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   OVG Sachsen, 25.08.2020 - 2 B 277/20   

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https://dejure.org/2020,27561
OVG Sachsen, 25.08.2020 - 2 B 277/20 (https://dejure.org/2020,27561)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.08.2020 - 2 B 277/20 (https://dejure.org/2020,27561)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. August 2020 - 2 B 277/20 (https://dejure.org/2020,27561)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SOGS § 4
    Aufnahme in die Grundschule; Kriterium der Länge des Schulwegs; Berechnung der Schulweglänge mit Online-Routenplaner; Korrektur der Berechnung anhand der tatsächlichen Verhältnisse im Ausnahmefall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen, 08.12.2008 - 2 B 316/08

    Aufnahme ins Gymnasium; Kapazität; Kapazitätsengpass; Kriterien; Entscheidung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.08.2020 - 2 B 277/20
    Solche Kriterien sind neben dem Zufallsprinzip die zeitliche Dauer oder Länge des Schulwegs, die Berücksichtigung des Umstands, dass ein oder mehrere Geschwister des Aufnahmebewerbers an der Schule unterrichtet werden, sowie von eng umgrenzten Härtefällen (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, v. 16. August 2012 - 2 B 270/12 - und v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, alle juris).

    8 Aus dem Beschluss des Senats vom 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 - (juris) ergibt sich, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat (Beschlussabdruck S. 9, 10), nichts anderes.

  • OVG Sachsen, 14.01.2015 - 2 B 206/14

    Schulrecht, Gymnasium, Aufnahmeentscheidung, Ermessen

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.08.2020 - 2 B 277/20
    Die Entscheidung über die angewandten Kriterien liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Schulleiters (vgl. Senatsbeschl. v. 14. Januar 2015, SächsVBl. 2015, 189, 190 Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 16.08.2012 - 2 B 270/12
    Auszug aus OVG Sachsen, 25.08.2020 - 2 B 277/20
    Solche Kriterien sind neben dem Zufallsprinzip die zeitliche Dauer oder Länge des Schulwegs, die Berücksichtigung des Umstands, dass ein oder mehrere Geschwister des Aufnahmebewerbers an der Schule unterrichtet werden, sowie von eng umgrenzten Härtefällen (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, v. 16. August 2012 - 2 B 270/12 - und v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, alle juris).
  • OVG Sachsen, 29.08.2013 - 2 B 416/13

    Zum Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Grundschule des gemeinsamen

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.08.2020 - 2 B 277/20
    4 Die Aufnahme in eine Grundschule bzw. eine bestimmte Grundschule des gemeinsamen Schulbezirks setzt eine entsprechende Aufnahmekapazität dieser Grundschule voraus, bei deren Ermittlung von den in § 4a SächsSchulG genannten Kriterien, insbesondere der in Absatz 2 festgelegten Klassenobergrenze und der festgelegten Zügigkeit (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, juris Rn. 8 ff., und v. 29. August 2013 - 2 B 416/13 -, juris Rn. 7, 8) auszugehen ist.
  • OVG Sachsen, 29.09.2014 - 2 B 189/14

    Aufnahme an der Oberschule, Vergabe der Ausbildungsplätze im Losverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.08.2020 - 2 B 277/20
    Solche Kriterien sind neben dem Zufallsprinzip die zeitliche Dauer oder Länge des Schulwegs, die Berücksichtigung des Umstands, dass ein oder mehrere Geschwister des Aufnahmebewerbers an der Schule unterrichtet werden, sowie von eng umgrenzten Härtefällen (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, v. 16. August 2012 - 2 B 270/12 - und v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, alle juris).
  • OVG Sachsen, 14.11.2014 - 2 B 229/14

    Benachteiligungsverbot für Behinderte, Förderschulpflicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.08.2020 - 2 B 277/20
    Eine Halbierung des Auffangwerts ist wegen der Vorwegnahme der Hauptsache nicht angezeigt (vgl. Senatsbeschl. v. 14. November 2014 - 2 B 229/14 -, juris Rn. 18, st. Rspr.; Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013, SächsVBl. 2014, Sonderbeilage Heft 1).
  • OVG Sachsen, 08.01.2013 - 2 B 336/12

    Aufnahme in das Gymnasium, Entscheidung des Schulleiters, Zügigkeit,

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.08.2020 - 2 B 277/20
    4 Die Aufnahme in eine Grundschule bzw. eine bestimmte Grundschule des gemeinsamen Schulbezirks setzt eine entsprechende Aufnahmekapazität dieser Grundschule voraus, bei deren Ermittlung von den in § 4a SächsSchulG genannten Kriterien, insbesondere der in Absatz 2 festgelegten Klassenobergrenze und der festgelegten Zügigkeit (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, juris Rn. 8 ff., und v. 29. August 2013 - 2 B 416/13 -, juris Rn. 7, 8) auszugehen ist.
  • OVG Sachsen, 28.08.2020 - 2 B 281/20

    Aufnahme in eine weiterführende Schule (Gymnasium); Festlegung der

    Insoweit ist der Beschluss vom 8. Dezember 2008 vereinzelt geblieben und hat der Senat hieran nicht (mehr) festgehalten (vgl. Senatsbeschl. v. 25. August 2020 - 2 B 277/20 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).

    Abweichendes mag gelten, wenn sich der Schulleiterin/dem Schulleiter im Einzelfall förmlich aufdrängen muss, dass die vom angewandten Routenplaner berechnete Wegstrecke bzw. der vom Routenplaner der Berechnung zugrunde gelegte Verlauf der Wegstrecke nicht dem kürzest möglichen und/oder von einer Vielzahl von Schülern der Schule üblicherweise genutzten fußläufigen Schulweg entspricht, so dass ausnahmsweise der tatsächliche Schulweg zu berücksichtigen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 25. August 2020 - 2 B 277/20 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).

  • VG Köln, 29.04.2021 - 8 K 6561/17
    vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 26.08.2020 - 10 B 1010/20 -, juris, Rn. 5 f. und 9 f., m. w. N., sowie Urteil vom 26.04.2019 - 7 A 3284/17 -, juris, Rn. 35 und Beschluss vom 09.11.2020 - 2 B 277/20 -, juris, Rn. 7 f., m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2021 - 19 B 1245/21

    Heranziehung des Aufnahmekriteriums 'Schulwege' für eine

    vgl. auch Hamb. OVG, Beschluss vom 9. August 2019 - 1 Bs 177/19 -, juris, Rn. 17 ff. (zu § 42 Abs. 7 HmbSchulG); Sächs. OVG, Beschluss vom 25. August 2020 - 2 B 277/20 -, juris, Rn. 9 (zu § 4 Abs. 2 Schulordnung Grundschulen Sachsen).
  • VG Köln, 25.03.2022 - 8 L 96/22
    Soweit die Antragsteller in diesem Zusammenhang die Erwägungen der Kammer im Verfahren betreffend den Bauvorbescheid zur Einzelfallbetrachtung des Standorts des Parkhauses im Hinblick auf ihre Lage und Nähe zum Grundstück der Antragsteller, der Art und Empfindlichkeit der dort stattfindenden Nutzungen sowie Vorbelastungen, vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 26. August 2020 - 10 B 1010/20 -, juris, Rn. 5 f. und 9 f., m. w. N., sowie Urteil vom 26. April 2019 - 7 A 3284/17 -, juris, Rn. 35, und Beschluss vom 9. November 2020 - 2 B 277/20 -, juris, Rn. 7 f., m. w. N., unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Entscheidung des § 6 Abs. 11 Nr. 1 BauO NRW 2000 bzw. § 6 Abs. 8 Nr. 1 BauO NRW 2018, dass auch die mit der Benutzung von Garagen notwendigerweise verbundenen Geräusche (Öffnen und Schließen des Garagentores, Motorengeräusch des ein- und ausfahrenden PKW, Türenschlagen, Gespräche vor der Garage etc.) und die von dem PKW bei der Zu- und Abfahrt zur Garage verursachten Abgase auch und gerade an der Nachbargrenze grundsätzlich als zumutbar anzusehen sind, vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 20. Juni 2006 - 10 A 80/04 -, juris, Rn. 42, unter Verweis auf den Umstand in Frage stellen, dass hier die Genehmigung eines großen Sonderbaus in Rede stehe, dringen sie nicht durch.
  • OVG Sachsen, 05.09.2022 - 2 B 237/22

    Aufnahme in eine weiterführende Schule; Aufnahmekriterien "Länge des sicheren

    Abweichendes mag dann gelten, wenn sich der Schulleiterin im Einzelfall aufdrängen muss, dass die vom Routenplaner berechnete Wegstrecke nicht dem nach Länge oder Dauer kürzest möglichen Schulweg entspricht (Senatsbeschl. v. 25. August 2020 - 2 B 277/20 - und v. 28. August 2020 - 2 B 281/20 -, beide juris; zuletzt Beschl. v. 29. August 2022 - 2 B 205/22 - n. v.).
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