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   OVG Sachsen, 23.02.2016 - 3 A 115/15   

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OVG Sachsen, 23.02.2016 - 3 A 115/15 (https://dejure.org/2016,3383)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.02.2016 - 3 A 115/15 (https://dejure.org/2016,3383)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - 3 A 115/15 (https://dejure.org/2016,3383)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 11 Abs. 3; VwGO § 114
    Sperrfrist; Ausweisung; Ermessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befristung der Ausweisung eines Ausländers aufgrund einer Gefährlichkeitsprognose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung der Ausweisung eines Ausländers aufgrund einer Gefährlichkeitsprognose

  • rechtsportal.de

    Befristung der Ausweisung eines Ausländers aufgrund einer Gefährlichkeitsprognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2016 - 3 A 115/15
    11 Ausländer haben seit Inkrafttreten des § 11 AufenthG a. F. in der Neufassung des Richtlinienumsetzungsgesetzes 2011 grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass die Ausländerbehörde mit einer Ausweisung zugleich das daran geknüpfte gesetzliche Einreise- und Aufenthaltsverbot sowie die Titelerteilungssperre befristet (BVerwG, Urt. v. 10. Juli 2012 - 1 C 19.11 -, juris Rn. 30).

    Die Abwägung war nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung des Gerichts zu überprüfen oder bei fehlender behördlicher Befristungsentscheidung durch eine eigene Abwägung als Grundlage des Verpflichtungsanspruchs zu ersetzen (BVerwG, Urt. v. 10. Juli 2012 a. a. O. Rn. 42; Urt. v. 13. Dezember 2012 - 1 C 20.11 -, juris Rn. 40 ff.; Urt. v. 6. März 2014 - 1 C 2.13 -, juris Rn. 11 ff., jeweils m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30. Juni 2014 - OVG 3 B 25.13 -, juris Rn. 20 ff. m. w. N.).

    Dies wäre hier der Fall, wenn mit der Auffassung der Beklagten gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG erstmals in der seit 1. August 2015 geltenden Fassung die Entscheidung über die Länge der Frist i. S. von § 11 Abs. 2 AufenthG nach Ermessen zu treffen wäre (grundlegend dazu BVerwG, Urt. v. 13. Dezember 2011 - 1 C 14.10 -, juris Rn. 8 ff. m. w. N.; zur bisherigen Rechtslage in Bezug auf § 11 AufenthG: BVerwG, Urt. v. 10. Juli 2012 a. a. O.).

    Da die Klage nur auf die Abänderung der in der bestandskräftigen Ausweisung festgesetzten Sperrfrist gerichtet ist, ist vorliegend nicht der Auffangstreitwert gemäß § 52 Abs. 2 GKG, sondern der vom Verwaltungsgericht mit 1.000,00 EUR bewertete Streitwert anzusetzen, gegen dessen Höhe die Beteiligten keine Einwendungen erhoben haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. Juli 2012 a. a. O. Rn. 46 zum Streitwert bezüglich einer Sperrfrist).19 Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO, § 68 Abs. 1 Satz 5, § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2016 - 3 A 115/15
    Die Abwägung war nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung des Gerichts zu überprüfen oder bei fehlender behördlicher Befristungsentscheidung durch eine eigene Abwägung als Grundlage des Verpflichtungsanspruchs zu ersetzen (BVerwG, Urt. v. 10. Juli 2012 a. a. O. Rn. 42; Urt. v. 13. Dezember 2012 - 1 C 20.11 -, juris Rn. 40 ff.; Urt. v. 6. März 2014 - 1 C 2.13 -, juris Rn. 11 ff., jeweils m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30. Juni 2014 - OVG 3 B 25.13 -, juris Rn. 20 ff. m. w. N.).

    Die Gefahren, die insbesondere vom gewerbsmäßigen illegalen Handel mit Betäubungsmitteln ausgehen, sind schwerwiegend und berühren ein Grundinteresse der Gesellschaft (BVerwG, Urt. v. 13. Dezember 2012 a. a. O. Rn. 19).

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2016 - 3 A 115/15
    Dies wäre hier der Fall, wenn mit der Auffassung der Beklagten gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG erstmals in der seit 1. August 2015 geltenden Fassung die Entscheidung über die Länge der Frist i. S. von § 11 Abs. 2 AufenthG nach Ermessen zu treffen wäre (grundlegend dazu BVerwG, Urt. v. 13. Dezember 2011 - 1 C 14.10 -, juris Rn. 8 ff. m. w. N.; zur bisherigen Rechtslage in Bezug auf § 11 AufenthG: BVerwG, Urt. v. 10. Juli 2012 a. a. O.).
  • OVG Sachsen, 20.01.2015 - 3 A 139/14

    Beweiskraft der Kontrolle über das Ergebnis zur Rücknahme einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2016 - 3 A 115/15
    Zweifel in diesem Sinn sind anzunehmen, wenn der Antragsteller tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens ungewiss ist (SächsOVG, Beschl. v. 20. Januar 2015 - 3 A 139/14 -, juris Rn. 2 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2015 - 3 B 25.13

    Ausweisung; Befristung der Sperrwirkung; Ausweisungszweck; Verstöße gegen das

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2016 - 3 A 115/15
    Die Abwägung war nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung des Gerichts zu überprüfen oder bei fehlender behördlicher Befristungsentscheidung durch eine eigene Abwägung als Grundlage des Verpflichtungsanspruchs zu ersetzen (BVerwG, Urt. v. 10. Juli 2012 a. a. O. Rn. 42; Urt. v. 13. Dezember 2012 - 1 C 20.11 -, juris Rn. 40 ff.; Urt. v. 6. März 2014 - 1 C 2.13 -, juris Rn. 11 ff., jeweils m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30. Juni 2014 - OVG 3 B 25.13 -, juris Rn. 20 ff. m. w. N.).
  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2016 - 3 A 115/15
    Die von der Beklagten festgesetzte Sperrfrist ist dabei geeignet, eine Verhaltenssteuerung und Abschreckung bei anderen Ausländern zu bewirken (OVG Lüneburg, Urt. v. 22. April 2013 - 2 LB 365/12 -, juris Rn. 38 ff. m. w. N.; BVerwG, Urt. v. 14. Mai 2013 - 1 C 13.12 -, juris Rn. 32 ff.).
  • OVG Sachsen, 10.03.2015 - 1 A 589/13

    Zuwendung; Widerruf; Zweckverfehlung; Auflagenverstoß; Nachschieben von Gründen

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2016 - 3 A 115/15
    Denn durch Erlass eines die Begründung des Ausgangsbescheids neu fassenden Bescheids hat sie erkennbar neue Begründungselemente, die den Inhalt der Entscheidung betreffen, eingeführt und nicht nur weitere Ausführungen gemacht, mit denen sie lediglich als Prozesspartei ihre Entscheidung verteidigt (SächsOVG, Beschl. v. 10. März 2015 - 1 A 589/13 -, juris Rn. 36 ff. m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2013 - 2 LB 365/12

    Anspruch eines syrischen Staatsangehörigen auf Befristung der Ausweisung auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2016 - 3 A 115/15
    Die von der Beklagten festgesetzte Sperrfrist ist dabei geeignet, eine Verhaltenssteuerung und Abschreckung bei anderen Ausländern zu bewirken (OVG Lüneburg, Urt. v. 22. April 2013 - 2 LB 365/12 -, juris Rn. 38 ff. m. w. N.; BVerwG, Urt. v. 14. Mai 2013 - 1 C 13.12 -, juris Rn. 32 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2015 - 11 S 1857/15

    Befristung des Einreise-, Aufenthalts- und Erteilungsverbots bleibt gebundene

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2016 - 3 A 115/15
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urt. v. 9. Dezember 2015 - 11 S 1857/15 -, juris Rn. 25 ff.) ist mit guten Gründen allerdings der Auffassung, dass diese Entscheidung aufgrund übergeordneter Gesichtspunkte auch nach neuer Rechtslage wie bisher als gebundene erfolgen muss.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2016 - 18 A 610/14

    Ausweisung eines Ausländers aufgrund des Nachweises falscher bzw. unvollständiger

    Zeitler, HTK-AuslR, § 11 Abs. 3 AufenthG Anm. 1; offengelassen von Sächs.OVG, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 3 A 115/15 -, juris Rn. 13 ; a.A. VGH B.-W., Urteile vom 9. Dezember 2015 - 11 S 1857/15 -, juris Rn. 25, und vom 2. März 2016 - 11 S 1389/15 -, juris Rn. 98.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2018 - 3 B 11.16

    Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers; Befristung des an die

    § 114 Satz 2 VwGO schließt es im Rechtsstreit um eine Befristungsentscheidung nicht aus, eine behördliche Ermessensentscheidung erstmals im gerichtlichen Verfahren zu treffen und zur gerichtlichen Prüfung zu stellen, wenn sich aufgrund neuer Umstände wie hier durch die Neuregelung des § 11 AufenthG durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 (BGBl. I S. 1386) die Notwendigkeit einer Ermessensausübung erst nach Klageerhebung ergibt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. November 2016 - OVG 12 N 30.16 - juris Rn. 7; VGH München, Urteil vom 20. Juni 2017 - 10 B 17.135 - juris Rn. 24; OVG Bautzen, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 3 A 115/15 - juris Rn. 17).
  • VG Berlin, 26.05.2016 - 13 K 291.14

    Abschiebung eines Intensivtäters (Anwendbarkeit des neuen Rechts)

    Dieses normative Korrektiv bietet der Ausländerbehörde und den Gerichten ein rechtsstaatliches Mittel, um die fortwirkenden einschneidenden Folgen des Einreise- und Aufenthaltsverbots für die persönliche Lebensführung des Betroffenen zu begrenzen (BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19/11 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Juni 2015 - OVG 3 B 25.13 - OVG Sachsen, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 3 A 115/15 - VG Aachen, Urteil vom 13. April 2016 - 8 K 613/14 -).

    Das ist zulässig (so auch OVG Sachsen, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 3 A 115/15 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2016 - OVG 12 M 3.16 - VG Oldenburg, Urteil vom 11. Januar 2016 - 11 A 892/15 - VG Berlin, Urteil vom 10 Mai 2016 - VG 13 K 145.15 -).

  • VG Aachen, 13.04.2016 - 8 K 613/14

    Einreise- und Aufenthaltsverbot; Befristung; Ermessen

    Die Kammer folgt nicht der teilweise in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung, wonach trotz des Wortlauts der Vorschrift des § 11 Abs. 3 AufenthG bei der Bemessung der Frist von einer gebundenen Entscheidung auszugehen ist, vgl. so VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 11 S 1857/15 - juris, Rn. 27; ablehnend Zeitler, in: HTK-AuslR, § 11 AufenthG, Abs. 3, Rn. 2 f.; offen gelassen: Sächsisches OVG, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 3 A 115/15 -, juris, Rn. 14; VGH München, Beschluss vom 15. Januar 2016 - 10 ZB 15.1998 - juris, Rn. 12; VG Berlin, Urteil vom 29. Februar 2016 - 21 K 447.15 -, juris, Rn. 45.
  • VG Karlsruhe, 28.03.2019 - 1 K 11191/17

    Ausweisung; generalpräventive Gründe; Bestimmung der Frist des Einreise- und

    Doch auch unabhängig davon, ob der Kläger zu dem Personenkreis zählt, dem ein besonderer Ausweisungsschutz nach § 53 Abs. 3 AufenthG zukommt, dürfen in seinem Fall generalpräventive Erwägungen bei der Bestimmung der Frist des § 11 Abs. 2 AufenthG nicht berücksichtigt werden, weil die Frist auf Grundlage des § 11 Abs. 3 Satz 2 2. Alt. AufenthG fünf Jahre überschreiten soll (vgl. ebenso: Bauer/Dollinger, a.a.O., § 11 AufenthG Rn. 57; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 11 Rn. 107 und Rn. 115 [dort aber zu der hier nicht einschlägigen 1. Alternative des § 11 Abs. 3 Satz 2 AufenthG; demgegenüber unklar der Leitsatz Nr. 1 des Urteils des BVerwG vom 14.05.2013 - 1 C 13.12 -, juris, nach dem die Befristung nach § 11 Abs. 1 Satz 2 AufenthG a.F. allein spezialpräventiven Gründen diene, der allerdings keine Entsprechung in den Entscheidungsgründen findet; anderer Ansicht, aber ohne nähere Ausführungen: Sächs. OVG, Beschluss vom 23.02.2016 - 3 A 115/15 -, juris; offengelassen von: VG Karlsruhe, Urteil vom 21.09.2018, a.a.O.).
  • VG Düsseldorf, 07.09.2018 - 24 K 3032/18
    offengelassenvon Sächsischen Oberverwaltungsgericht,Beschluss vom 23. Februar 2016 - 3 A 115/15 -, juris Rdnr. 13.
  • OVG Sachsen, 07.03.2016 - 3 B 76/16

    Polizeilicher Notstand; Verkürzung; Aufzugsverbot; praktische Konkordanz;

    Mit der erstmals in der Beschwerdebegründung erhobenen Rüge aber sind die Anforderungen an eine Ergänzung des gemäß § 15 Abs. 1 SächsVersG eröffneten Ermessens nach § 114 Satz 2 VwGO nicht erfüllt, da es schon an einer entsprechenden Ergänzung des in Streit stehenden Bescheids fehlt (Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 113 Rn. 72 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 23. Februar 2016 - 3 A 115/15 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, Rn. 17 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 04.05.2016 - 3 A 36/16

    Rückführungsrichtlinie; Interessenabwägung; Ausweisungsinteresse;

    Ob das Verwaltungsgericht bei der gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG vorzunehmenden Fristbestimmung von einer Entscheidung nach Ermessen ausgehen durfte oder ob es sich dabei - wie bisher - um eine vom Gericht voll überprüfbare gebundene Entscheidung handelt (vgl. hierzu zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 23. Februar 2016 - 3 A 115/15 -, juris Rn. 13 f. m. w. N.), kann hierbei offen bleiben, da der Kläger dies in seinem Antragsvorbringen nicht gerügt hat.12 3. Auch der Zulassungsgrund der Divergenz gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt nicht vor.
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