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   OVG Sachsen, 25.10.2016 - 5 B 187/16   

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https://dejure.org/2016,41683
OVG Sachsen, 25.10.2016 - 5 B 187/16 (https://dejure.org/2016,41683)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.10.2016 - 5 B 187/16 (https://dejure.org/2016,41683)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - 5 B 187/16 (https://dejure.org/2016,41683)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO § 80 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 SächsKAG § 9 Abs. 1 SächsKAG § 2 Abs. 1 SächsKAG § 9 Abs. 2 Satz 3
    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren; Schmutzwassergebühren; Frischwassermaßstab; Absetzungsanspruch; gesondertes Absetzungsverfahren ; Abgabenkürzung aus Billigkeit; Rohrschaden; Wasserverlust; teilweise dezentrale Abwasserentsorgung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absetzungsansprüche wegen nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleiteter Abwassermengen als notwendiger Bestandteil eines Abwassergebührenmaßstabs in Form des Frischwassermaßstabs; Geltendmachen von Absetzungsansprüchen bei der Anfechtung des Gebührenbescheids; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren; Schmutzwassergebühren; Frischwassermaßstab; Absetzungsanspruch; gesondertes Absetzungsverfahren; Abgabenkürzung aus Billigkeit; Rohrschaden; Wasserverlust; teilweise dezentrale Abwasserentsorgung

  • rechtsportal.de

    Absetzungsansprüche wegen nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleiteter Abwassermengen als notwendiger Bestandteil eines Abwassergebührenmaßstabs in Form des Frischwassermaßstabs; Geltendmachen von Absetzungsansprüchen bei der Anfechtung des Gebührenbescheids; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2017, 427
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 14.04.1967 - VII C 15.65
    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2016 - 5 B 187/16
    Ist Letzteres nicht gewährleistet, insbesondere wegen unterschiedlicher gewerblicher oder landwirtschaftlicher Nutzung der Grundstücke oder unterschiedlichen Frischwasserverbrauchs für die Gartenbewässerung, so ist der Frischwasserbezug nur dann ein zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab, wenn die Gebührensatzung die Möglichkeit vorsieht, nachweisbar in erheblichem Umfang nicht in die Kanalisation eingeleitete Wassermengen abzusetzen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. März 1995 - 8 N 3.93 -, juris Rn. 16; BVerwG, Beschl. v. 12. Juni 1972 - VII B 117.70 -, juris Rn. 7; BVerwG, Urt. v. 14. April 1967 - VII C 15.65 -, juris Rn. 24; SächsOVG, Urt. v. 12. September 2007 - 5 B 191/05 -, juris Rn. 29).

    20 Ist danach die Absetzungsmöglichkeit notwendiger Bestandteil des Gebührenmaßstabs, dürfen die Gebührenzahler zur Verwirklichung ihres Absetzungsanspruchs nicht auf allgemeine Billigkeitsregelungen verwiesen werden, weil nach den örtlichen Verhältnissen bereits der Gleichheitssatz und das Äquivalenzprinzip die Schaffung der Absetzungsmöglichkeit gebieten (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. April 1967 - VII C 15.65 -, juris Rn. 25).

  • OVG Sachsen, 09.02.2012 - 5 A 111/11

    Vorverfahren, Klagefrist, Fristversäumung, Fristversäumung, Wiedereinsetzung in

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2016 - 5 B 187/16
    21 Dies schließt es nicht aus, dem Gebührenschuldner in der Gebührensatzung für diese Fälle ein zusätzliches Absetzungsverfahren anzubieten, das er betreiben kann, wenn er den Gebührenbescheid nicht anfechten will oder nicht rechtzeitig anfechten kann und deshalb bestandkräftig werden lässt (vgl. dazu SächsOVG, Urt. v. 9. Februar 2012 - 5 A 111/11 -, juris Rn. 20 ff.).
  • VGH Bayern, 09.09.2013 - 20 ZB 13.1515

    Erstattung von Schmutzwassergebühren

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2016 - 5 B 187/16
    In diesem Sinne sind deshalb auch die §§ 42, 43 AbwS gesetzeskonform auszulegen (vgl. zum bayrischen Landesrecht: BayVGH, Beschl. v. 9. September 2013 - 20 ZB 13.1515 -, juris Rn. 2; vorgehend: VG München, Urt. v. 16. Mai 2013 - M 10 K 12.6072 -, juris 32/33).
  • VG München, 16.05.2013 - M 10 K 12.6072

    Wasserrohrbruch; Rückerstattung von Abwassergebühren; Rücknahmeermessen

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2016 - 5 B 187/16
    In diesem Sinne sind deshalb auch die §§ 42, 43 AbwS gesetzeskonform auszulegen (vgl. zum bayrischen Landesrecht: BayVGH, Beschl. v. 9. September 2013 - 20 ZB 13.1515 -, juris Rn. 2; vorgehend: VG München, Urt. v. 16. Mai 2013 - M 10 K 12.6072 -, juris 32/33).
  • OVG Sachsen, 19.03.2008 - 5 B 840/05

    Abwasserabgabe; Direkteinleiter; Indirekteinleiter; sachlicher Billigkeitsgrund

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2016 - 5 B 187/16
    Denn auch die allgemeinen Ansprüche auf abweichende Festsetzung von Abgaben aus Billigkeitsgründen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c SächsKAG i. V. m. § 163 Sätze 1 und 3 AO) oder auf nachträglichen Erlass von Abgabenansprüchen aus Billigkeit (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a SächsKAG i. V. m. § 227 AO) lassen die Rechtmäßigkeit des Abgabenbescheids unberührt und sind deshalb in einem gesonderten Verpflichtungsverfahren zu verfolgen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Juni 1994 - 8 C 22.92 -, juris Rn. 25; BFH, Beschl. v. 12. Juli 2012 - I R 32/11 -, juris Rn. 11; SächsOVG, Beschl. v. 25. März 2009 - 5 B 409/07 -, juris Rn. 5, sowie Urt. v. 4. Juni 2008 - 5 B 65/06 -, juris Rn. 86, und v. 19. März 2008 - 5 B 840/05 -, juris Rn. 32).
  • VGH Hessen, 04.06.2008 - 5 UZ 2623/07

    Abwassergebühr; Frischwasserverbrauch aufgrund Leitungsrohrbruch

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2016 - 5 B 187/16
    11 Diese fiktive Anknüpfung an den der Frischwasserentgeltberechnung zugrunde gelegten Wasserverbrauch schließt es entgegen der Ansicht des Antragstellers aus, nur das auf dem Grundstück durch Verbrauch in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitete Frischwasser, nicht aber das durch Wasserverlust infolge eines nach dem Frischwasserzähler aufgetreten Rohrschadens verlorengegangene Frischwasser der Bemessung der Schmutzwassergebühr zugrunde zu legen (so der HessVGH, Beschl. v. 4. Juni 2008 - 5 UZ 2623/07 -, juris Rn. 8, allerdings für anders geregeltes Satzungsrecht).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 2 S 1256/06

    Berücksichtigung nicht eingeleiteten Abwassers nur bei erbrachtem Nachweis.

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2016 - 5 B 187/16
    Der Nachweis der nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleiteten Wassermenge kann auch im weiteren Verfahren erfolgen (VGH BW, Beschl. v. 5. Oktober 2006 - 2 S 1256/06 -, juris Rn. 17/18).
  • OVG Sachsen, 25.03.2009 - 5 B 409/07

    Verfahrensmangel; Aufklärungsrügen; rechtliches Gehör; Feuerwehreinsatz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2016 - 5 B 187/16
    Denn auch die allgemeinen Ansprüche auf abweichende Festsetzung von Abgaben aus Billigkeitsgründen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c SächsKAG i. V. m. § 163 Sätze 1 und 3 AO) oder auf nachträglichen Erlass von Abgabenansprüchen aus Billigkeit (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a SächsKAG i. V. m. § 227 AO) lassen die Rechtmäßigkeit des Abgabenbescheids unberührt und sind deshalb in einem gesonderten Verpflichtungsverfahren zu verfolgen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Juni 1994 - 8 C 22.92 -, juris Rn. 25; BFH, Beschl. v. 12. Juli 2012 - I R 32/11 -, juris Rn. 11; SächsOVG, Beschl. v. 25. März 2009 - 5 B 409/07 -, juris Rn. 5, sowie Urt. v. 4. Juni 2008 - 5 B 65/06 -, juris Rn. 86, und v. 19. März 2008 - 5 B 840/05 -, juris Rn. 32).
  • OVG Sachsen, 12.09.2007 - 5 B 191/05

    Gründungszweckverband/Teilrechtsfähigkeit; privatrechtlicher Entgeltansprucheines

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2016 - 5 B 187/16
    Ist Letzteres nicht gewährleistet, insbesondere wegen unterschiedlicher gewerblicher oder landwirtschaftlicher Nutzung der Grundstücke oder unterschiedlichen Frischwasserverbrauchs für die Gartenbewässerung, so ist der Frischwasserbezug nur dann ein zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab, wenn die Gebührensatzung die Möglichkeit vorsieht, nachweisbar in erheblichem Umfang nicht in die Kanalisation eingeleitete Wassermengen abzusetzen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. März 1995 - 8 N 3.93 -, juris Rn. 16; BVerwG, Beschl. v. 12. Juni 1972 - VII B 117.70 -, juris Rn. 7; BVerwG, Urt. v. 14. April 1967 - VII C 15.65 -, juris Rn. 24; SächsOVG, Urt. v. 12. September 2007 - 5 B 191/05 -, juris Rn. 29).
  • OVG Sachsen, 27.07.2016 - 5 B 375/15

    Vorläufiger Rechtsschutz; Straßenausbaubeitrag; ernstliche Zweifel;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2016 - 5 B 187/16
    Ebenso bleiben aufwendige Tatsachenfeststellungen sowie die Beantwortung schwieriger, noch nicht geklärter Rechtsfragen grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (st. Rspr., vgl. u. a. SächsOVG, Beschl. v. 27. Juli 2016 - 5 B 375/15 -, juris Rn. 3, v. 9. August 2012 - 5 B 163/12 -, juris Rn. 12 bis 14, und v. 28. Juli 2003 - 5 BS 456/02 -, juris Rn. 6/7).6 Dies zugrunde gelegt hat die Klage des Antragstellers vom 27. Mai 2016 überwiegend wahrscheinlich Erfolg, soweit der Antragsgegner mit dem Bescheid Nr. 2/2016 vom 25. Januar 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20. April 2016 Abwassergebühren von mehr als 3.848,75 EUR festgesetzt hat.
  • OVG Sachsen, 18.11.2014 - 5 A 793/13

    Regenwassergebühr, Kürzung einer Abgabe, Verpflichtungsklage, Anfechtungsklage,

  • OVG Sachsen, 09.08.2012 - 5 B 163/12

    Anordnung einer aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen einen

  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Zumutbarkeit des Aufwands zur Beseitigung der dem

  • BVerwG, 17.11.2015 - 9 B 21.15

    Erlass eines Gebührenbescheids durch privaten Geschäftsbesorger

  • OVG Sachsen, 28.07.2003 - 5 BS 456/02
  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

  • BFH, 12.07.2012 - I R 32/11

    Billigkeitserweis: Abgrenzung zur Steuerfestsetzung, kein Vorbehalt der

  • BVerwG, 12.06.1972 - VII B 117.70

    Heranziehung zu Kanalbenutzungsgebühren - Verletzung des Grundsatzes des

  • OVG Sachsen, 04.06.2008 - 5 B 65/06

    Befangenheit; Abwasserbeseitigung; Einrichtungsbildung; Kalkulation Beitragssatz

  • OVG Sachsen, 29.06.2020 - 5 A 1130/17
    Das Recht, diese Absetzungsansprüche bei der Anfechtung des Gebührenbescheids geltend zu machen, darf nicht durch Satzung ausgeschlossen werden (wie Beschluss des Senats vom 25. Oktober 2016 - 5 B 187/16 -).

    9 Der Senat hat mit Beschluss vom 25. Oktober 2016 - 5 B 187/16 - die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid des Beklagten vom 25. Januar 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20. April 2016 angeordnet, soweit darin Abwassergebühren von mehr als 3.848,75 EUR festgesetzt werden.

    Das Verwaltungsgericht ist den Ausführungen des Senats im Beschluss vom 25. Oktober 2016 - 5 B 187/16 - zur Reduzierung der festgesetzten Abwassergebühren wegen eines Rohrschadens gefolgt.

  • VG Dresden, 18.09.2017 - 13 K 934/16
    Auf dessen Beschwerde hin ordnete das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 25.10.2016 - 5 B 187/16 - die aufschiebende Wirkung der vorliegenden Klage an, soweit in dem angefochtenen Verwaltungsakt Abwassergebühren in Höhe von mehr als 3.848,75 EUR festgesetzt wurden.

    Dieses hat in seinem Beschluss vom 25.10.2016 - 5 B 187/16 - ausgeführt:.

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