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   OVG Sachsen, 25.10.2016 - 2 A 308/15   

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OVG Sachsen, 25.10.2016 - 2 A 308/15 (https://dejure.org/2016,41561)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.10.2016 - 2 A 308/15 (https://dejure.org/2016,41561)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - 2 A 308/15 (https://dejure.org/2016,41561)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 108 Abs. 1
    Prüfung; Rügepflicht; Zumutbarkeit; Prüfungsfähigkeit eines Prüfers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92

    Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2016 - 2 A 308/15
    Zum anderen dient die Obliegenheit, den Verfahrensmangel unverzüglich geltend zu machen, dem Interesse der Prüfungsbehörde an einer eigenen, möglichst zeitnahen Überprüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung, Korrektur oder zumindest Kompensation (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Juni 1994, NVwZ 1995, 492 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - 14 E 135/13

    Anfechtung des Prüfungsbescheids mit dem Ziel einer Wiederholungsprüfung trotz

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2016 - 2 A 308/15
    Die Obliegenheit unverzüglicher Rüge von Mängeln besteht in Prüfungsverfahren auch jenseits einer ausdrücklichen normativen Regelung (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. April 1999, NVwZ 2000, 921; OVG NRW, Beschl. v. 21. März 2013 - 14 E 135/13 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 25.09.2013 - 2 B 436/13

    Aufstiegsausbildung, Polizeidienst, Auswahltest, Prüfungsverfahren,

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2016 - 2 A 308/15
    Der Senat hat im Beschluss vom 25. September 2013 - 2 B 436/13 -, juris Rn. 23f.) zur Rügepflicht ausgeführt:.
  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 30.98

    Rügeverlust bei materiellen Prüfungsfehlern.

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2016 - 2 A 308/15
    Die Obliegenheit unverzüglicher Rüge von Mängeln besteht in Prüfungsverfahren auch jenseits einer ausdrücklichen normativen Regelung (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. April 1999, NVwZ 2000, 921; OVG NRW, Beschl. v. 21. März 2013 - 14 E 135/13 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 30.07.2020 - 5 A 704/18

    Diplomarbeit; Betreuung; Zwischenverteidigung; Gesetzesvorbehalt; Fürsorge; Rüge;

    Im Übrigen wäre auch ohne jegliche ausdrückliche Regelung von Fristbestimmungen für eine Geltendmachung von Verfahrensmängeln in der Prüfungsordnung ein Mangel des Prüfungsverfahrens grundsätzlich unverzüglich zu rügen, soweit dies dem Prüfling zumutbar ist (vgl. SächsOVG, Urt. v. 25. Oktober 2016 - 2 A 308/15 -, juris Rn. 15 f.).

    Zum anderen dient die Obliegenheit, den Verfahrensmangel unverzüglich geltend zu machen, dem Interesse der Prüfungsbehörde an einer eigenen, möglichst zeitnahen Überprüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung, Korrektur oder zumindest Kompensation (SächsOVG, Urt. v. 25. Oktober 2016 - 2 A 308/15 -, juris Rn. 15 m. w. N.).

    Die schnellstmögliche Einleitung einer - auch rechtlichen - Untersuchung, ob ein Mangel des Prüfungsverfahrens vorliegt, ist vielmehr gerade eines der Ziele der Rügeobliegenheit (vgl. SächsOVG, Urt. v. 25. Oktober 2016 - 2 A 308/15 - juris Rn. 15 f.).

    Denn andernfalls kann die Verfahrensrüge ihre Funktion, der Prüfungsbehörde eine eigene, möglichst zeitnahe Überprüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung, Korrektur oder zumindest Kompensation zu ermöglichen (SächsOVG, Urt. v. 25. Oktober 2016 - 2 A 308/15 -, juris Rn. 15), nicht erfüllen.

  • OVG Sachsen, 10.03.2021 - 5 B 430/20

    Prüfung; Chancengleichheit; Notfallsanitäter; Gesetzesvorbehalt

    Im Übrigen wäre auch ohne jegliche ausdrückliche Regelung von Fristbestimmungen für eine Geltendmachung von Verfahrensmängeln in der Prüfungsordnung ein Mangel des Prüfungsverfahrens grundsätzlich unverzüglich zu rügen, soweit dies dem Prüfling zumutbar ist (vgl. SächsOVG, Urt. v. 25. Oktober 2016 - 2 A 308/15 -, juris Rn. 15 f.; Urt. v. 30. Juli 2020 - 5 A 704/18 -, juris Rn. 44).

    Zum anderen dient die Obliegenheit, den Verfahrensmangel unverzüglich geltend zu machen, dem Interesse der Prüfungsbehörde an einer eigenen, möglichst zeitnahen Überprüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung, Korrektur oder zumindest Kompensation (SächsOVG, Urt. v. 25. Oktober 2016 - 2 A 308/15 -, juris Rn. 15 m. w. N.; Urt. v. 30. Juli 2020 - 5 A 704/18 -, juris Rn. 45).

    Die schnellstmögliche Einleitung einer - auch rechtlichen - Untersuchung, ob ein Mangel des Prüfungsverfahrens vorliegt, ist vielmehr gerade eines der Ziele der Rügeobliegenheit (vgl. SächsOVG, Urt. v. 25. Oktober 2016 - 2 A 308/15 - juris Rn. 15 f.; Urt. v. 30. Juli 2020 - 5 A 704/18 -, juris Rn. 47).

  • VG Lüneburg, 16.10.2020 - 5 B 21/20

    Anzahl Prüfer; Beurteilungsspielraum; Glaubhaftmachung; Krankenpflege;

    Dabei muss berücksichtigt werden, dass insbesondere bei mündlichen Prüfungen - wozu im weiteren Sinne auch praktische Prüfungen zu zählen sind - die Rügepflicht unter Anwendung der Zumutbarkeit differenziert zu sehen ist, da es für den Prüfling insbesondere in einer kritischen Situation, in der er sich auf die Prüfung konzentrieren muss, unzumutbar sein kann, Prüfungsfehler zu rügen und sich dadurch ggf. der Gefahr auszusetzen, das Verhältnis zu den ihn prüfenden Personen zu belasten und dadurch seine nervliche Belastung zusätzlich zu erhöhen (OVG Bautzen, Urt. v. 25.10.2016 - 2 A 308/15 -, juris, Rn. 16).

    Denn zu diesem Zeitpunkt ist eine Auswirkung der Rüge auf das Ergebnis ausgeschlossen (vgl. hierzu auch OVG Bautzen, Urt. v. 25.10.2016 - 2 A 308/15 -, juris, Rn. 24), weshalb die Antragstellerin, sofern sie sich durch die von ihr wahrgenommene Pausenunterhaltung beeinträchtigt fühlte, die Obliegenheit gehabt hätte, dies nach der Prüfung anzusprechen und zu rügen.

  • OVG Bremen, 12.02.2018 - 2 PA 293/16

    Anfechtung Prüfungsentscheidung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an

    Zum anderen dient die Obliegenheit, den Verfahrensmangel unverzüglich geltend zu machen, dem Interesse der Prüfungsbehörde an einer eigenen, möglichst zeitnahen Überprüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung, Korrektur oder zumindest Kompensation (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.06.1994, BVerwGE 96, 126 ; SächsOVG, Urteil vom 25.10.2016 - 2 A 308/15 - Rn. 15, juris).

    Gerade in der mündlichen Prüfung wird für eine sorgfältige Entscheidung des Prüflings hierüber kaum ausreichend Raum und Zeit sein (vgl. SächsOVG, Urteil vom 25.10.2016 - 2 A 308/15 - Rn. 16, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.07.1991 - 22 A 1533/89 - Rn. 15, juris; BVerwG, Urteil vom 17.02.1984 - 7 C 67.82 - BVerwGE 69, 46 ; BVerwG, Beschluss vom 11.11.1975 - VII B 72/74 - NJW 1976, 905 ; vgl. auch Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage, Rn. 217).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2022 - 4 L 49/21

    Besetzung des Prüfungsausschusses; Pflicht des Prüfers zur vollständigen

    Überdies soll es der Prüfungsbehörde eine eigene zeitnahe Überprüfung mit dem Ziel schnellstmöglicher Aufklärung und gegebenenfalls noch rechtzeitiger Behebung oder zumindest Kompensation des Mangels ermöglichen, um die Chancengleichheit mit den anderen Prüflingen zu wahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1994 - 6 C 37.92 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juni 2019 - 9 S 1209/18 -, juris Rn. 24 m. w. N.; OVG Sachsen, Urteil vom 25. Oktober 2016 - 2 A 308/15 -, juris Rn. 15 f. m. w. N.; VG Lüneburg, Beschluss vom 16. Oktober 2020 - 5 B 21/20 -, a. a. O. Rn. 17; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, a. a. O. Rn. 213 ff. m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2021 - 19 A 3347/20

    Zumutbarkeit einer unverzüglichen Rüge durch einen Prüfling bei Verfahrensmängeln

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 2010 - 6 B 24.10 -, juris, Rn. 3 m. w. N.; OVG NRW, Beschlüsse vom 25. September 2020 - 19 A 2656/19 -, juris, Rn. 8, und vom 7. August 2017 - 19 A 1451/15 -, juris, Rn. 9, jeweils m. w. N.; auch OVG Bremen, Beschluss vom 12. Februar 2018 - 2 PA 293/16 -, juris, Rn. 16; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 28. September 2017 - OVG 5 N 33.16 -, juris, Rn. 15; Hess. VGH, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 1 A 2394/15 -, juris, Rn. 44; Sächs. OVG, Urteile vom 30. Juli 2020 - 5 A 704/18 -, juris, Rn. 45, und vom 25. Oktober 2016 - 2 A 308/15 -, juris, Rn. 15.
  • VG Sigmaringen, 28.01.2020 - 4 K 5085/19

    Mündliche Abiturprüfung; Versagen technischer Einrichtungen; Verantwortlichkeit;

    In der Rechtsprechung ist anerkannt (BVerwG, Urteil vom 27.04.1999 - 2 C 30/98 -, juris Rn. 26; Sächsisches OVG, Urteil vom 25.10.2016 - 2 A 308/15 -, juris Rn. 15; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.08.2012 - 7 ZB 12.554 -, juris Rn. 10 jeweils m.w.N.), dass ein Prüfling Mängel des Prüfungsverfahrens grundsätzlich - auch wenn dies nicht normativ bestimmt ist - unverzüglich rügen muss.
  • VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 4 K 20.02740

    Staatliche Kenntnisprüfung gemäß § 37 ÄApprO, Aufhebung der Prüfungsentscheidung,

    Besonders in der mündlichen Prüfung ist dem Prüfling in der Regel die Rüge eines Verfahrensmangels unzumutbar, da er sich fortwährend auf das Prüfungsgespräch konzentrieren muss und für eine sorgfältige Entscheidung kaum ausreichend Raum und Zeit sein wird (OVG Bremen, B.v. 12.2.2018 - 2 PA 293/16 - juris Rn. 16; SächsOVG, U.v. 25.10.2016 - 2 A 308/15 - juris Rn. 16; Jeremias in Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 217).
  • OVG Bremen, 18.04.2018 - 2 LA 308/16

    Anfechtung der Prüfungsentscheidung über die Zweite Juristische Staatsprüfung -

    Zum anderen dient die Obliegenheit, den Verfahrensmangel unverzüglich geltend zu machen, dem Interesse der Prüfungsbehörde an einer eigenen, möglichst zeitnahen Überprüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung, Korrektur oder zumindest Kompensation (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.06.1994, BVerwGE 96, 126 ; SächsOVG, Urteil vom 25.10.2016 - 2 A 308/15 - Rn. 15, juris).
  • VGH Bayern, 06.11.2020 - 22 ZB 20.1247

    Voreingenommenheit des Prüfers für die Fortbildungsprüfung zum "Geprüften

    Aus dem vorliegend vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Urteil (SächsOVG, U.v. 25.10.2016 - 2 A 308/15 - juris insb. Rn. 15) und aus der von der Beklagten genannten Vorschrift des § 3 FPO ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • VG Köln, 09.08.2022 - 6 K 3246/20
  • OVG Sachsen, 18.10.2023 - 2 B 105/23

    Notfallsanitäter; praktische Prüfung; Fachprüfer

  • OVG Sachsen, 29.06.2020 - 5 B 212/20

    Beschwerde; einstweilige Anordnung; Staatliche Prüfung; Kinderkrankenpflege;

  • VG Hamburg, 22.03.2017 - 2 K 1201/15

    Wesentliche Gleichheit der Abiturprüfung - unangemessene Äußerung eines Prüfers

  • OVG Sachsen, 24.04.2018 - 2 B 22/17

    Prüfung; Krankenpflege; Verfahrensfehler; Gruppe; rechtzeitige Rüge

  • OVG Sachsen, 17.08.2018 - 2 A 623/16

    Beamter auf Widerruf, Prüfung, Entlassung, Beamtenverhältnis,

  • VG Berlin, 23.03.2021 - 12 K 228.19
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