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   OVG Sachsen, 24.02.2016 - 2 B 374/15   

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OVG Sachsen, 24.02.2016 - 2 B 374/15 (https://dejure.org/2016,9398)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24.02.2016 - 2 B 374/15 (https://dejure.org/2016,9398)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - 2 B 374/15 (https://dejure.org/2016,9398)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsHSFG § 60 Abs. 7 Satz 3
    Professur; Berufungszusage; Befristung; Ermessen; Stellenbesetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortsetzung des Stellenbesetzungsverfahrens gem. Ausschreibung einer befristeten Stelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortsetzung des Stellenbesetzungsverfahrens gem. Ausschreibung einer befristeten Stelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen, 21.01.2010 - 2 A 156/09

    Einseitige Kürzung bindender Ausstattungsvereinbarungen mit Professoren durch die

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.02.2016 - 2 B 374/15
    (Fortführung von SächsOVG, Urteil v. 21. Januar 2010 - 2 A 156/09 - juris).

    In seinem Urteil vom 21. Januar 2010 - 2 A 156/09 -, juris hat der Senat ausgeführt, dass er hinsichtlich der Rechtsnatur von Ausstattungszusagen im Rahmen von Berufungsvereinbarungen unter Berücksichtigung des Willens der Beteiligten sowie der Bezeichnung als "Ausstattungsangebot", das vom Kläger wirksam angenommen worden sei, von einem öffentlich-rechtlichen Vertrag ausgehe.

  • BVerwG, 29.04.1982 - 7 C 128.80

    Hochschullehrer - Zusage für finanzielle Mittel - Abweichen von Berufungszusagen

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.02.2016 - 2 B 374/15
    Dagegen reicht es nicht aus, dass die Hochschule mit den durch die Kündigung oder Anpassung freiwerdenden Mitteln neue Ausstattungszusagen abgeben oder entsprechende Vereinbarungen abschließen will (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.4.1982 - 7 C 128.80 -, juris).
  • OVG Sachsen, 01.12.2015 - 2 A 438/14

    Befristung einer Berufungszusage

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.02.2016 - 2 B 374/15
    Unabhängig von der rechtlichen Qualifizierung der Befristung (vgl. hierzu den Zulassungsbeschluss des Senats vom 1. Dezember 2015 - 2 A 438/14 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen), gegen die der Antragsteller rechtlich nicht vorgegangen ist, bestand damit die ursprünglich erteilte Berufungszusage jedenfalls bis zum Ablauf der genannten Frist in unverändertem Umfang fort.
  • BVerwG, 27.02.2014 - 1 WB 7.13

    Auswahlverfahren; Abbruch des Verfahrens; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.02.2016 - 2 B 374/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29. November 2012 - 2 C 6.11 - ; Urt. v. 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - Beschl. v. 27. Februar 2014 - 1 WB 7.13 -, alle juris) kann der Abbruch des Auswahlverfahrens in materieller Hinsicht sowohl aus der Organisationsgewalt des Dienstherrn als auch aus Gründen gerechtfertigt werden, die aus Art. 33 Abs. 2 GG hergeleitet werden.
  • BVerfG, 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.02.2016 - 2 B 374/15
    Der Verfahrensabbruch durch den Dienstherrn ist an das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen geknüpft (vgl. Senatsbeschl. v. 18. September 2014 - 2 B 60/14 -, juris betreffend den Abbruch eines Berufungsverfahrens): Zwar kommt nach der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem Dienstherrn hinsichtlich der Beendigung eines eingeleiteten Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ein weites organisations- und verwaltungspolitisches Ermessen zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 28. November 2011 - 2 BvR 1181/11 a. a. O.).
  • BVerwG, 26.01.1995 - 3 C 21.93

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Anpassungsanspruch - Anpassungszeitpunkt -

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.02.2016 - 2 B 374/15
    Denn der Anspruch auf Anpassung eines öffentlichen-rechtlichen Vertrages ist bei fehlendem Einverständnis der anderen Vertragspartei grundsätzlich durch eine auf Anpassung gerichtete Leistungsklage zu verfolgen; die Anpassung kann frühestens auf den Zeitpunkt verlangt werden, zu dem dem Gegner das ernsthafte schriftliche Anpassungsverlangen zugeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1995 - 3 C 21.93 -, juris).
  • BVerwG, 17.08.2009 - 6 B 9.09

    Berufungsvereinbarung; Bestandsschutz; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.02.2016 - 2 B 374/15
    9 Auch für den mit Ablauf der nachträglichen Befristung am 29. Februar 2016 beginnenden Zeitraum ist der Antragsteller in Bezug auf die seiner Professur zustehende Ausstattung indes nicht auf die verfassungsrechtlich garantierte Mindestausstattung(vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. August 2009 - 6 B 9.09 -, juris Rn. 6) verwiesen.
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.02.2016 - 2 B 374/15
    Der Verfahrensabbruch durch den Dienstherrn ist an das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen geknüpft (vgl. Senatsbeschl. v. 18. September 2014 - 2 B 60/14 -, juris betreffend den Abbruch eines Berufungsverfahrens): Zwar kommt nach der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem Dienstherrn hinsichtlich der Beendigung eines eingeleiteten Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ein weites organisations- und verwaltungspolitisches Ermessen zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 28. November 2011 - 2 BvR 1181/11 a. a. O.).
  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.02.2016 - 2 B 374/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29. November 2012 - 2 C 6.11 - ; Urt. v. 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - Beschl. v. 27. Februar 2014 - 1 WB 7.13 -, alle juris) kann der Abbruch des Auswahlverfahrens in materieller Hinsicht sowohl aus der Organisationsgewalt des Dienstherrn als auch aus Gründen gerechtfertigt werden, die aus Art. 33 Abs. 2 GG hergeleitet werden.
  • OVG Sachsen, 18.09.2014 - 2 B 60/14

    Besetzungsverfahren, beabsichtigter Abbruch, Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.02.2016 - 2 B 374/15
    Der Verfahrensabbruch durch den Dienstherrn ist an das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen geknüpft (vgl. Senatsbeschl. v. 18. September 2014 - 2 B 60/14 -, juris betreffend den Abbruch eines Berufungsverfahrens): Zwar kommt nach der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem Dienstherrn hinsichtlich der Beendigung eines eingeleiteten Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ein weites organisations- und verwaltungspolitisches Ermessen zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 28. November 2011 - 2 BvR 1181/11 a. a. O.).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • OVG Sachsen, 06.09.2016 - 2 A 624/15

    Berufungszusage; Befristung; Überprüfung; Ausstattung; Hochschullehrer

    Der Senat hat hierzu mit Beschluss vom 24. Februar 2016 (- 2 B 374/15 -, juris Rn. 9 f.) ausgeführt:.

    Solange indessen die Antragsgegnerin eine Entscheidung über die künftige Ausstattung der Professur nach Ablauf der bis zum 29. Februar 2016 befristeten Berufungszusage nicht getroffen hat, kann der Kläger verlangen, von Mittelkürzungen im Hinblick auf die Ausstattung seiner Professur verschont zu bleiben (vgl. Senatsbeschl. v. 24. Februar 2016 - 2 B 374/15 -, a. a. O. Rn. 10).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2020 - 9 S 1897/18

    Anspruch des Hochschullehrers auf Zuweisung von Ressourcen

    Der Kläger hat mithin - soweit der Anwendungsbereich des § 48 Abs. 4 Satz 3 LHG eröffnet ist - einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Wiederzuweisung der in der Bleibevereinbarung bewilligten Mittel (vgl. SächsOVG, Urteil vom 06.09.2016 - 2 A 624/15 -, juris und Beschluss vom 24.02.2016 - 2 B 374/15 -, juris zu § 60 Abs. 7 Satz 3 SächsHSG; OVG Bln-Bbg., Urteil vom 02.10.2008 - 5 B 6.08 -, juris zu § 39 Abs. 10 Satz 3 BbgHG; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 22.04.1977, a.a.O. allgemein zum Recht eines Hochschullehrers auf ermessensfehlerfreie Entscheidung bei der Ressourcenverteilung).
  • VG Freiburg, 18.07.2018 - 1 K 2986/17

    Rechtsnatur eines Bleibeangebots; Reichweite einer einem Hochschullehrer

    So hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen (Urteil vom 06.09.2016 - 2 A 624/15 - Juris und Beschluss vom 24.02.2016 - 2 B 374/15 - Juris) aus § 60 Abs. 7 S. 3 Sächs LHG, wonach in der Vergangenheit unbefristet erteilte Berufungszusagen zu überprüfen und nach S. 1 zu befristen sind, geschlossen, dass die Hochschule neben der Befristungsentscheidung eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Fortbestand der Berufungszusage einschließlich deren Inhalt und Umfang zu treffen hat.
  • OVG Hamburg, 06.10.2022 - 5 Bf 467/19

    Auslegung einer öffentlich-rechlichen Vereinbarung über besondere Leistungsbezüge

    Nach der herrschenden Meinung handelt es sich bei Berufungsvereinbarungen um öffentlich-rechtliche Verträge i.S.d. § 54 VwVfG (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 24.2.2016, 2 B 374/15, juris Rn. 9; Urt. v. 21.1.2010, 2 A 156/09, juris Rn. 28; VGH Mannheim, Urt. v. 28.10.2008, 9 S 1507/06, VBlBW 2009, 69, juris Rn. 22; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 2.10.2008, OVG 5 B 6.08, juris Rn. 49; VGH Kassel, Urt. v.16.11.2006, 8 UE 2251/05, juris Rn. 57; OVG Münster, Urt. v. 27.11.1996, 25 A 3079/93, NVwZ-RR 1997, 475, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 11.07.2016 - 2 E 38/16

    Streitwert; Ausstattungszusage

    Mit dem angegriffenen Beschluss, der hinsichtlich seiner Ziffern 1 und 2 Gegenstand des am 24. Februar 2016 entschiedenen Beschwerdeverfahrens 2 B 374/15 war, hat das Verwaltungsgericht in Ziffer 3 den Streitwert auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
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