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   OVG Sachsen, 25.11.1999 - 3 S 27/99   

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https://dejure.org/1999,15721
OVG Sachsen, 25.11.1999 - 3 S 27/99 (https://dejure.org/1999,15721)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.11.1999 - 3 S 27/99 (https://dejure.org/1999,15721)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. November 1999 - 3 S 27/99 (https://dejure.org/1999,15721)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Anhörung eines Bewerbers für das Amt des Jugendamtsleiters

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen, 15.12.1997 - 1 S 259/97

    Rechtsmittelzulassung; Ernstliche Zweifel; Erstinstanzliche Entscheidung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.11.1999 - 3 S 27/99
    Indes können ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nur in Bezug auf das Ergebnis der Entscheidung, nicht aber in Bezug auf deren Begründung geltend gemacht werden (vgl. Sächs0VG, Beschl. v. 15.12.1997 - 1 S 259/97 -, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.4. 1997, VB1BW 1997, 380).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.11.1999 - 3 S 27/99
    1 Abs. 1 GG abzuleitenden Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BverfG, Urt. v. 15.12.1983, BVerfGE 65, 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 2242/91

    Ratsmitglied bei Streit um Sitzungsöffentlichkeit nicht klagebefugt

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.11.1999 - 3 S 27/99
    Auch hierbei handelt es sich ausschließlich um öffentliche Interessen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.2.1992 - 1 S 2242/91 - BWVPr. 1992, 135; Gern, Sächsisches Kommunalrecht, 1994, RdNr. 524 a. E.).
  • OVG Sachsen, 16.11.1998 - 3 S 720/97

    Festsetzung einer Verwaltungsgebühr; Höhe; Verwaltungsaufwand; Wirtschaftliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.11.1999 - 3 S 27/99
    Wird die Zulassung der Berufung wegen dieses Zulassungsgrunds beantragt, dann muss zunächst eine bestimmte Rechtsfrage formuliert werden, die in dem zuzulassenden Berufungsverfahren klärungsfähig und klärungsbedürftig ist, und des Weiteren dargelegt werden, warum ein Allgemeininteresse an der Klärung dieser Rechtsfrage besteht (vgl. Sächs0VG, Beschl. v. 16.11.1998 - 3 S 720/97 -).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.11.1999 - 3 S 27/99
    Zwar spricht vieles dafür, dass die bundesgesetzliche Regelung des § 71 Abs. 3 Satz 4 SGB VIII über die Öffentlichkeit der Sitzungen des Jugendhilfeausschusses den vom Verwaltungsgericht herangezogenen landesrechtlichen Regelungen vorgehen (vgl. Art. 72 Abs. 1 GG; BVerfG, Urt. v. 18.7.1969, BVerfGE 22, 180).
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