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   OVG Sachsen, 24.01.2005 - 2 B 630/04   

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https://dejure.org/2005,17228
OVG Sachsen, 24.01.2005 - 2 B 630/04 (https://dejure.org/2005,17228)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24.01.2005 - 2 B 630/04 (https://dejure.org/2005,17228)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24. Januar 2005 - 2 B 630/04 (https://dejure.org/2005,17228)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 7 Abs. 4; SächsVerf Art 102 Abs. 3; SächsFrTrSchulG § 3, § 5; SchulG § 30; SOFS § 12

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Bezuschussung als Förderschule für Erziehungshilfe und Lernbehinderte; Akzessorietät der Ersatzschule zur öffentlichen Schule; Wahrung der Gleichwertigkeit der Ausbildung an einer Ersatzschule

  • Judicialis

    GG Art. 7 Abs. 4; ; SächsVerf Art. 102 Abs. 3; ; SächsFrTrSchulG § 3; ; SächsFrTrSchulG § 5; ; SchulG § 30; ; SOFS § 12

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Genehmigung) - Zuordnung der Schüler zu Förderschulteil einer Waldorfschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 24.01.2005 - 2 B 644/04

    Nichtigkeit, Förderschüler, Integrationsschüler, Schule in freier Trägerschaft,

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.01.2005 - 2 B 630/04
    Zur Begründung wird auf die Gründe der die Finanzierung des Klägers betreffenden Urteile des Senats vom heutigen Tage - 2 B 627/04, 2 B 629/04, 2 B 631/04, 2 B 642/04, 2 B 644/04, 2 B 646/04, 2 B 647/04 und 2 B 648/04 - verwiesen.
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.01.2005 - 2 B 630/04
    Diese gesetzliche Definition der Ersatzschule entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 7 Abs. 4 Satz 2 GG, wonach Ersatzschulen Privatschulen sind, die nach dem mit ihrer Errichtung verfolgten Gesamtzweck als Ersatz für eine in dem Land vorhandene oder grundsätzlich vorgesehene öffentliche Schule dienen sollen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.11.1969 - 1 BvL 24/64 -, BVerfGE 27, 195 und Beschl. v. 9.3.1994 - 1 BvR 1369/90 -, BVerfGE 90, 128).
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.01.2005 - 2 B 630/04
    Der Beklagte kommt mit dieser Schulstruktur seiner ihm nach Art. 2 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG obliegenden Pflicht nach, für behinderte Kinder und Jugendliche schulische Einrichtungen bereitzuhalten, die auch ihnen eine sachgerechte schulische Erziehung, Bildung und Ausbildung ermöglichen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.10.1997 - 1 BvR 9/97 -, BVerfGE 96, 288 [304]).
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.01.2005 - 2 B 630/04
    Diese gesetzliche Definition der Ersatzschule entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 7 Abs. 4 Satz 2 GG, wonach Ersatzschulen Privatschulen sind, die nach dem mit ihrer Errichtung verfolgten Gesamtzweck als Ersatz für eine in dem Land vorhandene oder grundsätzlich vorgesehene öffentliche Schule dienen sollen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.11.1969 - 1 BvL 24/64 -, BVerfGE 27, 195 und Beschl. v. 9.3.1994 - 1 BvR 1369/90 -, BVerfGE 90, 128).
  • BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00

    Klageart bei Widerrufsvorbehalt; Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.01.2005 - 2 B 630/04
    Die vorgenannten Vorschriften bezwecken nicht, die inhaltliche Einheit des Schulwesens zu sichern, sondern Schüler von Ersatzschulen vor einem ungleichwertigen Schulerfolg zu schützen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2000 - 6 C 5.00 - BVerwGE 112, 263 [267 f.]).
  • BVerwG, 18.12.1996 - 6 C 6.95

    Verfassungsrecht - Privatschulen, Privatvolksschulen, Öffentliche Grundschule bis

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.01.2005 - 2 B 630/04
    Das ist der Fall, wenn die spezifischen pädagogischen Ziele, die mit der landesrechtlichen Ausgestaltung als "Gesamtzweck" verfolgt werden, in der vorgesehenen Privatschule erfüllt werden können, ohne zugleich diejenigen der öffentlichen Schulen zu beeinträchtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.1996 - 6 C 6.95 -, BVerwGE 104, 1 [7 f.]).
  • OVG Sachsen, 15.03.2011 - 2 A 273/10

    Genehmigungsfähigkeit einer als Grundschule und Gymnasium betriebenen Schule als

    Vielmehr kommt es in erster Linie auf den mit der Schule inhaltlich verfolgten Gesamtzweck an (vgl. Senatsurt. v. 24. Januar 2005 - 2 B 630/04 -, juris; Niehues/Rux, Schulrecht, 4. Aufl., Rn. 946).

    Dabei gehört der Ausbildungs- und Leistungsstand am Ende des jeweiligen Schuljahres nicht zu den Lehrzielen, hinsichtlich derer die privaten Ersatzschulen nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen dürfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. Dezember 2000, BVerwGE 112, 263, 267 f.; Senatsurt. v. 24. Januar 2005 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 31.03.2015 - 2 A 758/13

    Ersatzschule; Gleichwertigkeit; Gymnasium

    Vielmehr kommt es in erster Linie auf den mit der Schule inhaltlich verfolgten Gesamtzweck an (vgl. Senatsurt. v. 15. März 2011 - 2 A 273/10 -, juris Rn. 18; Senatsurt. v. 24. Januar 2005 - 2 B 630/04 -, juris; Rux/Niehues, Schulrecht, 5. Aufl., Rn. 1130).
  • VG Chemnitz, 18.09.2013 - 1 K 1362/11

    Gleichwertigkeit eines Gymnasiums in freier Trägerschaft mit einer dreijährigen

    Vielmehr kommt es in erster Linie auf den mit der Schule inhaltlich verfolgten Gesamtzweck an (vgl. SächsOVG, Urt. v. 24.01.2005 - 2 B 630/04 -, zitiert nach [...], RdNr. 23).
  • OVG Sachsen, 24.01.2005 - 2 B 644/04
    Dass in den Förderklassen teilweise auch - in jeweils geringem Umfange - Schüler unterrichtet wurden, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf nicht diagnostiziert wurde, steht der rechtlichen Qualifizierung dieser Klassen als Förderklassen nicht entgegen (vgl. insoweit das dieselben Beteiligten betreffende Urteil des Senats vom heutigen Tage im Verfahren 2 B 630/04).
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