Rückkehrer nach vorheriger Asylantragstellung und langjährigem Aufenthalt im westlichen Ausland, wie der Kläger, im Iran hinreichend sicher wären und im Iran eine gesicherte Existenzmöglichkeit, ohne Verfolgung und ohne Gefahr für Leib, Leben und Freiheit besteht".4 Diese Fragen sind in der Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. zuletzt Urt. v. 10. November 2009 - A 2 A 571/08 und A 2 A 572/08 -, beide juris).

    Schließlich ist auch sonst nicht ersichtlich, dass für den - unverfolgt ausgereisten - Kläger eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit bestünde oder seine Existenz im Iran nicht gesichert wäre (vgl. Senatsurt. v. 10. November 2009 - A 2 A 571/08 und A 2 A 572/08 -, beide juris; Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 27. Februar 2011, S. 41, 42).

  • OVG Sachsen, 10.11.2009 - A 2 A 571/08

    Flüchtlingsanerkennung, Asylfolgeantrag, Iran, Änderung der Sachlage,

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2011 - A 2 A 335/09
    - Rückkehrer nach vorheriger Asylantragstellung und langjährigem Aufenthalt im westlichen Ausland, wie der Kläger, im Iran hinreichend sicher wären und im Iran eine gesicherte Existenzmöglichkeit, ohne Verfolgung und ohne Gefahr für Leib, Leben und Freiheit besteht".4 Diese Fragen sind in der Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. zuletzt Urt. v. 10. November 2009 - A 2 A 571/08 und A 2 A 572/08 -, beide juris).

    Schließlich ist auch sonst nicht ersichtlich, dass für den - unverfolgt ausgereisten - Kläger eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit bestünde oder seine Existenz im Iran nicht gesichert wäre (vgl. Senatsurt. v. 10. November 2009 - A 2 A 571/08 und A 2 A 572/08 -, beide juris; Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 27. Februar 2011, S. 41, 42).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2011 - A 2 A 335/09
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, sofern das Vorbringen nicht aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleiben kann oder muss (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. Mai 1992, BVerfGE 86, 133, 145 f; Senatsbeschl. v. 7. Juni 2007 - A 2 B 575/05 -).
  • VG Karlsruhe, 02.02.2012 - A 6 K 2553/11
    Es entspricht der Erkenntnislage des Gerichts, dass "allein der Umstand, dass eine Person in Deutschland einen Asylantrag gestellt hat, [...] keine staatlichen Repressionen nach der Rückkehr nach Iran aus[löst]" (so Lageberichte des Auswärtigen Amts vom 18.03.2008, S. 34, vom 23.02.2009, S. 40, vom 28.07.2010, S. 36, vom 27.02.2011, S. 43 und 04.11.2011, S. 49 f.; vgl. im Übrigen auch aus der aktuellen Rechtsprechung OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.05.2011 - 13 LA 176/10 - juris, dort Rn. 4 und sächs. OVG, Beschluss vom 22.03.2011 - A 2 A 335/09 - juris, dort Rn. 6).

    Es entspricht der derzeitigen Erkenntnislage, dass "allein der Umstand, dass eine Person in Deutschland einen Asylantrag gestellt hat, [...] keine staatlichen Repressionen nach der Rückkehr nach Iran aus(löst]" (so Lageberichte des Auswärtigen Amts vom 18.03.2008, S. 34, vom 23.02.2009, S. 40, vom 28.07.2010, S. 36, vom 27.02.2011, S. 43 und 04.11.2011, S. 49 f.; vgl. im Übrigen auch aus der aktuellen Rechtsprechung OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.05.2011 - 13 LA 176/10 - juris, dort Rn. 4 und sächs. OVG, Beschluss vom 22.03.2011 - A 2 A 335/09 - juris, dort Rn. 6).

  • OVG Sachsen, 22.12.2011 - A 2 A 41/08

    Rechtliches Gehör, Übergehen wesentlichen Tatsachenvortrags, Kenntnis des

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, sofern das Vorbringen nicht aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleiben kann oder muss (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. Mai 1992, BVerfGE 86, 133, 145 f.; Senatsbeschl. v. 22. März 2011 - A 2 A 335/09 - Senatsbeschl. v. 7. Juni 2007 - A 2 B 575/05 -).3 Mit ihrem Vorbringen, das Verwaltungsgericht habe es unterlassen zu erörtern, weshalb "Geschehensabläufe im Iran" von ihr "nicht konkret geschildert werden konnten", obwohl ihr eine posttraumatische Belastungsstörung bescheinigt worden sei, und dass sich im angegriffenen Urteil bei den Ausführungen zu den Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 bis 5 und Abs. 7 AufentG nichts zu ihren "psychischen Belastungen ... und dahingehend, ob ihr bei einer Rückkehr in den Iran nicht lebensgefährliche Gesundheitsschäden drohen", finde, hat die Klägerin einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht dargetan.
  • VG München, 14.04.2015 - M 2 K 14.30711

    Asylverfahren, Herkunftsland Iran, Vorflucht, Glaubhaftmachung,

    Anhaltspunkte dafür, dass dem Kläger aus anderen Gründen als den vorgetragenen, aber nicht glaubwürdigen Fluchtgründen der Flüchtlingsstatus oder der hilfsweise beantragte subsidiäre Schutzstatus zuzuerkennen wäre oder Abschiebungshindernisse nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu seinen Gunsten festzustellen wären, wurden dem Gericht vom Kläger weder glaubhaft gemacht, noch sind sie dem Gericht sonst ersichtlich; dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die in der Klagebegründung angeführte Gefährdung von (abgelehnten) Asylbewerbern im Falle ihrer Rückkehr in den Iran wegen der Durchführung eines Asylverfahrens im Bundesgebiet (vgl. hierzu: Auswärtiges Amt, Lagebericht Iran, Stand Oktober 2013, S. 39; bestätigt im aktuellsten Lagebericht vom 24.2.2015, S. 33; vgl. ferner: SächsOVG, B.v. 22.3.2011 - A 2 A 335/09 - juris Rn. 6; OVG SH, B. v. 13.5.2011 - 13 LA 176/10 - juris Rn. 4; VG Augsburg, U. v. 12.11.2012 - Au 7 K 12.30225 - juris Rn. 69 ff.; VG Würzburg, U. v. 14.9.2011 - W 6 K 10.30244 - juris Rn. 40 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht