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   OVG Sachsen, 24.09.2009 - A 5 B 242/07   

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https://dejure.org/2009,24397
OVG Sachsen, 24.09.2009 - A 5 B 242/07 (https://dejure.org/2009,24397)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24.09.2009 - A 5 B 242/07 (https://dejure.org/2009,24397)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24. September 2009 - A 5 B 242/07 (https://dejure.org/2009,24397)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    AsylVfG § 78
    Asyl, Aserbaidschan, staatenlos, rechtliches Gehör, Überraschungsentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Aufhebung einer Androhung der Abschiebung in einen bestimmten Zielstaat ausnahmsweise ohne Prüfung von Abschiebungshindernissen; Annahme einer Überraschungsentscheidung aufgrund einer zuvor in der mündlichen Verhandlung nicht problematisierten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Aufhebung einer Androhung der Abschiebung in einen bestimmten Zielstaat ausnahmsweise ohne Prüfung von Abschiebungshindernissen; Annahme einer Überraschungsentscheidung aufgrund einer zuvor in der mündlichen Verhandlung nicht problematisierten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.07.2003 - 1 C 21.02

    Asylverfahrensrechtliche Abschiebungsandrohung; zielstaatsbezogene

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.09.2009 - A 5 B 242/07
    Das erstinstanzliche Urteil weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.7.2003 (BVerwGE 118, 308) ab.

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.7.2003 (BVerwGE 118, 308) ab (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG).Die Kläger sind der Auffassung, das Verwaltungsgericht sei von dem vom Bundesverwaltungsgericht in der vorgenannten Entscheidung aufgestellten Rechtssatz abgewichen, dass die Androhung der Abschiebung in einen bestimmten Zielstaat ausnahmsweise dann ohne Prüfung von Abschiebungshindernissen nach § 53 Ausländergesetz - AuslG -, (jetzt § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG) aufgehoben werden darf, wenn bereits aufgrund der Entscheidung über das Asylbegehren zweifelsfrei feststeht, dass eine zwangsweise Abschiebung und eine freiwillige Ausreise in den Zielstaat auf unabsehbare Zeit ausgeschlossen sind.

  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.09.2009 - A 5 B 242/07
    Zudem haben die Kläger weder eine Beweiserhebung zu diesem Thema angeregt, noch haben sie einen förmlichen Beweisantrag gestellt und damit alle prozessualen und faktischen Möglichkeiten wahrgenommen, um sich erstinstanzlich Gehör zu verschaffen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.2.1987, BVerfGE 74, 220 [225]).
  • BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 3.95

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.09.2009 - A 5 B 242/07
    Er steht dem Staatenlosen nunmehr in gleicher Weise gegenüber wie jeder andere auswärtige Staat (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 24.10.1995 - 9 C 3/95 -, DVBl 1996, 205).
  • OVG Saarland, 20.08.2009 - 3 A 320/08

    Anforderungen für die Annahme einer Verletzung rechtlichen Gehörs i.S.d. § 78

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.09.2009 - A 5 B 242/07
    Der Senat muss vorliegend nicht vertiefen, ob der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht gemäß § 86 Abs. 1 VwGO, die nicht zu dem im Asylprozess eingeschränkten Kanon der Berufungszulassungsgründe zählt (vgl. § 74 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 AsylVfG), unter dem Gesichtspunkt der Verletzung rechtlichen Gehörs doch Relevanz beizumessen ist, insbesondere wenn sich dem erstinstanzlichen Gericht - von dessen Rechtsstandpunkt gesehen - eine weitere Sachaufklärung aufdrängen musste (so OVG Saarland, Beschl. v. 20.8.2009 - 3 A 320/08 -, juris).
  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.09.2009 - A 5 B 242/07
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass ein Gericht das von ihm entgegen genommene Vorbringen eines Beteiligten zur Kenntnis genommen und erwogen hat, kann eine Verletzung des Gebotes, rechtliches Gehör zu gewähren, erst dann angenommen werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass es seiner insoweit bestehenden Verpflichtung nicht nachgekommen ist (vgl. hierzu etwa BVerfG, Beschl. v. 27.5.1998 - 2 BvR 378/98 - NVwZ-RR 1999, 217 m. w. N.; Eichberger in Schoch/Schmidt- Aßmann/Pietzner, VwGO, § 138 Rn. 95 m. w. N.).
  • BVerwG, 12.02.1999 - 3 B 169.98
    Auszug aus OVG Sachsen, 24.09.2009 - A 5 B 242/07
    Jedenfalls waren die Gesichtspunkte, auf welche es bei der Entscheidung ankam, für die durch einen Rechtsanwalt vertretenen Kläger erkennbar, so dass das Gericht nicht verpflichtet war, eine insoweit andere rechtliche Sicht oder eine andere Sachverhalts- und Beweiswürdigung vor Erlass des Urteils bekannt zu geben (BVerwG, Beschl. v. 12.2.1999 - 3 B 169/98 -, SächsVBl 1999, 184).
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